Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 215 – Drucksache 16/160<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />
(Einzelplan 30)<br />
82 Erhebliche Mängel beim Förderprogramm<br />
„Juniorprofessur“<br />
werden behoben<br />
(Kapitel 3002 Titel 685 97 und 685 10)<br />
82.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung hat<br />
die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof festgestellten Mängel zum<br />
Anlass genommen, seine Förderpraxis beim Programm<br />
„Juniorprofessur“ zu verbessern. Es prüft nunmehr bei<br />
den Hochschulen, ob diese seine Zuwendungen zweckentsprechend<br />
verwendet haben. Es wird für das geplante<br />
Nachfolgeprogramm die zuwendungsfähigen Ausgaben<br />
eindeutig festlegen, um einem zweckwidrigen Einsatz von<br />
Fördermitteln vorzubeugen.<br />
82.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) förderte in den Jahren 2001 bis<br />
2004 die Ausstattung von Juniorprofessuren an Hochschulen<br />
mit Zuwendungen von 52 Mio. Euro. Zweck <strong>des</strong><br />
Programms war, „Länder und Hochschulen bei der Einrichtung<br />
von Juniorprofessuren zu unterstützen“, um die<br />
Personalstruktur der Hochschulen neu zu gestalten. Dadurch<br />
sollte die Hochschuldienstrechtsreform <strong>des</strong> neuen<br />
Hochschulrahmengesetzes umgesetzt werden. Mit den<br />
Zuwendungen wollte das Bun<strong>des</strong>ministerium die Erstausstattung<br />
von Juniorprofessuren für die Forschung finanzieren.<br />
Die laufenden Ausgaben sollte das jeweilige Land<br />
tragen. In den Zuwendungsbescheiden bewilligte das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium den Hochschulen einen Gesamtbetrag<br />
für nicht näher beschriebene „Investitionen“. Die<br />
Förderung ist zum 31. Dezember 2004 ausgelaufen. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium plant, auf der Grundlage einer von allen<br />
Ländern unterzeichneten Bund-Länder-Vereinbarung<br />
ein neues Programm zur Förderung der Juniorprofessur<br />
noch im Jahre <strong>2005</strong> zu starten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz die Ausgaben <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums für das Programm. Dazu untersuchte<br />
das Prüfungsamt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz bei fünf Hochschulen,<br />
wie das Bun<strong>des</strong>ministerium die zweckentsprechende<br />
und wirtschaftliche Verwendung seiner Fördermittel<br />
überwachte. Die fünf Hochschulen hatten insgesamt<br />
9,2 Mio. Euro erhalten. Zwei Hochschulen zahlten nach<br />
Erhalt der Prüfungsankündigung unaufgefordert insgesamt<br />
1,9 Mio. Euro zurück.<br />
Die fünf Hochschulen konnten nur für weniger als die<br />
Hälfte der Mittel zweifelsfrei nachweisen, dass sie diese<br />
für Investitionen zur Erstausstattung von Juniorprofessuren,<br />
beispielsweise Geräte zur Forschung, verwendet<br />
hatten. Aus den übrigen Mitteln finanzierten sie teilweise<br />
laufende Ausgaben für Baumaßnahmen, Reisekosten und<br />
Büromaterial. Das Bun<strong>des</strong>ministerium ging davon aus,<br />
dass die Hochschulen die Mittel ihrem Zweck entsprechend<br />
verwendeten. Erkenntnisse dazu hatte es aber<br />
nicht, da die Hochschulen Verwendungsnachweise vorgelegt<br />
hatten, in denen sie lediglich die Ausgaben in einer<br />
Summe auswiesen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium forderte<br />
keine Belege an und nahm auch keine Prüfungen vor Ort<br />
vor. Es zahlte im Jahre 2002 fast drei Viertel und im Jahre<br />
2003 fast die Hälfte der Fördermittel im Dezember aus.<br />
Zuvor hatte es die Hochschulen gebeten, die für das jeweilige<br />
Haushaltsjahr eingeplanten Beträge in vollem<br />
Umfang anzufordern. Zum Zeitpunkt der Prüfung hatten<br />
die Hochschulen einen großen Teil der Fördermittel nicht<br />
verbraucht. Die Gelder befanden sich noch auf ihren<br />
Konten, obwohl die vorgeschriebene Frist von zwei Monaten<br />
für die Mittelverwendung schon lange abgelaufen<br />
war. Selbst wenn dem Bun<strong>des</strong>ministerium bekannt<br />
wurde, dass Hochschulen die ausgezahlten Mittel nicht<br />
alsbald für den Zuwendungszweck verwendeten, verlangte<br />
es in einigen Fällen keine Zinsen. Zudem verlängerte<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium das Programm bereits zwei<br />
Mal, obwohl ihm keine systematisch gewonnenen Erkenntnisse<br />
zum Erfolg der Förderung vorlagen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist damit seiner Verpflichtung<br />
nicht nachgekommen zu überwachen, ob die Hochschulen<br />
seine Zuwendungen zweckentsprechend und wirtschaftlich<br />
einsetzten.<br />
82.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert,<br />
● bei den Hochschulen vor Ort zu prüfen, ob sie die Mittel<br />
zweckentsprechend verwendeten,<br />
● Zinsen zu erheben, wenn die Hochschulen die ausgezahlten<br />
Mittel nicht alsbald für den Zuwendungszweck<br />
einsetzten,<br />
● zu untersuchen, ob die mit der Förderung verbundenen<br />
Ziele erreicht wurden und<br />
● künftig eindeutig festzulegen, welche Ausgaben förderfähig<br />
sind.<br />
82.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat inzwischen aussagefähige<br />
Verwendungsnachweise angefordert und prüft auch vor<br />
Ort bei den Hochschulen. Rückforderungs- und Zinsansprüche<br />
macht es geltend. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
wird das Programm evaluieren. Es hat zugesagt, die Regelungen<br />
für das geplante Nachfolgeprogramm neu zu<br />
fassen und unmissverständlich zu formulieren.<br />
Damit hat das Bun<strong>des</strong>ministerium die Empfehlungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aufgegriffen und seine Förderpraxis<br />
verbessert.