Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 146 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
wird. Konkrete Angaben dazu ließ das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
vermissen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält daher seine Empfehlung<br />
aufrecht, die Regressfrage zu prüfen.<br />
Die Wertgrenze zur Vorlagepflicht der Regierungsvereinbarung,<br />
<strong>des</strong> Experimentalprogramms und <strong>des</strong> Studienvertrages<br />
vor den Ausschüssen <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />
war deutlich überschritten. Da die Kostenbeteiligung <strong>des</strong><br />
Auftragnehmers nur vorläufig war und später verrechnet<br />
werden konnte, war sie in den Gesamtwert einzubeziehen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt daher bei seiner<br />
Bewertung, dass der Haushaltsausschuss vor dem Vertragsabschluss<br />
und der Rechnungsprüfungsausschuss<br />
vom ergebnislosen Abschluss <strong>des</strong> Vorhabens hätten unterrichtet<br />
werden müssen.<br />
23 Unzureichende Steuerung militärischer<br />
Forschung<br />
(Kapitel 1420 Titel 685 21, 893 21, 551 01)<br />
23.0<br />
Ohne nachvollziehbare Erfolgskontrolle fördert das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung vier Institute der<br />
Fraunhofer Gesellschaft institutionell mit jährlich rund<br />
30 Mio. Euro. Hierfür sollen die Institute bei Entwicklungs-<br />
und Beschaffungsentscheidungen sowie in NATO-<br />
Arbeitsgruppen Beurteilungs- und Beratungsfunktionen<br />
für die Rüstungsverwaltung übernehmen. Darüber hinaus<br />
finanziert die Bun<strong>des</strong>wehr Forschungsprojekte pro Jahr<br />
mit rund 10 Mio. Euro ohne finanzielle Beteiligung der<br />
Industrie, obwohl Verwertungsmöglichkeiten oft schon<br />
bei der Antragstellung erkennbar sind.<br />
23.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
fördert auf der Grundlage einer im Jahre 1973 geschlossenen<br />
Vereinbarung vier Forschungsinstitute der<br />
Fraunhofer Gesellschaft (Institute). Die Institute befassen<br />
sich insbesondere mit Waffen und Munition, angewandter<br />
Festkörperphysik, chemischer Technologie und naturwissenschaftlich-technischen<br />
Trendanalysen. Die Höhe der<br />
institutionellen Förderung beträgt seit dem Jahre 1998<br />
rund 30 Mio. Euro jährlich. Darüber hinaus bewilligt das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium den Instituten je<strong>des</strong> Jahr rund<br />
10 Mio. Euro für Einzelforschungsprojekte.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof untersuchte mit Unterstützung<br />
durch das Prüfungsamt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz diese Förderung<br />
und stellte fest:<br />
Der Anteil der institutionellen, also nicht projektgebundenen<br />
Förderung am Gesamthaushalt der Institute betrug in<br />
den Jahren 1998 bis 2003 rund 60 %. Zusammen mit der<br />
Projektförderung erhöhte sich der Anteil der Fördermittel<br />
der Bun<strong>des</strong>wehr an den Einnahmen der Institute auf rund<br />
80 %. Demgegenüber wurden alle anderen Institute der<br />
Fraunhofer Gesellschaft zu 40 % institutionell von Bund<br />
und Ländern gefördert. Die übrigen 60 % <strong>des</strong> Gesamthaushaltes<br />
sollen über projektbezogene Zuwendungen der<br />
öffentlichen Hand und insbesondere auch aus Aufträgen<br />
privater Unternehmen finanziert werden.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium beabsichtigte, mit der institutionellen<br />
Förderung wissenschaftliche Beurteilungs- und<br />
Beratungskapazitäten aufzubauen und zu erhalten, um die<br />
Rüstungsverwaltung zu unterstützen. Beurteilungen und<br />
Beratungen wurden z. B. erwartet für Marktsichtungen,<br />
die Bewertung von Alternativen bei Entwicklungs- und<br />
Beschaffungsentscheidungen der Bun<strong>des</strong>wehr und für Erörterungen<br />
in NATO-Arbeitsgruppen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
konnte nicht belegen, wie oft, in welcher Form<br />
und mit welchem Erfolg es die Institute in den Jahren<br />
2000 bis 2004 für Beurteilungen und Beratungen in Anspruch<br />
genommen hatte.<br />
Neben der institutionellen Förderung bewilligte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
den Instituten auch projektbezogene Zuwendungen<br />
für Einzelforschungsprojekte, grundsätzlich<br />
im Wege der Vollfinanzierung und ohne Einzelfallprüfung.<br />
Dabei beteiligte sich die Industrie regelmäßig nicht<br />
an der Finanzierung der Projekte, auch wenn sie vom<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium, etwa im Rahmen von Entwicklungsverträgen,<br />
mit der gewinnbringenden Verwertung der erzielten<br />
Ergebnisse beauftragt wurde.<br />
23.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass eine<br />
nachvollziehbare Erfolgskontrolle der Beurteilungs- und<br />
Beratungsleistungen fehlt. Er hat gefordert, die notwendigen<br />
Grundlagen zu schaffen, und hat entsprechende Verfahrensvorschläge<br />
dazu unterbreitet.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ist die jetzige<br />
pauschale Begründung für die institutionelle Förderung<br />
nicht ausreichend. Das „erhebliche Bun<strong>des</strong>interesse“,<br />
das nach den einschlägigen Vorschriften einer<br />
solchen Förderung zugrunde liegen muss, lässt sich nicht<br />
allein mit dem Aufbau und dem Erhalt von Beurteilungsund<br />
Beratungskapazitäten für die Rüstungsverwaltung<br />
begründen. Die Rüstungsverwaltung muss selbst ausreichend<br />
urteilsfähig sein, um ihre Entwicklungs- und Beschaffungsprojekte<br />
eigenständig steuern und kontrollieren<br />
zu können. Sie muss z. B. auch die Wirtschaftlichkeit<br />
von Angeboten und Forschungsergebnissen der<br />
geförderten Institute beurteilen können. Diese Beurteilungsverantwortung<br />
kann nicht dauerhaft auf Dritte übertragen<br />
werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
daher aufgefordert, die institutionelle<br />
Förderung der vier Institute zugunsten der Projektförderung<br />
zu reduzieren. Damit soll zudem sichergestellt werden,<br />
dass die Institute verstärkt erfolgsorientiert finanziert<br />
werden. Dazu hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auf die Förderpraxis<br />
bei den übrigen Instituten der Fraunhofer Gesellschaft<br />
hingewiesen, die nur zu 40 % institutionell gefördert<br />
werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat <strong>des</strong>halb<br />
empfohlen, die institutionelle Förderung der Institute spätestens<br />
im Jahre 2006 neu zu begründen und dabei zu