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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 155 – Drucksache 16/160<br />

unwesentlichen Abweichungen. Diese konnte sie innerhalb<br />

<strong>des</strong> jeweils genehmigten Kostenrahmens ausführen.<br />

Verwendungsnachweise lagen für die geprüften Neubauten<br />

noch nicht vor.<br />

28.2<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes haben weder<br />

die in der BLK vertretenen Zuwendungsgeber noch<br />

die MPG nachhaltig auf eine wirtschaftliche Planung hingewirkt.<br />

Die Kostenrichtwerte für den Hochschulbau sind<br />

zur Kostenschätzung von Neubauten der MPG nur bedingt<br />

geeignet.<br />

Da die Gebäudegeometrie die Kosten eines Bauvorhabens<br />

erheblich beeinflusst, liefern entsprechende Planungsdaten<br />

wesentliche Anhaltspunkte, die Wirtschaftlichkeit eines<br />

Entwurfs zu beurteilen. Im Idealfall zeichnet sich ein<br />

Entwurf z. B. durch ein niedriges Verhältnis von Verkehrsfläche<br />

zu Hauptnutzfläche aus. Bei Hochschulinstituten<br />

sind Werte von höchstens 55 zu 100 oder bei sonstigen<br />

vom Bund geförderten Forschungsbauten von<br />

höchstens 45 zu 100 üblich. Obwohl die geprüften Institute<br />

diese Werte deutlich überschritten, beanstandeten<br />

dies weder die MPG noch die Berichterstatter. Überdimensionierte<br />

Verkehrsflächen erhöhen die Bau- und die<br />

späteren Betriebskosten.<br />

Die MPG genehmigte Ausführungen, die nach Auffassung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes konstruktiv zu aufwendig<br />

(z. B. Sonnenschutz durch Spezialglas), ungeeignet<br />

(z. B. Naturstein in Treppenhäusern) und in Teilen unnötig<br />

repräsentativ (z. B. Fassaden, Hallen, Außenanlagen)<br />

sind. Die MPG akzeptierte nicht nur Mehrkosten für Bauelemente<br />

oder für Bereiche, die für die wissenschaftliche<br />

Tätigkeit nicht notwendig sind, sondern ließ auch zu, dass<br />

die Betriebskosten unnötig hoch sein werden.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes weichen die<br />

Bedürfnisse und Strukturen der Max-Planck-Institute von<br />

Hochschulinstituten ab. Beispielsweise benötigten die geprüften<br />

Institute mehr Büroflächen und weniger Laborflächen<br />

als Hochschulinstitute. Büroflächen sind jedoch<br />

kostengünstiger zu errichten als Laborflächen. Weil die<br />

MPG die Kostenrichtwerte für den Hochschulbau anwendete,<br />

veranschlagte sie zu hohe Baukosten. Diese Schätzungen<br />

verschafften der MPG finanzielle Spielräume.<br />

Deshalb konnte sie innerhalb <strong>des</strong> Kostenrahmens nicht<br />

nur die großzügigen Verkehrsflächen und kostenaufwendige<br />

Bauelemente wie geplant herstellen, sondern auch<br />

quantitativ mehr und qualitativ höherwertiger bauen. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium hätte die Abweichungen nur bei einer<br />

über den zahlenmäßigen Nachweis hinaus gehenden Erfolgskontrolle<br />

feststellen können.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

empfohlen, der Zweckbestimmung und Funktionalität<br />

von Bauvorhaben der MPG größere Beachtung zu schenken.<br />

Es sollte verbindliche Planungs- und Kostendaten<br />

vereinbaren und die Erfolgskontrolle verbessern. Damit<br />

ließen sich die Baukosten nach Schätzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

durchschnittlich um 10 % senken, ohne<br />

dass der hohe Standard der Forschungsbedingungen gemindert<br />

würde.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat weiterhin empfohlen, die<br />

Kostenrichtwerte für den Hochschulbau bei Bauvorhaben<br />

der MPG nicht mehr anzuwenden. Das bisherige Verfahren<br />

birgt die Gefahr, dass Planer und Institute nicht alle<br />

Ansätze einer kostengünstigen Entwurfsplanung nutzen.<br />

Unverzichtbar ist nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

eine veränderte Baukostenprüfung. Bis zur Verständigung<br />

auf ein besser geeignetes Verfahren zur Genehmigung<br />

von Bauvorhaben sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

gegenüber den Ländern darauf drängen, einen pauschalen<br />

Abschlag von den Kostenrichtwerten für den Hochschulbau<br />

vorzunehmen und dadurch Kostenobergrenzen festzulegen.<br />

28.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat erklärt, sein Förderinteresse<br />

bei Bauten der MPG sei nicht auf eine repräsentative Gestaltung<br />

ausgerichtet. Im Vordergrund stehe das Bemühen,<br />

bedarfsgerechte Gebäude zu schaffen, die wirtschaftlich<br />

in Bau und Betrieb seien. Die MPG wolle künftig<br />

„auch zur Verbesserung <strong>des</strong> Raumklimas“ auf großflächig<br />

verglaste Fassaden verzichten. Sie habe „unangemessene<br />

Zugeständnisse“ an den Planer bei einem der geprüften<br />

Bauvorhaben eingeräumt. Das Bun<strong>des</strong>ministerium erachte<br />

beim Verhältnis von Verkehrsfläche zu Hauptnutzfläche<br />

Werte zwischen 40 zu 100 und 60 zu 100 als angemessen.<br />

Der für Forschungsförderung zuständige Ausschuss der<br />

BLK habe die Berichterstatter beauftragt, das Verfahren<br />

zur Genehmigung von Bauvorhaben der MPG zu prüfen.<br />

Die Berichterstatter hätten dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof darin<br />

zugestimmt, dass die MPG ihre Entscheidungen ausführlicher<br />

als bisher dokumentieren müsse. Die Aufgaben<br />

eines Berichterstatters seien präziser zu definieren, so<br />

dass er ein Bauvorhaben sachkundiger begleiten könne.<br />

Er benötige einen Leitfaden, der den Umfang und die<br />

Qualität der ihm vorzulegenden Unterlagen vorgebe. Zu<br />

verbessern sei auch die Erfolgskontrolle.<br />

Die Kostenrichtwerte für den Hochschulbau betrachtet<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium „lediglich als Orientierungshilfe<br />

für die Berichterstatter“. Die BLK könne diese nicht mit<br />

pauschalen Abschlägen versehen und gegenüber der<br />

MPG anwenden. Die Berichterstatter hätten sich noch<br />

keine abschließende Meinung zur Eignung dieser Kostenrichtwerte<br />

oder zu möglichen Alternativen gebildet.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf hingewiesen, dass es<br />

erst nach Abschluss <strong>des</strong> Bemerkungsverfahrens Beschlüsse<br />

der BLK zu ggf. notwendigen Änderungen bestehender<br />

Vereinbarungen herbeiführen wolle.<br />

28.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht seine Kritik bestätigt, da<br />

die Berichterstatter ebenfalls einen Verbesserungsbedarf<br />

bei der Genehmigung von Bauvorhaben erkannt haben.

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