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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 65 – Drucksache 16/160<br />

Nach der Aufbauhilfefondsverordnung haben sie dem<br />

Bund über die bestimmungsgemäße Inanspruchnahme<br />

und Verwendung der Mittel zu berichten. Nach Abschluss<br />

ihrer verwaltungsmäßigen Prüfung der Mittelverwendung<br />

ist das Bun<strong>des</strong>ministerium bis zum 1. August <strong>des</strong> Folgejahres<br />

in der Form eines zusammenfassenden Berichtes<br />

zu unterrichten. Obwohl inzwischen mehr als zwei Drittel<br />

<strong>des</strong> Fondsvermögens abgeflossen sind, liegen noch keine<br />

ausreichenden Aussagen der Länder zur zweckentsprechenden<br />

Mittelverwendung vor. Aufgrund der von<br />

einigen Ländern verspätet vorgelegten und zum Teil nicht<br />

prüfbaren Verwendungsberichte hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

versucht, einheitliche Vorgaben dafür zu entwickeln.<br />

1.10.8 Übrige Sondervermögen<br />

Zu den übrigen Sondervermögen Ausgleichsfonds für<br />

überregionale Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter<br />

in Arbeit, Beruf und Gesellschaft, Ufi-Abwicklungserlös<br />

(Filmförderung) und den Fonds nach § 5 Mau-<br />

Bun<strong>des</strong>betriebe<br />

ergrundstücksgesetz liegen dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

keine besonderen Prüfungserkenntnisse vor. Gleiches gilt<br />

für die Sondervermögen, die von Stellen außerhalb der<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung verwaltet werden. Dabei handelt es<br />

sich um das Zweckvermögen bei der Deutschen Postbank<br />

AG, das Zweckvermögen bei der Landwirtschaftlichen<br />

Rentenbank, das Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau,<br />

das Bergmannssiedlungsvermögen, das<br />

Westvermögen, den Revolving Fonds und Freistellungs-<br />

Fonds, das Treuhandvermögen aufgrund <strong>des</strong> Westvermögen-Abwicklungsgesetzes<br />

und die Versorgungsrücklage<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />

1.11 Bun<strong>des</strong>betriebe<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat der Haushaltsrechnung jeweils<br />

unter Nr. 6.11 Übersichten über den Jahresabschluss bei<br />

den Bun<strong>des</strong>betrieben beigefügt (§ 85 Nr. 3 BHO). Betriebszweck<br />

und Betriebsergebnisse sind aus Tabelle 6 ersichtlich.<br />

Bun<strong>des</strong>betriebe Zweck Gewinn/Verlust<br />

Wasserwerke Oerbke Wasserversorgung für NATO-<br />

Truppenlager Fallingbostel und<br />

die Gemeinden Fallingbostel,<br />

Ostenholz, Oerbke, Bockhorn<br />

und Westenholz<br />

Wirtschaftsbetriebe Meppen Bewirtschaftung der Sicherheitszonen<br />

auf dem Schieß- und Erprobungsplatz<br />

Meppen<br />

Behördeneigene Kantinen<br />

(insgesamt fünf)<br />

31.12.2004:<br />

Gewinn<br />

76 091 Euro<br />

Tabelle 6<br />

zum Ende <strong>des</strong> Landwirtschaftsjahres:<br />

Gewinn<br />

27 673 Euro<br />

Verpflegung der Bediensteten 31.12.2004:<br />

Gewinne bei zwei Kantinen in Höhe<br />

von insgesamt: 2 604 Euro

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