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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 142 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

20.1<br />

Die Bun<strong>des</strong>wehr überlässt Dritten, beispielsweise Unternehmen<br />

oder Forschungseinrichtungen, unentgeltlich<br />

Wehrmaterial (z. B. Panzer und andere Fahrzeuge). Dadurch<br />

unterstützt sie technische Erprobungen und Entwicklungen<br />

von militärischem Gerät sowie Forschungsvorhaben.<br />

Wird das Material nicht mehr für den<br />

vorgesehenen Zweck benötigt, muss es grundsätzlich der<br />

Bun<strong>des</strong>wehr zurückgegeben werden. Diese muss auch<br />

während der Überlassung den Nachweis über den Verbleib<br />

führen und die Rückgabetermine überwachen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hatte bereits in der Vergangenheit<br />

festgestellt, dass die Bun<strong>des</strong>wehr überlassenes Material<br />

nicht vollständig erfasst hatte und Leihfristen häufig<br />

um mehr als ein halbes Jahr überschritten worden waren.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

hatte dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof zugesagt, die entsprechenden<br />

Vorschriften zu überarbeiten und eine zentrale<br />

Stelle einzurichten, die die Abwicklung der<br />

Überlassungen überwachen sollte.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Köln im Jahre 2004 erneut die<br />

Überlassung von Material der Bun<strong>des</strong>wehr an Dritte. Er<br />

stellte fest, dass die Bun<strong>des</strong>wehr dieses Material mit einem<br />

Beschaffungswert von min<strong>des</strong>tens 700 Mio. Euro<br />

überließ. Beim Bun<strong>des</strong>amt für Wehrtechnik und Beschaffung<br />

(BWB) überwachten nach wie vor mehrere Stellen<br />

Überlassungen. Dort waren u. a. 7 500 Überlassungen <strong>des</strong><br />

Heeres und <strong>des</strong> zentralen Sanitätsdienstes erfasst. Die<br />

beim BWB geführten Nachweise über das entsprechende<br />

Material stimmten in mehr als der Hälfte der Fälle nicht<br />

mit denen in den Streitkräften überein. Andererseits wiesen<br />

die Streitkräfte Überlassungen aus, die dem BWB<br />

nicht bekannt waren. Die Streitkräfte und das BWB verwendeten<br />

für das Nachweisverfahren verschiedene, nicht<br />

kompatible IT-Verfahren. Die Bun<strong>des</strong>wehr war nicht in<br />

der Lage sicher festzustellen, wo sich überlassenes Material<br />

im Wert von insgesamt 570 Mio. Euro befand.<br />

Das BWB überwachte nicht in allen Fällen die Rückgabetermine.<br />

Bei fast 60 % der geprüften Überlassungen waren<br />

die Rückgabetermine teilweise um mehr als ein Jahr<br />

überschritten, ohne dass die Bun<strong>des</strong>wehr zur Rückgabe<br />

aufgefordert oder die Überlassung verlängert hatte.<br />

20.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf<br />

hingewiesen, dass es seine Zusagen nicht eingehalten<br />

hat. Die Mängel bei der Überlassung von Material an<br />

Dritte bestehen weiterhin. Insbesondere hat die Bun<strong>des</strong>wehr<br />

noch immer keinen vollständigen Überblick über<br />

überlassenes Material. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen,<br />

dass Streitkräfte und BWB nicht kompatible IT-Verfahren<br />

verwenden. Ein ordnungsgemäßer Nachweis ist jedoch<br />

unverzichtbar. Es handelt sich bei dem überlassenen<br />

Material um erhebliche Vermögenswerte oder Waffensysteme<br />

mit hohem Gefährdungspotenzial, wie z. B. Kampfpanzer.<br />

Die Bun<strong>des</strong>wehr sollte die Bestandsdifferenzen<br />

bereinigen. Das Überschreiten der Rückgabetermine führt<br />

dazu, dass die Bun<strong>des</strong>wehr das überlassene Material nicht<br />

nutzen oder ggf. zeitnah aussondern kann.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen,<br />

● einen ordnungsgemäßen Nachweis überlassenen Materials<br />

an einer Stelle zu gewährleisten,<br />

● die Rückgabetermine zu überwachen,<br />

● ein einheitliches IT-Verfahren zum Nachweis <strong>des</strong> Materials<br />

zu nutzen sowie<br />

● nicht mehr benötigtes Material auszusondern und zu<br />

verwerten.<br />

20.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dargelegt,<br />

● es prüfe, im BWB eine zentrale Nachweisstelle einzurichten,<br />

● diese könnte ggf. die Rückgabetermine überwachen,<br />

● das BWB werde kurzfristig ein IT-Verfahren einführen,<br />

das mit dem der Streitkräfte kompatibel sei, und<br />

● die Bun<strong>des</strong>wehr untersuche ständig, ob sie – auch an<br />

Dritte überlassenes – Material noch benötige oder dieses<br />

aussondern und verwerten könne.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zugesagt, es werde in Kürze<br />

beginnen, die Bestandsdifferenzen beim Nachweis <strong>des</strong><br />

überlassenen Materials zu bereinigen.<br />

20.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erkennt an, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

● kompatible IT-Verfahren für den Nachweis <strong>des</strong> überlassenen<br />

Materials einführen wird und<br />

● beabsichtigt, nicht mehr benötigtes, Dritten überlassenes<br />

Material auszusondern und zu verwerten.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium kann nach wie vor nicht den Verbleib<br />

<strong>des</strong> Dritten überlassenen Materials vollständig<br />

nachweisen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es daher für<br />

erforderlich, die Bestandsdifferenzen zügig zu klären und<br />

hierfür umgehend eine Stelle einzurichten, die zentral den<br />

Nachweis über sämtliches überlassenes Material führt.<br />

Darüber hinaus sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium die Rückgabetermine<br />

<strong>des</strong> überlassenen Materials konsequent überwachen,<br />

damit die Bun<strong>des</strong>wehr dieses nach dem Ende der<br />

Überlassungsfrist entweder verwenden oder aussondern<br />

und verwerten kann.

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