Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 132 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Straßenkategorie A I – Fernstraßen – nach den Richtlinien<br />
für die funktionale Gliederung <strong>des</strong> Straßennetzes<br />
(Richtlinien) zu.<br />
Auf den vorgegebenen höchsten Ausbaustandards bauten<br />
die in den Jahren 1996 bis 2001 veranlassten verkehrswirtschaftlichen<br />
Untersuchungen zu den Straßenzügen<br />
<strong>des</strong> „Blauen Netzes“ auf. Die beauftragten Gutachter legten<br />
dabei für die Verkehrsnachfrage das „Szenario H“ <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans 1992 zugrunde. Dieses Szenario<br />
ging u. a. von einem jährlichen Wirtschaftswachstum<br />
von 5,9 % in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern bis zum Prognosezieljahr<br />
2012 aus. Die Untersuchungen basierten außerdem<br />
auf einem angenommenen Bevölkerungszuwachs in<br />
Brandenburg von 2,578 Millionen Menschen im Jahre<br />
1995 auf 2,962 Millionen Menschen im Jahre 2012.<br />
Inzwischen gelten diese Annahmen als überholt. Das<br />
Wirtschaftswachstum verfehlte die vorgenannten Werte<br />
im Durchschnitt der letzten Jahre deutlich. Nach einer aktuellen<br />
Prognose wird die Bevölkerung in Brandenburg<br />
im Jahre 2010 auf rund 2,510 Millionen Menschen und<br />
im Jahre 2020 auf rund 2,411 Millionen Menschen zurückgehen.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung<br />
im Verflechtungsraum Brandenburg/Berlin im<br />
Jahre 2002 auf einen Anteil von 37 % der Gesamtbevölkerung<br />
Brandenburgs zunahm, während der Bevölkerungsrückgang<br />
im äußeren Entwicklungsraum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
unvermindert anhielt.<br />
Abweichend von den Richtlinien, die auch dem Ziel dienen,<br />
in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland einheitliche<br />
Grundsätze für die Straßennetzplanung anzuwenden,<br />
brachte die Straßenbauverwaltung eigene Kriterien in die<br />
verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen zum „Blauen<br />
Netz“ ein. Insbesondere ließ sie die Fahrzeit zur nächsten<br />
Autobahn-Anschlussstelle untersuchen, weil dies als<br />
Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung von<br />
Bedeutung sei. Die Straßenbauverwaltung ließ zusätzlich<br />
untersuchen, welche Fahrzeit nach der Realisierung <strong>des</strong><br />
„Blauen Netzes“ von verschiedenen Standorten nötig ist,<br />
um die Oberzentren im Land Brandenburg zu erreichen.<br />
Dabei blieben die teilweise näher gelegenen Ober-, Mittel-<br />
und Unterzentren der angrenzenden Länder unberücksichtigt.<br />
Die Gutachter hatten nicht den Auftrag zu untersuchen, ob<br />
die nach den Richtlinien vorgegebenen Reisezeiten eingehalten<br />
würden, wenn das „Blaue Netz“ vollständig in der<br />
Straßenkategorie A II – überregionale/regionale Straßenverbindung<br />
– und mit entsprechenden Ausbaustandards<br />
realisiert wird.<br />
15.2.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat es begrüßt, dass das Land<br />
Brandenburg die knappen Haushaltsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> auf<br />
wichtige Bun<strong>des</strong>straßen konzentrieren will. Es darf dabei<br />
jedoch den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel nicht außer<br />
Acht lassen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher beanstandet,<br />
dass die Straßenbauverwaltung ohne verkehrswirtschaftliche<br />
Untersuchungen für alle Straßenzüge <strong>des</strong><br />
„Blauen Netzes“ die qualitativ höchsten Ausbaustandards<br />
sowie die höchste Straßenkategorie A I festgelegt hat.<br />
Dadurch hat sie bedeutende finanzielle Mehrausgaben in<br />
Kauf genommen, ohne deren Notwendigkeit – entgegen<br />
den Richtlinien – geprüft zu haben.<br />
Ein wesentliches Ziel der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung,<br />
angemessene Ausbaustandards festzulegen, hat<br />
die Straßenbauverwaltung durch die von vornherein vorgegebenen<br />
höchsten Ausbaustandards ausgeschlossen.<br />
Zudem hat die Straßenbauverwaltung nicht die nach den<br />
Richtlinien ausschlaggebenden Fahrzeiten für das Erreichen<br />
der nächsten relevanten Ober- und Mittelzentren<br />
vorgegeben. Vielmehr hat sie die Verringerung der Fahrzeit<br />
zur nächsten Autobahn-Anschlussstelle zugrunde gelegt,<br />
um vorrangig lan<strong>des</strong>politische Ziele zu erreichen.<br />
Dieses Vorgehen der Straßenbauverwaltung steht dem<br />
Ziel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entgegen, die Fernstraßen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
nach einheitlichen Grundsätzen zu planen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die<br />
verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen zum „Blauen<br />
Netz“ keine geeignete Planungsbasis mehr darstellen, da<br />
sie auf dem inzwischen veralteten „Szenario H“ <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanes<br />
1992 basieren. Insbesondere<br />
Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum im Land Brandenburg<br />
haben sich nicht in dem Maße entwickelt wie seinerzeit<br />
angenommen. Dies gilt insbesondere für den äußeren<br />
Entwicklungsraum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg, der<br />
durch das „Blaue Netz“ erschlossen werden soll.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat eine neue, ergebnisoffene<br />
verkehrswirtschaftliche Untersuchung auf der Basis der<br />
Rahmendaten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanes 2003 empfohlen.<br />
Dabei sollte geprüft werden, ob die unstreitig vorhandenen<br />
Defizite bei der Erreichbarkeit einiger Regionen<br />
bereits dann beseitigt werden, wenn das „Blaue Netz“<br />
in den noch nicht ausgebauten Streckenabschnitten mit<br />
den Ausbaustandards der Straßenkategorie A II realisiert<br />
wird. In die Untersuchung sollten die Gutachter auch die<br />
Erreichbarkeit der Ober-, Mittel- und Unterzentren der<br />
angrenzenden Bun<strong>des</strong>länder einbeziehen.<br />
15.2.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) hat eingeräumt, dass<br />
die den verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen zugrunde<br />
gelegten Annahmen in Teilbereichen zwischenzeitlich<br />
überholt seien. Hinsichtlich der Ausbaustandards<br />
habe es die von der Auftragsverwaltung vorgesehenen<br />
Entwurfs- und Betriebsmerkmale unter den Vorbehalt <strong>des</strong><br />
Nachweises der verkehrlichen Notwendigkeit gestellt.<br />
Die Erreichbarkeit der nächsten Autobahn-Anschlussstelle<br />
für das Land Brandenburg sei in die Straßennetzkonzeption<br />
einbezogen worden, weil dies ein wichtiger<br />
Standortfaktor sei.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist der Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
gefolgt. Es hat eine aktuelle, ergebnisoffene<br />
Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, die den<br />
inzwischen eingetretenen demographischen Wandel berücksichtigt<br />
sowie die Ausbaustandards <strong>des</strong> „Blauen Net-