Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 212 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
dass Deutschland auch seinen bisherigen Schwerpunkt<br />
„Bodengebundene Luftverteidigung“ innerhalb <strong>des</strong> NATO-<br />
Bündnisses ändere. Es hat die künftige Bedrohung, der<br />
Einsatzkräfte durch gegnerische Luftangriffsmittel verstärkt<br />
ausgesetzt seien, hervorgehoben. Zu deren Abwehr<br />
sei MEADS geeignet und notwendig. Den Schutzbedürfnissen<br />
der Einsatzkräfte gegen Minen und Kleinwaffen<br />
werde ausreichend Rechnung getragen.<br />
Zum endgültigen Beschaffungsumfang und zum Fortbestand<br />
der Luftwaffenforderung hat sich das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
nicht festgelegt. Die jetzigen Angaben seien vielmehr<br />
Schätzungen für einen Erstbeschaffungsbedarf.<br />
Frühestens im Jahre 2008 werde dazu erneut entschieden.<br />
Bezüglich der finanziellen Risiken hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
die Bedenken <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes nur in<br />
wenigen Punkten geteilt. So hat es eingeräumt, dass der<br />
Entwicklungsvertrag, anders als ursprünglich dargestellt,<br />
keine höchstzulässige Preisobergrenze habe. Tatsächlich<br />
müsse während der Vertragslaufzeit bei Erreichen eines<br />
bestimmten Zielpreises mit der Auftragnehmerseite neu<br />
verhandelt werden. Auch die technischen Risiken und deren<br />
evtl. finanzielle Auswirkungen hat es nicht in Abrede<br />
gestellt. In allen anderen Punkten aber hat es die Auffassung<br />
vertreten, dass entweder keine Risiken vorlägen<br />
oder diese beherrschbar seien. Es hat zudem die positiven<br />
Auswirkungen <strong>des</strong> Rüstungsvorhabens auf einen Hochtechnologietransfer<br />
von den Vereinigten Staaten von<br />
Amerika nach Deutschland und auf die Arbeitsplätze in<br />
Deutschland hervorgehoben.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat auf eine schnelle Entscheidung<br />
<strong>des</strong> Haushaltsausschusses gedrängt, damit der von<br />
den Partnern vorgegebene Beitrittstermin zur Regierungsvereinbarung<br />
(Ende März <strong>2005</strong>) eingehalten werden<br />
könne.<br />
78.4<br />
Ungeachtet <strong>des</strong> vorgegebenen Beitrittstermins vertagte<br />
der Haushaltsausschuss seine Entscheidung, bis das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
weitere Informationen, die auch die Ausführungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes betrafen, vorlegen<br />
konnte. Danach stimmte er im April <strong>2005</strong> der deutschen<br />
Beteiligung an der Entwicklung <strong>des</strong> Vorhabens MEADS<br />
zu und verband dies auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
mit einer Reihe von Auflagen. Er stellte damit<br />
sicher, dass Unklarheiten ausgeräumt, Risiken begrenzt<br />
und wesentliche Meilensteine <strong>des</strong> Vorhabens engmaschig<br />
überwacht werden.<br />
Darüber hinaus hat er den Bun<strong>des</strong>rechnungshof gebeten,<br />
das Vorhaben MEADS weiterhin begleitend zu prüfen<br />
und ggf. zu berichten.<br />
78.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird der Bitte <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
folgen und insbesondere prüfen, ob die vorgegebenen<br />
Preis- und Kostenziele eingehalten und ob die<br />
militärischen und technischen Forderungen erfüllt wer-<br />
den. Dazu wird er auch von seiner vertraglich zugesicherten<br />
Befugnis Gebrauch machen, bei der NATO-<br />
Agentur örtliche Erhebungen, ggf. gemeinsam mit den<br />
Rechnungshöfen der beiden Partnernationen, durchzuführen.<br />
79 Travelmanagement der Flugbereitschaft<br />
verbessern<br />
79.0<br />
Bei Einsätzen der Flugbereitschaft <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
der Verteidigung zur Beförderung von Personen<br />
aus dem politisch-parlamentarischen Bereich haben<br />
Koordinations- und Informationsmängel zu einer verspäteten<br />
Stornierung angeforderter Flüge geführt. Zudem<br />
hatte veraltete Kommunikationstechnik den Rückruf eines<br />
Flugzeugs behindert. Ein verbessertes Travelmanagement,<br />
das der Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />
auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gefordert<br />
hatte, soll nun zusammen mit einer neuen Kommunikationstechnik<br />
die Mängel beheben.<br />
79.1<br />
Die Flugbereitschaft <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium), deren Hauptauftrag der militärische<br />
Lufttransport ist, unterhält u. a. zur Beförderung<br />
von Personen aus dem politisch-parlamentarischen Bereich<br />
(sog. VIP-Einsätze) eine Reihe von Flugzeugen für<br />
Kurz-, Mittel- und Langstreckeneinsätze, so z. B. Mittelstreckenflugzeuge<br />
vom Typ „Challenger“. Die Nutzung<br />
dieser Flugzeuge regelt eine vom Bun<strong>des</strong>kabinett beschlossene<br />
Richtlinie <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums.<br />
Der Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Haushaltsausschuss)<br />
hatte sich mehrfach, zuletzt im Jahre<br />
2001, mit dieser VIP-Nutzung befasst. Ende <strong>des</strong> Jahres<br />
2003 hatte er den Bun<strong>des</strong>rechnungshof gebeten, den Ablauf<br />
der Anforderung, Durchführung und Stornierung von<br />
Flügen nach Südamerika zu prüfen.<br />
79.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof berichtete Ende April 2004<br />
dem Haushaltsausschuss. Die Prüfung hatte ergeben, dass<br />
Koordinations- und Informationsmängel bei den beteiligten<br />
Stellen aufgetreten waren. Diese Mängel wären bei<br />
sachgerechtem Travelmanagement vermeidbar gewesen.<br />
Darüber hinaus behinderte die unzureichende Kommunikationsausstattung<br />
der „Challenger“ einen rechtzeitigen<br />
Rückruf. Schließlich fehlten Regelungen zur Berechnung<br />
und Erstattung von Stornokosten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Hinweise gegeben, wie<br />
künftig derartige Informations- und Koordinationsmängel<br />
vermieden und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte bei der<br />
Anforderung von VIP-Einsätzen der Flugbereitschaft<br />
nachdrücklicher durchgesetzt werden können. Er hat insbesondere<br />
ein verbessertes Anforderungs-, Beratungsund<br />
Entscheidungsverfahren einschließlich regelmäßiger<br />
Kostenvergleiche mit kommerziellen Lösungen empfoh-