Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 107 – Drucksache 16/160<br />
Teil II<br />
Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern<br />
(Einzelplan 06)<br />
4 Unzureichender Einsatz Interner<br />
Revisionen in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
4.0<br />
Die Interne Revision besitzt in den Behörden der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
noch nicht den notwendigen Stellenwert. Vielfach<br />
wird sie in ihrer Funktion als Leitungsinstrument<br />
nicht verstanden. Dies sowie fehlerhafte Risikoanalysen<br />
der Behörden führen zu Mängeln bei Organisation, Arbeitsplanung<br />
und Einsatz der Internen Revisionen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Empfehlungen formuliert,<br />
die dazu beitragen sollen, die Einrichtung Interner Revisionen<br />
und ihren nachhaltig wirksamen Einsatz zu fördern.<br />
4.1<br />
Die Interne Revision ist ein Instrument der Behördenleitung<br />
zur Führung und Steuerung sowie zur Analyse und<br />
Kontrolle von Risiken. Sie unterstützt die Wahrnehmung<br />
der Dienst- und Fachaufsicht, trägt dem Transparenzgebot<br />
Rechnung und fördert die „Verwaltungshygiene“. Sie<br />
prüft insbesondere auch Anwendung und Wirksamkeit<br />
der internen Kontroll- und Steuerungssysteme der Behörden<br />
wie Vieraugenprinzip, Zeichnungsvorbehalte oder<br />
Controlling. Eine ihrer wichtigsten Funktionen liegt in<br />
der Prävention, da alle behördlichen Abläufe, Prozesse<br />
und Entscheidungen der Internen Revision zugänglich<br />
und somit „revisionsbedroht“ sind.<br />
Der Lenkungsausschuss Verwaltungsorganisation der<br />
Bun<strong>des</strong>regierung hatte im Jahre 1998 die Einrichtung Interner<br />
Revisionen in der Bun<strong>des</strong>verwaltung befürwortet.<br />
Eine weitere Grundlage für ihren Aufbau stellt die Richtlinie<br />
der Bun<strong>des</strong>regierung zur Korruptionsprävention in<br />
der Bun<strong>des</strong>verwaltung dar.<br />
4.1.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte querschnittlich Einsatz<br />
und Wirkungsweise Interner Revisionen in der Bun<strong>des</strong>verwaltung.<br />
Er legte dabei eine aus seinen Erfahrungen,<br />
der behördlichen und betrieblichen Praxis sowie der wissenschaftlichen<br />
Literatur abgeleitete Sollvorstellung zugrunde:<br />
● Die Interne Revision soll der Behördenleitung als<br />
Führungs- und Steuerungsinstrument direkt zugeord-<br />
net sein. Die Leitung soll die Interne Revision so ausgestalten,<br />
wie es ihrem spezifischen Informations-,<br />
Kontroll- und Steuerungsbedürfnis entspricht. Die<br />
Prüfungstätigkeit erstreckt sich grundsätzlich auf alle<br />
Bereiche einer Behörde. Insbesondere prüft die Interne<br />
Revision die Betriebs- und Geschäftsabläufe, das<br />
Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem.<br />
Darüber hinaus kann die Interne Revision Aufgaben<br />
der Korruptionsprävention übernehmen. Vorgesetzte<br />
Behörden sollen bei ihrer Dienst- und Fachaufsicht<br />
auch auf eine ordnungsgemäße und effektive Revisionsarbeit<br />
achten.<br />
● Notwendige Grundlage der Entscheidung über die<br />
Einrichtung und Arbeit einer Internen Revision ist<br />
eine Risikoanalyse. Darin erfasst und bewertet die Behörde<br />
die ihrer Arbeit innewohnenden Risiken hinsichtlich<br />
der möglichen Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit.<br />
Die so erkannten Risiken sind<br />
den bestehenden Elementen <strong>des</strong> Internen Kontrollsystems<br />
gegenüberzustellen, um daraus behördenspezifisch<br />
die Einsatzbereiche einer Internen Revision zu<br />
ermitteln. Das Ergebnis der Risikoanalyse ist zugleich<br />
Grundlage für deren Arbeitsplanung.<br />
● Für die Interne Revision ist ein jährlicher Arbeitsplan<br />
zu erstellen. Er sollte die durchzuführenden Prüfungen<br />
sowie eine Zeit- und Kapazitätsplanung enthalten und<br />
ist von der Behördenleitung zu genehmigen. Er ist<br />
Auftrag und Grundlage für die Arbeit der Internen Revision.<br />
Zum Ende eines (Arbeitsplan-)Jahres verfasst<br />
die Interne Revision für die Behördenleitung einen<br />
Jahresbericht über sämtliche von ihr durchgeführten<br />
Prüfungen mit den wesentlichen Ergebnissen.<br />
● Eine Interne Revision sollte ihre Arbeit nach einem<br />
klar strukturierten Muster organisieren. Sie kündigt<br />
ihre Prüfungen grundsätzlich vorher an. Anschließend<br />
ermittelt sie die Sachverhalte, bewertet diese und erörtert<br />
ihre Prüfungsfeststellungen mit den geprüften Organisationseinheiten.<br />
Über die Ergebnisse fertigt sie<br />
ihren Prüfbericht. Die Interne Revision sollte nicht<br />
selbst in die Aufgabenerledigung der Behörde eingebunden<br />
sein, um Befangenheit zu vermeiden und Unabhängigkeit<br />
zu wahren. Ihre Aufgaben, Pflichten und<br />
Befugnisse sind in einer behördeninternen Verwaltungsvorschrift<br />
zu regeln. Sie sollte insbesondere uneingeschränkten<br />
Zugang zu allen für die Prüfungen<br />
notwendigen Informationen haben. Ihre angemessene<br />
personelle Ausstattung richtet sich nach den für die