Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/160<br />
Mrd. Euro<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen<br />
Abbildung 8<br />
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Verpflichtungsermächtigungen lt. Haushaltsplan<br />
davon eingegangene Verpflichtungen<br />
Über- und außerplanmäßig wurden Verpflichtungen in<br />
Höhe von 1,3 Mrd. Euro eingegangen (Vorjahr: 400 Mio.<br />
Euro). Davon entfallen 1 Mrd. Euro auf die Baukostenzuschüsse<br />
für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
Der Anteil der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen<br />
ist mit rund 48 % deutlich geringer als im<br />
Vorjahr (58 %). Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat in vergangenen<br />
Jahren wiederholt gemahnt, Verpflichtungen zur<br />
Leistung von Ausgaben nur dann und in der Höhe zu veranschlagen,<br />
wie sie zur Erfüllung der Aufgaben tatsächlich<br />
benötigt werden (§ 6 BHO). Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
hat die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aufgegriffen und<br />
seit dem Jahre 2004 entsprechende Vorgaben an die Ressorts<br />
in seine Haushaltsaufstellungsrundschreiben aufgenommen.<br />
Ob und inwieweit dies ausreicht, eine dauerhaft<br />
realitätsnähere Veranschlagung zu erreichen, wird sich in<br />
den nächsten Haushaltsjahren zeigen. Die Ressorts bleiben<br />
aufgefordert, die Etatreife von Verpflichtungsermächtigungen<br />
sorgfältig zu prüfen; dies entspricht den Grundsätzen<br />
der Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und nicht<br />
zuletzt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.<br />
1.9.1.2<br />
Wie bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben (vgl.<br />
Nr. 1.6.1) ist im Haushaltsgesetz 2004 (§ 4 Abs. 2) vorge-<br />
schrieben, dass über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen<br />
ab einem Betrag von 5 Mio. Euro 2 bzw.<br />
von 10 Mio. Euro vor Einwilligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
dem Haushaltsausschuss zur Unterrichtung vorzulegen<br />
sind.<br />
Die Jahresrechnung 2004 weist insgesamt acht Fälle aus,<br />
die dem Haushaltsausschuss vorzulegen waren. In sieben<br />
Fällen hat der Haushaltsausschuss die Unterlagen vorab<br />
zur Kenntnis erhalten. In einem Fall (Baukostenzuschüsse<br />
für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, Kapitel 1222 Titel 891 01) wurde der<br />
Haushaltsausschuss erst nachträglich informiert. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium begründete dies damit, dass der Abschluss<br />
mit der Deutsche Bahn AG zur Vermeidung wirtschaftlichen<br />
Schadens besonders eilbedürftig war.<br />
1.9.2 Gesamtbestand der eingegangenen<br />
Verpflichtungen<br />
Insgesamt bestanden für den Bund zum 31. Dezember<br />
2004 Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in<br />
künftigen Haushaltsjahren in Höhe von 100,2 Mrd. Euro<br />
(vgl. Jahresrechnung Nr. 4.1.4, Tabelle 5):<br />
2 Wenn die Ausgaben nur in einem Haushaltsjahr fällig werden.