Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/160<br />
6 Frühere Empfehlungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof überwacht, welche Maßnahmen<br />
die geprüften Stellen aufgrund seiner Prüfungsfeststellungen<br />
getroffen haben, um Mängel abzustellen oder<br />
Verfahren zu verbessern. Er untersucht, ob die geprüften<br />
Stellen die vom Parlament erteilten Auflagen erfüllen,<br />
und er führt Kontrollprüfungen durch. Dadurch trägt der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof den Erfordernissen einer zukunftsorientierten<br />
Finanzkontrolle Rechnung und wirkt mit<br />
Nachdruck darauf hin, dass Prüfungserkenntnisse umgesetzt<br />
werden.<br />
Um die Umsetzung seiner Empfehlungen zu dokumentieren,<br />
veröffentlicht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof einen Ergebnisbericht.<br />
Darin stellt er dar, welche Folgerungen die<br />
Bun<strong>des</strong>regierung aus den Beschlüssen <strong>des</strong> Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>tages zu den <strong>Bemerkungen</strong> gezogen hat.<br />
7 Zusammenarbeit mit den<br />
Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof arbeitet mit den Rechnungshöfen<br />
der Länder unter Wahrung der Unabhängigkeit und<br />
unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeit vertrauensvoll<br />
zusammen. Fragen von gemeinsamem Interesse erörtern<br />
die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder in regelmäßigen<br />
Abständen in einer Präsidentenkonferenz.<br />
Neben den klassischen Themenfeldern (z. B. Haushaltsrecht,<br />
Steuern, Bau und Beteiligungen) stellt sich im Rahmen<br />
der Zusammenarbeit mit den Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen<br />
auch zunehmend die Frage der Kontrolle von Haushaltsmitteln<br />
der Europäischen Union (EU). Die Präsidentenkonferenz<br />
hat <strong>des</strong>halb eine Arbeitsgruppe (AG Europa)<br />
unter der Federführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes eingerichtet.<br />
Ausgangspunkt der Zusammenarbeit zwischen nationalen<br />
Rechnungshöfen und der europäischen Ebene ist Artikel<br />
248 Abs. 3 EG-Vertrag (EGV). Danach prüft der<br />
Europäische Rechnungshof (ERH) die Rechnung über<br />
alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft in den<br />
EU-Mitgliedstaaten (Mitgliedstaaten) „in Verbindung“<br />
mit den nationalen Rechnungshöfen. Bei der Zusammenarbeit<br />
wahren die Rechnungsprüfungsorgane ihre Unabhängigkeit.<br />
Die EU-Kommission strebt zurzeit an, dass die EU-<br />
Organe und die Mitgliedstaaten noch enger auf allen<br />
Prüfungsstufen bezüglich der Verwendung von EU-Mitteln<br />
in den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Sie hat<br />
dazu einen „Fahrplan zur Schaffung eines integrierten<br />
Internen Kontrollrahmens“ (Mitteilung KOM(<strong>2005</strong>) 252<br />
vom 15.06.<strong>2005</strong>) vorgelegt, der in der AG Europa und<br />
der Präsidentenkonferenz beraten wurde.<br />
In einer gemeinsamen Erklärung unterstützen die Rechnungshöfe<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder grundsätzlich die<br />
konzeptionelle Idee <strong>des</strong> integrierten Internen Kontrollrahmens<br />
bei einer strikten Trennung zwischen externer und<br />
interner Kontrolle und unter Wahrung der Unabhängigkeit<br />
der Rechnungshöfe gemäß Artikel 248 Abs. 3 EGV.<br />
Zu dem Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen<br />
Kontrollrahmens wird ein Expertengremium der Mitgliedstaaten<br />
bis November <strong>2005</strong> eine Stellungnahme erarbeiten.<br />
In der deutschen Expertendelegation wird auch<br />
ein Vertreter der Rechnungshöfe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />
mitwirken.<br />
8 Zusammenarbeit in der Europäischen<br />
Union<br />
Der Haushalt der EU in Höhe von rund 100 Mrd. Euro<br />
wird überwiegend durch die Mitgliedstaaten finanziert.<br />
Der deutsche Finanzierungsanteil liegt zurzeit bei rund<br />
22 % (Angaben für 2004). Aus dem EU-Haushalt flossen<br />
rund 11,7 Mrd. Euro nach Deutschland zurück, die überwiegend<br />
durch deutsche Verwaltungsstellen verausgabt<br />
wurden (Schätzung für 2004). Die externe Finanzkontrolle<br />
der EU-Mittel obliegt dem ERH und den nationalen<br />
Rechnungshöfen der Mitgliedstaaten, die nach Artikel 248<br />
Abs. 3 EGV zusammenarbeiten (vgl. Nr. 7). Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Hieraus ergeben sich für die<br />
Mitgliedschaft in der EU Prüfungsrechte in zwei Bereichen:<br />
Der erste betrifft die Mitwirkung der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
in der EU, der zweite die Bewirtschaftung von EU-<br />
Mitteln durch nationale Stellen.<br />
Die vom EGV vorgesehene Zusammenarbeit findet insbesondere<br />
im Rahmen der Organisationsstruktur <strong>des</strong> EU-<br />
Kontaktausschusses statt, in der die EU-Rechnungshöfe<br />
mitwirken, d. h. der ERH und die jeweiligen Obersten<br />
Rechnungsprüfungsorgane der Mitgliedstaaten. Die Organisationsstruktur<br />
besteht aus dem Kontaktausschuss der<br />
Präsidentinnen und Präsidenten der EU-Rechnungshöfe,<br />
deren Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten,<br />
der Task Force “Zusammenarbeit” und den zu spezifischen<br />
Prüfungsthemen eingesetzten Arbeitsgruppen.<br />
Die Zusammenarbeit erstreckt sich z. B. auf die Entwicklung<br />
von Prüfungsnormen, die Vorbereitung der EU-Beitrittsländer,<br />
die Einführung neuer Gemeinschaftsprogramme<br />
und gemeinsame Prüfungen im Rahmen von<br />
Arbeitsgruppen. Im Hinblick auf den hohen deutschen Finanzierungsanteil<br />
am EU-Haushalt hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
den Vorsitz der Arbeitsgruppe „EU-Strukturfonds“<br />
übernommen, an der sich 14 EU-Rechnungshöfe<br />
beteiligen. Die Arbeitsgruppe hat bereits eine erste koordinierte<br />
Prüfung in mehreren Mitgliedstaaten erfolgreich<br />
abgeschlossen. Gegenstand einer weiteren Prüfung<br />
sind nunmehr „Unregelmäßigkeiten“ bei der EU-Strukturfondsförderung.<br />
Auf der Grundlage eines einheitlichen<br />
Konzeptes wird dazu seit Juni <strong>2005</strong> bis Anfang 2006 in<br />
min<strong>des</strong>tens zehn Mitgliedstaaten parallel geprüft. Ziel<br />
dieser Anstrengungen ist es zu erreichen, dass die Strukturmittel<br />
von den Mitgliedstaaten rechtskonform und<br />
sinnvoll ausgegeben werden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof arbeitet zudem in den Arbeitsgruppen<br />
<strong>des</strong> Kontaktausschusses mit, die sich mit der<br />
Vergabe Öffentlicher Aufträge und der Erhebung der