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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 85 – Drucksache 16/160<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> Solidarpaktfortführungsgesetzes<br />

aus dem Jahre 2001, das die Bund-Länder-Finanzbeziehungen<br />

für den Zeitraum von <strong>2005</strong> bis 2019 regelt, werden<br />

die Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen insbesondere für<br />

die neuen Länder weiterhin in einem hohen Maße Steuereinnahmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> binden. Eine wesentliche Rolle<br />

spielen hier die so genannten Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />

„zur Deckung von teilungsbedingten<br />

Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen<br />

Nachholbedarf und zum Ausgleich<br />

unterproportionaler kommunaler Finanzkraft“. Die Hilfen<br />

für die neuen Länder und Berlin belaufen sich im Zeitraum<br />

<strong>2005</strong> bis 2019 auf insgesamt rund 105,3 Mrd. Euro.<br />

Sie betragen bis zum Jahre <strong>2005</strong> einschließlich rund<br />

10,5 Mrd. Euro jährlich. Ab dem Jahre 2006 sind die Mittel<br />

degressiv ausgestaltet; zum Ende <strong>des</strong> aktuellen Finanzplanungszeitraums<br />

im Jahre 2009 werden sie noch rund<br />

9,5 Mrd. Euro betragen und im Jahre 2019 auslaufen. In<br />

diesen Hilfen enthalten sind die bis zum Jahresende 2001<br />

gezahlten Finanzhilfen nach dem Investitionsförderungsgesetz<br />

Aufbau Ost (rund 3,4 Mrd. Euro jährlich).<br />

Die neuen Länder und Berlin müssen dem Finanzplanungsrat<br />

jährlich in so genannten Fortschrittsberichten<br />

„Aufbau Ost“ über ihre jeweiligen Fortschritte bei der<br />

Schließung der Infrastrukturlücke, über die zweckentsprechende<br />

Verwendung der erhaltenen Mittel aus Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />

und über die<br />

finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte<br />

einschließlich der Begrenzung der Nettoneuverschuldung<br />

berichten 16. Die – erstmals im Jahre<br />

2003 – vorgelegten Fortschrittsberichte werden zusammen<br />

mit einer Stellungnahme der Bun<strong>des</strong>regierung im<br />

Finanzplanungsrat erörtert.<br />

Die im September 2004 vorgelegten Fortschrittsberichte<br />

für das Jahr 2003 dokumentieren die sich verfestigende<br />

strukturelle Schieflage in den öffentlichen Haushalten in<br />

den neuen Ländern. Aus den Fortschrittsberichten wird<br />

deutlich, dass die konsumtiven Ausgaben in den neuen<br />

Ländern nach wie vor im Vergleich zu den westdeutschen<br />

Referenzländern zu hoch sind. Bei der Verwendung der<br />

Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen im Jahre<br />

2004 konnte wiederum nur das Land Sachsen in seinem<br />

Fortschrittsbericht belegen, dass es die empfangenen Mittel<br />

bestimmungsgemäß (für Infrastrukturinvestitionen<br />

und zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen<br />

Finanzkraft) eingesetzt hat. Alle anderen Länder konnten<br />

keine vollständige zweckgemäße Verwendung nachweisen;<br />

die Anteile der aus den Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />

finanzierten Investitionen reichten von<br />

0 % (Berlin) bis zu 48 % (Thüringen).<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Bun<strong>des</strong>regierung zu Recht<br />

darauf hingewiesen, dass die Empfängerländer ungeachtet<br />

der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage in Ostdeutschland<br />

in der Verantwortung stehen, die erhaltenen<br />

Solidarpaktmittel zweckgemäß, d. h. zur Unterstützung<br />

<strong>des</strong> Aufbauprozesses einzusetzen. Die Länder wurden erneut<br />

aufgefordert, eine höhere investive Verwendung der<br />

16 Vgl. § 11 Abs. 4 Satz 2 Finanzausgleichsgesetz 2001 und – für den<br />

Zeitraum ab dem Jahre <strong>2005</strong> – § 11 Abs. 3 Satz 3 FAG <strong>2005</strong>.<br />

Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen zu gewährleisten.<br />

Der Finanzplanungsrat hat sich in seiner Sitzung am<br />

18. November 2004 dieser Bewertung angeschlossen; die<br />

neuen Länder und Berlin seien dafür verantwortlich, durch<br />

konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung die<br />

sachgerechte Verwendung der Mittel zu gewährleisten.<br />

Es ist der Bun<strong>des</strong>regierung uneingeschränkt zuzustimmen,<br />

wenn sie darauf hinweist, dass der Einsatz der Solidarpaktmittel<br />

für nicht aufbaugerechte Zwecke gegen den<br />

Geist <strong>des</strong> Solidarpaktes verstößt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

sieht sich durch die kritische Bewertung <strong>des</strong> Mitteleinsatzes<br />

seitens der Bun<strong>des</strong>regierung und <strong>des</strong> Finanzplanungsrates<br />

in seinen früheren Feststellungen bestätigt. Er<br />

hatte bei der Prüfung der Durchführung <strong>des</strong> Investitionsförderungsgesetzes<br />

Aufbau Ost u. a. bemängelt, dass<br />

die Finanzhilfen <strong>des</strong> Investitionsförderungsgesetzes zu<br />

keiner durchgreifenden Verbesserung der Haushaltsstrukturen<br />

in den neuen Ländern geführt hatten (vgl. <strong>Bemerkungen</strong><br />

2002, Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/60 Nr. 118.2). Er<br />

hat den Einsatz von Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />

als vertretbar angesehen, da hierdurch die<br />

politische Verantwortung für den wirtschaftlichen<br />

Erfolg der eingesetzten Bun<strong>des</strong>mittel klar geregelt wird.<br />

Sie liegt – entsprechend der föderalen Kompetenzaufteilung<br />

zwischen Bund und Ländern – bei den mittelverwendenden<br />

Ländern. Die Empfängerländer müssen jedoch ihrer<br />

gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und die<br />

Bun<strong>des</strong>hilfen konsequent zur Unterstützung einer wachstums-<br />

und investitionsfördernden Haushalts- und Finanzpolitik<br />

einsetzen.<br />

Angesichts der unzureichenden Beachtung der gesetzlich<br />

normierten Förderzwecke erweist es sich nunmehr als<br />

nachteilig, dass entgegen der Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

keine Regelung in das Finanzausgleichsgesetz<br />

aufgenommen worden ist, die im Falle wesentlicher Abweichungen<br />

von den zugrunde gelegten Erwartungen zu<br />

einer Überprüfung der Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />

ermächtigt hätte (vgl. <strong>Bemerkungen</strong> 2004,<br />

Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/4200 Nr. 2.3.4).<br />

Es bleibt abzuwarten, ob das klare Votum der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

und <strong>des</strong> Finanzplanungsrates die Empfängerländer<br />

dazu bewegt, die im Finanzausgleichsgesetz enthaltenen<br />

Verwendungszwecke für die Bun<strong>des</strong>hilfen künftig zu<br />

beachten.<br />

2.3.5 Steuereinnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Vergleich<br />

zu Ländern und Gemeinden<br />

Als Folge der unter Nr. 2.3.2 beschriebenen Abgabe von<br />

Steueranteilen an die anderen Gebietskörperschaften hat<br />

sich der Bun<strong>des</strong>anteil am gesamten Steueraufkommen<br />

seit Mitte der 90er-Jahre deutlich vermindert. Im Jahre<br />

1994 lag er noch bei über 48 %. Im Jahre 1998 erreichte<br />

er mit 41,0 % den bislang niedrigsten Stand. Er ist danach<br />

leicht angestiegen. Dies beruht in erster Linie auf der am<br />

1. April 1998 in Kraft getretenen und dem Bund in vollem<br />

Umfang zustehenden Umsatzsteuererhöhung sowie<br />

der höheren Besteuerung <strong>des</strong> Energieverbrauchs ab dem<br />

Jahre 1999 durch die fünf Ökosteuerstufen. Trotz dieser<br />

zusätzlichen Steuereinnahmen wird der Bun<strong>des</strong>anteil<br />

auch im laufenden Jahr <strong>2005</strong> mit 42,1 % weiter zurückgehen<br />

(vgl. Tabelle 3).

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