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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 146 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

wird. Konkrete Angaben dazu ließ das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

vermissen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält daher seine Empfehlung<br />

aufrecht, die Regressfrage zu prüfen.<br />

Die Wertgrenze zur Vorlagepflicht der Regierungsvereinbarung,<br />

<strong>des</strong> Experimentalprogramms und <strong>des</strong> Studienvertrages<br />

vor den Ausschüssen <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />

war deutlich überschritten. Da die Kostenbeteiligung <strong>des</strong><br />

Auftragnehmers nur vorläufig war und später verrechnet<br />

werden konnte, war sie in den Gesamtwert einzubeziehen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt daher bei seiner<br />

Bewertung, dass der Haushaltsausschuss vor dem Vertragsabschluss<br />

und der Rechnungsprüfungsausschuss<br />

vom ergebnislosen Abschluss <strong>des</strong> Vorhabens hätten unterrichtet<br />

werden müssen.<br />

23 Unzureichende Steuerung militärischer<br />

Forschung<br />

(Kapitel 1420 Titel 685 21, 893 21, 551 01)<br />

23.0<br />

Ohne nachvollziehbare Erfolgskontrolle fördert das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung vier Institute der<br />

Fraunhofer Gesellschaft institutionell mit jährlich rund<br />

30 Mio. Euro. Hierfür sollen die Institute bei Entwicklungs-<br />

und Beschaffungsentscheidungen sowie in NATO-<br />

Arbeitsgruppen Beurteilungs- und Beratungsfunktionen<br />

für die Rüstungsverwaltung übernehmen. Darüber hinaus<br />

finanziert die Bun<strong>des</strong>wehr Forschungsprojekte pro Jahr<br />

mit rund 10 Mio. Euro ohne finanzielle Beteiligung der<br />

Industrie, obwohl Verwertungsmöglichkeiten oft schon<br />

bei der Antragstellung erkennbar sind.<br />

23.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

fördert auf der Grundlage einer im Jahre 1973 geschlossenen<br />

Vereinbarung vier Forschungsinstitute der<br />

Fraunhofer Gesellschaft (Institute). Die Institute befassen<br />

sich insbesondere mit Waffen und Munition, angewandter<br />

Festkörperphysik, chemischer Technologie und naturwissenschaftlich-technischen<br />

Trendanalysen. Die Höhe der<br />

institutionellen Förderung beträgt seit dem Jahre 1998<br />

rund 30 Mio. Euro jährlich. Darüber hinaus bewilligt das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium den Instituten je<strong>des</strong> Jahr rund<br />

10 Mio. Euro für Einzelforschungsprojekte.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof untersuchte mit Unterstützung<br />

durch das Prüfungsamt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz diese Förderung<br />

und stellte fest:<br />

Der Anteil der institutionellen, also nicht projektgebundenen<br />

Förderung am Gesamthaushalt der Institute betrug in<br />

den Jahren 1998 bis 2003 rund 60 %. Zusammen mit der<br />

Projektförderung erhöhte sich der Anteil der Fördermittel<br />

der Bun<strong>des</strong>wehr an den Einnahmen der Institute auf rund<br />

80 %. Demgegenüber wurden alle anderen Institute der<br />

Fraunhofer Gesellschaft zu 40 % institutionell von Bund<br />

und Ländern gefördert. Die übrigen 60 % <strong>des</strong> Gesamthaushaltes<br />

sollen über projektbezogene Zuwendungen der<br />

öffentlichen Hand und insbesondere auch aus Aufträgen<br />

privater Unternehmen finanziert werden.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium beabsichtigte, mit der institutionellen<br />

Förderung wissenschaftliche Beurteilungs- und<br />

Beratungskapazitäten aufzubauen und zu erhalten, um die<br />

Rüstungsverwaltung zu unterstützen. Beurteilungen und<br />

Beratungen wurden z. B. erwartet für Marktsichtungen,<br />

die Bewertung von Alternativen bei Entwicklungs- und<br />

Beschaffungsentscheidungen der Bun<strong>des</strong>wehr und für Erörterungen<br />

in NATO-Arbeitsgruppen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

konnte nicht belegen, wie oft, in welcher Form<br />

und mit welchem Erfolg es die Institute in den Jahren<br />

2000 bis 2004 für Beurteilungen und Beratungen in Anspruch<br />

genommen hatte.<br />

Neben der institutionellen Förderung bewilligte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

den Instituten auch projektbezogene Zuwendungen<br />

für Einzelforschungsprojekte, grundsätzlich<br />

im Wege der Vollfinanzierung und ohne Einzelfallprüfung.<br />

Dabei beteiligte sich die Industrie regelmäßig nicht<br />

an der Finanzierung der Projekte, auch wenn sie vom<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium, etwa im Rahmen von Entwicklungsverträgen,<br />

mit der gewinnbringenden Verwertung der erzielten<br />

Ergebnisse beauftragt wurde.<br />

23.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass eine<br />

nachvollziehbare Erfolgskontrolle der Beurteilungs- und<br />

Beratungsleistungen fehlt. Er hat gefordert, die notwendigen<br />

Grundlagen zu schaffen, und hat entsprechende Verfahrensvorschläge<br />

dazu unterbreitet.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist die jetzige<br />

pauschale Begründung für die institutionelle Förderung<br />

nicht ausreichend. Das „erhebliche Bun<strong>des</strong>interesse“,<br />

das nach den einschlägigen Vorschriften einer<br />

solchen Förderung zugrunde liegen muss, lässt sich nicht<br />

allein mit dem Aufbau und dem Erhalt von Beurteilungsund<br />

Beratungskapazitäten für die Rüstungsverwaltung<br />

begründen. Die Rüstungsverwaltung muss selbst ausreichend<br />

urteilsfähig sein, um ihre Entwicklungs- und Beschaffungsprojekte<br />

eigenständig steuern und kontrollieren<br />

zu können. Sie muss z. B. auch die Wirtschaftlichkeit<br />

von Angeboten und Forschungsergebnissen der<br />

geförderten Institute beurteilen können. Diese Beurteilungsverantwortung<br />

kann nicht dauerhaft auf Dritte übertragen<br />

werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

daher aufgefordert, die institutionelle<br />

Förderung der vier Institute zugunsten der Projektförderung<br />

zu reduzieren. Damit soll zudem sichergestellt werden,<br />

dass die Institute verstärkt erfolgsorientiert finanziert<br />

werden. Dazu hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auf die Förderpraxis<br />

bei den übrigen Instituten der Fraunhofer Gesellschaft<br />

hingewiesen, die nur zu 40 % institutionell gefördert<br />

werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat <strong>des</strong>halb<br />

empfohlen, die institutionelle Förderung der Institute spätestens<br />

im Jahre 2006 neu zu begründen und dabei zu

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