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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/160<br />

Euro subventioniert. In den nächsten drei Jahren sind<br />

voraussichtlich weitere Umsatzsteuermindereinnahmen<br />

von min<strong>des</strong>tens 43,9 Mio. Euro zu erwarten.<br />

Die Gründe für das Fortbestehen der Übergangsregelung<br />

sind spätestens seit dem Jahre 1997 weggefallen. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist <strong>des</strong>halb der Auffassung, dass<br />

eine erneute Verlängerung über den 31. Dezember 2007<br />

hinaus nicht mehr gerechtfertigt ist und hält es für geboten,<br />

die Regelung zu diesem Zeitpunkt nunmehr endgültig<br />

auslaufen zu lassen.<br />

35 Unzutreffende Verzinsung von Steuerforderungen<br />

nach § 233a Abs. 2a AO<br />

Erhebliche Einnahmeausfälle sind Bund und Ländern entstanden,<br />

weil die Finanzämter die Zinsen für Steuerforderungen<br />

bei Verlustrückträgen und rückwirkenden Ereignissen<br />

meistens fehlerhaft festgesetzt haben. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof führt dies auf eine unzureichende<br />

IT-Unterstützung zurück.<br />

Steuerforderungen sind zu verzinsen. Im Regelfall beginnt<br />

der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres,<br />

in dem die Steuer entstanden ist. Hiervon abweichend<br />

beginnt bei rückwirkenden Ereignissen und bei<br />

Verlustrückträgen der Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf<br />

<strong>des</strong> Jahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten<br />

oder der Verlust entstanden ist. Der Zinslauf endet<br />

mit der Bekanntgabe <strong>des</strong> Steuerbeschei<strong>des</strong>.<br />

Während die Zinsen im Regelfall maschinell und ohne<br />

manuelle Eingaben berechnet werden, bedarf es für die<br />

Zinsberechnung bei rückwirkenden Ereignissen oder Verlustrückträgen<br />

der manuellen Eingabe bestimmter Kennzahlen<br />

und Werte. Hierbei unterlaufen den Bearbeitern in<br />

den Finanzämtern häufig Fehler. Im Einzelfall führten<br />

diese Fehler zu Einnahmeausfällen von bis zu sechsstelligen<br />

Euro-Beträgen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat daher eine IT-gesteuerte<br />

Zinsfestsetzung gefordert, bei der auf manuelle Eingaben<br />

ganz oder weitgehend verzichtet wird, um die Vollzugsschwierigkeiten<br />

abzustellen und weitere Einnahmeausfälle<br />

für Bund und Länder zu vermeiden.<br />

36 Unzeitgemäße Anforderungen an<br />

maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen<br />

Die in den Einkommensteuer-Richtlinien festgelegten<br />

Voraussetzungen für die maschinelle Erstellung von Zuwendungsbestätigungen<br />

entsprechen nicht dem heutigen<br />

Stand der Technik. Sie gewährleisten nicht mehr den<br />

Schutz vor Manipulationen oder Fälschungen, der bei ihrer<br />

Einführung vor über 16 Jahren beabsichtigt war. Die<br />

Voraussetzungen sind zum Teil missverständlich oder<br />

durch die Finanzverwaltung nicht überprüfbar. Auch <strong>des</strong>halb<br />

haben die Finanzämter Verfahren zur maschinellen<br />

Erstellung genehmigt, die die Voraussetzungen eindeutig<br />

nicht erfüllt haben.<br />

Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,<br />

wissenschaftlicher und als besonders förderungswürdig<br />

anerkannter Zwecke können steuermindernd berücksichtigt<br />

werden. Voraussetzung dafür ist u. a. eine Zuwendungsbestätigung,<br />

die der Empfänger der Zuwendung<br />

(Spendenempfänger) erstellt.<br />

Die maschinelle Erstellung der Zuwendungsbestätigungen<br />

ohne eigenhändige Unterschrift ist seit dem Jahre<br />

1989 mit – damals sehr hohen – technischen Voraussetzungen<br />

verbunden. Diese Anforderungen sind durch die<br />

technische Entwicklung der Personalcomputer und Drucker<br />

inzwischen veraltet. Die Finanzämter können zudem<br />

einige Voraussetzungen nicht prüfen, weil den Mitarbeitern<br />

die notwendigen IT-Kenntnisse fehlen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Finanzen empfohlen, die Voraussetzungen für die maschinelle<br />

Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen dem<br />

aktuellen technischen Standard anzupassen. Die Manipulationssicherheit<br />

eingesetzter IT-Programme sollten die<br />

Spendenempfänger durch Bestätigung eines Sachverständigen<br />

nachweisen. Die dann von den Spendenempfängern<br />

angewandten Verfahren sollten die Finanzämter stichprobenweise<br />

prüfen.<br />

37 Unvollständige Jahresbescheinigungen<br />

nach § 24c EStG<br />

Die vom Gesetzgeber ab dem Jahre 2004 eingeführten<br />

Jahresbescheinigungen für Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne<br />

aus Finanzanlagen können zu weiterem<br />

Aufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzämtern statt zu<br />

der gewollten Vereinfachung führen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Finanzen (Bun<strong>des</strong>ministerium) hat zugelassen,<br />

dass die Jahresbescheinigungen nicht vollständig sind<br />

und das Fehlen einzelner Daten nicht zu erkennen ist.<br />

Kapitalanleger erhalten zum Ausfüllen ihrer Steuererklärung<br />

von ihren Kreditinstituten u. a. Steuerbescheinigungen<br />

und erstmals für das Jahr 2004 Jahresbescheinigungen.<br />

Steuer- und Jahresbescheinigungen sind gesetzlich<br />

vorgeschrieben. Die Steuerbescheinigungen sind für die<br />

Anrechnung einbehaltener Steuerabzugsbeträge erforderlich.<br />

Ein einheitliches Muster der Steuerbescheinigungen<br />

hat das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht vorgegeben. Dies führte<br />

zu vermeidbarer Mehrarbeit der Finanzämter und zu Fehlern<br />

bei der Steuerfestsetzung.<br />

In den Jahresbescheinigungen haben die Kreditinstitute<br />

alle Daten aufzuführen, die für die Besteuerung der Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen von Bedeutung sind. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium hat es den Kreditinstituten jedoch ermöglicht,<br />

die Jahresbescheinigungen bereits zu einem<br />

Zeitpunkt zu versenden, in dem ihnen noch nicht alle Angaben<br />

vorliegen können. Konkrete Angaben über die fehlenden<br />

Kapitalerträge enthalten die Jahresbescheinigungen<br />

nicht. Darüber hinaus sieht das amtliche Muster <strong>des</strong>

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