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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 212 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

dass Deutschland auch seinen bisherigen Schwerpunkt<br />

„Bodengebundene Luftverteidigung“ innerhalb <strong>des</strong> NATO-<br />

Bündnisses ändere. Es hat die künftige Bedrohung, der<br />

Einsatzkräfte durch gegnerische Luftangriffsmittel verstärkt<br />

ausgesetzt seien, hervorgehoben. Zu deren Abwehr<br />

sei MEADS geeignet und notwendig. Den Schutzbedürfnissen<br />

der Einsatzkräfte gegen Minen und Kleinwaffen<br />

werde ausreichend Rechnung getragen.<br />

Zum endgültigen Beschaffungsumfang und zum Fortbestand<br />

der Luftwaffenforderung hat sich das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

nicht festgelegt. Die jetzigen Angaben seien vielmehr<br />

Schätzungen für einen Erstbeschaffungsbedarf.<br />

Frühestens im Jahre 2008 werde dazu erneut entschieden.<br />

Bezüglich der finanziellen Risiken hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

die Bedenken <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes nur in<br />

wenigen Punkten geteilt. So hat es eingeräumt, dass der<br />

Entwicklungsvertrag, anders als ursprünglich dargestellt,<br />

keine höchstzulässige Preisobergrenze habe. Tatsächlich<br />

müsse während der Vertragslaufzeit bei Erreichen eines<br />

bestimmten Zielpreises mit der Auftragnehmerseite neu<br />

verhandelt werden. Auch die technischen Risiken und deren<br />

evtl. finanzielle Auswirkungen hat es nicht in Abrede<br />

gestellt. In allen anderen Punkten aber hat es die Auffassung<br />

vertreten, dass entweder keine Risiken vorlägen<br />

oder diese beherrschbar seien. Es hat zudem die positiven<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Rüstungsvorhabens auf einen Hochtechnologietransfer<br />

von den Vereinigten Staaten von<br />

Amerika nach Deutschland und auf die Arbeitsplätze in<br />

Deutschland hervorgehoben.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat auf eine schnelle Entscheidung<br />

<strong>des</strong> Haushaltsausschusses gedrängt, damit der von<br />

den Partnern vorgegebene Beitrittstermin zur Regierungsvereinbarung<br />

(Ende März <strong>2005</strong>) eingehalten werden<br />

könne.<br />

78.4<br />

Ungeachtet <strong>des</strong> vorgegebenen Beitrittstermins vertagte<br />

der Haushaltsausschuss seine Entscheidung, bis das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

weitere Informationen, die auch die Ausführungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes betrafen, vorlegen<br />

konnte. Danach stimmte er im April <strong>2005</strong> der deutschen<br />

Beteiligung an der Entwicklung <strong>des</strong> Vorhabens MEADS<br />

zu und verband dies auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

mit einer Reihe von Auflagen. Er stellte damit<br />

sicher, dass Unklarheiten ausgeräumt, Risiken begrenzt<br />

und wesentliche Meilensteine <strong>des</strong> Vorhabens engmaschig<br />

überwacht werden.<br />

Darüber hinaus hat er den Bun<strong>des</strong>rechnungshof gebeten,<br />

das Vorhaben MEADS weiterhin begleitend zu prüfen<br />

und ggf. zu berichten.<br />

78.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird der Bitte <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

folgen und insbesondere prüfen, ob die vorgegebenen<br />

Preis- und Kostenziele eingehalten und ob die<br />

militärischen und technischen Forderungen erfüllt wer-<br />

den. Dazu wird er auch von seiner vertraglich zugesicherten<br />

Befugnis Gebrauch machen, bei der NATO-<br />

Agentur örtliche Erhebungen, ggf. gemeinsam mit den<br />

Rechnungshöfen der beiden Partnernationen, durchzuführen.<br />

79 Travelmanagement der Flugbereitschaft<br />

verbessern<br />

79.0<br />

Bei Einsätzen der Flugbereitschaft <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

der Verteidigung zur Beförderung von Personen<br />

aus dem politisch-parlamentarischen Bereich haben<br />

Koordinations- und Informationsmängel zu einer verspäteten<br />

Stornierung angeforderter Flüge geführt. Zudem<br />

hatte veraltete Kommunikationstechnik den Rückruf eines<br />

Flugzeugs behindert. Ein verbessertes Travelmanagement,<br />

das der Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />

auf Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes gefordert<br />

hatte, soll nun zusammen mit einer neuen Kommunikationstechnik<br />

die Mängel beheben.<br />

79.1<br />

Die Flugbereitschaft <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Verteidigung<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium), deren Hauptauftrag der militärische<br />

Lufttransport ist, unterhält u. a. zur Beförderung<br />

von Personen aus dem politisch-parlamentarischen Bereich<br />

(sog. VIP-Einsätze) eine Reihe von Flugzeugen für<br />

Kurz-, Mittel- und Langstreckeneinsätze, so z. B. Mittelstreckenflugzeuge<br />

vom Typ „Challenger“. Die Nutzung<br />

dieser Flugzeuge regelt eine vom Bun<strong>des</strong>kabinett beschlossene<br />

Richtlinie <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums.<br />

Der Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages (Haushaltsausschuss)<br />

hatte sich mehrfach, zuletzt im Jahre<br />

2001, mit dieser VIP-Nutzung befasst. Ende <strong>des</strong> Jahres<br />

2003 hatte er den Bun<strong>des</strong>rechnungshof gebeten, den Ablauf<br />

der Anforderung, Durchführung und Stornierung von<br />

Flügen nach Südamerika zu prüfen.<br />

79.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof berichtete Ende April 2004<br />

dem Haushaltsausschuss. Die Prüfung hatte ergeben, dass<br />

Koordinations- und Informationsmängel bei den beteiligten<br />

Stellen aufgetreten waren. Diese Mängel wären bei<br />

sachgerechtem Travelmanagement vermeidbar gewesen.<br />

Darüber hinaus behinderte die unzureichende Kommunikationsausstattung<br />

der „Challenger“ einen rechtzeitigen<br />

Rückruf. Schließlich fehlten Regelungen zur Berechnung<br />

und Erstattung von Stornokosten.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Hinweise gegeben, wie<br />

künftig derartige Informations- und Koordinationsmängel<br />

vermieden und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte bei der<br />

Anforderung von VIP-Einsätzen der Flugbereitschaft<br />

nachdrücklicher durchgesetzt werden können. Er hat insbesondere<br />

ein verbessertes Anforderungs-, Beratungsund<br />

Entscheidungsverfahren einschließlich regelmäßiger<br />

Kostenvergleiche mit kommerziellen Lösungen empfoh-

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