05.08.2013 Aufrufe

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 107 – Drucksache 16/160<br />

Teil II<br />

Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

(Einzelplan 06)<br />

4 Unzureichender Einsatz Interner<br />

Revisionen in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

4.0<br />

Die Interne Revision besitzt in den Behörden der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

noch nicht den notwendigen Stellenwert. Vielfach<br />

wird sie in ihrer Funktion als Leitungsinstrument<br />

nicht verstanden. Dies sowie fehlerhafte Risikoanalysen<br />

der Behörden führen zu Mängeln bei Organisation, Arbeitsplanung<br />

und Einsatz der Internen Revisionen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Empfehlungen formuliert,<br />

die dazu beitragen sollen, die Einrichtung Interner Revisionen<br />

und ihren nachhaltig wirksamen Einsatz zu fördern.<br />

4.1<br />

Die Interne Revision ist ein Instrument der Behördenleitung<br />

zur Führung und Steuerung sowie zur Analyse und<br />

Kontrolle von Risiken. Sie unterstützt die Wahrnehmung<br />

der Dienst- und Fachaufsicht, trägt dem Transparenzgebot<br />

Rechnung und fördert die „Verwaltungshygiene“. Sie<br />

prüft insbesondere auch Anwendung und Wirksamkeit<br />

der internen Kontroll- und Steuerungssysteme der Behörden<br />

wie Vieraugenprinzip, Zeichnungsvorbehalte oder<br />

Controlling. Eine ihrer wichtigsten Funktionen liegt in<br />

der Prävention, da alle behördlichen Abläufe, Prozesse<br />

und Entscheidungen der Internen Revision zugänglich<br />

und somit „revisionsbedroht“ sind.<br />

Der Lenkungsausschuss Verwaltungsorganisation der<br />

Bun<strong>des</strong>regierung hatte im Jahre 1998 die Einrichtung Interner<br />

Revisionen in der Bun<strong>des</strong>verwaltung befürwortet.<br />

Eine weitere Grundlage für ihren Aufbau stellt die Richtlinie<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung zur Korruptionsprävention in<br />

der Bun<strong>des</strong>verwaltung dar.<br />

4.1.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte querschnittlich Einsatz<br />

und Wirkungsweise Interner Revisionen in der Bun<strong>des</strong>verwaltung.<br />

Er legte dabei eine aus seinen Erfahrungen,<br />

der behördlichen und betrieblichen Praxis sowie der wissenschaftlichen<br />

Literatur abgeleitete Sollvorstellung zugrunde:<br />

● Die Interne Revision soll der Behördenleitung als<br />

Führungs- und Steuerungsinstrument direkt zugeord-<br />

net sein. Die Leitung soll die Interne Revision so ausgestalten,<br />

wie es ihrem spezifischen Informations-,<br />

Kontroll- und Steuerungsbedürfnis entspricht. Die<br />

Prüfungstätigkeit erstreckt sich grundsätzlich auf alle<br />

Bereiche einer Behörde. Insbesondere prüft die Interne<br />

Revision die Betriebs- und Geschäftsabläufe, das<br />

Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem.<br />

Darüber hinaus kann die Interne Revision Aufgaben<br />

der Korruptionsprävention übernehmen. Vorgesetzte<br />

Behörden sollen bei ihrer Dienst- und Fachaufsicht<br />

auch auf eine ordnungsgemäße und effektive Revisionsarbeit<br />

achten.<br />

● Notwendige Grundlage der Entscheidung über die<br />

Einrichtung und Arbeit einer Internen Revision ist<br />

eine Risikoanalyse. Darin erfasst und bewertet die Behörde<br />

die ihrer Arbeit innewohnenden Risiken hinsichtlich<br />

der möglichen Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit.<br />

Die so erkannten Risiken sind<br />

den bestehenden Elementen <strong>des</strong> Internen Kontrollsystems<br />

gegenüberzustellen, um daraus behördenspezifisch<br />

die Einsatzbereiche einer Internen Revision zu<br />

ermitteln. Das Ergebnis der Risikoanalyse ist zugleich<br />

Grundlage für deren Arbeitsplanung.<br />

● Für die Interne Revision ist ein jährlicher Arbeitsplan<br />

zu erstellen. Er sollte die durchzuführenden Prüfungen<br />

sowie eine Zeit- und Kapazitätsplanung enthalten und<br />

ist von der Behördenleitung zu genehmigen. Er ist<br />

Auftrag und Grundlage für die Arbeit der Internen Revision.<br />

Zum Ende eines (Arbeitsplan-)Jahres verfasst<br />

die Interne Revision für die Behördenleitung einen<br />

Jahresbericht über sämtliche von ihr durchgeführten<br />

Prüfungen mit den wesentlichen Ergebnissen.<br />

● Eine Interne Revision sollte ihre Arbeit nach einem<br />

klar strukturierten Muster organisieren. Sie kündigt<br />

ihre Prüfungen grundsätzlich vorher an. Anschließend<br />

ermittelt sie die Sachverhalte, bewertet diese und erörtert<br />

ihre Prüfungsfeststellungen mit den geprüften Organisationseinheiten.<br />

Über die Ergebnisse fertigt sie<br />

ihren Prüfbericht. Die Interne Revision sollte nicht<br />

selbst in die Aufgabenerledigung der Behörde eingebunden<br />

sein, um Befangenheit zu vermeiden und Unabhängigkeit<br />

zu wahren. Ihre Aufgaben, Pflichten und<br />

Befugnisse sind in einer behördeninternen Verwaltungsvorschrift<br />

zu regeln. Sie sollte insbesondere uneingeschränkten<br />

Zugang zu allen für die Prüfungen<br />

notwendigen Informationen haben. Ihre angemessene<br />

personelle Ausstattung richtet sich nach den für die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!