Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 120 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Abbildung<br />
Anzahl<br />
220<br />
200<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
94<br />
44<br />
Ursprünglich geplante und derzeit absehbare Nutzung der<br />
Basiskomponenten von „BundOnline<strong>2005</strong>“<br />
„Contentmanagement-System“ „Datensicherheit“ „Formularserver“ „Zahlungsverkehrsplattform“<br />
Geplante Einsätze;<br />
Stand: November 2001<br />
205<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hätte bereits bei der Vorbereitung<br />
<strong>des</strong> Kabinettbeschlusses im November 2001 absichern<br />
müssen, dass die Basiskomponenten in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
nicht nur breit eingesetzt werden, sondern auch<br />
der Bedarf an Basiskomponenten verbindlich geklärt ist,<br />
um Größenvorteile nutzen zu können. Mit Schätzungen<br />
auf der Grundlage einer groben Analyse der wesentlichen<br />
Komponenten lassen sich Ausgaben in Millionenhöhe<br />
nicht hinreichend rechtfertigen.<br />
Zudem ist nicht geklärt, inwieweit der vor Ort erwartete<br />
Nutzen der Basiskomponenten die bisher angefallenen<br />
Kosten kompensieren kann. Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist<br />
mit einer Finanzbedarfsabschätzung nicht der haushaltsrechtlich<br />
gebotenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gerecht<br />
geworden, mit der die Kosten einschließlich interner<br />
Personal- und Sachkosten und der Nutzen, wie z. B.<br />
verkürzte Bearbeitungszeiten, vollständig transparent zu<br />
machen sind.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
die Nutzerzahlen der Basiskomponenten sowie<br />
der angeschlossenen Kompetenzzentren im Jahre 2006<br />
verbindlich ermittelt. Darauf basierend sollte es alsbald<br />
46<br />
169<br />
Summe aus tatsächlichen, „sicher geplanten“ und „voraussichtlichen“ Einsätzen;<br />
Stand: Februar <strong>2005</strong><br />
26<br />
116<br />
die Wirtschaftlichkeit der Basiskomponenten unter Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> vor Ort zu erzielenden Nutzens nachweisen<br />
und den Schwellenwert für den wirtschaftlichen<br />
Einsatz nachvollziehbar belegen. Sofern sich die Wirtschaftlichkeit<br />
<strong>des</strong> Einsatzes der Basiskomponenten nicht<br />
nachweisen lässt, sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium prüfen,<br />
inwieweit ein Weiterbetrieb vertretbar und ob <strong>des</strong>sen Finanzierung<br />
sichergestellt ist. Hierbei wäre auch zu untersuchen,<br />
durch welche Maßnahmen sich die Nutzerzahlen<br />
nachdrücklich erhöhen lassen.<br />
11 Schleppende Rückforderung von<br />
Lastenausgleichsleistungen bei<br />
Schadensausgleich in ehemaligen<br />
Vertreibungsgebieten<br />
11.0<br />
Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz sind durch<br />
die Ausgleichsverwaltung zurückzufordern, wenn die Betroffenen<br />
einen Schadensausgleich in den ehemaligen<br />
Vertreibungsgebieten erhielten.<br />
24