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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 191 – Drucksache 16/160<br />

bearbeitungssystem nicht erforderlich ist. Werden parallel<br />

zur elektronischen Akte auch papiergebundene Akten geführt,<br />

ist eine gute Einführungsstrategie und Projektbegleitung<br />

besonders wichtig, um die Bediensteten zu überzeugen,<br />

welche Vorteile die zeitweise Doppelarbeit hat<br />

und wie sie überwunden wird. Das Papieraufkommen<br />

sollte nicht noch zunehmen, weil Bedienstete zur Sicherheit<br />

Doppel für die Handakte erstellen oder eine zweite<br />

Kartei auf einem vertrauten System führen. Auch sollten<br />

die Behörden bei einem Verzicht auf die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung<br />

(Stufe 3) besonderes Gewicht darauf<br />

legen, den Bediensteten darzustellen, welche Vorteile die<br />

elektronische Akte (Stufe 2) für sich genommen bietet.<br />

Die Behörden müssen untersuchen, ob die Vorteile dieser<br />

Stufe für sie ausreichend sind, das Projekt in diesem Stadium<br />

zu beenden.<br />

52.3<br />

Die Prüfung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat gezeigt, dass<br />

das Ziel eines papierarmen Büros die Arbeit der Behörden<br />

erheblich verändert. Geschäftsprozesse müssen anders<br />

organisiert werden als bisher und die Arbeitsgewohnheiten<br />

der Bediensteten unterliegen einem starken<br />

Wandel. Die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung beeinflusst<br />

insbesondere die Unterstützungsprozesse für die<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz<br />

(Einzelplan 07)<br />

53 Unwirtschaftliche Leasingverträge für<br />

IT-Arbeitsplatzausstattung gekündigt<br />

(Kapitel 0701 Titelgruppe 55)<br />

53.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz wird auf Anregung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes seine derzeitige Praxis, IT-<br />

Arbeitsplatzausstattung (derzeit 750 Rechner) zu leasen<br />

und alle drei Jahre auszutauschen, aufgeben. Es wird<br />

seine Computer künftig wieder kaufen und min<strong>des</strong>tens<br />

fünf Jahre nutzen. Dadurch spart es jährlich bis zu<br />

150 000 Euro ein. Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz hat<br />

ferner angekündigt, für seinen Geschäftsbereich, in dem<br />

über 4 000 Computer eingesetzt werden, vergleichbare<br />

Vorgaben für deren Beschaffung und Nutzung zu entwickeln.<br />

53.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz die Beschaffung von<br />

Informationstechnik beim Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) u. a. mit folgendem Ergebnis:<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium entschied im Jahre 1998, seine<br />

Arbeitsplatzcomputer regelmäßig alle drei Jahre auszutauschen.<br />

Es hielt Leasing anstelle von Kauf der Computer<br />

für eine wirtschaftliche Finanzierungsart, insbesondere<br />

unter „qualitativ-strategischen Aspekten“ wie geringerer<br />

Kernaufgaben der Behörden oder ersetzt sie sogar komplett.<br />

Das betrifft die Erstellung und Verwaltung von<br />

Schriftgut, das Postwesen, das Anlegen von Akten und<br />

die Zusammenstellung von Vorgängen sowie deren<br />

Transport. Nur ein ausgereiftes Konzept mit Zielen, Teilzielen<br />

und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie begleitender<br />

Erfolgskontrolle führt letztendlich zum Erfolg.<br />

Im Wirkbetrieb hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof eine voll<br />

funktionsfähige IT-gestützte Vorgangsbearbeitung fast<br />

ausschließlich bei gut strukturierten Prozessen vorgefunden,<br />

die auf dem Modell der Antragsbewilligung beruhten.<br />

Hier brachte sie nach anfänglichen Schwierigkeiten<br />

gute Ergebnisse. In einem Fall wurden gegenüber der früheren,<br />

papiergebundenen Bearbeitung jährlich über<br />

5 Mio. Euro eingespart.<br />

52.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern und die KBSt haben<br />

die Ergebnisse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bestätigt, ergänzt<br />

und die Empfehlungen unterstützt. Die KBSt hat<br />

zwischenzeitlich die im fortgeschriebenen Konzept enthaltenen<br />

weitergehenden Hinweise für Einführungsszenarien<br />

in einem Projektleitfaden vertieft und konkretisiert.<br />

Wartungs- und Reparaturaufwand, Beschränkung der<br />

Lager- und Vorratshaltung und Wegfall <strong>des</strong> Entsorgungsaufwan<strong>des</strong>.<br />

Seit dem Jahre 1998 schloss es mehrere<br />

Leasingverträge für zuletzt 750 Arbeitsplatzcomputer.<br />

Für den letzten, über dreieinhalb Jahre laufenden Leasingvertrag<br />

zahlte das Bun<strong>des</strong>ministerium Leasingraten<br />

von 1,45 Mio. Euro. Der hierfür vom Leasinggeber dem<br />

Vertrag zugrunde gelegte Anschaffungswert lag bei<br />

1,3 Mio. Euro.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte ferner fest, dass der Bestandsnachweis<br />

der IT-Ausstattung nicht ordnungsgemäß<br />

geführt wurde. Ob das Bun<strong>des</strong>ministerium oder der Leasinggeber<br />

Eigentümer der Rechner war, konnte nicht immer<br />

zweifelsfrei geklärt werden. Insgesamt waren 10 %<br />

der Geräte zum Zeitpunkt der Prüfung nicht inventarisiert.<br />

53.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

für eine nur dreijährige Nutzungsdauer<br />

der Arbeitsplatzcomputer und die Beschaffung über<br />

Leasing als unwirtschaftlich kritisiert. Die Zahlungen an<br />

den Leasinggeber sind bei der kurzen Nutzungsdauer der<br />

750 Computer erheblich höher als bei einem Kauf der<br />

Geräte gewesen. Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium genannten<br />

qualitativ-strategischen Aspekte, denen es wegen der erwarteten<br />

höheren technischen Anforderungen mit Leasing

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