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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 132 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Straßenkategorie A I – Fernstraßen – nach den Richtlinien<br />

für die funktionale Gliederung <strong>des</strong> Straßennetzes<br />

(Richtlinien) zu.<br />

Auf den vorgegebenen höchsten Ausbaustandards bauten<br />

die in den Jahren 1996 bis 2001 veranlassten verkehrswirtschaftlichen<br />

Untersuchungen zu den Straßenzügen<br />

<strong>des</strong> „Blauen Netzes“ auf. Die beauftragten Gutachter legten<br />

dabei für die Verkehrsnachfrage das „Szenario H“ <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans 1992 zugrunde. Dieses Szenario<br />

ging u. a. von einem jährlichen Wirtschaftswachstum<br />

von 5,9 % in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern bis zum Prognosezieljahr<br />

2012 aus. Die Untersuchungen basierten außerdem<br />

auf einem angenommenen Bevölkerungszuwachs in<br />

Brandenburg von 2,578 Millionen Menschen im Jahre<br />

1995 auf 2,962 Millionen Menschen im Jahre 2012.<br />

Inzwischen gelten diese Annahmen als überholt. Das<br />

Wirtschaftswachstum verfehlte die vorgenannten Werte<br />

im Durchschnitt der letzten Jahre deutlich. Nach einer aktuellen<br />

Prognose wird die Bevölkerung in Brandenburg<br />

im Jahre 2010 auf rund 2,510 Millionen Menschen und<br />

im Jahre 2020 auf rund 2,411 Millionen Menschen zurückgehen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung<br />

im Verflechtungsraum Brandenburg/Berlin im<br />

Jahre 2002 auf einen Anteil von 37 % der Gesamtbevölkerung<br />

Brandenburgs zunahm, während der Bevölkerungsrückgang<br />

im äußeren Entwicklungsraum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

unvermindert anhielt.<br />

Abweichend von den Richtlinien, die auch dem Ziel dienen,<br />

in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland einheitliche<br />

Grundsätze für die Straßennetzplanung anzuwenden,<br />

brachte die Straßenbauverwaltung eigene Kriterien in die<br />

verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen zum „Blauen<br />

Netz“ ein. Insbesondere ließ sie die Fahrzeit zur nächsten<br />

Autobahn-Anschlussstelle untersuchen, weil dies als<br />

Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung von<br />

Bedeutung sei. Die Straßenbauverwaltung ließ zusätzlich<br />

untersuchen, welche Fahrzeit nach der Realisierung <strong>des</strong><br />

„Blauen Netzes“ von verschiedenen Standorten nötig ist,<br />

um die Oberzentren im Land Brandenburg zu erreichen.<br />

Dabei blieben die teilweise näher gelegenen Ober-, Mittel-<br />

und Unterzentren der angrenzenden Länder unberücksichtigt.<br />

Die Gutachter hatten nicht den Auftrag zu untersuchen, ob<br />

die nach den Richtlinien vorgegebenen Reisezeiten eingehalten<br />

würden, wenn das „Blaue Netz“ vollständig in der<br />

Straßenkategorie A II – überregionale/regionale Straßenverbindung<br />

– und mit entsprechenden Ausbaustandards<br />

realisiert wird.<br />

15.2.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat es begrüßt, dass das Land<br />

Brandenburg die knappen Haushaltsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> auf<br />

wichtige Bun<strong>des</strong>straßen konzentrieren will. Es darf dabei<br />

jedoch den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel nicht außer<br />

Acht lassen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher beanstandet,<br />

dass die Straßenbauverwaltung ohne verkehrswirtschaftliche<br />

Untersuchungen für alle Straßenzüge <strong>des</strong><br />

„Blauen Netzes“ die qualitativ höchsten Ausbaustandards<br />

sowie die höchste Straßenkategorie A I festgelegt hat.<br />

Dadurch hat sie bedeutende finanzielle Mehrausgaben in<br />

Kauf genommen, ohne deren Notwendigkeit – entgegen<br />

den Richtlinien – geprüft zu haben.<br />

Ein wesentliches Ziel der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung,<br />

angemessene Ausbaustandards festzulegen, hat<br />

die Straßenbauverwaltung durch die von vornherein vorgegebenen<br />

höchsten Ausbaustandards ausgeschlossen.<br />

Zudem hat die Straßenbauverwaltung nicht die nach den<br />

Richtlinien ausschlaggebenden Fahrzeiten für das Erreichen<br />

der nächsten relevanten Ober- und Mittelzentren<br />

vorgegeben. Vielmehr hat sie die Verringerung der Fahrzeit<br />

zur nächsten Autobahn-Anschlussstelle zugrunde gelegt,<br />

um vorrangig lan<strong>des</strong>politische Ziele zu erreichen.<br />

Dieses Vorgehen der Straßenbauverwaltung steht dem<br />

Ziel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entgegen, die Fernstraßen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

nach einheitlichen Grundsätzen zu planen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die<br />

verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen zum „Blauen<br />

Netz“ keine geeignete Planungsbasis mehr darstellen, da<br />

sie auf dem inzwischen veralteten „Szenario H“ <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanes<br />

1992 basieren. Insbesondere<br />

Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum im Land Brandenburg<br />

haben sich nicht in dem Maße entwickelt wie seinerzeit<br />

angenommen. Dies gilt insbesondere für den äußeren<br />

Entwicklungsraum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg, der<br />

durch das „Blaue Netz“ erschlossen werden soll.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat eine neue, ergebnisoffene<br />

verkehrswirtschaftliche Untersuchung auf der Basis der<br />

Rahmendaten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanes 2003 empfohlen.<br />

Dabei sollte geprüft werden, ob die unstreitig vorhandenen<br />

Defizite bei der Erreichbarkeit einiger Regionen<br />

bereits dann beseitigt werden, wenn das „Blaue Netz“<br />

in den noch nicht ausgebauten Streckenabschnitten mit<br />

den Ausbaustandards der Straßenkategorie A II realisiert<br />

wird. In die Untersuchung sollten die Gutachter auch die<br />

Erreichbarkeit der Ober-, Mittel- und Unterzentren der<br />

angrenzenden Bun<strong>des</strong>länder einbeziehen.<br />

15.2.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) hat eingeräumt, dass<br />

die den verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen zugrunde<br />

gelegten Annahmen in Teilbereichen zwischenzeitlich<br />

überholt seien. Hinsichtlich der Ausbaustandards<br />

habe es die von der Auftragsverwaltung vorgesehenen<br />

Entwurfs- und Betriebsmerkmale unter den Vorbehalt <strong>des</strong><br />

Nachweises der verkehrlichen Notwendigkeit gestellt.<br />

Die Erreichbarkeit der nächsten Autobahn-Anschlussstelle<br />

für das Land Brandenburg sei in die Straßennetzkonzeption<br />

einbezogen worden, weil dies ein wichtiger<br />

Standortfaktor sei.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist der Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

gefolgt. Es hat eine aktuelle, ergebnisoffene<br />

Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, die den<br />

inzwischen eingetretenen demographischen Wandel berücksichtigt<br />

sowie die Ausbaustandards <strong>des</strong> „Blauen Net-

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