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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 133 – Drucksache 16/160<br />

zes“ überprüft. In der Verkehrsuntersuchung auf der Basis<br />

der Rahmendaten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans 2003<br />

sollen u. a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />

● Sachgerechte Zuordnung der Streckenabschnitte in<br />

eine Straßenkategorie nach den Richtlinien.<br />

● Geplante Ausweisung als Kraftfahrstraße.<br />

● Bau von Streckenabschnitten in einem dreistreifigen<br />

Querschnitt.<br />

● Auswahl einer geeigneten Knotenpunktform.<br />

● Anzahl der verkehrlich erforderlichen Knotenpunkte.<br />

15.2.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht seine Feststellungen zu<br />

den Mängeln der Straßennetzkonzeption „Blaues Netz“<br />

bestätigt. Er erkennt an, dass diese Mängel durch eine aktuelle<br />

verkehrswirtschaftliche Untersuchung behoben<br />

werden sollen. Er hält es aber weiterhin für erforderlich,<br />

dass das Bun<strong>des</strong>ministerium im Zusammenhang mit der<br />

verkehrswirtschaftlichen Untersuchung bei den noch<br />

nicht ausgebauten Streckenabschnitten auf die Ausbaustandards<br />

achtet: Sie sollten nur dort über die Straßenkategorie<br />

A II hinausgehen, wo dies verkehrlich notwendig<br />

ist, um einige schlechter erreichbare Regionen im Land<br />

Brandenburg besser anzubinden. Bei der Untersuchung<br />

müssen die bun<strong>des</strong>einheitlich vorgegebenen Standards<br />

für Straßennetzkonzeptionen im Vordergrund stehen.<br />

Würde je<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>land lan<strong>des</strong>spezifische Änderungen<br />

vornehmen, würde das Ziel einer bun<strong>des</strong>einheitlichen<br />

Straßennetzkonzeption gefährdet. Gerade am Beispiel<br />

„Blaues Netz“ zeigt sich, dass einseitige Änderungen der<br />

Kriterien dazu führen, Ausbaustandards unangemessen<br />

anzuheben.<br />

15.3 Unangemessene Ausbaustandards verringern<br />

das Nutzen-Kosten-Verhältnis<br />

15.3.1<br />

Allen verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen für die<br />

einzelnen Strecken <strong>des</strong> „Blauen Netzes“ ist zu entneh-<br />

men, dass der Bau der geplanten Ortsumgehungen das<br />

größte Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) aufweist.<br />

Bei der Planung einzelner Straßenbaumaßnahmen untersuchte<br />

die Straßenbauverwaltung, wie sich das Nutzen-<br />

Kosten-Verhältnis durch höherwertige Ausbaustandards<br />

ändert. Dabei handelt es sich insbesondere um einen<br />

dreistreifigen Straßenquerschnitt statt eines zweistreifigen<br />

Straßenquerschnitts und höhenungleiche Knoten mit<br />

Brücken und Rampen wie bei Autobahn-Anschlussstellen<br />

(s. Abbildung 3) statt höhengleicher Knoten, also ebenen<br />

Straßenkreuzungen. In der Regel steigt der erzielbare<br />

volkswirtschaftliche Nutzen einer Einzelmaßnahme durch<br />

die Realisierung der höchsten Ausbaustandards an. Das<br />

NKV der Gesamtmaßnahme vermindert sich jedoch,<br />

wenn bei steigenden Kosten der Kostenzuwachs den Nutzenzuwachs<br />

übersteigt.<br />

Für eine konkrete Strecke <strong>des</strong> „Blauen Netzes“, hier einen<br />

Teilabschnitt der Oder-Lausitz-Straße, stellt sich das<br />

NKV, also der Quotient aus jährlichem Nutzen und jährlichen<br />

Kosten, für unterschiedliche Ausbaustandards wie<br />

folgt dar (s. Tabelle).<br />

15.3.2<br />

Die Ergebnisse der verkehrswirtschaftlichen Bewertung<br />

<strong>des</strong> Teilabschnittes zeigen, dass die mit einem zweistreifigen<br />

Straßenquerschnitt geplanten Maßnahmen, vorwiegend<br />

Ortsumgehungen, Kosten von 179 Mio. Euro<br />

(7,7 Mio. Euro pro Jahr) verursachen. Der jährliche Nutzen,<br />

vor allem aus gesenkten Transportkosten, verbesserter<br />

Erreichbarkeit und Umweltentlastung, beträgt<br />

60,7 Mio. Euro, woraus sich ein NKV von 7,9 ergibt.<br />

Wird dieser Abschnitt als dreistreifige Kraftfahrstraße mit<br />

höhenungleichen Knotenpunkten gebaut, steigt der jährliche<br />

Nutzen um 38 % auf 83,9 Mio. Euro. Die Kosten steigen<br />

aber um 150 %, wodurch sich das NKV auf 3,9 halbiert.<br />

Grundsätzlich zeigen alle verkehrswirtschaftlichen<br />

Untersuchungen, dass ein erhöhter Ausbaustandard das<br />

NKV mindert.<br />

Tabelle<br />

Ergebnisse der verkehrswirtschaftlichen Bewertung eines Teilabschnittes der Oder-Lausitz-Straße<br />

Planungsalternativen<br />

Planung der Bedarfsplanmaßnahmen, insb. Ortsumgehungen,<br />

zweistreifiger Straßenquerschnitt<br />

Planung durchgehend als Kraftfahrstraße, höhenungleiche<br />

Knoten, dreistreifiger Straßenquerschnitt<br />

Gesamt-<br />

kosten<br />

Kosten<br />

(Mio. Euro)<br />

Kosten pro<br />

Jahr<br />

Nutzen<br />

pro Jahr<br />

NKV<br />

179 7,7 60,7 7,9<br />

457 21,5 83,9 3,9

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