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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 147 – Drucksache 16/160<br />

klären, in welchen Bereichen die Rüstungsverwaltung<br />

von den Instituten unterstützt werden muss.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass<br />

die grundsätzliche Vollfinanzierung der Projekte nicht mit<br />

den Vorgaben der Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung übereinstimmt,<br />

wonach diese Finanzierungsart die Ausnahme<br />

bilden sollte. Aufgrund der Vollfinanzierung bemühen<br />

sich die Institute nicht um finanzielle Beteiligungen von<br />

Unternehmen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher gefordert,<br />

die Finanzierungsart für je<strong>des</strong> Projekt gesondert fest<br />

zu legen und zu begründen. Dabei sollten schon im Antrags-<br />

und Genehmigungsverfahren die Verwertungsaussichten<br />

der Forschungsergebnisse sowie eine mögliche<br />

finanzielle Beteiligung von Kooperationspartnern aus der<br />

Industrie berücksichtigt werden. Außerdem hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert,<br />

langfristig bei der Projektförderung den Finanzierungsanteil<br />

privater Unternehmen zu erhöhen.<br />

23.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat bestätigt, dass es den Umfang<br />

der Beurteilungs- und Beratungsleistungen bisher<br />

nicht erfasst. Der dazu erforderliche Aufwand sei unverhältnismäßig<br />

hoch.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat betont, dass die Rüstungsverwaltung<br />

grundsätzlich selbst urteilsfähig sei. Es habe mit<br />

einer internen Weisung u. a. festgelegt, auf welchen Feldern<br />

und in welchem Umfang die Rüstungsverwaltung<br />

auf eine beratende Unterstützung durch die Institute angewiesen<br />

sei. Die institutionelle Förderung der vier Institute<br />

könne aber entgegen der Forderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

nicht reduziert werden, weil es im Vergleich<br />

zu allen anderen Instituten der Fraunhofer Gesellschaft<br />

keine zivilen Anwendungsmöglichkeiten für die Forschungsergebnisse<br />

gebe. Letztlich sei nur die Bun<strong>des</strong>wehr<br />

– gegebenenfalls mittelbar über die Rüstungsindustrie<br />

– Nutzer und Verwerter der Ergebnisse. Die<br />

Verwertungsmöglichkeiten seien nicht immer bei der Antragstellung<br />

erkennbar.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat eingewandt, eine finanzielle<br />

Beteiligung der Industrie an der Projektforschung sei<br />

nicht immer erwünscht. Nur bei einer Vollfinanzierung sichere<br />

sich der Bund die Verwertungsrechte an den Forschungsergebnissen<br />

und könne so bei der Beschaffung<br />

mehr einsparen als durch eine Beteiligung der Industrie<br />

an den Forschungskosten. Trotzdem hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

zugesagt, den Finanzierungsanteil der Industrie<br />

erhöhen zu wollen.<br />

23.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet angesichts der Höhe<br />

der institutioniellen Förderung (30 Mio. Euro jährlich)<br />

nicht, dass das Erfassen der Beratungsleistungen zur Erfolgskontrolle<br />

zu aufwendig wird.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt bei seiner Empfehlung,<br />

die institutionielle Förderung zugunsten der Projektförde-<br />

rung zu reduzieren. So könnten auch umfangreiche Beratungsaufgaben<br />

eigenständige Projekte sein. Dagegen<br />

sollte über die institutionelle geförderte Forschung keine<br />

Beurteilungskapazität aufgebaut und vorgehalten werden,<br />

über die die Rüstungsverwaltung selbst verfügen muss.<br />

Der Einwand <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, die institutionelle<br />

Förderung der militärischen Forschungsinstitute könne<br />

wegen der besonderen Anwendersituation nicht gekürzt<br />

werden, ist nicht haltbar. Auch für die Forschungsergebnisse<br />

der anderen Institute gibt es in der Regel nur eine<br />

beschränkte Zahl möglicher Anwender.<br />

Zumin<strong>des</strong>t soweit militärische Verwertungsmöglichkeit<br />

der Forschungsergebnisse bei der Antragstellung erkennbar<br />

sind – hier bleibt der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bei seiner<br />

Auffassung, dass dies auf die Mehrzahl der Fälle zutrifft –<br />

sollte eine finanzielle Beteiligung von Kooperationspartnern<br />

aus der Rüstungsindustrie angestrebt werden. Eine<br />

Sicherung der Verwertungsrechte, soweit wirtschaftlich,<br />

kann auch bei einer Teilfinanzierung vereinbart werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt, die interne Weisung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums um die zu erwartenden Verwertungsmöglichkeiten<br />

der Forschungsergebnisse zu ergänzen.<br />

24 Beseitigung von Obsoleszenzen<br />

(verschiedene Kapitel)<br />

24.0<br />

Durch ungünstige vertragliche Regelungen zahlt die Bun<strong>des</strong>wehr<br />

hohe Beträge für die Beseitigung so genannter<br />

Obsoleszenzen. Obsoleszenzen entstehen, wenn bei beschleunigtem<br />

technischen Fortschritt und zugleich überlangen<br />

Entwicklungs- und Beschaffungszeiten komplexer<br />

Waffensysteme ursprünglich vorgesehene Bauelemente<br />

– insbesondere Bauelemente für die Elektronik – sowie<br />

bestimmte Baumaterialien veraltet oder nicht mehr am<br />

Markt verfügbar sind. Allein die Beseitigung der Obsoleszenzen<br />

am Eurofighter kostet Deutschland rund<br />

250 Mio. Euro. Eine Kostenbeteiligung der beauftragten<br />

Unternehmen ist hier nicht vereinbart.<br />

24.1<br />

Der technische Fortschritt beschleunigt sich derzeit besonders<br />

auf den Gebieten der Elektronik und Informationstechnik.<br />

Dagegen sind trotz der Bemühungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

um ein strafferes Projektmanagement Laufzeiten der Entwicklung<br />

und Beschaffung komplexer Waffensysteme<br />

von mehr als 30 Jahren nicht ungewöhnlich. Als Folge<br />

treten so genannte Obsoleszenzen auf. Ursprünglich vorgesehene<br />

– insbesondere elektronische – Bauelemente sowie<br />

bestimmte Baumaterialien sind veraltet oder aufgrund<br />

der technischen Weiterentwicklung nicht mehr am<br />

Markt verfügbar. Verschärft wird dieses Problem dadurch,<br />

dass die Rüstungsunternehmen seit etwa dem<br />

Jahre 1990 aus Kostengründen weltweit wesentlich weniger<br />

über lange Zeiträume lieferbare, für den militärischen

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