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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 72 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Abbildung 4<br />

Prozent<br />

100,0<br />

90,0<br />

80,0<br />

70,0<br />

60,0<br />

50,0<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

10,0<br />

0,0<br />

Wesentliche Ausgaben-Steuerquoten<br />

1985 1989 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 <strong>2005</strong><br />

Jahr<br />

Zins-/Sozial-Steuerquote 1 Sozial-Steuerquote 2 Zins-Steuerquote 3 Investitions-Steuerquote 4<br />

1 Anteil der für Zins- und Sozialausgaben verwendeten Steuereinnahmen. Für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong> wird das Ergebnis der Steuerschätzung vom<br />

10.–12.05.<strong>2005</strong> zugrunde gelegt.<br />

2 Anteil der für Sozialausgaben verwendeten Steuereinnahmen.<br />

3 Anteil der für Zinsausgaben verwendeten Steuereinnahmen.<br />

4 Anteil der für Investitionsausgaben verwendeten Steuereinnahmen. Bis zum Jahre 2001 Investitionen einschließlich Finanzhilfen nach dem Investitionsförderungsgesetz<br />

Aufbau Ost, die ab dem Jahre 2002 als Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen (Steuereinnahmeminderungen) geleistet werden.<br />

2.2.2 Ausgaben für die Alterssicherung<br />

2.2.2.1<br />

Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

steigen seit Beginn der 90er-Jahre kontinuierlich an, insbesondere<br />

aufgrund von zusätzlichen Belastungen (z. B.<br />

zwischenzeitlicher Anstieg der einigungsbedingten Erstattungen<br />

nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz,<br />

Beitragszahlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für Kindererziehungszeiten).<br />

Von rund 147 Mrd. Euro im Jahre<br />

1992 sind sie auf rund 238 Mrd. Euro im Jahre <strong>2005</strong> angewachsen<br />

(vgl. Abbildung 5). Dies bedeutet einen Zuwachs<br />

von rund 91 Mrd. Euro oder 62 %. Mit dieser rasanten<br />

Entwicklung haben die Beitragseinnahmen der<br />

Rentenversicherung nicht Schritt gehalten. Den Ausgleich<br />

hat der Bund durch zusätzliche Leistungen übernommen.<br />

Dadurch sind die Bun<strong>des</strong>leistungen an die Rentenversicherung<br />

von rund 30,6 Mrd. Euro (1992) auf rund<br />

77,9 Mrd. Euro (<strong>2005</strong>) – und damit um 155 % gestiegen.<br />

Einen Teil der zusätzlichen Leistungen finanziert der<br />

Bund durch entsprechende Mehrwertsteuer- und Ökosteuermehreinnahmen.<br />

Mit den wachsenden Bun<strong>des</strong>leistungen<br />

hat sich auch der Bun<strong>des</strong>anteil an den Gesamtausgaben<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich<br />

erhöht. Gegenüber 21 % im Jahre 1992 trägt der Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

im Jahre <strong>2005</strong> mit den veranschlagten rund<br />

77,9 Mrd. Euro fast ein Drittel (32,7 %) der Rentenversicherungsausgaben<br />

(vgl. Abbildung 5). Mit anderen<br />

Worten: Ein Drittel der ausgezahlten Renten ist rechnerisch<br />

nicht mehr beitrags-, sondern steuer- oder kreditfinanziert.<br />

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

soll auch im Jahre <strong>2005</strong> mit 19,5 % stabil bleiben. Um<br />

eine Anhebung <strong>des</strong> Beitragssatzes zu vermeiden, ist in<br />

den letzten Jahren eine Reihe von Änderungen in Kraft<br />

getreten:<br />

● Im Rahmen <strong>des</strong> Beitragssicherungsgesetzes ist im<br />

Jahre 2003 als kurzfristig wirkende Stabilisierungsmaßnahme<br />

die Beitragsbemessungsgröße 2003 angehoben<br />

worden. Diese Anhebung wirkt als Basiseffekt<br />

bei den Anpassungen der späteren Jahre fort.<br />

● Die bisherige rentenrechtliche Bewertung von (Hoch-)<br />

Schulausbildung wird nach dem Rentenversicherungs-<br />

Nachhaltigkeitsgesetz schrittweise abgebaut. Nach einer<br />

vierjährigen Übergangszeit wird diese Ausbildung<br />

künftig nur noch als unbewertete Anrechnungszeit<br />

ausgestaltet.

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