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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 48 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

geprüft. Hinsichtlich <strong>des</strong> kassenmäßigen Ergebnisses hat<br />

er keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen<br />

zwischen den Beträgen festgestellt, die in diesen Rechnungen<br />

und in den Büchern aufgeführt sind; dies gilt auch<br />

für die Sondervermögen.<br />

Soweit die Einnahmen und Ausgaben stichprobenweise<br />

geprüft wurden, waren diese im Allgemeinen ordnungsgemäß<br />

belegt. Es wurden jedoch formale Fehler festgestellt,<br />

die allerdings keine nennenswerten finanziellen<br />

Auswirkungen hatten (fehlende oder fehlerhafte Feststellungsvermerke<br />

auf den begründenden Unterlagen, unvollständige<br />

Unterlagen, fehlende oder nicht hinterlegte Unterschriften<br />

der Anordnungsbefugten). Der Anteil der<br />

fehlerhaften Belege ging – bei rund 13 000 geprüften Fällen<br />

– auf rund 10 % zurück, nachdem er im Haushaltsjahr<br />

2003 noch rund 13 % und im Haushaltsjahr 2002 rund<br />

18 % betragen hatte. Damit scheinen die Bemühungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, zusammen mit den Bun<strong>des</strong>kassen<br />

und den Beauftragten für den Haushalt der Ressorts<br />

den Fehlerursachen nachzugehen und Maßnahmen zur<br />

Vermeidung formaler Fehler zu ergreifen, Wirkung zu<br />

zeigen.<br />

Allerdings ist der Anteil der formalen Fehler mit rund<br />

10 % immer noch zu hoch. Er belegt einen noch nicht<br />

hinreichend sorgfältigen Umgang mit den Vorschriften<br />

und Grundsätzen über die ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />

von Haushaltsmitteln. Damit besteht zumin<strong>des</strong>t die<br />

Gefahr, dass sich Fehler oder Unregelmäßigkeiten finanziell<br />

nachteilig für den Bun<strong>des</strong>haushalt auswirken können.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zugesagt, im Haushaltsführungserlass<br />

2006 die Beauftragten für den Haushalt der<br />

Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen erneut<br />

nachdrücklich aufzufordern, in ihrem Verantwortungsbereich<br />

die Vorschriften und Grundsätze für die ordnungsgemäße<br />

Bewirtschaftung der Haushaltsmittel sowie der<br />

Rechnungslegung hinreichend zu beachten (VV Nr. 3.3.1<br />

Satz 1 und 3.3.4 zu § 9 BHO; VV Nr. 2 zu § 34 BHO<br />

i. V. m. VV für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung<br />

der BHO, Teil IV; § 80 BHO).<br />

Außerdem wird das Bun<strong>des</strong>ministerium die Leiter der<br />

Bun<strong>des</strong>kassen, die Leiter der Kassenprüfungen der Oberfinanzdirektionen<br />

und die Beauftragten für den Haushalt<br />

in Besprechungen auffordern, verstärkt auf das korrekte<br />

Ausfüllen der Kassenanordnungen bzw. auf die Vollstän-<br />

digkeit der begründenden Unterlagen Einfluss zu nehmen.<br />

1.2.2 Aussagekraft der Vermögensrechnung<br />

Zur Aussagekraft der Vermögensrechnung hat sich der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

bereits in seinen <strong>Bemerkungen</strong> der Jahre<br />

2002 und 2003 (Bun<strong>des</strong>tagsdrucksachen 15/60, 15/2020)<br />

geäußert. Er hat dabei festgestellt, dass die Vermögensrechnung<br />

nur unzureichende oder überhaupt keine Angaben<br />

für eine Bewertung der Immobilien und <strong>des</strong> mobilen<br />

Sachanlagevermögens enthält. Daher ist auch nicht erkennbar,<br />

inwieweit den Schulden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Vermögenswerte<br />

gegenüberstehen. Nutzen und Aussagekraft der<br />

Vermögensrechnung sind erheblich eingeschränkt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

aufgenommen, die Vermögensrechnung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mittelfristig zu einem belastbaren Informations-<br />

und Steuerungsinstrument umzugestalten. Um dieses<br />

Ziel zu erreichen, hat es eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />

die sich mit den Möglichkeiten einer aussagekräftigeren<br />

Vermögensrechnung befasst. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat<br />

erste Maßnahmen eingeleitet, den Wert der Liegenschaften<br />

zu erfassen und in der Vermögensrechnung auszuweisen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass diese Maßnahmen<br />

zur Umgestaltung der Vermögensrechnung<br />

nunmehr auch zeitnah umgesetzt werden.<br />

1.3 Haushaltsführung<br />

1.3.1 Abschlussergebnisse im Überblick<br />

Das (ursprüngliche) Haushaltsgesetz 2004 vom<br />

25. Februar 2004 sah Einnahmen und Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2004 von 257,3 Mrd. Euro vor.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium wurde zu einer Nettokreditaufnahme<br />

bis zur Höhe von rund 29,3 Mrd. Euro ermächtigt.<br />

Vor allem wegen geringerer Steuereinnahmen und aufgrund<br />

von Mindereinnahmen beim Bun<strong>des</strong>bankgewinn<br />

sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die Eckwerte <strong>des</strong><br />

Haushalts 2004 durch ein Nachtragshaushaltsgesetz anzupassen,<br />

das am 28. Dezember 2004 verkündet wurde.<br />

Das Haushalts-Soll verringerte sich damit auf 255,6 Mrd.<br />

Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme<br />

wurde um 14,2 Mrd. Euro auf 43,5 Mrd. Euro erhöht. Die<br />

im Nachtragshaushalt veranschlagte Nettokreditaufnahme<br />

überschritt die vorgesehenen Investitionsausgaben<br />

erheblich (um 18,9 Mrd. Euro, vgl. Tabelle 1).

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