Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 48 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
geprüft. Hinsichtlich <strong>des</strong> kassenmäßigen Ergebnisses hat<br />
er keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen<br />
zwischen den Beträgen festgestellt, die in diesen Rechnungen<br />
und in den Büchern aufgeführt sind; dies gilt auch<br />
für die Sondervermögen.<br />
Soweit die Einnahmen und Ausgaben stichprobenweise<br />
geprüft wurden, waren diese im Allgemeinen ordnungsgemäß<br />
belegt. Es wurden jedoch formale Fehler festgestellt,<br />
die allerdings keine nennenswerten finanziellen<br />
Auswirkungen hatten (fehlende oder fehlerhafte Feststellungsvermerke<br />
auf den begründenden Unterlagen, unvollständige<br />
Unterlagen, fehlende oder nicht hinterlegte Unterschriften<br />
der Anordnungsbefugten). Der Anteil der<br />
fehlerhaften Belege ging – bei rund 13 000 geprüften Fällen<br />
– auf rund 10 % zurück, nachdem er im Haushaltsjahr<br />
2003 noch rund 13 % und im Haushaltsjahr 2002 rund<br />
18 % betragen hatte. Damit scheinen die Bemühungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, zusammen mit den Bun<strong>des</strong>kassen<br />
und den Beauftragten für den Haushalt der Ressorts<br />
den Fehlerursachen nachzugehen und Maßnahmen zur<br />
Vermeidung formaler Fehler zu ergreifen, Wirkung zu<br />
zeigen.<br />
Allerdings ist der Anteil der formalen Fehler mit rund<br />
10 % immer noch zu hoch. Er belegt einen noch nicht<br />
hinreichend sorgfältigen Umgang mit den Vorschriften<br />
und Grundsätzen über die ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />
von Haushaltsmitteln. Damit besteht zumin<strong>des</strong>t die<br />
Gefahr, dass sich Fehler oder Unregelmäßigkeiten finanziell<br />
nachteilig für den Bun<strong>des</strong>haushalt auswirken können.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zugesagt, im Haushaltsführungserlass<br />
2006 die Beauftragten für den Haushalt der<br />
Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen erneut<br />
nachdrücklich aufzufordern, in ihrem Verantwortungsbereich<br />
die Vorschriften und Grundsätze für die ordnungsgemäße<br />
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel sowie der<br />
Rechnungslegung hinreichend zu beachten (VV Nr. 3.3.1<br />
Satz 1 und 3.3.4 zu § 9 BHO; VV Nr. 2 zu § 34 BHO<br />
i. V. m. VV für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung<br />
der BHO, Teil IV; § 80 BHO).<br />
Außerdem wird das Bun<strong>des</strong>ministerium die Leiter der<br />
Bun<strong>des</strong>kassen, die Leiter der Kassenprüfungen der Oberfinanzdirektionen<br />
und die Beauftragten für den Haushalt<br />
in Besprechungen auffordern, verstärkt auf das korrekte<br />
Ausfüllen der Kassenanordnungen bzw. auf die Vollstän-<br />
digkeit der begründenden Unterlagen Einfluss zu nehmen.<br />
1.2.2 Aussagekraft der Vermögensrechnung<br />
Zur Aussagekraft der Vermögensrechnung hat sich der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
bereits in seinen <strong>Bemerkungen</strong> der Jahre<br />
2002 und 2003 (Bun<strong>des</strong>tagsdrucksachen 15/60, 15/2020)<br />
geäußert. Er hat dabei festgestellt, dass die Vermögensrechnung<br />
nur unzureichende oder überhaupt keine Angaben<br />
für eine Bewertung der Immobilien und <strong>des</strong> mobilen<br />
Sachanlagevermögens enthält. Daher ist auch nicht erkennbar,<br />
inwieweit den Schulden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Vermögenswerte<br />
gegenüberstehen. Nutzen und Aussagekraft der<br />
Vermögensrechnung sind erheblich eingeschränkt.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
aufgenommen, die Vermögensrechnung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mittelfristig zu einem belastbaren Informations-<br />
und Steuerungsinstrument umzugestalten. Um dieses<br />
Ziel zu erreichen, hat es eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />
die sich mit den Möglichkeiten einer aussagekräftigeren<br />
Vermögensrechnung befasst. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat<br />
erste Maßnahmen eingeleitet, den Wert der Liegenschaften<br />
zu erfassen und in der Vermögensrechnung auszuweisen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass diese Maßnahmen<br />
zur Umgestaltung der Vermögensrechnung<br />
nunmehr auch zeitnah umgesetzt werden.<br />
1.3 Haushaltsführung<br />
1.3.1 Abschlussergebnisse im Überblick<br />
Das (ursprüngliche) Haushaltsgesetz 2004 vom<br />
25. Februar 2004 sah Einnahmen und Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2004 von 257,3 Mrd. Euro vor.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium wurde zu einer Nettokreditaufnahme<br />
bis zur Höhe von rund 29,3 Mrd. Euro ermächtigt.<br />
Vor allem wegen geringerer Steuereinnahmen und aufgrund<br />
von Mindereinnahmen beim Bun<strong>des</strong>bankgewinn<br />
sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die Eckwerte <strong>des</strong><br />
Haushalts 2004 durch ein Nachtragshaushaltsgesetz anzupassen,<br />
das am 28. Dezember 2004 verkündet wurde.<br />
Das Haushalts-Soll verringerte sich damit auf 255,6 Mrd.<br />
Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme<br />
wurde um 14,2 Mrd. Euro auf 43,5 Mrd. Euro erhöht. Die<br />
im Nachtragshaushalt veranschlagte Nettokreditaufnahme<br />
überschritt die vorgesehenen Investitionsausgaben<br />
erheblich (um 18,9 Mrd. Euro, vgl. Tabelle 1).