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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/160<br />

6 Frühere Empfehlungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof überwacht, welche Maßnahmen<br />

die geprüften Stellen aufgrund seiner Prüfungsfeststellungen<br />

getroffen haben, um Mängel abzustellen oder<br />

Verfahren zu verbessern. Er untersucht, ob die geprüften<br />

Stellen die vom Parlament erteilten Auflagen erfüllen,<br />

und er führt Kontrollprüfungen durch. Dadurch trägt der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof den Erfordernissen einer zukunftsorientierten<br />

Finanzkontrolle Rechnung und wirkt mit<br />

Nachdruck darauf hin, dass Prüfungserkenntnisse umgesetzt<br />

werden.<br />

Um die Umsetzung seiner Empfehlungen zu dokumentieren,<br />

veröffentlicht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof einen Ergebnisbericht.<br />

Darin stellt er dar, welche Folgerungen die<br />

Bun<strong>des</strong>regierung aus den Beschlüssen <strong>des</strong> Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>tages zu den <strong>Bemerkungen</strong> gezogen hat.<br />

7 Zusammenarbeit mit den<br />

Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof arbeitet mit den Rechnungshöfen<br />

der Länder unter Wahrung der Unabhängigkeit und<br />

unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeit vertrauensvoll<br />

zusammen. Fragen von gemeinsamem Interesse erörtern<br />

die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder in regelmäßigen<br />

Abständen in einer Präsidentenkonferenz.<br />

Neben den klassischen Themenfeldern (z. B. Haushaltsrecht,<br />

Steuern, Bau und Beteiligungen) stellt sich im Rahmen<br />

der Zusammenarbeit mit den Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen<br />

auch zunehmend die Frage der Kontrolle von Haushaltsmitteln<br />

der Europäischen Union (EU). Die Präsidentenkonferenz<br />

hat <strong>des</strong>halb eine Arbeitsgruppe (AG Europa)<br />

unter der Federführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes eingerichtet.<br />

Ausgangspunkt der Zusammenarbeit zwischen nationalen<br />

Rechnungshöfen und der europäischen Ebene ist Artikel<br />

248 Abs. 3 EG-Vertrag (EGV). Danach prüft der<br />

Europäische Rechnungshof (ERH) die Rechnung über<br />

alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft in den<br />

EU-Mitgliedstaaten (Mitgliedstaaten) „in Verbindung“<br />

mit den nationalen Rechnungshöfen. Bei der Zusammenarbeit<br />

wahren die Rechnungsprüfungsorgane ihre Unabhängigkeit.<br />

Die EU-Kommission strebt zurzeit an, dass die EU-<br />

Organe und die Mitgliedstaaten noch enger auf allen<br />

Prüfungsstufen bezüglich der Verwendung von EU-Mitteln<br />

in den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Sie hat<br />

dazu einen „Fahrplan zur Schaffung eines integrierten<br />

Internen Kontrollrahmens“ (Mitteilung KOM(<strong>2005</strong>) 252<br />

vom 15.06.<strong>2005</strong>) vorgelegt, der in der AG Europa und<br />

der Präsidentenkonferenz beraten wurde.<br />

In einer gemeinsamen Erklärung unterstützen die Rechnungshöfe<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder grundsätzlich die<br />

konzeptionelle Idee <strong>des</strong> integrierten Internen Kontrollrahmens<br />

bei einer strikten Trennung zwischen externer und<br />

interner Kontrolle und unter Wahrung der Unabhängigkeit<br />

der Rechnungshöfe gemäß Artikel 248 Abs. 3 EGV.<br />

Zu dem Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen<br />

Kontrollrahmens wird ein Expertengremium der Mitgliedstaaten<br />

bis November <strong>2005</strong> eine Stellungnahme erarbeiten.<br />

In der deutschen Expertendelegation wird auch<br />

ein Vertreter der Rechnungshöfe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />

mitwirken.<br />

8 Zusammenarbeit in der Europäischen<br />

Union<br />

Der Haushalt der EU in Höhe von rund 100 Mrd. Euro<br />

wird überwiegend durch die Mitgliedstaaten finanziert.<br />

Der deutsche Finanzierungsanteil liegt zurzeit bei rund<br />

22 % (Angaben für 2004). Aus dem EU-Haushalt flossen<br />

rund 11,7 Mrd. Euro nach Deutschland zurück, die überwiegend<br />

durch deutsche Verwaltungsstellen verausgabt<br />

wurden (Schätzung für 2004). Die externe Finanzkontrolle<br />

der EU-Mittel obliegt dem ERH und den nationalen<br />

Rechnungshöfen der Mitgliedstaaten, die nach Artikel 248<br />

Abs. 3 EGV zusammenarbeiten (vgl. Nr. 7). Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Hieraus ergeben sich für die<br />

Mitgliedschaft in der EU Prüfungsrechte in zwei Bereichen:<br />

Der erste betrifft die Mitwirkung der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

in der EU, der zweite die Bewirtschaftung von EU-<br />

Mitteln durch nationale Stellen.<br />

Die vom EGV vorgesehene Zusammenarbeit findet insbesondere<br />

im Rahmen der Organisationsstruktur <strong>des</strong> EU-<br />

Kontaktausschusses statt, in der die EU-Rechnungshöfe<br />

mitwirken, d. h. der ERH und die jeweiligen Obersten<br />

Rechnungsprüfungsorgane der Mitgliedstaaten. Die Organisationsstruktur<br />

besteht aus dem Kontaktausschuss der<br />

Präsidentinnen und Präsidenten der EU-Rechnungshöfe,<br />

deren Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten,<br />

der Task Force “Zusammenarbeit” und den zu spezifischen<br />

Prüfungsthemen eingesetzten Arbeitsgruppen.<br />

Die Zusammenarbeit erstreckt sich z. B. auf die Entwicklung<br />

von Prüfungsnormen, die Vorbereitung der EU-Beitrittsländer,<br />

die Einführung neuer Gemeinschaftsprogramme<br />

und gemeinsame Prüfungen im Rahmen von<br />

Arbeitsgruppen. Im Hinblick auf den hohen deutschen Finanzierungsanteil<br />

am EU-Haushalt hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

den Vorsitz der Arbeitsgruppe „EU-Strukturfonds“<br />

übernommen, an der sich 14 EU-Rechnungshöfe<br />

beteiligen. Die Arbeitsgruppe hat bereits eine erste koordinierte<br />

Prüfung in mehreren Mitgliedstaaten erfolgreich<br />

abgeschlossen. Gegenstand einer weiteren Prüfung<br />

sind nunmehr „Unregelmäßigkeiten“ bei der EU-Strukturfondsförderung.<br />

Auf der Grundlage eines einheitlichen<br />

Konzeptes wird dazu seit Juni <strong>2005</strong> bis Anfang 2006 in<br />

min<strong>des</strong>tens zehn Mitgliedstaaten parallel geprüft. Ziel<br />

dieser Anstrengungen ist es zu erreichen, dass die Strukturmittel<br />

von den Mitgliedstaaten rechtskonform und<br />

sinnvoll ausgegeben werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof arbeitet zudem in den Arbeitsgruppen<br />

<strong>des</strong> Kontaktausschusses mit, die sich mit der<br />

Vergabe Öffentlicher Aufträge und der Erhebung der

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