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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 164 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

33 Umsatzbesteuerung neuer Wasserfahrzeuge<br />

verbessern<br />

(Kapitel 6001 Titel 015 01)<br />

33.0<br />

Der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Wasserfahrzeuge<br />

wird nach wie vor in erheblichem Umfang unzutreffend<br />

besteuert oder gar nicht der Umsatzsteuer unterworfen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof geht davon aus, dass<br />

dadurch allein in Deutschland Steuerausfälle von min<strong>des</strong>tens<br />

50 Mio. Euro jährlich verursacht werden.<br />

33.1<br />

33.1.1<br />

Aufgrund einer EU-rechtlichen Sonderregelung wird die<br />

Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb<br />

neuer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge durch Privatpersonen<br />

nicht im Ursprungsland, sondern im Bestimmungsland<br />

erhoben. Für den innergemeinschaftlichen Erwerb<br />

neuer Land- und Luftfahrzeuge ist eine systematisierte Informationsübermittlung<br />

von den Registrierungsbehörden<br />

an die Finanzverwaltung vorgesehen; beim Erwerb von<br />

Wasserfahrzeugen gibt es kein entsprechen<strong>des</strong> Verfahren.<br />

Das multinationale EU-Abkommen zum Informationsaustausch<br />

über neue Verkehrsmittel vom 27. November<br />

2002 (EU-Abkommen) sieht zwei Formen eines Auskunftsaustausches<br />

über neue Fahrzeuge vor: Beim verstärkt<br />

spontanen Informationsaustausch sollen den betroffenen<br />

Mitgliedstaaten ohne vorheriges Ersuchen<br />

systematisch gesammelte Daten sporadisch übersandt<br />

werden. Beim automatischen Auskunftsaustausch sollen<br />

die systematisch gesammelten Daten in vorab festgelegten<br />

regelmäßigen Abständen übersandt werden. Deutschland<br />

hatte bei den Verhandlungen über das EU-Abkommen<br />

erklärt, sich zunächst nur an einem verstärkt<br />

spontanen Informationsaustausch zu beteiligen.<br />

33.1.2<br />

Bereits in seinen <strong>Bemerkungen</strong> 1998 (Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache<br />

14/29 Nr. 76) hatte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auf<br />

Mängel bei der umsatzsteuerlichen Erfassung neuer Wasserfahrzeuge<br />

hingewiesen und die unverzügliche Einführung<br />

eines nationalen Kontrollsystems gefordert. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

hatte dagegen einen gegenseitigen Informationsaustausch<br />

innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union favorisiert.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss <strong>des</strong> Haushaltsauschusses<br />

<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages hatte daraufhin<br />

einen Beschluss, vorrangig an einem nationalen<br />

Kontrollverfahren festzuhalten, zunächst zurückgestellt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hatte zudem erklärt, unabhängig<br />

von Art und Umfang der Umsetzung <strong>des</strong> Abkommens das<br />

bisherige behördliche (nationale) Kontrollverfahren für<br />

neue Land- und Luftfahrzeuge vorerst beibehalten zu<br />

wollen. Ein anderes EU-orientiertes Kontrollverfahren,<br />

das auch Wasserfahrzeuge mit einbeziehe und auf Meldungen<br />

der Lieferer basiere, setze zunächst die Verabschiedung<br />

einer Meldepflicht-Verordnung und eine Änderung<br />

der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung voraus.<br />

33.1.3<br />

Im Jahre 2004 untersuchte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof im<br />

Rahmen einer Kontrollprüfung anhand von 58 Fällen erneut<br />

die Umsatzbesteuerung neuer Wasserfahrzeuge. In<br />

46 Fällen gab es keine Beanstandung. In zehn Fällen war<br />

die umsatzsteuerliche Behandlung unzutreffend oder<br />

zweifelhaft. In weiteren zwei Fällen konnte unmittelbar<br />

eine Nachversteuerung mit einem Mehrergebnis von fast<br />

300 000 Euro durchgeführt werden. Daneben stellte der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof in zwei von vier Stichprobenfällen,<br />

in denen EU-ausländische Unternehmer deutsche Umsatzsteuer<br />

in Rechnung stellten, fest, dass die Unternehmen<br />

nicht bei einem inländischen Finanzamt geführt wurden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof geht davon aus, dass die unzutreffende<br />

oder fehlende Besteuerung <strong>des</strong> innergemeinschaftlichen<br />

Erwerbs von Wasserfahrzeugen allein in<br />

Deutschland Steuerausfälle von min<strong>des</strong>tens 50 Mio. Euro<br />

jährlich verursacht.<br />

33.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass eine vollständige<br />

und zutreffende Besteuerung <strong>des</strong> innergemeinschaftlichen<br />

Erwerbs neuer Wasserfahrzeuge durch inländische<br />

Endabnehmer nicht sichergestellt ist. Er hält es<br />

<strong>des</strong>halb weiterhin – auch unter dem Gesichtspunkt der<br />

Gleichmäßigkeit der Besteuerung – für erforderlich, unverzüglich<br />

ein geeignetes und wirkungsvolles Kontrollsystem<br />

zu entwickeln.<br />

Dieses könnte unter Beteiligung der Registrierungsstellen<br />

für Schiffe in Anlehnung an das bereits für Land- und<br />

Luftfahrzeuge bestehende Verfahren rein national ausgestaltet<br />

werden. Hierzu wäre eine Ergänzung <strong>des</strong> § 18<br />

Abs. 10 Umsatzsteuergesetz (UStG) erforderlich.<br />

Um jedoch dem EU-Abkommen zu genügen und den anderen<br />

EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich relevante Daten<br />

verstärkt spontan oder automatisch zur Verfügung<br />

stellen zu können, müssten die Daten systematisch bei<br />

den Lieferern erhoben werden. Ein solches Verfahren<br />

setzt die Schaffung einer Meldepflicht-Verordnung auf<br />

der Grundlage <strong>des</strong> § 18c UStG und eine Ergänzung der<br />

Steuerdaten-Übermittlungsverordnung voraus.<br />

33.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat u. a. ausgeführt, Deutschland<br />

beteilige sich am verstärkt spontanen Informationsaustausch.<br />

Mit Schreiben vom 22. April 2003 habe es den<br />

Ländern das EU-Abkommen mit der Bitte übersandt, die<br />

Finanzämter entsprechend zu informieren und auf eine<br />

verstärkte Übersendung von Spontanauskünften beim Erwerb<br />

neuer Fahrzeuge hinzuwirken. Insoweit sei die Ver-

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