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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 82 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat eingewandt, dass zwischen<br />

den – das laufende und das nachfolgende Haushaltsjahr<br />

betreffenden – kurzfristigen Prognosen und den mittelfristigen<br />

Projektionen unterschieden werden müsse. Im<br />

Gegensatz zum Haushaltsplan stelle die Finanzplanung<br />

eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung der Regierung<br />

dar. Die Planung werde in einem iterativen Prozess<br />

unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung<br />

und der volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten in jedem<br />

Jahr fortlaufend angepasst. Mit zunehmendem Zeithorizont<br />

handele es sich sowohl bei den gesamtwirtschaftlichen<br />

Eckdaten als auch bei den daraus abgeleiteten<br />

Steuereinnahmen nicht um eine Wahrscheinlichkeitsprognose,<br />

sondern um die Abschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten<br />

mit den aktuell zur Verfügung stehenden<br />

Erkenntnissen und Daten. Zudem würde die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

vorgeschlagene Einstellung von Planungsreserven<br />

einer politischen Bewertung der Ergebnisse <strong>des</strong><br />

unabhängigen Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ gleichkommen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stimmt mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

darin überein, dass der Finanzplan einen geringeren<br />

Verbindlichkeitsgrad hat als der Haushaltsplan und<br />

Abweichungen im Finanzplan daher anders zu bewerten<br />

sind. Die Finanzplanung hat allerdings eine erhebliche<br />

Bedeutung hinsichtlich der Projektion der mittelfristigen<br />

haushaltsrelevanten Entwicklungen; damit kommt ihr<br />

eine wesentliche Unterstützungsfunktion für die jährlichen<br />

Haushaltsentscheidungen <strong>des</strong> Parlaments zu. Sie bildet<br />

zudem eine wichtige Basis für die Erstellung der Stabilitätsprogramme,<br />

die im Rahmen <strong>des</strong> Europäischen<br />

Stabilitäts- und Wachstumspaktes jährlich vorzulegen<br />

sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es bedenklich,<br />

dass die Finanzpläne der letzten Jahre gerade bei der Einnahmeentwicklung<br />

ein viel zu optimistisches Bild gezeichnet<br />

haben und die negativen Abweichungen bei der<br />

Fortschreibung der Steuereinnahmeerwartungen regelmäßig<br />

zu teilweise drastischen Verschlechterungen der<br />

Haushaltseckwerte geführt haben. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

hält daher an seiner Empfehlung fest, im Verfahren<br />

der Finanzplanung künftig hinsichtlich der mittelfristigen<br />

Entwicklung der Steuereinnahmen vorsichtigere Annahmen<br />

zugrunde zu legen.<br />

2.3.2 Strukturelle Veränderungen der<br />

Steuereinnahmenbasis<br />

Der Bund hatte im Haushaltsjahr 2004 mit rund<br />

187,0 Mrd. Euro geringere Steuereinnahmen als bereits<br />

vor zehn Jahren (1994: rund 193,8 Mrd. Euro), während<br />

das steuerliche Gesamtaufkommen in Deutschland im<br />

gleichen Zeitraum um rund 41 Mrd. Euro gestiegen ist<br />

(rund 442,8 Mrd. Euro in 2004 gegenüber rund<br />

402,0 Mrd. Euro in 1994). Diese Abkoppelung der Steuereinnahmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> von der Gesamtentwicklung<br />

beruht zum Teil auf einer Reihe haushaltswirksamer<br />

Maßnahmen, die die Steuereinnahmenbasis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts<br />

nachhaltig verringert haben:<br />

● Im Rahmen <strong>des</strong> neu geregelten bun<strong>des</strong>staatlichen Finanzausgleichs<br />

ab dem Jahre 1995 hat der Bund zugunsten<br />

der Länder seinen Anteil an der Umsatzsteuer<br />

um sieben Prozentpunkte reduziert. Das entsprach<br />

Mindereinnahmen im Bun<strong>des</strong>haushalt 2004 von rund<br />

9,6 Mrd. Euro.<br />

● Im Rahmen <strong>des</strong> vertikalen Finanzausgleichs wurden<br />

die Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen an finanzschwache<br />

Länder seit dem Jahre 1995 deutlich aufgestockt.<br />

Im Bun<strong>des</strong>haushalt 2004 erhielten die Länder insgesamt<br />

rund 15,2 Mrd. Euro gegenüber rund 3,7 Mrd.<br />

Euro im Jahre 1994, also rund 11,5 Mrd. Euro mehr.<br />

● Das Kindergeld wird seit der Reform <strong>des</strong> Familienleistungsausgleichs<br />

im Jahre 1996 nach den Regelungen<br />

<strong>des</strong> Einkommensteuerrechts als Abzug von der<br />

Steuerschuld ausgezahlt. Nach mehrfacher Erhöhung<br />

beliefen sich die Kindergeldzahlungen im Jahre 2004<br />

auf rund 34,5 Mrd. Euro (gegenüber rund 10,9 Mrd.<br />

Euro im Jahre 1995). Auf den Bun<strong>des</strong>haushalt 2004<br />

entfielen hiervon entsprechend seinem Anteil an der<br />

Einkommensteuer (42,5 %) rund 14,7 Mrd. Euro.<br />

● Zur Kompensation der Mehrbelastungen der Länder<br />

aufgrund der Umstellung und der Verbesserungen<br />

beim Familienleistungsausgleich hat der Bund seit<br />

dem Jahre 1996 den Länderanteil an der Umsatzsteuer<br />

mehrmals erhöht. Im Bun<strong>des</strong>haushalt 2004 entsprach<br />

dies einem Betrag von rund 8 Mrd. Euro 11.<br />

● Im Rahmen der Bahnreform erhalten die Länder vom<br />

Bund seit dem Jahre 1995 einen Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen<br />

als finanziellen Ausgleich für<br />

die Regionalisierung <strong>des</strong> Schienenpersonennahverkehrs.<br />

Die Einnahmeminderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hieraus<br />

betrug im Jahre 2004 rund 6,8 Mrd. Euro 12 .<br />

● Außerdem stellte der Bund als einmalige Maßnahme<br />

im Haushaltsjahr 2004 aus seinem Anteil am Umsatzsteueraufkommen<br />

2,65 Mrd. Euro den Ländern zur<br />

Verfügung. Aufgrund dieses weiteren finanziellen Zugeständnisses<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hatten die Länder im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Vermittlungsverfahrens zum Haushaltsbegleitgesetz<br />

2004 und anderen Reformgesetzen dem<br />

Vorziehen eines Teils der letzten Stufe der Steuerreform<br />

um ein Jahr zugestimmt 13.<br />

● Für die Förderung einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge<br />

(sog. Riester-Rente) sind für den Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

<strong>2005</strong> steuerliche Mindereinnahmen in Höhe<br />

von rund 0,8 Mrd. Euro der Veranschlagung zugrunde<br />

gelegt 14; diese Mindereinnahmen werden in den<br />

nächsten Jahren noch erheblich zunehmen.<br />

11 Ab 2002: Umsatzsteueranteile Bund bei 49,6 %, Länder bei 50,4 %<br />

(nach Vorab-Abzug vom Umsatzsteueraufkommen i. H. v. 5,63 %<br />

zugunsten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie 2,2 % zugunsten der Gemeinden); entspricht<br />

rechnerisch einem Bun<strong>des</strong>anteil am gesamten Umsatzsteueraufkommen<br />

von rund 51,4 % (Länder: rund 46,5 %; Gemeinden rund<br />

2,1 %).<br />

12 Dies entspricht einem Anteil von rund 16,3 % am Mineralölsteueraufkommen<br />

2004 (rund 41,8 Mrd. Euro).<br />

13 Die Regelung findet sich in Artikel 29 (Änderung <strong>des</strong> Finanzausgleichsgesetzes)<br />

<strong>des</strong> Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen<br />

am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) (BGBl. I, 2003, S. 2954, 2990).<br />

14 Ohne Mindereinnahmen aufgrund der Lohnsteuerfreiheit gemäß § 3<br />

Nr. 63 EStG sowie sonstiger Maßnahmen (betriebliche Altersvorsorge).

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