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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/160<br />

Mrd. Euro<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen<br />

Abbildung 8<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Verpflichtungsermächtigungen lt. Haushaltsplan<br />

davon eingegangene Verpflichtungen<br />

Über- und außerplanmäßig wurden Verpflichtungen in<br />

Höhe von 1,3 Mrd. Euro eingegangen (Vorjahr: 400 Mio.<br />

Euro). Davon entfallen 1 Mrd. Euro auf die Baukostenzuschüsse<br />

für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

Der Anteil der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen<br />

ist mit rund 48 % deutlich geringer als im<br />

Vorjahr (58 %). Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat in vergangenen<br />

Jahren wiederholt gemahnt, Verpflichtungen zur<br />

Leistung von Ausgaben nur dann und in der Höhe zu veranschlagen,<br />

wie sie zur Erfüllung der Aufgaben tatsächlich<br />

benötigt werden (§ 6 BHO). Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

hat die Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aufgegriffen und<br />

seit dem Jahre 2004 entsprechende Vorgaben an die Ressorts<br />

in seine Haushaltsaufstellungsrundschreiben aufgenommen.<br />

Ob und inwieweit dies ausreicht, eine dauerhaft<br />

realitätsnähere Veranschlagung zu erreichen, wird sich in<br />

den nächsten Haushaltsjahren zeigen. Die Ressorts bleiben<br />

aufgefordert, die Etatreife von Verpflichtungsermächtigungen<br />

sorgfältig zu prüfen; dies entspricht den Grundsätzen<br />

der Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und nicht<br />

zuletzt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.<br />

1.9.1.2<br />

Wie bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben (vgl.<br />

Nr. 1.6.1) ist im Haushaltsgesetz 2004 (§ 4 Abs. 2) vorge-<br />

schrieben, dass über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen<br />

ab einem Betrag von 5 Mio. Euro 2 bzw.<br />

von 10 Mio. Euro vor Einwilligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

dem Haushaltsausschuss zur Unterrichtung vorzulegen<br />

sind.<br />

Die Jahresrechnung 2004 weist insgesamt acht Fälle aus,<br />

die dem Haushaltsausschuss vorzulegen waren. In sieben<br />

Fällen hat der Haushaltsausschuss die Unterlagen vorab<br />

zur Kenntnis erhalten. In einem Fall (Baukostenzuschüsse<br />

für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, Kapitel 1222 Titel 891 01) wurde der<br />

Haushaltsausschuss erst nachträglich informiert. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium begründete dies damit, dass der Abschluss<br />

mit der Deutsche Bahn AG zur Vermeidung wirtschaftlichen<br />

Schadens besonders eilbedürftig war.<br />

1.9.2 Gesamtbestand der eingegangenen<br />

Verpflichtungen<br />

Insgesamt bestanden für den Bund zum 31. Dezember<br />

2004 Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in<br />

künftigen Haushaltsjahren in Höhe von 100,2 Mrd. Euro<br />

(vgl. Jahresrechnung Nr. 4.1.4, Tabelle 5):<br />

2 Wenn die Ausgaben nur in einem Haushaltsjahr fällig werden.

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