Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 176 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Rundschreiben auf ihre Meldepflicht aufmerksam zu<br />
machen bzw. auf den so genannten Handlungsleitfaden<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums hinzuweisen. Im Übrigen<br />
vertraute es darauf, dass die Kommunalaufsichtsbehörden<br />
für die ordnungsgemäße Umsetzung <strong>des</strong><br />
EALG sorgen.<br />
● Teilweise hatten Gebietskörperschaften bis zur Anfrage<br />
durch den Bun<strong>des</strong>rechnungshof noch nicht mit<br />
den erforderlichen Ermittlungen begonnen und sich<br />
vereinzelt sogar geweigert, entsprechende Nachforschungen<br />
anzustellen.<br />
● Durch die schriftliche Sachstandsabfrage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
wurden 398 Grundstücke bekannt, deren<br />
Erlöse dem Entschädigungsfonds zustehen könnten.<br />
Außerdem ergaben sich Hinweise auf einige<br />
wenige bisher nicht erfasste Kontoguthaben.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat gegenüber dem Bun<strong>des</strong>amt<br />
keine Festlegungen getroffen, um seine Zusage aus dem<br />
Jahre 1998 umzusetzen. Insbesondere erließ es keine<br />
Weisungen zur Erfassung der Vermögenswerte, die dem<br />
Entschädigungsfonds zufließen könnten.<br />
40.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
nichts unternommen hat, um seine Zusage<br />
umzusetzen, alle einschlägigen Vermögenswerte<br />
zügig ermitteln zu lassen. So hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
versäumt, die im Rahmen seiner Aufsicht notwendigen<br />
Weisungen zu geben. Das Bun<strong>des</strong>amt hat <strong>des</strong>halb noch<br />
immer keinen Überblick über die fraglichen Vermögenswerte,<br />
weil es die zuständigen Stellen in den neuen<br />
Ländern bei den notwendigen Ermittlungen weder ausreichend<br />
unterstützt noch kontrolliert hat. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hat die Verwaltung aufgefordert, über zehn<br />
Jahre nach Inkrafttreten der maßgeblichen Vorschriften<br />
die betroffenen Vermögenswerte nunmehr abschließend<br />
zu ermitteln und sicherzustellen, dass sie dem Entschädigungsfonds<br />
in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen zufließen.<br />
Damit könnten erforderliche Bun<strong>des</strong>zuschüsse an<br />
den Entschädigungsfonds auf das notwendige Maß beschränkt<br />
werden.<br />
Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />
41 Aufwendige Künstlerdienste der<br />
Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />
41.0<br />
Die Künstlerdienste der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit haben<br />
selbstständige Künstlerinnen und Künstler in selbstständige<br />
Tätigkeiten vermittelt und damit das gesetzliche Ver-<br />
40.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
darin zugestimmt, dass noch weitere Maßnahmen ergriffen<br />
werden müssen, um einen möglichst vollständigen<br />
Überblick über den Gesamtbestand der betroffenen Vermögenswerte<br />
zu erhalten. Es hat eingeräumt, dass dem<br />
Bun<strong>des</strong>amt noch immer nicht alle einschlägigen Vermögenswerte<br />
bekannt seien. Nach Einschätzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes<br />
stünden nur noch wenige Grundstücksmeldungen<br />
aus.<br />
Eine vollständige Erfassung der dem Entschädigungsfonds<br />
zustehenden Ansprüche stoße jedoch auf erhebliche<br />
Schwierigkeiten. Das Bun<strong>des</strong>amt besitze nicht die notwendigen<br />
Unterlagen und sei daher auf die Zuarbeit der<br />
zuständigen Stellen in den neuen Ländern angewiesen.<br />
Die Erfassung werde häufig wegen Personalmangel erschwert.<br />
Außerdem seien in verschiedenen Gebietskörperschaften,<br />
teils auch aufgrund von Gemeindegebietsreformen,<br />
die speziellen Rechtskenntnisse nicht mehr<br />
vorhanden.<br />
Zu den Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes über<br />
die von einem Teil der Gebietskörperschaften noch nicht<br />
begonnenen Nachforschungen und über die bei der Sachstandsabfrage<br />
bekannt gewordenen Grundstücke hat sich<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht geäußert.<br />
40.4<br />
Trotz der Probleme bei der Ermittlung aller einschlägigen<br />
Vermögenswerte muss das Bun<strong>des</strong>amt die ehemals staatlich<br />
verwalteten Vermögenswerte zügig ermitteln. Nur so<br />
kann es als Verwalter <strong>des</strong> Entschädigungsfonds <strong>des</strong>sen<br />
finanzielle Interessen wirksam wahren und damit erforderliche<br />
Bun<strong>des</strong>zuschüsse auf das notwendige Maß beschränken.<br />
Gegen die Einschätzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes, es<br />
fehlten nur noch wenige Grundstücksmeldungen, spricht<br />
das Ergebnis der vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof durchgeführten<br />
Sachstandsabfrage.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium bleibt aufgefordert, das Bun<strong>des</strong>amt<br />
zu veranlassen, sich zügig einen abschließenden<br />
Überblick über die einschlägigen Vermögenswerte zu<br />
verschaffen, um damit lang überfällige Aufgaben zu erledigen.<br />
mittlungsverbot nicht beachtet. Die übrigen Vermittlungen<br />
in selbstständige Tätigkeiten haben nicht dem Abbau<br />
von Arbeitslosigkeit gedient, sie waren unwirtschaftlich.<br />
Darüber hinaus haben die Künstlerdienste Programme<br />
für kommerzielle Veranstalter gestaltet, obwohl dies über<br />
den Vermittlungsauftrag hinausgeht. Die Bun<strong>des</strong>agentur<br />
für Arbeit hat sich außerdem besondere Aufwendungen<br />
bei der Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern<br />
nicht von den Arbeitgebern erstatten lassen.