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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 120 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Abbildung<br />

Anzahl<br />

220<br />

200<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

94<br />

44<br />

Ursprünglich geplante und derzeit absehbare Nutzung der<br />

Basiskomponenten von „BundOnline<strong>2005</strong>“<br />

„Contentmanagement-System“ „Datensicherheit“ „Formularserver“ „Zahlungsverkehrsplattform“<br />

Geplante Einsätze;<br />

Stand: November 2001<br />

205<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hätte bereits bei der Vorbereitung<br />

<strong>des</strong> Kabinettbeschlusses im November 2001 absichern<br />

müssen, dass die Basiskomponenten in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

nicht nur breit eingesetzt werden, sondern auch<br />

der Bedarf an Basiskomponenten verbindlich geklärt ist,<br />

um Größenvorteile nutzen zu können. Mit Schätzungen<br />

auf der Grundlage einer groben Analyse der wesentlichen<br />

Komponenten lassen sich Ausgaben in Millionenhöhe<br />

nicht hinreichend rechtfertigen.<br />

Zudem ist nicht geklärt, inwieweit der vor Ort erwartete<br />

Nutzen der Basiskomponenten die bisher angefallenen<br />

Kosten kompensieren kann. Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist<br />

mit einer Finanzbedarfsabschätzung nicht der haushaltsrechtlich<br />

gebotenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gerecht<br />

geworden, mit der die Kosten einschließlich interner<br />

Personal- und Sachkosten und der Nutzen, wie z. B.<br />

verkürzte Bearbeitungszeiten, vollständig transparent zu<br />

machen sind.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

die Nutzerzahlen der Basiskomponenten sowie<br />

der angeschlossenen Kompetenzzentren im Jahre 2006<br />

verbindlich ermittelt. Darauf basierend sollte es alsbald<br />

46<br />

169<br />

Summe aus tatsächlichen, „sicher geplanten“ und „voraussichtlichen“ Einsätzen;<br />

Stand: Februar <strong>2005</strong><br />

26<br />

116<br />

die Wirtschaftlichkeit der Basiskomponenten unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> vor Ort zu erzielenden Nutzens nachweisen<br />

und den Schwellenwert für den wirtschaftlichen<br />

Einsatz nachvollziehbar belegen. Sofern sich die Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>des</strong> Einsatzes der Basiskomponenten nicht<br />

nachweisen lässt, sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium prüfen,<br />

inwieweit ein Weiterbetrieb vertretbar und ob <strong>des</strong>sen Finanzierung<br />

sichergestellt ist. Hierbei wäre auch zu untersuchen,<br />

durch welche Maßnahmen sich die Nutzerzahlen<br />

nachdrücklich erhöhen lassen.<br />

11 Schleppende Rückforderung von<br />

Lastenausgleichsleistungen bei<br />

Schadensausgleich in ehemaligen<br />

Vertreibungsgebieten<br />

11.0<br />

Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz sind durch<br />

die Ausgleichsverwaltung zurückzufordern, wenn die Betroffenen<br />

einen Schadensausgleich in den ehemaligen<br />

Vertreibungsgebieten erhielten.<br />

24

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