Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 180 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
● weitere Flächenanalysen in Auftrag zu geben und die<br />
darin ausgewiesenen Einsparvorschläge zeitnah umzusetzen.<br />
42.3<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur hat die ungünstigen Kennwerte zur<br />
Flächennutzung pro Beschäftigtem sowie die Notwendigkeit<br />
der Flächenreduzierung anerkannt. Sie hat allerdings<br />
darauf hingewiesen, dass die Flächenoptimierung wegen<br />
der damit verbundenen organisatorischen und baulichen<br />
Maßnahmen erhebliche Kosten verursache, die eine hinreichende<br />
Planungssicherheit voraussetzen. Sie halte derzeit<br />
die Strukturen, die für die zielgerichtete Einleitung<br />
der dauerhaften Flächenoptimierung erforderlich sind, für<br />
nicht hinreichend festgelegt. Als Alternative zu baulichen<br />
Veränderungen habe sie seit dem Jahre 2002 die Anmietung<br />
von Büroflächen bevorzugt. Seit Ende 2004 habe sie<br />
daher Flächenanalysen bis zum Abschluss der Reformvorhaben<br />
ausgesetzt.<br />
Ungeachtet <strong>des</strong>sen hat die Bun<strong>des</strong>agentur zugesagt, noch<br />
im Jahre <strong>2005</strong> ihren Gesamtflächenbestand zu reduzieren.<br />
Sie habe mit den Geschäftsführern der Regionaldirektionen<br />
vereinbart, die bei den 29 Dienststellen aufgezeigte<br />
Möglichkeit zur Flächenreduzierung von 180 000 qm<br />
umzusetzen. Damit rückt sie von ihrer bisherigen Auffassung<br />
ab, auf Einsparungen pauschal zu verzichten, bis der<br />
Reformprozess beendet ist.<br />
Obwohl die Bun<strong>des</strong>agentur die ungünstigen Kennwerte<br />
zur Flächennutzung pro Beschäftigtem anerkannt hat,<br />
sagte sie weder zu, die für Neuanmietungen geltenden<br />
Zielwerte auch auf Bestandsimmobilien anzuwenden,<br />
noch Flächenanalysen für weitere Dienststellen in Auftrag<br />
zu geben.<br />
42.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in den angekündigten<br />
Maßnahmen einen ersten Schritt, die Bürofläche zeitnah<br />
zu reduzieren. Sie sind aber bei weitem nicht ausreichend.<br />
Die zugesagte Flächenreduzierung um 180 000 qm entspricht<br />
lediglich 4,2 % <strong>des</strong> Gesamtflächenbestan<strong>des</strong>.<br />
Würde die Bun<strong>des</strong>agentur den Flächenbedarf in allen von<br />
ihr genutzten Liegenschaften entsprechend dem Zielwert<br />
zurückführen, könnte sie die Gesamtfläche um 31 % vermindern.<br />
Auch wenn das rechnerische Einsparpotenzial<br />
nicht in jedem Fall erzielt werden kann, zeigt es gleichwohl<br />
den Rahmen der möglichen Flächenreduzierung<br />
auf.<br />
Angesichts <strong>des</strong> großen Einsparvolumens hält es der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
nicht für vertretbar, die Flächenreduzierung<br />
bei einem großen Teil der Dienststellen zurückzustellen,<br />
weil damit organisatorische oder bauliche<br />
Maßnahmen verbunden sind. Vielmehr muss die Bun<strong>des</strong>agentur<br />
im Einzelfall entscheiden, ob die für die Flä-<br />
cheneinsparung notwendigen Umbaukosten wirtschaftlich<br />
sind. Dabei muss sie einerseits das Einsparvolumen<br />
und andererseits das Risiko weiterer Veränderungen berücksichtigen.<br />
Deshalb sollte sie die Flächenanalysen<br />
auch für weitere Dienststellen in Auftrag geben.<br />
43 Unzureichende Fachaufsicht durch die<br />
Zentrale der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />
43.0<br />
Die Zentrale der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit will mit<br />
geschäftspolitischen Zielvorgaben die Wirtschaftlichkeit<br />
der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit erhöhen. Dabei hat sie<br />
geduldet, dass die Agenturen für Arbeit sich aus dem<br />
Rechtsstaatsprinzip ableitende Anhörungsrechte von<br />
Leistungsempfängern nicht ausreichend berücksichtigten.<br />
Die Zentrale der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit muss im<br />
Rahmen ihrer Fachaufsicht künftig sicherstellen, dass<br />
ihr nachgeordneter Bereich seine Aufgaben nicht nur<br />
wirtschaftlich, sondern auch rechtmäßig wahrnimmt.<br />
43.1<br />
Die Zentrale der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Zentrale)<br />
führt im Rahmen ihres Reformprozesses ein neues Steuerungssystem<br />
ein. Mit geschäftspolitischen Zielvorgaben<br />
will sie die Integrationserfolge und die Wirtschaftlichkeit<br />
der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Bun<strong>des</strong>agentur) erhöhen.<br />
Bei der Bearbeitung von Anträgen für Arbeitslosengeld<br />
können die Agenturen für Arbeit (Agenturen) Rückforderungsansprüche<br />
aufgrund zu viel erbrachter Leistungen<br />
geltend machen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ihre Rückforderungsansprüche gegen neue Ansprüche<br />
der Leistungsbezieher aufrechnen. Die von den<br />
Agenturen erlassenen Aufrechnungsbescheide greifen in<br />
die Rechte der Leistungsbezieher ein. Die Agenturen<br />
müssen <strong>des</strong>halb die Leistungsbezieher zuvor anhören und<br />
ihnen Gelegenheit geben, sich zu den für die Aufrechnung<br />
maßgeblichen Tatsachen zu äußern (§ 24 Zehntes<br />
Buch Sozialgesetzbuch). Hierzu gehören insbesondere<br />
die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Leistungsbezieher.<br />
In bestimmten Ausnahmefällen, z. B.<br />
wenn gegen Ansprüche von weniger als 70 Euro aufgerechnet<br />
werden soll, können die Agenturen von der<br />
Anhörung der Leistungsberechtigten absehen. Die Bun<strong>des</strong>agentur<br />
hatte Ende <strong>des</strong> Jahres 2004 Rückforderungsansprüche<br />
in Höhe von 1,58 Mrd. Euro aufgrund zu viel<br />
erbrachter Leistungen an Empfänger von Arbeitslosengeld<br />
und Arbeitslosenhilfe.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung der<br />
Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Berlin und Stuttgart bei vier<br />
Agenturen das Aufrechnungsverfahren. In etwa der<br />
Hälfte der geprüften Fälle hatten die Agenturen die erforderliche<br />
Anhörung versäumt.