Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/160<br />
Euro subventioniert. In den nächsten drei Jahren sind<br />
voraussichtlich weitere Umsatzsteuermindereinnahmen<br />
von min<strong>des</strong>tens 43,9 Mio. Euro zu erwarten.<br />
Die Gründe für das Fortbestehen der Übergangsregelung<br />
sind spätestens seit dem Jahre 1997 weggefallen. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist <strong>des</strong>halb der Auffassung, dass<br />
eine erneute Verlängerung über den 31. Dezember 2007<br />
hinaus nicht mehr gerechtfertigt ist und hält es für geboten,<br />
die Regelung zu diesem Zeitpunkt nunmehr endgültig<br />
auslaufen zu lassen.<br />
35 Unzutreffende Verzinsung von Steuerforderungen<br />
nach § 233a Abs. 2a AO<br />
Erhebliche Einnahmeausfälle sind Bund und Ländern entstanden,<br />
weil die Finanzämter die Zinsen für Steuerforderungen<br />
bei Verlustrückträgen und rückwirkenden Ereignissen<br />
meistens fehlerhaft festgesetzt haben. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof führt dies auf eine unzureichende<br />
IT-Unterstützung zurück.<br />
Steuerforderungen sind zu verzinsen. Im Regelfall beginnt<br />
der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres,<br />
in dem die Steuer entstanden ist. Hiervon abweichend<br />
beginnt bei rückwirkenden Ereignissen und bei<br />
Verlustrückträgen der Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf<br />
<strong>des</strong> Jahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten<br />
oder der Verlust entstanden ist. Der Zinslauf endet<br />
mit der Bekanntgabe <strong>des</strong> Steuerbeschei<strong>des</strong>.<br />
Während die Zinsen im Regelfall maschinell und ohne<br />
manuelle Eingaben berechnet werden, bedarf es für die<br />
Zinsberechnung bei rückwirkenden Ereignissen oder Verlustrückträgen<br />
der manuellen Eingabe bestimmter Kennzahlen<br />
und Werte. Hierbei unterlaufen den Bearbeitern in<br />
den Finanzämtern häufig Fehler. Im Einzelfall führten<br />
diese Fehler zu Einnahmeausfällen von bis zu sechsstelligen<br />
Euro-Beträgen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher eine IT-gesteuerte<br />
Zinsfestsetzung gefordert, bei der auf manuelle Eingaben<br />
ganz oder weitgehend verzichtet wird, um die Vollzugsschwierigkeiten<br />
abzustellen und weitere Einnahmeausfälle<br />
für Bund und Länder zu vermeiden.<br />
36 Unzeitgemäße Anforderungen an<br />
maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen<br />
Die in den Einkommensteuer-Richtlinien festgelegten<br />
Voraussetzungen für die maschinelle Erstellung von Zuwendungsbestätigungen<br />
entsprechen nicht dem heutigen<br />
Stand der Technik. Sie gewährleisten nicht mehr den<br />
Schutz vor Manipulationen oder Fälschungen, der bei ihrer<br />
Einführung vor über 16 Jahren beabsichtigt war. Die<br />
Voraussetzungen sind zum Teil missverständlich oder<br />
durch die Finanzverwaltung nicht überprüfbar. Auch <strong>des</strong>halb<br />
haben die Finanzämter Verfahren zur maschinellen<br />
Erstellung genehmigt, die die Voraussetzungen eindeutig<br />
nicht erfüllt haben.<br />
Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,<br />
wissenschaftlicher und als besonders förderungswürdig<br />
anerkannter Zwecke können steuermindernd berücksichtigt<br />
werden. Voraussetzung dafür ist u. a. eine Zuwendungsbestätigung,<br />
die der Empfänger der Zuwendung<br />
(Spendenempfänger) erstellt.<br />
Die maschinelle Erstellung der Zuwendungsbestätigungen<br />
ohne eigenhändige Unterschrift ist seit dem Jahre<br />
1989 mit – damals sehr hohen – technischen Voraussetzungen<br />
verbunden. Diese Anforderungen sind durch die<br />
technische Entwicklung der Personalcomputer und Drucker<br />
inzwischen veraltet. Die Finanzämter können zudem<br />
einige Voraussetzungen nicht prüfen, weil den Mitarbeitern<br />
die notwendigen IT-Kenntnisse fehlen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Finanzen empfohlen, die Voraussetzungen für die maschinelle<br />
Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen dem<br />
aktuellen technischen Standard anzupassen. Die Manipulationssicherheit<br />
eingesetzter IT-Programme sollten die<br />
Spendenempfänger durch Bestätigung eines Sachverständigen<br />
nachweisen. Die dann von den Spendenempfängern<br />
angewandten Verfahren sollten die Finanzämter stichprobenweise<br />
prüfen.<br />
37 Unvollständige Jahresbescheinigungen<br />
nach § 24c EStG<br />
Die vom Gesetzgeber ab dem Jahre 2004 eingeführten<br />
Jahresbescheinigungen für Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne<br />
aus Finanzanlagen können zu weiterem<br />
Aufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzämtern statt zu<br />
der gewollten Vereinfachung führen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Finanzen (Bun<strong>des</strong>ministerium) hat zugelassen,<br />
dass die Jahresbescheinigungen nicht vollständig sind<br />
und das Fehlen einzelner Daten nicht zu erkennen ist.<br />
Kapitalanleger erhalten zum Ausfüllen ihrer Steuererklärung<br />
von ihren Kreditinstituten u. a. Steuerbescheinigungen<br />
und erstmals für das Jahr 2004 Jahresbescheinigungen.<br />
Steuer- und Jahresbescheinigungen sind gesetzlich<br />
vorgeschrieben. Die Steuerbescheinigungen sind für die<br />
Anrechnung einbehaltener Steuerabzugsbeträge erforderlich.<br />
Ein einheitliches Muster der Steuerbescheinigungen<br />
hat das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht vorgegeben. Dies führte<br />
zu vermeidbarer Mehrarbeit der Finanzämter und zu Fehlern<br />
bei der Steuerfestsetzung.<br />
In den Jahresbescheinigungen haben die Kreditinstitute<br />
alle Daten aufzuführen, die für die Besteuerung der Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen von Bedeutung sind. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium hat es den Kreditinstituten jedoch ermöglicht,<br />
die Jahresbescheinigungen bereits zu einem<br />
Zeitpunkt zu versenden, in dem ihnen noch nicht alle Angaben<br />
vorliegen können. Konkrete Angaben über die fehlenden<br />
Kapitalerträge enthalten die Jahresbescheinigungen<br />
nicht. Darüber hinaus sieht das amtliche Muster <strong>des</strong>