Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 155 – Drucksache 16/160<br />
unwesentlichen Abweichungen. Diese konnte sie innerhalb<br />
<strong>des</strong> jeweils genehmigten Kostenrahmens ausführen.<br />
Verwendungsnachweise lagen für die geprüften Neubauten<br />
noch nicht vor.<br />
28.2<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes haben weder<br />
die in der BLK vertretenen Zuwendungsgeber noch<br />
die MPG nachhaltig auf eine wirtschaftliche Planung hingewirkt.<br />
Die Kostenrichtwerte für den Hochschulbau sind<br />
zur Kostenschätzung von Neubauten der MPG nur bedingt<br />
geeignet.<br />
Da die Gebäudegeometrie die Kosten eines Bauvorhabens<br />
erheblich beeinflusst, liefern entsprechende Planungsdaten<br />
wesentliche Anhaltspunkte, die Wirtschaftlichkeit eines<br />
Entwurfs zu beurteilen. Im Idealfall zeichnet sich ein<br />
Entwurf z. B. durch ein niedriges Verhältnis von Verkehrsfläche<br />
zu Hauptnutzfläche aus. Bei Hochschulinstituten<br />
sind Werte von höchstens 55 zu 100 oder bei sonstigen<br />
vom Bund geförderten Forschungsbauten von<br />
höchstens 45 zu 100 üblich. Obwohl die geprüften Institute<br />
diese Werte deutlich überschritten, beanstandeten<br />
dies weder die MPG noch die Berichterstatter. Überdimensionierte<br />
Verkehrsflächen erhöhen die Bau- und die<br />
späteren Betriebskosten.<br />
Die MPG genehmigte Ausführungen, die nach Auffassung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes konstruktiv zu aufwendig<br />
(z. B. Sonnenschutz durch Spezialglas), ungeeignet<br />
(z. B. Naturstein in Treppenhäusern) und in Teilen unnötig<br />
repräsentativ (z. B. Fassaden, Hallen, Außenanlagen)<br />
sind. Die MPG akzeptierte nicht nur Mehrkosten für Bauelemente<br />
oder für Bereiche, die für die wissenschaftliche<br />
Tätigkeit nicht notwendig sind, sondern ließ auch zu, dass<br />
die Betriebskosten unnötig hoch sein werden.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes weichen die<br />
Bedürfnisse und Strukturen der Max-Planck-Institute von<br />
Hochschulinstituten ab. Beispielsweise benötigten die geprüften<br />
Institute mehr Büroflächen und weniger Laborflächen<br />
als Hochschulinstitute. Büroflächen sind jedoch<br />
kostengünstiger zu errichten als Laborflächen. Weil die<br />
MPG die Kostenrichtwerte für den Hochschulbau anwendete,<br />
veranschlagte sie zu hohe Baukosten. Diese Schätzungen<br />
verschafften der MPG finanzielle Spielräume.<br />
Deshalb konnte sie innerhalb <strong>des</strong> Kostenrahmens nicht<br />
nur die großzügigen Verkehrsflächen und kostenaufwendige<br />
Bauelemente wie geplant herstellen, sondern auch<br />
quantitativ mehr und qualitativ höherwertiger bauen. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium hätte die Abweichungen nur bei einer<br />
über den zahlenmäßigen Nachweis hinaus gehenden Erfolgskontrolle<br />
feststellen können.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
empfohlen, der Zweckbestimmung und Funktionalität<br />
von Bauvorhaben der MPG größere Beachtung zu schenken.<br />
Es sollte verbindliche Planungs- und Kostendaten<br />
vereinbaren und die Erfolgskontrolle verbessern. Damit<br />
ließen sich die Baukosten nach Schätzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
durchschnittlich um 10 % senken, ohne<br />
dass der hohe Standard der Forschungsbedingungen gemindert<br />
würde.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat weiterhin empfohlen, die<br />
Kostenrichtwerte für den Hochschulbau bei Bauvorhaben<br />
der MPG nicht mehr anzuwenden. Das bisherige Verfahren<br />
birgt die Gefahr, dass Planer und Institute nicht alle<br />
Ansätze einer kostengünstigen Entwurfsplanung nutzen.<br />
Unverzichtbar ist nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
eine veränderte Baukostenprüfung. Bis zur Verständigung<br />
auf ein besser geeignetes Verfahren zur Genehmigung<br />
von Bauvorhaben sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
gegenüber den Ländern darauf drängen, einen pauschalen<br />
Abschlag von den Kostenrichtwerten für den Hochschulbau<br />
vorzunehmen und dadurch Kostenobergrenzen festzulegen.<br />
28.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat erklärt, sein Förderinteresse<br />
bei Bauten der MPG sei nicht auf eine repräsentative Gestaltung<br />
ausgerichtet. Im Vordergrund stehe das Bemühen,<br />
bedarfsgerechte Gebäude zu schaffen, die wirtschaftlich<br />
in Bau und Betrieb seien. Die MPG wolle künftig<br />
„auch zur Verbesserung <strong>des</strong> Raumklimas“ auf großflächig<br />
verglaste Fassaden verzichten. Sie habe „unangemessene<br />
Zugeständnisse“ an den Planer bei einem der geprüften<br />
Bauvorhaben eingeräumt. Das Bun<strong>des</strong>ministerium erachte<br />
beim Verhältnis von Verkehrsfläche zu Hauptnutzfläche<br />
Werte zwischen 40 zu 100 und 60 zu 100 als angemessen.<br />
Der für Forschungsförderung zuständige Ausschuss der<br />
BLK habe die Berichterstatter beauftragt, das Verfahren<br />
zur Genehmigung von Bauvorhaben der MPG zu prüfen.<br />
Die Berichterstatter hätten dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof darin<br />
zugestimmt, dass die MPG ihre Entscheidungen ausführlicher<br />
als bisher dokumentieren müsse. Die Aufgaben<br />
eines Berichterstatters seien präziser zu definieren, so<br />
dass er ein Bauvorhaben sachkundiger begleiten könne.<br />
Er benötige einen Leitfaden, der den Umfang und die<br />
Qualität der ihm vorzulegenden Unterlagen vorgebe. Zu<br />
verbessern sei auch die Erfolgskontrolle.<br />
Die Kostenrichtwerte für den Hochschulbau betrachtet<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium „lediglich als Orientierungshilfe<br />
für die Berichterstatter“. Die BLK könne diese nicht mit<br />
pauschalen Abschlägen versehen und gegenüber der<br />
MPG anwenden. Die Berichterstatter hätten sich noch<br />
keine abschließende Meinung zur Eignung dieser Kostenrichtwerte<br />
oder zu möglichen Alternativen gebildet.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf hingewiesen, dass es<br />
erst nach Abschluss <strong>des</strong> Bemerkungsverfahrens Beschlüsse<br />
der BLK zu ggf. notwendigen Änderungen bestehender<br />
Vereinbarungen herbeiführen wolle.<br />
28.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht seine Kritik bestätigt, da<br />
die Berichterstatter ebenfalls einen Verbesserungsbedarf<br />
bei der Genehmigung von Bauvorhaben erkannt haben.