Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 64 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
für Entschädigungsleistungen nicht benötigt worden sind,<br />
Rücklagen in Höhe von 50,1 Mio. Euro gebildet. Am<br />
Ende <strong>des</strong> Jahres 2004 betrugen diese – bedingt durch Entnahmen<br />
– noch 11,6 Mio. Euro (Nr. 6.10.1.8 der Jahresrechnung).<br />
1.10.5 Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen<br />
Das Sondervermögen „Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen“ ist<br />
aufgrund <strong>des</strong> Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung<br />
der Bun<strong>des</strong>eisenbahnen als Rechtsnachfolger<br />
der ehemaligen Sondervermögen „Deutsche Bun<strong>des</strong>bahn“<br />
und „Deutsche Reichsbahn“ am 1. Januar 1994 errichtet<br />
worden. Von den gesetzlich beschriebenen Aufgaben<br />
<strong>des</strong> Sondervermögens wurden der unternehmerische<br />
Bereich auf die Deutsche Bahn AG ausgegründet und die<br />
hoheitlichen Aufgaben auf das neu gegründete Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt<br />
übertragen. Heute liegen die Aufgaben<br />
<strong>des</strong> Sondervermögens insbesondere noch in<br />
● der Verwaltung <strong>des</strong> der Deutschen Bahn AG zugewiesenen<br />
beamteten Personals,<br />
● der Auszahlung von Versorgungsbezügen an Pensionärinnen<br />
und Pensionäre,<br />
● der Aufrechterhaltung und Weiterführung der betrieblichen<br />
Sozialeinrichtungen und<br />
● der Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften.<br />
Die Bun<strong>des</strong>regierung ist durch das Gesetz zur Zusammenführung<br />
und Neugliederung der Bun<strong>des</strong>eisenbahnen<br />
ermächtigt, das Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen frühestens ab<br />
dem Jahre 2004 aufzulösen und die von ihm noch wahrgenommenen<br />
Aufgaben auf das Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt,<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
oder die Bun<strong>des</strong>schuldenverwaltung (nunmehr<br />
Bun<strong>des</strong>wertpapierverwaltung) zu übertragen. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
hat im Jahre 2003 erklärt, von dieser Ermächtigung<br />
vor dem Jahre 2010 keinen Gebrauch zu machen. In der<br />
16. Legislaturperiode solle auf der Basis fortgeschriebener<br />
Daten überprüft werden, ob und ggf. welche Aufgaben<br />
auf Dritte übertragen werden können und welche gesetzlichen<br />
Regelungen dazu notwendig seien.<br />
In der Zeit seit der Errichtung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögens<br />
hat sich die Zahl <strong>des</strong> der Deutschen Bahn AG zugewiesenen<br />
beamteten Personals mehr als halbiert:<br />
1994 2004<br />
Rückgang<br />
absolut<br />
Quelle: Stellenpläne <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögens<br />
Rückgang<br />
in %<br />
119 098 56 395 62 703 52,6<br />
Von den in der Anlage zum Gesetz zur Zusammenführung<br />
und Neugliederung der Bun<strong>des</strong>eisenbahnen genannten<br />
weiterzuführenden betrieblichen Sozialeinrichtungen<br />
wurde das Vermögen <strong>des</strong> Bahn-Sozialwerks im Jahre<br />
1997 aus dem Sondervermögen herausgelöst und in eine<br />
Stiftung privaten Rechts eingebracht. Die Bahn-Hausbrandversorgung<br />
wurde im Jahre 2003 aufgelöst.<br />
Das zum 31. Dezember 2004 ausgewiesene Vermögen<br />
<strong>des</strong> Sondervermögens in Höhe von 1,9 Mrd. Euro besteht<br />
im Wesentlichen aus:<br />
● Immobilien (rund 688 Mio. Euro),<br />
● Finanzanlagen (rund 749 Mio. Euro),<br />
● aktiver Rechnungsabgrenzung für die Januarbezüge<br />
<strong>2005</strong> (rund 390 Mio. Euro).<br />
Die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Ausgaben<br />
<strong>des</strong> Sondervermögens werden aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
getragen. Im Jahre 2004 betrugen die Ausgaben (ohne die<br />
Zuschüsse für Rentenleistungen an die Bahnversicherungsanstalt)<br />
7,7 Mrd. Euro, die Bun<strong>des</strong>zuschüsse 5,5 Mrd.<br />
Euro. Im Haushalt <strong>2005</strong> sind Bun<strong>des</strong>leistungen an das<br />
Sondervermögen zur Fehlbetragsdeckung in Höhe von<br />
5,25 Mrd. Euro veranschlagt.<br />
1.10.6 Ausgleichsfonds (Lastenausgleich)<br />
Das im Jahre 1952 eingerichtete Sondervermögen „Ausgleichsfonds“<br />
wurde durch das 34. Gesetz zur Änderung<br />
<strong>des</strong> Lastenausgleichsgesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I<br />
S. 1472) zum 31. Dezember 2004 aufgelöst. Seine Aufgaben<br />
sind nunmehr – 60 Jahre nach Kriegsende – weitestgehend<br />
abgeschlossen. Der Gesetzgeber ist insoweit<br />
einem Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes in den <strong>Bemerkungen</strong><br />
2001 (Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 14/7018 Nr. 5)<br />
gefolgt. Nach Auflösung <strong>des</strong> Ausgleichsfonds fließen<br />
dem Bun<strong>des</strong>haushalt insgesamt rund 8,07 Mio. Euro zu,<br />
wovon rund 4,35 Mio. Euro bereits im Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
2004 vereinnahmt wurden.<br />
1.10.7 Fonds Aufbauhilfe<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> Aufbauhilfefondsgesetzes (AufhFG)<br />
vom 19. September 2002 errichteten der Bund und die<br />
Länder den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“<br />
zum 1. Januar 2003 als Sondervermögen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Es<br />
dient der Leistung von Hilfen in den vom Hochwasser<br />
vom August 2002 betroffenen Ländern zur Beseitigung<br />
der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten<br />
Regionen. Dem Sondervermögen stand ein Gesamtmittelvolumen<br />
von insgesamt 6,5 Mrd. Euro zur Verfügung.<br />
In den Jahren 2003 (einschließlich der im Jahre 2002 geleisteten<br />
Soforthilfe) und 2004 wurden 4,4 Mrd. Euro<br />
verausgabt. Zum Stichtag 13. Juni <strong>2005</strong> standen dem<br />
Fonds noch 2,0 Mrd. Euro zur Verfügung. Es ist nicht abzusehen,<br />
wann der Wiederaufbau abgeschlossen bzw. die<br />
Fondsmittel erschöpft sein werden.<br />
Dem Bun<strong>des</strong>ministerium obliegt die Verwaltung <strong>des</strong><br />
Fonds. Bewirtschafter der Mittel auf Bun<strong>des</strong>ebene sind<br />
größtenteils die zuständigen Bun<strong>des</strong>ressorts, die den Ländern<br />
die Mittel zuweisen. Die Länder sind für die ordnungsgemäße<br />
Verwendung der Fondsmittel zuständig,<br />
soweit nicht bun<strong>des</strong>eigene Programme aus dem Fonds<br />
finanziert werden.