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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/160<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, die Wohnheime<br />

zu schließen. Das Auswärtige Amt ist der Anregung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gefolgt.<br />

45 Auswärtiges Amt reduziert<br />

Weihnachtsgeld für Lehrkräfte<br />

im Ausland<br />

Auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat das Auswärtige<br />

Amt die jährliche Sonderzahlung, das so genannte<br />

Weihnachtsgeld, für Lehrkräfte im Ausland reduziert.<br />

Es spart damit jährlich 1,65 Mio. Euro.<br />

Das Auswärtige Amt fördert die schulische Arbeit im<br />

Ausland und finanziert in Deutschland beurlaubte Lehrkräfte<br />

an ausländischen Schulen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

hat beanstandet, dass die Lehrkräfte im Ausland seit<br />

dem Jahre 1999 höhere jährliche Sonderzahlungen erhielten<br />

als vergleichbare Bun<strong>des</strong>bedienstete. Das Auswärtige<br />

Amt folgte der Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und<br />

passte die Sonderzahlung im Jahre 2004 den Regelungen<br />

für Bun<strong>des</strong>bedienstete an.<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

46 Bereinigte Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> werden in einer Datenbank<br />

zusammengefasst<br />

Auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes errichtet das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium) eine<br />

zentrale Datenbank mit den bereinigten, das heißt, die auf<br />

ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit überprüften<br />

Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hob im Zuge einer Bereinigung<br />

etwa 20 % der Verwaltungsvorschriften in seinem Zuständigkeitsbereich<br />

auf und stellte den verbliebenen Normenbestand<br />

in eine zentrale Datenbank ein. Alle anderen<br />

Ressorts sind nun aufgefordert, ihre bereinigten Normenbestände<br />

ebenfalls in die Datenbank einzubringen. Ziel<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung ist es, das Gesamtvorhaben bis<br />

August 2006 abzuschließen. Nicht in die Datenbank aufgenommen<br />

werden Verschlusssachen und Regelungen zur<br />

polizeilichen Gefahrenabwehr. Abgesehen von fest definierten<br />

Ausnahmen entsteht mit der „Datenbank Verwaltungsvorschriften<br />

Bund“ ein Verzeichnis <strong>des</strong> gesamten<br />

für die Verwaltung geltenden untergesetzlichen Normenbestan<strong>des</strong>.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in der Datenbank einen<br />

Meilenstein auf dem Weg zu einem vollständigen Bestands-<br />

und Gültigkeitsverzeichnis aller Verwaltungsvorschriften<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Auf Sonderbestände oder Nebenverzeichnisse<br />

sollte die Bun<strong>des</strong>regierung bei der Pflege<br />

und Weiterentwicklung der Datenbank schrittweise verzichten.<br />

Das Modell sollte über reine Verwaltungsvor-<br />

schriften hinaus auch auf weitere Regelungsbereiche wie<br />

das Gebührenrecht erstreckt werden.<br />

47 Qualität der Beihilfebearbeitung<br />

verbessert und Verfahren<br />

vereinfacht<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

wird die Qualität der Beihilfebearbeitung verbessern.<br />

Durch eine Gesetzesänderung will es das Verwaltungsverfahren<br />

vereinfachen. Schließlich wird es das Beihilferecht<br />

auf der Grundlage verlässlicher Strukturdaten fortentwickeln.<br />

Beamtinnen und Beamte haben gegenüber dem Dienstherrn<br />

Anspruch auf Beihilfen für ihre Aufwendungen im<br />

Krankheitsfall. Dieser Anspruch ist in den Beihilfevorschriften<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> geregelt. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

ist auf Bun<strong>des</strong>ebene für die Beihilfe grundsätzlich<br />

zuständig. Damit hat es das Beihilferecht fortzuentwickeln<br />

und dafür zu sorgen, dass es einheitlich angewendet<br />

wird.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass den Beihilfestellen<br />

ergänzende Vorschriften und Durchführungshinweise<br />

fehlten. Darüber hinaus lagen dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

keine zuverlässigen Daten über die Zusammensetzung<br />

und Entwicklung der Beihilfeausgaben vor.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium beraten,<br />

wie es<br />

● eine einheitliche, rechtssichere und fehlerfreie Bearbeitung<br />

der Beihilfe gewährleisten sowie<br />

● den Verwaltungsaufwand und die Mitwirkungspflichten<br />

der Beihilfeberechtigten reduzieren kann.<br />

Gleichzeitig hat er aufgezeigt, wie es seine Datenbank<br />

weiter aufbauen und für die Fortentwicklung <strong>des</strong> Beihilferechts<br />

nutzen kann.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium will die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

umsetzen. Mit zeitnahen ergänzenden<br />

Vorschriften und Durchführungshinweisen wird es auf<br />

eine einheitliche Rechtsanwendung hinwirken. Das Verfahren<br />

will es durch eine Gesetzesänderung vereinfachen.<br />

Schließlich wird es das Beihilferecht auf der Grundlage<br />

verlässlicher Strukturdaten fortentwickeln. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

wird beobachten, wie das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

seine Vorschläge umsetzt.<br />

48 Vollzugsbedienstete der Bun<strong>des</strong>polizei<br />

angemessen an den Ausgaben für ihre<br />

Gesundheitsfürsorge beteiligen<br />

Heilfürsorgeberechtigte Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte<br />

der Bun<strong>des</strong>polizei sollen sich künftig stärker<br />

mit Zuzahlungen und Eigenanteilen an den Ausgaben für<br />

ihre Gesundheitsfürsorge beteiligen. Damit werden die

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