Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/160<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, die Wohnheime<br />
zu schließen. Das Auswärtige Amt ist der Anregung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gefolgt.<br />
45 Auswärtiges Amt reduziert<br />
Weihnachtsgeld für Lehrkräfte<br />
im Ausland<br />
Auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat das Auswärtige<br />
Amt die jährliche Sonderzahlung, das so genannte<br />
Weihnachtsgeld, für Lehrkräfte im Ausland reduziert.<br />
Es spart damit jährlich 1,65 Mio. Euro.<br />
Das Auswärtige Amt fördert die schulische Arbeit im<br />
Ausland und finanziert in Deutschland beurlaubte Lehrkräfte<br />
an ausländischen Schulen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hat beanstandet, dass die Lehrkräfte im Ausland seit<br />
dem Jahre 1999 höhere jährliche Sonderzahlungen erhielten<br />
als vergleichbare Bun<strong>des</strong>bedienstete. Das Auswärtige<br />
Amt folgte der Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und<br />
passte die Sonderzahlung im Jahre 2004 den Regelungen<br />
für Bun<strong>des</strong>bedienstete an.<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern<br />
46 Bereinigte Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> werden in einer Datenbank<br />
zusammengefasst<br />
Auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes errichtet das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium) eine<br />
zentrale Datenbank mit den bereinigten, das heißt, die auf<br />
ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit überprüften<br />
Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hob im Zuge einer Bereinigung<br />
etwa 20 % der Verwaltungsvorschriften in seinem Zuständigkeitsbereich<br />
auf und stellte den verbliebenen Normenbestand<br />
in eine zentrale Datenbank ein. Alle anderen<br />
Ressorts sind nun aufgefordert, ihre bereinigten Normenbestände<br />
ebenfalls in die Datenbank einzubringen. Ziel<br />
der Bun<strong>des</strong>regierung ist es, das Gesamtvorhaben bis<br />
August 2006 abzuschließen. Nicht in die Datenbank aufgenommen<br />
werden Verschlusssachen und Regelungen zur<br />
polizeilichen Gefahrenabwehr. Abgesehen von fest definierten<br />
Ausnahmen entsteht mit der „Datenbank Verwaltungsvorschriften<br />
Bund“ ein Verzeichnis <strong>des</strong> gesamten<br />
für die Verwaltung geltenden untergesetzlichen Normenbestan<strong>des</strong>.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in der Datenbank einen<br />
Meilenstein auf dem Weg zu einem vollständigen Bestands-<br />
und Gültigkeitsverzeichnis aller Verwaltungsvorschriften<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Auf Sonderbestände oder Nebenverzeichnisse<br />
sollte die Bun<strong>des</strong>regierung bei der Pflege<br />
und Weiterentwicklung der Datenbank schrittweise verzichten.<br />
Das Modell sollte über reine Verwaltungsvor-<br />
schriften hinaus auch auf weitere Regelungsbereiche wie<br />
das Gebührenrecht erstreckt werden.<br />
47 Qualität der Beihilfebearbeitung<br />
verbessert und Verfahren<br />
vereinfacht<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
wird die Qualität der Beihilfebearbeitung verbessern.<br />
Durch eine Gesetzesänderung will es das Verwaltungsverfahren<br />
vereinfachen. Schließlich wird es das Beihilferecht<br />
auf der Grundlage verlässlicher Strukturdaten fortentwickeln.<br />
Beamtinnen und Beamte haben gegenüber dem Dienstherrn<br />
Anspruch auf Beihilfen für ihre Aufwendungen im<br />
Krankheitsfall. Dieser Anspruch ist in den Beihilfevorschriften<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> geregelt. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
ist auf Bun<strong>des</strong>ebene für die Beihilfe grundsätzlich<br />
zuständig. Damit hat es das Beihilferecht fortzuentwickeln<br />
und dafür zu sorgen, dass es einheitlich angewendet<br />
wird.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass den Beihilfestellen<br />
ergänzende Vorschriften und Durchführungshinweise<br />
fehlten. Darüber hinaus lagen dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
keine zuverlässigen Daten über die Zusammensetzung<br />
und Entwicklung der Beihilfeausgaben vor.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium beraten,<br />
wie es<br />
● eine einheitliche, rechtssichere und fehlerfreie Bearbeitung<br />
der Beihilfe gewährleisten sowie<br />
● den Verwaltungsaufwand und die Mitwirkungspflichten<br />
der Beihilfeberechtigten reduzieren kann.<br />
Gleichzeitig hat er aufgezeigt, wie es seine Datenbank<br />
weiter aufbauen und für die Fortentwicklung <strong>des</strong> Beihilferechts<br />
nutzen kann.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium will die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
umsetzen. Mit zeitnahen ergänzenden<br />
Vorschriften und Durchführungshinweisen wird es auf<br />
eine einheitliche Rechtsanwendung hinwirken. Das Verfahren<br />
will es durch eine Gesetzesänderung vereinfachen.<br />
Schließlich wird es das Beihilferecht auf der Grundlage<br />
verlässlicher Strukturdaten fortentwickeln. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
wird beobachten, wie das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
seine Vorschläge umsetzt.<br />
48 Vollzugsbedienstete der Bun<strong>des</strong>polizei<br />
angemessen an den Ausgaben für ihre<br />
Gesundheitsfürsorge beteiligen<br />
Heilfürsorgeberechtigte Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte<br />
der Bun<strong>des</strong>polizei sollen sich künftig stärker<br />
mit Zuzahlungen und Eigenanteilen an den Ausgaben für<br />
ihre Gesundheitsfürsorge beteiligen. Damit werden die