Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 191 – Drucksache 16/160<br />
bearbeitungssystem nicht erforderlich ist. Werden parallel<br />
zur elektronischen Akte auch papiergebundene Akten geführt,<br />
ist eine gute Einführungsstrategie und Projektbegleitung<br />
besonders wichtig, um die Bediensteten zu überzeugen,<br />
welche Vorteile die zeitweise Doppelarbeit hat<br />
und wie sie überwunden wird. Das Papieraufkommen<br />
sollte nicht noch zunehmen, weil Bedienstete zur Sicherheit<br />
Doppel für die Handakte erstellen oder eine zweite<br />
Kartei auf einem vertrauten System führen. Auch sollten<br />
die Behörden bei einem Verzicht auf die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung<br />
(Stufe 3) besonderes Gewicht darauf<br />
legen, den Bediensteten darzustellen, welche Vorteile die<br />
elektronische Akte (Stufe 2) für sich genommen bietet.<br />
Die Behörden müssen untersuchen, ob die Vorteile dieser<br />
Stufe für sie ausreichend sind, das Projekt in diesem Stadium<br />
zu beenden.<br />
52.3<br />
Die Prüfung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat gezeigt, dass<br />
das Ziel eines papierarmen Büros die Arbeit der Behörden<br />
erheblich verändert. Geschäftsprozesse müssen anders<br />
organisiert werden als bisher und die Arbeitsgewohnheiten<br />
der Bediensteten unterliegen einem starken<br />
Wandel. Die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung beeinflusst<br />
insbesondere die Unterstützungsprozesse für die<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz<br />
(Einzelplan 07)<br />
53 Unwirtschaftliche Leasingverträge für<br />
IT-Arbeitsplatzausstattung gekündigt<br />
(Kapitel 0701 Titelgruppe 55)<br />
53.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz wird auf Anregung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes seine derzeitige Praxis, IT-<br />
Arbeitsplatzausstattung (derzeit 750 Rechner) zu leasen<br />
und alle drei Jahre auszutauschen, aufgeben. Es wird<br />
seine Computer künftig wieder kaufen und min<strong>des</strong>tens<br />
fünf Jahre nutzen. Dadurch spart es jährlich bis zu<br />
150 000 Euro ein. Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz hat<br />
ferner angekündigt, für seinen Geschäftsbereich, in dem<br />
über 4 000 Computer eingesetzt werden, vergleichbare<br />
Vorgaben für deren Beschaffung und Nutzung zu entwickeln.<br />
53.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz die Beschaffung von<br />
Informationstechnik beim Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) u. a. mit folgendem Ergebnis:<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium entschied im Jahre 1998, seine<br />
Arbeitsplatzcomputer regelmäßig alle drei Jahre auszutauschen.<br />
Es hielt Leasing anstelle von Kauf der Computer<br />
für eine wirtschaftliche Finanzierungsart, insbesondere<br />
unter „qualitativ-strategischen Aspekten“ wie geringerer<br />
Kernaufgaben der Behörden oder ersetzt sie sogar komplett.<br />
Das betrifft die Erstellung und Verwaltung von<br />
Schriftgut, das Postwesen, das Anlegen von Akten und<br />
die Zusammenstellung von Vorgängen sowie deren<br />
Transport. Nur ein ausgereiftes Konzept mit Zielen, Teilzielen<br />
und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie begleitender<br />
Erfolgskontrolle führt letztendlich zum Erfolg.<br />
Im Wirkbetrieb hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof eine voll<br />
funktionsfähige IT-gestützte Vorgangsbearbeitung fast<br />
ausschließlich bei gut strukturierten Prozessen vorgefunden,<br />
die auf dem Modell der Antragsbewilligung beruhten.<br />
Hier brachte sie nach anfänglichen Schwierigkeiten<br />
gute Ergebnisse. In einem Fall wurden gegenüber der früheren,<br />
papiergebundenen Bearbeitung jährlich über<br />
5 Mio. Euro eingespart.<br />
52.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern und die KBSt haben<br />
die Ergebnisse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bestätigt, ergänzt<br />
und die Empfehlungen unterstützt. Die KBSt hat<br />
zwischenzeitlich die im fortgeschriebenen Konzept enthaltenen<br />
weitergehenden Hinweise für Einführungsszenarien<br />
in einem Projektleitfaden vertieft und konkretisiert.<br />
Wartungs- und Reparaturaufwand, Beschränkung der<br />
Lager- und Vorratshaltung und Wegfall <strong>des</strong> Entsorgungsaufwan<strong>des</strong>.<br />
Seit dem Jahre 1998 schloss es mehrere<br />
Leasingverträge für zuletzt 750 Arbeitsplatzcomputer.<br />
Für den letzten, über dreieinhalb Jahre laufenden Leasingvertrag<br />
zahlte das Bun<strong>des</strong>ministerium Leasingraten<br />
von 1,45 Mio. Euro. Der hierfür vom Leasinggeber dem<br />
Vertrag zugrunde gelegte Anschaffungswert lag bei<br />
1,3 Mio. Euro.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte ferner fest, dass der Bestandsnachweis<br />
der IT-Ausstattung nicht ordnungsgemäß<br />
geführt wurde. Ob das Bun<strong>des</strong>ministerium oder der Leasinggeber<br />
Eigentümer der Rechner war, konnte nicht immer<br />
zweifelsfrei geklärt werden. Insgesamt waren 10 %<br />
der Geräte zum Zeitpunkt der Prüfung nicht inventarisiert.<br />
53.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
für eine nur dreijährige Nutzungsdauer<br />
der Arbeitsplatzcomputer und die Beschaffung über<br />
Leasing als unwirtschaftlich kritisiert. Die Zahlungen an<br />
den Leasinggeber sind bei der kurzen Nutzungsdauer der<br />
750 Computer erheblich höher als bei einem Kauf der<br />
Geräte gewesen. Die vom Bun<strong>des</strong>ministerium genannten<br />
qualitativ-strategischen Aspekte, denen es wegen der erwarteten<br />
höheren technischen Anforderungen mit Leasing