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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 64 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

für Entschädigungsleistungen nicht benötigt worden sind,<br />

Rücklagen in Höhe von 50,1 Mio. Euro gebildet. Am<br />

Ende <strong>des</strong> Jahres 2004 betrugen diese – bedingt durch Entnahmen<br />

– noch 11,6 Mio. Euro (Nr. 6.10.1.8 der Jahresrechnung).<br />

1.10.5 Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen<br />

Das Sondervermögen „Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen“ ist<br />

aufgrund <strong>des</strong> Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung<br />

der Bun<strong>des</strong>eisenbahnen als Rechtsnachfolger<br />

der ehemaligen Sondervermögen „Deutsche Bun<strong>des</strong>bahn“<br />

und „Deutsche Reichsbahn“ am 1. Januar 1994 errichtet<br />

worden. Von den gesetzlich beschriebenen Aufgaben<br />

<strong>des</strong> Sondervermögens wurden der unternehmerische<br />

Bereich auf die Deutsche Bahn AG ausgegründet und die<br />

hoheitlichen Aufgaben auf das neu gegründete Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt<br />

übertragen. Heute liegen die Aufgaben<br />

<strong>des</strong> Sondervermögens insbesondere noch in<br />

● der Verwaltung <strong>des</strong> der Deutschen Bahn AG zugewiesenen<br />

beamteten Personals,<br />

● der Auszahlung von Versorgungsbezügen an Pensionärinnen<br />

und Pensionäre,<br />

● der Aufrechterhaltung und Weiterführung der betrieblichen<br />

Sozialeinrichtungen und<br />

● der Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften.<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung ist durch das Gesetz zur Zusammenführung<br />

und Neugliederung der Bun<strong>des</strong>eisenbahnen<br />

ermächtigt, das Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen frühestens ab<br />

dem Jahre 2004 aufzulösen und die von ihm noch wahrgenommenen<br />

Aufgaben auf das Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt,<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

oder die Bun<strong>des</strong>schuldenverwaltung (nunmehr<br />

Bun<strong>des</strong>wertpapierverwaltung) zu übertragen. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

hat im Jahre 2003 erklärt, von dieser Ermächtigung<br />

vor dem Jahre 2010 keinen Gebrauch zu machen. In der<br />

16. Legislaturperiode solle auf der Basis fortgeschriebener<br />

Daten überprüft werden, ob und ggf. welche Aufgaben<br />

auf Dritte übertragen werden können und welche gesetzlichen<br />

Regelungen dazu notwendig seien.<br />

In der Zeit seit der Errichtung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögens<br />

hat sich die Zahl <strong>des</strong> der Deutschen Bahn AG zugewiesenen<br />

beamteten Personals mehr als halbiert:<br />

1994 2004<br />

Rückgang<br />

absolut<br />

Quelle: Stellenpläne <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögens<br />

Rückgang<br />

in %<br />

119 098 56 395 62 703 52,6<br />

Von den in der Anlage zum Gesetz zur Zusammenführung<br />

und Neugliederung der Bun<strong>des</strong>eisenbahnen genannten<br />

weiterzuführenden betrieblichen Sozialeinrichtungen<br />

wurde das Vermögen <strong>des</strong> Bahn-Sozialwerks im Jahre<br />

1997 aus dem Sondervermögen herausgelöst und in eine<br />

Stiftung privaten Rechts eingebracht. Die Bahn-Hausbrandversorgung<br />

wurde im Jahre 2003 aufgelöst.<br />

Das zum 31. Dezember 2004 ausgewiesene Vermögen<br />

<strong>des</strong> Sondervermögens in Höhe von 1,9 Mrd. Euro besteht<br />

im Wesentlichen aus:<br />

● Immobilien (rund 688 Mio. Euro),<br />

● Finanzanlagen (rund 749 Mio. Euro),<br />

● aktiver Rechnungsabgrenzung für die Januarbezüge<br />

<strong>2005</strong> (rund 390 Mio. Euro).<br />

Die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Ausgaben<br />

<strong>des</strong> Sondervermögens werden aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

getragen. Im Jahre 2004 betrugen die Ausgaben (ohne die<br />

Zuschüsse für Rentenleistungen an die Bahnversicherungsanstalt)<br />

7,7 Mrd. Euro, die Bun<strong>des</strong>zuschüsse 5,5 Mrd.<br />

Euro. Im Haushalt <strong>2005</strong> sind Bun<strong>des</strong>leistungen an das<br />

Sondervermögen zur Fehlbetragsdeckung in Höhe von<br />

5,25 Mrd. Euro veranschlagt.<br />

1.10.6 Ausgleichsfonds (Lastenausgleich)<br />

Das im Jahre 1952 eingerichtete Sondervermögen „Ausgleichsfonds“<br />

wurde durch das 34. Gesetz zur Änderung<br />

<strong>des</strong> Lastenausgleichsgesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I<br />

S. 1472) zum 31. Dezember 2004 aufgelöst. Seine Aufgaben<br />

sind nunmehr – 60 Jahre nach Kriegsende – weitestgehend<br />

abgeschlossen. Der Gesetzgeber ist insoweit<br />

einem Vorschlag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes in den <strong>Bemerkungen</strong><br />

2001 (Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 14/7018 Nr. 5)<br />

gefolgt. Nach Auflösung <strong>des</strong> Ausgleichsfonds fließen<br />

dem Bun<strong>des</strong>haushalt insgesamt rund 8,07 Mio. Euro zu,<br />

wovon rund 4,35 Mio. Euro bereits im Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

2004 vereinnahmt wurden.<br />

1.10.7 Fonds Aufbauhilfe<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> Aufbauhilfefondsgesetzes (AufhFG)<br />

vom 19. September 2002 errichteten der Bund und die<br />

Länder den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“<br />

zum 1. Januar 2003 als Sondervermögen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Es<br />

dient der Leistung von Hilfen in den vom Hochwasser<br />

vom August 2002 betroffenen Ländern zur Beseitigung<br />

der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten<br />

Regionen. Dem Sondervermögen stand ein Gesamtmittelvolumen<br />

von insgesamt 6,5 Mrd. Euro zur Verfügung.<br />

In den Jahren 2003 (einschließlich der im Jahre 2002 geleisteten<br />

Soforthilfe) und 2004 wurden 4,4 Mrd. Euro<br />

verausgabt. Zum Stichtag 13. Juni <strong>2005</strong> standen dem<br />

Fonds noch 2,0 Mrd. Euro zur Verfügung. Es ist nicht abzusehen,<br />

wann der Wiederaufbau abgeschlossen bzw. die<br />

Fondsmittel erschöpft sein werden.<br />

Dem Bun<strong>des</strong>ministerium obliegt die Verwaltung <strong>des</strong><br />

Fonds. Bewirtschafter der Mittel auf Bun<strong>des</strong>ebene sind<br />

größtenteils die zuständigen Bun<strong>des</strong>ressorts, die den Ländern<br />

die Mittel zuweisen. Die Länder sind für die ordnungsgemäße<br />

Verwendung der Fondsmittel zuständig,<br />

soweit nicht bun<strong>des</strong>eigene Programme aus dem Fonds<br />

finanziert werden.

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