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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 176 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Rundschreiben auf ihre Meldepflicht aufmerksam zu<br />

machen bzw. auf den so genannten Handlungsleitfaden<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums hinzuweisen. Im Übrigen<br />

vertraute es darauf, dass die Kommunalaufsichtsbehörden<br />

für die ordnungsgemäße Umsetzung <strong>des</strong><br />

EALG sorgen.<br />

● Teilweise hatten Gebietskörperschaften bis zur Anfrage<br />

durch den Bun<strong>des</strong>rechnungshof noch nicht mit<br />

den erforderlichen Ermittlungen begonnen und sich<br />

vereinzelt sogar geweigert, entsprechende Nachforschungen<br />

anzustellen.<br />

● Durch die schriftliche Sachstandsabfrage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

wurden 398 Grundstücke bekannt, deren<br />

Erlöse dem Entschädigungsfonds zustehen könnten.<br />

Außerdem ergaben sich Hinweise auf einige<br />

wenige bisher nicht erfasste Kontoguthaben.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat gegenüber dem Bun<strong>des</strong>amt<br />

keine Festlegungen getroffen, um seine Zusage aus dem<br />

Jahre 1998 umzusetzen. Insbesondere erließ es keine<br />

Weisungen zur Erfassung der Vermögenswerte, die dem<br />

Entschädigungsfonds zufließen könnten.<br />

40.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

nichts unternommen hat, um seine Zusage<br />

umzusetzen, alle einschlägigen Vermögenswerte<br />

zügig ermitteln zu lassen. So hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

versäumt, die im Rahmen seiner Aufsicht notwendigen<br />

Weisungen zu geben. Das Bun<strong>des</strong>amt hat <strong>des</strong>halb noch<br />

immer keinen Überblick über die fraglichen Vermögenswerte,<br />

weil es die zuständigen Stellen in den neuen<br />

Ländern bei den notwendigen Ermittlungen weder ausreichend<br />

unterstützt noch kontrolliert hat. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

hat die Verwaltung aufgefordert, über zehn<br />

Jahre nach Inkrafttreten der maßgeblichen Vorschriften<br />

die betroffenen Vermögenswerte nunmehr abschließend<br />

zu ermitteln und sicherzustellen, dass sie dem Entschädigungsfonds<br />

in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen zufließen.<br />

Damit könnten erforderliche Bun<strong>des</strong>zuschüsse an<br />

den Entschädigungsfonds auf das notwendige Maß beschränkt<br />

werden.<br />

Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

41 Aufwendige Künstlerdienste der<br />

Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

41.0<br />

Die Künstlerdienste der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit haben<br />

selbstständige Künstlerinnen und Künstler in selbstständige<br />

Tätigkeiten vermittelt und damit das gesetzliche Ver-<br />

40.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

darin zugestimmt, dass noch weitere Maßnahmen ergriffen<br />

werden müssen, um einen möglichst vollständigen<br />

Überblick über den Gesamtbestand der betroffenen Vermögenswerte<br />

zu erhalten. Es hat eingeräumt, dass dem<br />

Bun<strong>des</strong>amt noch immer nicht alle einschlägigen Vermögenswerte<br />

bekannt seien. Nach Einschätzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes<br />

stünden nur noch wenige Grundstücksmeldungen<br />

aus.<br />

Eine vollständige Erfassung der dem Entschädigungsfonds<br />

zustehenden Ansprüche stoße jedoch auf erhebliche<br />

Schwierigkeiten. Das Bun<strong>des</strong>amt besitze nicht die notwendigen<br />

Unterlagen und sei daher auf die Zuarbeit der<br />

zuständigen Stellen in den neuen Ländern angewiesen.<br />

Die Erfassung werde häufig wegen Personalmangel erschwert.<br />

Außerdem seien in verschiedenen Gebietskörperschaften,<br />

teils auch aufgrund von Gemeindegebietsreformen,<br />

die speziellen Rechtskenntnisse nicht mehr<br />

vorhanden.<br />

Zu den Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes über<br />

die von einem Teil der Gebietskörperschaften noch nicht<br />

begonnenen Nachforschungen und über die bei der Sachstandsabfrage<br />

bekannt gewordenen Grundstücke hat sich<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht geäußert.<br />

40.4<br />

Trotz der Probleme bei der Ermittlung aller einschlägigen<br />

Vermögenswerte muss das Bun<strong>des</strong>amt die ehemals staatlich<br />

verwalteten Vermögenswerte zügig ermitteln. Nur so<br />

kann es als Verwalter <strong>des</strong> Entschädigungsfonds <strong>des</strong>sen<br />

finanzielle Interessen wirksam wahren und damit erforderliche<br />

Bun<strong>des</strong>zuschüsse auf das notwendige Maß beschränken.<br />

Gegen die Einschätzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes, es<br />

fehlten nur noch wenige Grundstücksmeldungen, spricht<br />

das Ergebnis der vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof durchgeführten<br />

Sachstandsabfrage.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium bleibt aufgefordert, das Bun<strong>des</strong>amt<br />

zu veranlassen, sich zügig einen abschließenden<br />

Überblick über die einschlägigen Vermögenswerte zu<br />

verschaffen, um damit lang überfällige Aufgaben zu erledigen.<br />

mittlungsverbot nicht beachtet. Die übrigen Vermittlungen<br />

in selbstständige Tätigkeiten haben nicht dem Abbau<br />

von Arbeitslosigkeit gedient, sie waren unwirtschaftlich.<br />

Darüber hinaus haben die Künstlerdienste Programme<br />

für kommerzielle Veranstalter gestaltet, obwohl dies über<br />

den Vermittlungsauftrag hinausgeht. Die Bun<strong>des</strong>agentur<br />

für Arbeit hat sich außerdem besondere Aufwendungen<br />

bei der Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern<br />

nicht von den Arbeitgebern erstatten lassen.

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