Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 133 – Drucksache 16/160<br />
zes“ überprüft. In der Verkehrsuntersuchung auf der Basis<br />
der Rahmendaten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans 2003<br />
sollen u. a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />
● Sachgerechte Zuordnung der Streckenabschnitte in<br />
eine Straßenkategorie nach den Richtlinien.<br />
● Geplante Ausweisung als Kraftfahrstraße.<br />
● Bau von Streckenabschnitten in einem dreistreifigen<br />
Querschnitt.<br />
● Auswahl einer geeigneten Knotenpunktform.<br />
● Anzahl der verkehrlich erforderlichen Knotenpunkte.<br />
15.2.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht seine Feststellungen zu<br />
den Mängeln der Straßennetzkonzeption „Blaues Netz“<br />
bestätigt. Er erkennt an, dass diese Mängel durch eine aktuelle<br />
verkehrswirtschaftliche Untersuchung behoben<br />
werden sollen. Er hält es aber weiterhin für erforderlich,<br />
dass das Bun<strong>des</strong>ministerium im Zusammenhang mit der<br />
verkehrswirtschaftlichen Untersuchung bei den noch<br />
nicht ausgebauten Streckenabschnitten auf die Ausbaustandards<br />
achtet: Sie sollten nur dort über die Straßenkategorie<br />
A II hinausgehen, wo dies verkehrlich notwendig<br />
ist, um einige schlechter erreichbare Regionen im Land<br />
Brandenburg besser anzubinden. Bei der Untersuchung<br />
müssen die bun<strong>des</strong>einheitlich vorgegebenen Standards<br />
für Straßennetzkonzeptionen im Vordergrund stehen.<br />
Würde je<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>land lan<strong>des</strong>spezifische Änderungen<br />
vornehmen, würde das Ziel einer bun<strong>des</strong>einheitlichen<br />
Straßennetzkonzeption gefährdet. Gerade am Beispiel<br />
„Blaues Netz“ zeigt sich, dass einseitige Änderungen der<br />
Kriterien dazu führen, Ausbaustandards unangemessen<br />
anzuheben.<br />
15.3 Unangemessene Ausbaustandards verringern<br />
das Nutzen-Kosten-Verhältnis<br />
15.3.1<br />
Allen verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen für die<br />
einzelnen Strecken <strong>des</strong> „Blauen Netzes“ ist zu entneh-<br />
men, dass der Bau der geplanten Ortsumgehungen das<br />
größte Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) aufweist.<br />
Bei der Planung einzelner Straßenbaumaßnahmen untersuchte<br />
die Straßenbauverwaltung, wie sich das Nutzen-<br />
Kosten-Verhältnis durch höherwertige Ausbaustandards<br />
ändert. Dabei handelt es sich insbesondere um einen<br />
dreistreifigen Straßenquerschnitt statt eines zweistreifigen<br />
Straßenquerschnitts und höhenungleiche Knoten mit<br />
Brücken und Rampen wie bei Autobahn-Anschlussstellen<br />
(s. Abbildung 3) statt höhengleicher Knoten, also ebenen<br />
Straßenkreuzungen. In der Regel steigt der erzielbare<br />
volkswirtschaftliche Nutzen einer Einzelmaßnahme durch<br />
die Realisierung der höchsten Ausbaustandards an. Das<br />
NKV der Gesamtmaßnahme vermindert sich jedoch,<br />
wenn bei steigenden Kosten der Kostenzuwachs den Nutzenzuwachs<br />
übersteigt.<br />
Für eine konkrete Strecke <strong>des</strong> „Blauen Netzes“, hier einen<br />
Teilabschnitt der Oder-Lausitz-Straße, stellt sich das<br />
NKV, also der Quotient aus jährlichem Nutzen und jährlichen<br />
Kosten, für unterschiedliche Ausbaustandards wie<br />
folgt dar (s. Tabelle).<br />
15.3.2<br />
Die Ergebnisse der verkehrswirtschaftlichen Bewertung<br />
<strong>des</strong> Teilabschnittes zeigen, dass die mit einem zweistreifigen<br />
Straßenquerschnitt geplanten Maßnahmen, vorwiegend<br />
Ortsumgehungen, Kosten von 179 Mio. Euro<br />
(7,7 Mio. Euro pro Jahr) verursachen. Der jährliche Nutzen,<br />
vor allem aus gesenkten Transportkosten, verbesserter<br />
Erreichbarkeit und Umweltentlastung, beträgt<br />
60,7 Mio. Euro, woraus sich ein NKV von 7,9 ergibt.<br />
Wird dieser Abschnitt als dreistreifige Kraftfahrstraße mit<br />
höhenungleichen Knotenpunkten gebaut, steigt der jährliche<br />
Nutzen um 38 % auf 83,9 Mio. Euro. Die Kosten steigen<br />
aber um 150 %, wodurch sich das NKV auf 3,9 halbiert.<br />
Grundsätzlich zeigen alle verkehrswirtschaftlichen<br />
Untersuchungen, dass ein erhöhter Ausbaustandard das<br />
NKV mindert.<br />
Tabelle<br />
Ergebnisse der verkehrswirtschaftlichen Bewertung eines Teilabschnittes der Oder-Lausitz-Straße<br />
Planungsalternativen<br />
Planung der Bedarfsplanmaßnahmen, insb. Ortsumgehungen,<br />
zweistreifiger Straßenquerschnitt<br />
Planung durchgehend als Kraftfahrstraße, höhenungleiche<br />
Knoten, dreistreifiger Straßenquerschnitt<br />
Gesamt-<br />
kosten<br />
Kosten<br />
(Mio. Euro)<br />
Kosten pro<br />
Jahr<br />
Nutzen<br />
pro Jahr<br />
NKV<br />
179 7,7 60,7 7,9<br />
457 21,5 83,9 3,9