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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 180 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

● weitere Flächenanalysen in Auftrag zu geben und die<br />

darin ausgewiesenen Einsparvorschläge zeitnah umzusetzen.<br />

42.3<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur hat die ungünstigen Kennwerte zur<br />

Flächennutzung pro Beschäftigtem sowie die Notwendigkeit<br />

der Flächenreduzierung anerkannt. Sie hat allerdings<br />

darauf hingewiesen, dass die Flächenoptimierung wegen<br />

der damit verbundenen organisatorischen und baulichen<br />

Maßnahmen erhebliche Kosten verursache, die eine hinreichende<br />

Planungssicherheit voraussetzen. Sie halte derzeit<br />

die Strukturen, die für die zielgerichtete Einleitung<br />

der dauerhaften Flächenoptimierung erforderlich sind, für<br />

nicht hinreichend festgelegt. Als Alternative zu baulichen<br />

Veränderungen habe sie seit dem Jahre 2002 die Anmietung<br />

von Büroflächen bevorzugt. Seit Ende 2004 habe sie<br />

daher Flächenanalysen bis zum Abschluss der Reformvorhaben<br />

ausgesetzt.<br />

Ungeachtet <strong>des</strong>sen hat die Bun<strong>des</strong>agentur zugesagt, noch<br />

im Jahre <strong>2005</strong> ihren Gesamtflächenbestand zu reduzieren.<br />

Sie habe mit den Geschäftsführern der Regionaldirektionen<br />

vereinbart, die bei den 29 Dienststellen aufgezeigte<br />

Möglichkeit zur Flächenreduzierung von 180 000 qm<br />

umzusetzen. Damit rückt sie von ihrer bisherigen Auffassung<br />

ab, auf Einsparungen pauschal zu verzichten, bis der<br />

Reformprozess beendet ist.<br />

Obwohl die Bun<strong>des</strong>agentur die ungünstigen Kennwerte<br />

zur Flächennutzung pro Beschäftigtem anerkannt hat,<br />

sagte sie weder zu, die für Neuanmietungen geltenden<br />

Zielwerte auch auf Bestandsimmobilien anzuwenden,<br />

noch Flächenanalysen für weitere Dienststellen in Auftrag<br />

zu geben.<br />

42.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in den angekündigten<br />

Maßnahmen einen ersten Schritt, die Bürofläche zeitnah<br />

zu reduzieren. Sie sind aber bei weitem nicht ausreichend.<br />

Die zugesagte Flächenreduzierung um 180 000 qm entspricht<br />

lediglich 4,2 % <strong>des</strong> Gesamtflächenbestan<strong>des</strong>.<br />

Würde die Bun<strong>des</strong>agentur den Flächenbedarf in allen von<br />

ihr genutzten Liegenschaften entsprechend dem Zielwert<br />

zurückführen, könnte sie die Gesamtfläche um 31 % vermindern.<br />

Auch wenn das rechnerische Einsparpotenzial<br />

nicht in jedem Fall erzielt werden kann, zeigt es gleichwohl<br />

den Rahmen der möglichen Flächenreduzierung<br />

auf.<br />

Angesichts <strong>des</strong> großen Einsparvolumens hält es der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

nicht für vertretbar, die Flächenreduzierung<br />

bei einem großen Teil der Dienststellen zurückzustellen,<br />

weil damit organisatorische oder bauliche<br />

Maßnahmen verbunden sind. Vielmehr muss die Bun<strong>des</strong>agentur<br />

im Einzelfall entscheiden, ob die für die Flä-<br />

cheneinsparung notwendigen Umbaukosten wirtschaftlich<br />

sind. Dabei muss sie einerseits das Einsparvolumen<br />

und andererseits das Risiko weiterer Veränderungen berücksichtigen.<br />

Deshalb sollte sie die Flächenanalysen<br />

auch für weitere Dienststellen in Auftrag geben.<br />

43 Unzureichende Fachaufsicht durch die<br />

Zentrale der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

43.0<br />

Die Zentrale der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit will mit<br />

geschäftspolitischen Zielvorgaben die Wirtschaftlichkeit<br />

der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit erhöhen. Dabei hat sie<br />

geduldet, dass die Agenturen für Arbeit sich aus dem<br />

Rechtsstaatsprinzip ableitende Anhörungsrechte von<br />

Leistungsempfängern nicht ausreichend berücksichtigten.<br />

Die Zentrale der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit muss im<br />

Rahmen ihrer Fachaufsicht künftig sicherstellen, dass<br />

ihr nachgeordneter Bereich seine Aufgaben nicht nur<br />

wirtschaftlich, sondern auch rechtmäßig wahrnimmt.<br />

43.1<br />

Die Zentrale der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Zentrale)<br />

führt im Rahmen ihres Reformprozesses ein neues Steuerungssystem<br />

ein. Mit geschäftspolitischen Zielvorgaben<br />

will sie die Integrationserfolge und die Wirtschaftlichkeit<br />

der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Bun<strong>des</strong>agentur) erhöhen.<br />

Bei der Bearbeitung von Anträgen für Arbeitslosengeld<br />

können die Agenturen für Arbeit (Agenturen) Rückforderungsansprüche<br />

aufgrund zu viel erbrachter Leistungen<br />

geltend machen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ihre Rückforderungsansprüche gegen neue Ansprüche<br />

der Leistungsbezieher aufrechnen. Die von den<br />

Agenturen erlassenen Aufrechnungsbescheide greifen in<br />

die Rechte der Leistungsbezieher ein. Die Agenturen<br />

müssen <strong>des</strong>halb die Leistungsbezieher zuvor anhören und<br />

ihnen Gelegenheit geben, sich zu den für die Aufrechnung<br />

maßgeblichen Tatsachen zu äußern (§ 24 Zehntes<br />

Buch Sozialgesetzbuch). Hierzu gehören insbesondere<br />

die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Leistungsbezieher.<br />

In bestimmten Ausnahmefällen, z. B.<br />

wenn gegen Ansprüche von weniger als 70 Euro aufgerechnet<br />

werden soll, können die Agenturen von der<br />

Anhörung der Leistungsberechtigten absehen. Die Bun<strong>des</strong>agentur<br />

hatte Ende <strong>des</strong> Jahres 2004 Rückforderungsansprüche<br />

in Höhe von 1,58 Mrd. Euro aufgrund zu viel<br />

erbrachter Leistungen an Empfänger von Arbeitslosengeld<br />

und Arbeitslosenhilfe.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung der<br />

Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Berlin und Stuttgart bei vier<br />

Agenturen das Aufrechnungsverfahren. In etwa der<br />

Hälfte der geprüften Fälle hatten die Agenturen die erforderliche<br />

Anhörung versäumt.

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