05.08.2013 Aufrufe

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 109 – Drucksache 16/160<br />

Zu der Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, eine Muster-Revisionsordnung<br />

für die Bun<strong>des</strong>verwaltung zu entwickeln<br />

und Anleitungen für eine geeignete Risikoanalyse<br />

zu geben, hat das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf verwiesen,<br />

dass die im Ausschuss für Organisationsfragen (AfO) vertretenen<br />

Bun<strong>des</strong>ressorts im Mai 2004 die Erstellung eines<br />

solchen Handbuchs als vorerst nicht zielführend angesehen<br />

hätten.<br />

4.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof regt an, seine Erkenntnisse und<br />

Empfehlungen zu Aufgaben, Zielen und Arbeitweisen der<br />

Internen Revisionen ihrem Einsatz in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

zugrunde zu legen. Eine Interne Revision ist – unter<br />

Berücksichtigung behördenspezifischer Gegebenheiten –<br />

grundsätzlich leitungsnah zu organisieren.<br />

Der vom Bun<strong>des</strong>ministerium zitierte Beschluss <strong>des</strong> AfO<br />

ist überholt, da sich der AfO seinerzeit auf die noch laufende<br />

Prüfung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bezog, deren<br />

Ergebnisse zunächst abgewartet werden sollten. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

empfiehlt, Einsatz und Wirkung Interner<br />

Revisionen zu fördern. Dazu hält er es für erforderlich,<br />

als Hilfestellung und Orientierung für die Behörden<br />

eine Muster-Revisionsordnung für die Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

zu entwickeln und Anleitungen für eine geeignete Risikoanalyse<br />

zu erarbeiten.<br />

5 Sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben<br />

ohne Zuständigkeit<br />

gefördert und unzureichend<br />

überwacht<br />

(Kapitel 0618 Titel 686 01)<br />

5.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern hat dem Bun<strong>des</strong>institut<br />

für Sportwissenschaft Forschungsaufgaben zugewiesen,<br />

für die der Bund in diesem Umfang nicht zuständig<br />

ist. Die Aufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>institutes für Sportwissenschaft<br />

waren nicht eindeutig beschrieben. Es förderte<br />

Forschungsvorhaben, ohne das erhebliche Bun<strong>des</strong>interesse<br />

nachvollziehbar zu prüfen und zu begründen. Das<br />

Bun<strong>des</strong>institut für Sportwissenschaft überwachte die Forschungsprojekte<br />

nur unzureichend. Es forderte die Ergebnisse<br />

erst nach entsprechenden Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

an und wertete diese auch dann nur<br />

unzureichend aus.<br />

5.1<br />

Die im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelte Sportförderung<br />

liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der<br />

Länder. Eine Sportförderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> kann sich allenfalls<br />

auf Bereiche wie die gesamtstaatliche Repräsentation<br />

oder Auslandsbeziehungen und damit auf die Förderung<br />

<strong>des</strong> Spitzensports beziehen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

hat dem Bun<strong>des</strong>institut für Sportwissenschaft (Bun<strong>des</strong>institut)<br />

die Aufgabe übertragen, „die wissenschaftliche<br />

Zweckforschung auf dem Gebiet <strong>des</strong> Sports zu fördern<br />

(Ressortforschung). Die Forschungsförderung erstreckt<br />

sich insbesondere auf … den Spitzensport einschließlich<br />

Nachwuchsförderung und Talentsuche …“ sowie auf<br />

„Fragestellungen, die für die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

als Ganzes von Bedeutung sind und die nicht durch<br />

ein Bun<strong>des</strong>land allein wirksam gefördert werden können“.<br />

Ressortforschung ist darauf gerichtet, Entscheidungshilfen<br />

zu gewinnen, um die Fachaufgaben eines Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

sachgemäß erfüllen zu können. Die angestrebten<br />

Forschungsergebnisse müssen für die<br />

Gesetzgebung oder die Verwaltungsaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

umsetzbar sein. Dagegen dient Forschungsförderung dem<br />

Erkenntnisgewinn Dritter. Der Bund darf sich daran<br />

finanziell nur beteiligen, wenn er verfassungsrechtlich<br />

zuständig ist und ein erhebliches Bun<strong>des</strong>interesse an den<br />

Forschungsergebnissen vorliegt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>institut gewährte Zuwendungen an Hochschulinstitute<br />

sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,<br />

die sportbezogene Themen erforschten. Hierfür<br />

standen dem Bun<strong>des</strong>institut jährlich etwa 1,9 Mio. Euro<br />

zur Verfügung. Einige ausgewählte Ergebnisse veröffentlichte<br />

das Bun<strong>des</strong>institut in einer seiner Schriftenreihen.<br />

Andere Ergebnisse veröffentlichten die Zuwendungsempfänger<br />

selbst, ohne dabei, wie vorgeschrieben, auf die<br />

Bun<strong>des</strong>förderung hinzuweisen. Es war nicht erkennbar,<br />

dass das Bun<strong>des</strong>ministerium die Ergebnisse in Gesetze,<br />

Verordnungen oder verwaltungsinterne Richtlinien umsetzte.<br />

In jährlichen Informationsschreiben wies das Bun<strong>des</strong>institut<br />

darauf hin, dass Forschungsprojekte nur gefördert<br />

werden können, wenn ein erhebliches Bun<strong>des</strong>interesse<br />

bestehe. Dieses liege insbesondere bei einem Bezug zum<br />

„Leistungssport“ vor. Die eingehenden Förderanträge ließ<br />

das Bun<strong>des</strong>institut durch externe Gutachterinnen und<br />

Gutachter beurteilen. Diese bestimmten anschließend mit<br />

dem Bun<strong>des</strong>institut die Auswahl der zu fördernden Vorhaben.<br />

Auf das erforderliche Bun<strong>des</strong>interesse an den Vorhaben<br />

ging das Bun<strong>des</strong>institut erst danach in standardisierten<br />

Prüfvermerken erkennbar ein. Diese enthielten<br />

keine näheren Begründungen, bestätigten aber das Vorliegen<br />

eines erheblichen Bun<strong>des</strong>interesses durchgängig.<br />

Den Handlungsbedarf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, alternative Lösungsmöglichkeiten<br />

oder die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben<br />

legte das Bun<strong>des</strong>institut nicht dar. Ein Bezug zum „Spitzensport“<br />

war bei der Mehrzahl der Förderentscheidungen<br />

nicht erkennbar. So förderte das Bun<strong>des</strong>institut etwa<br />

Forschungen zum Alterssport, zur Bewegungswelt von<br />

Kindern und Jugendlichen oder zu den Sportbeschlüssen<br />

<strong>des</strong> DDR-Politbüros.<br />

Bei der Durchführung der Projekte waren die inhaltlichfachlichen<br />

und administrativen Aufgaben nicht miteinander<br />

koordiniert. So nahm das Bun<strong>des</strong>institut Auszahlungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!