Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 65 – Drucksache 16/160<br />
Nach der Aufbauhilfefondsverordnung haben sie dem<br />
Bund über die bestimmungsgemäße Inanspruchnahme<br />
und Verwendung der Mittel zu berichten. Nach Abschluss<br />
ihrer verwaltungsmäßigen Prüfung der Mittelverwendung<br />
ist das Bun<strong>des</strong>ministerium bis zum 1. August <strong>des</strong> Folgejahres<br />
in der Form eines zusammenfassenden Berichtes<br />
zu unterrichten. Obwohl inzwischen mehr als zwei Drittel<br />
<strong>des</strong> Fondsvermögens abgeflossen sind, liegen noch keine<br />
ausreichenden Aussagen der Länder zur zweckentsprechenden<br />
Mittelverwendung vor. Aufgrund der von<br />
einigen Ländern verspätet vorgelegten und zum Teil nicht<br />
prüfbaren Verwendungsberichte hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
versucht, einheitliche Vorgaben dafür zu entwickeln.<br />
1.10.8 Übrige Sondervermögen<br />
Zu den übrigen Sondervermögen Ausgleichsfonds für<br />
überregionale Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter<br />
in Arbeit, Beruf und Gesellschaft, Ufi-Abwicklungserlös<br />
(Filmförderung) und den Fonds nach § 5 Mau-<br />
Bun<strong>des</strong>betriebe<br />
ergrundstücksgesetz liegen dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
keine besonderen Prüfungserkenntnisse vor. Gleiches gilt<br />
für die Sondervermögen, die von Stellen außerhalb der<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltung verwaltet werden. Dabei handelt es<br />
sich um das Zweckvermögen bei der Deutschen Postbank<br />
AG, das Zweckvermögen bei der Landwirtschaftlichen<br />
Rentenbank, das Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau,<br />
das Bergmannssiedlungsvermögen, das<br />
Westvermögen, den Revolving Fonds und Freistellungs-<br />
Fonds, das Treuhandvermögen aufgrund <strong>des</strong> Westvermögen-Abwicklungsgesetzes<br />
und die Versorgungsrücklage<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.<br />
1.11 Bun<strong>des</strong>betriebe<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat der Haushaltsrechnung jeweils<br />
unter Nr. 6.11 Übersichten über den Jahresabschluss bei<br />
den Bun<strong>des</strong>betrieben beigefügt (§ 85 Nr. 3 BHO). Betriebszweck<br />
und Betriebsergebnisse sind aus Tabelle 6 ersichtlich.<br />
Bun<strong>des</strong>betriebe Zweck Gewinn/Verlust<br />
Wasserwerke Oerbke Wasserversorgung für NATO-<br />
Truppenlager Fallingbostel und<br />
die Gemeinden Fallingbostel,<br />
Ostenholz, Oerbke, Bockhorn<br />
und Westenholz<br />
Wirtschaftsbetriebe Meppen Bewirtschaftung der Sicherheitszonen<br />
auf dem Schieß- und Erprobungsplatz<br />
Meppen<br />
Behördeneigene Kantinen<br />
(insgesamt fünf)<br />
31.12.2004:<br />
Gewinn<br />
76 091 Euro<br />
Tabelle 6<br />
zum Ende <strong>des</strong> Landwirtschaftsjahres:<br />
Gewinn<br />
27 673 Euro<br />
Verpflegung der Bediensteten 31.12.2004:<br />
Gewinne bei zwei Kantinen in Höhe<br />
von insgesamt: 2 604 Euro