Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 85 – Drucksache 16/160<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> Solidarpaktfortführungsgesetzes<br />
aus dem Jahre 2001, das die Bund-Länder-Finanzbeziehungen<br />
für den Zeitraum von <strong>2005</strong> bis 2019 regelt, werden<br />
die Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen insbesondere für<br />
die neuen Länder weiterhin in einem hohen Maße Steuereinnahmen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> binden. Eine wesentliche Rolle<br />
spielen hier die so genannten Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />
„zur Deckung von teilungsbedingten<br />
Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen<br />
Nachholbedarf und zum Ausgleich<br />
unterproportionaler kommunaler Finanzkraft“. Die Hilfen<br />
für die neuen Länder und Berlin belaufen sich im Zeitraum<br />
<strong>2005</strong> bis 2019 auf insgesamt rund 105,3 Mrd. Euro.<br />
Sie betragen bis zum Jahre <strong>2005</strong> einschließlich rund<br />
10,5 Mrd. Euro jährlich. Ab dem Jahre 2006 sind die Mittel<br />
degressiv ausgestaltet; zum Ende <strong>des</strong> aktuellen Finanzplanungszeitraums<br />
im Jahre 2009 werden sie noch rund<br />
9,5 Mrd. Euro betragen und im Jahre 2019 auslaufen. In<br />
diesen Hilfen enthalten sind die bis zum Jahresende 2001<br />
gezahlten Finanzhilfen nach dem Investitionsförderungsgesetz<br />
Aufbau Ost (rund 3,4 Mrd. Euro jährlich).<br />
Die neuen Länder und Berlin müssen dem Finanzplanungsrat<br />
jährlich in so genannten Fortschrittsberichten<br />
„Aufbau Ost“ über ihre jeweiligen Fortschritte bei der<br />
Schließung der Infrastrukturlücke, über die zweckentsprechende<br />
Verwendung der erhaltenen Mittel aus Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />
und über die<br />
finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte<br />
einschließlich der Begrenzung der Nettoneuverschuldung<br />
berichten 16. Die – erstmals im Jahre<br />
2003 – vorgelegten Fortschrittsberichte werden zusammen<br />
mit einer Stellungnahme der Bun<strong>des</strong>regierung im<br />
Finanzplanungsrat erörtert.<br />
Die im September 2004 vorgelegten Fortschrittsberichte<br />
für das Jahr 2003 dokumentieren die sich verfestigende<br />
strukturelle Schieflage in den öffentlichen Haushalten in<br />
den neuen Ländern. Aus den Fortschrittsberichten wird<br />
deutlich, dass die konsumtiven Ausgaben in den neuen<br />
Ländern nach wie vor im Vergleich zu den westdeutschen<br />
Referenzländern zu hoch sind. Bei der Verwendung der<br />
Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen im Jahre<br />
2004 konnte wiederum nur das Land Sachsen in seinem<br />
Fortschrittsbericht belegen, dass es die empfangenen Mittel<br />
bestimmungsgemäß (für Infrastrukturinvestitionen<br />
und zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen<br />
Finanzkraft) eingesetzt hat. Alle anderen Länder konnten<br />
keine vollständige zweckgemäße Verwendung nachweisen;<br />
die Anteile der aus den Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />
finanzierten Investitionen reichten von<br />
0 % (Berlin) bis zu 48 % (Thüringen).<br />
Vor diesem Hintergrund hat die Bun<strong>des</strong>regierung zu Recht<br />
darauf hingewiesen, dass die Empfängerländer ungeachtet<br />
der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage in Ostdeutschland<br />
in der Verantwortung stehen, die erhaltenen<br />
Solidarpaktmittel zweckgemäß, d. h. zur Unterstützung<br />
<strong>des</strong> Aufbauprozesses einzusetzen. Die Länder wurden erneut<br />
aufgefordert, eine höhere investive Verwendung der<br />
16 Vgl. § 11 Abs. 4 Satz 2 Finanzausgleichsgesetz 2001 und – für den<br />
Zeitraum ab dem Jahre <strong>2005</strong> – § 11 Abs. 3 Satz 3 FAG <strong>2005</strong>.<br />
Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen zu gewährleisten.<br />
Der Finanzplanungsrat hat sich in seiner Sitzung am<br />
18. November 2004 dieser Bewertung angeschlossen; die<br />
neuen Länder und Berlin seien dafür verantwortlich, durch<br />
konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung die<br />
sachgerechte Verwendung der Mittel zu gewährleisten.<br />
Es ist der Bun<strong>des</strong>regierung uneingeschränkt zuzustimmen,<br />
wenn sie darauf hinweist, dass der Einsatz der Solidarpaktmittel<br />
für nicht aufbaugerechte Zwecke gegen den<br />
Geist <strong>des</strong> Solidarpaktes verstößt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
sieht sich durch die kritische Bewertung <strong>des</strong> Mitteleinsatzes<br />
seitens der Bun<strong>des</strong>regierung und <strong>des</strong> Finanzplanungsrates<br />
in seinen früheren Feststellungen bestätigt. Er<br />
hatte bei der Prüfung der Durchführung <strong>des</strong> Investitionsförderungsgesetzes<br />
Aufbau Ost u. a. bemängelt, dass<br />
die Finanzhilfen <strong>des</strong> Investitionsförderungsgesetzes zu<br />
keiner durchgreifenden Verbesserung der Haushaltsstrukturen<br />
in den neuen Ländern geführt hatten (vgl. <strong>Bemerkungen</strong><br />
2002, Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/60 Nr. 118.2). Er<br />
hat den Einsatz von Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />
als vertretbar angesehen, da hierdurch die<br />
politische Verantwortung für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg der eingesetzten Bun<strong>des</strong>mittel klar geregelt wird.<br />
Sie liegt – entsprechend der föderalen Kompetenzaufteilung<br />
zwischen Bund und Ländern – bei den mittelverwendenden<br />
Ländern. Die Empfängerländer müssen jedoch ihrer<br />
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und die<br />
Bun<strong>des</strong>hilfen konsequent zur Unterstützung einer wachstums-<br />
und investitionsfördernden Haushalts- und Finanzpolitik<br />
einsetzen.<br />
Angesichts der unzureichenden Beachtung der gesetzlich<br />
normierten Förderzwecke erweist es sich nunmehr als<br />
nachteilig, dass entgegen der Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
keine Regelung in das Finanzausgleichsgesetz<br />
aufgenommen worden ist, die im Falle wesentlicher Abweichungen<br />
von den zugrunde gelegten Erwartungen zu<br />
einer Überprüfung der Sonderbedarfs-Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />
ermächtigt hätte (vgl. <strong>Bemerkungen</strong> 2004,<br />
Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/4200 Nr. 2.3.4).<br />
Es bleibt abzuwarten, ob das klare Votum der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
und <strong>des</strong> Finanzplanungsrates die Empfängerländer<br />
dazu bewegt, die im Finanzausgleichsgesetz enthaltenen<br />
Verwendungszwecke für die Bun<strong>des</strong>hilfen künftig zu<br />
beachten.<br />
2.3.5 Steuereinnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Vergleich<br />
zu Ländern und Gemeinden<br />
Als Folge der unter Nr. 2.3.2 beschriebenen Abgabe von<br />
Steueranteilen an die anderen Gebietskörperschaften hat<br />
sich der Bun<strong>des</strong>anteil am gesamten Steueraufkommen<br />
seit Mitte der 90er-Jahre deutlich vermindert. Im Jahre<br />
1994 lag er noch bei über 48 %. Im Jahre 1998 erreichte<br />
er mit 41,0 % den bislang niedrigsten Stand. Er ist danach<br />
leicht angestiegen. Dies beruht in erster Linie auf der am<br />
1. April 1998 in Kraft getretenen und dem Bund in vollem<br />
Umfang zustehenden Umsatzsteuererhöhung sowie<br />
der höheren Besteuerung <strong>des</strong> Energieverbrauchs ab dem<br />
Jahre 1999 durch die fünf Ökosteuerstufen. Trotz dieser<br />
zusätzlichen Steuereinnahmen wird der Bun<strong>des</strong>anteil<br />
auch im laufenden Jahr <strong>2005</strong> mit 42,1 % weiter zurückgehen<br />
(vgl. Tabelle 3).