Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 142 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
20.1<br />
Die Bun<strong>des</strong>wehr überlässt Dritten, beispielsweise Unternehmen<br />
oder Forschungseinrichtungen, unentgeltlich<br />
Wehrmaterial (z. B. Panzer und andere Fahrzeuge). Dadurch<br />
unterstützt sie technische Erprobungen und Entwicklungen<br />
von militärischem Gerät sowie Forschungsvorhaben.<br />
Wird das Material nicht mehr für den<br />
vorgesehenen Zweck benötigt, muss es grundsätzlich der<br />
Bun<strong>des</strong>wehr zurückgegeben werden. Diese muss auch<br />
während der Überlassung den Nachweis über den Verbleib<br />
führen und die Rückgabetermine überwachen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hatte bereits in der Vergangenheit<br />
festgestellt, dass die Bun<strong>des</strong>wehr überlassenes Material<br />
nicht vollständig erfasst hatte und Leihfristen häufig<br />
um mehr als ein halbes Jahr überschritten worden waren.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
hatte dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof zugesagt, die entsprechenden<br />
Vorschriften zu überarbeiten und eine zentrale<br />
Stelle einzurichten, die die Abwicklung der<br />
Überlassungen überwachen sollte.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Köln im Jahre 2004 erneut die<br />
Überlassung von Material der Bun<strong>des</strong>wehr an Dritte. Er<br />
stellte fest, dass die Bun<strong>des</strong>wehr dieses Material mit einem<br />
Beschaffungswert von min<strong>des</strong>tens 700 Mio. Euro<br />
überließ. Beim Bun<strong>des</strong>amt für Wehrtechnik und Beschaffung<br />
(BWB) überwachten nach wie vor mehrere Stellen<br />
Überlassungen. Dort waren u. a. 7 500 Überlassungen <strong>des</strong><br />
Heeres und <strong>des</strong> zentralen Sanitätsdienstes erfasst. Die<br />
beim BWB geführten Nachweise über das entsprechende<br />
Material stimmten in mehr als der Hälfte der Fälle nicht<br />
mit denen in den Streitkräften überein. Andererseits wiesen<br />
die Streitkräfte Überlassungen aus, die dem BWB<br />
nicht bekannt waren. Die Streitkräfte und das BWB verwendeten<br />
für das Nachweisverfahren verschiedene, nicht<br />
kompatible IT-Verfahren. Die Bun<strong>des</strong>wehr war nicht in<br />
der Lage sicher festzustellen, wo sich überlassenes Material<br />
im Wert von insgesamt 570 Mio. Euro befand.<br />
Das BWB überwachte nicht in allen Fällen die Rückgabetermine.<br />
Bei fast 60 % der geprüften Überlassungen waren<br />
die Rückgabetermine teilweise um mehr als ein Jahr<br />
überschritten, ohne dass die Bun<strong>des</strong>wehr zur Rückgabe<br />
aufgefordert oder die Überlassung verlängert hatte.<br />
20.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium darauf<br />
hingewiesen, dass es seine Zusagen nicht eingehalten<br />
hat. Die Mängel bei der Überlassung von Material an<br />
Dritte bestehen weiterhin. Insbesondere hat die Bun<strong>des</strong>wehr<br />
noch immer keinen vollständigen Überblick über<br />
überlassenes Material. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen,<br />
dass Streitkräfte und BWB nicht kompatible IT-Verfahren<br />
verwenden. Ein ordnungsgemäßer Nachweis ist jedoch<br />
unverzichtbar. Es handelt sich bei dem überlassenen<br />
Material um erhebliche Vermögenswerte oder Waffensysteme<br />
mit hohem Gefährdungspotenzial, wie z. B. Kampfpanzer.<br />
Die Bun<strong>des</strong>wehr sollte die Bestandsdifferenzen<br />
bereinigen. Das Überschreiten der Rückgabetermine führt<br />
dazu, dass die Bun<strong>des</strong>wehr das überlassene Material nicht<br />
nutzen oder ggf. zeitnah aussondern kann.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen,<br />
● einen ordnungsgemäßen Nachweis überlassenen Materials<br />
an einer Stelle zu gewährleisten,<br />
● die Rückgabetermine zu überwachen,<br />
● ein einheitliches IT-Verfahren zum Nachweis <strong>des</strong> Materials<br />
zu nutzen sowie<br />
● nicht mehr benötigtes Material auszusondern und zu<br />
verwerten.<br />
20.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dargelegt,<br />
● es prüfe, im BWB eine zentrale Nachweisstelle einzurichten,<br />
● diese könnte ggf. die Rückgabetermine überwachen,<br />
● das BWB werde kurzfristig ein IT-Verfahren einführen,<br />
das mit dem der Streitkräfte kompatibel sei, und<br />
● die Bun<strong>des</strong>wehr untersuche ständig, ob sie – auch an<br />
Dritte überlassenes – Material noch benötige oder dieses<br />
aussondern und verwerten könne.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zugesagt, es werde in Kürze<br />
beginnen, die Bestandsdifferenzen beim Nachweis <strong>des</strong><br />
überlassenen Materials zu bereinigen.<br />
20.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erkennt an, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
● kompatible IT-Verfahren für den Nachweis <strong>des</strong> überlassenen<br />
Materials einführen wird und<br />
● beabsichtigt, nicht mehr benötigtes, Dritten überlassenes<br />
Material auszusondern und zu verwerten.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium kann nach wie vor nicht den Verbleib<br />
<strong>des</strong> Dritten überlassenen Materials vollständig<br />
nachweisen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es daher für<br />
erforderlich, die Bestandsdifferenzen zügig zu klären und<br />
hierfür umgehend eine Stelle einzurichten, die zentral den<br />
Nachweis über sämtliches überlassenes Material führt.<br />
Darüber hinaus sollte das Bun<strong>des</strong>ministerium die Rückgabetermine<br />
<strong>des</strong> überlassenen Materials konsequent überwachen,<br />
damit die Bun<strong>des</strong>wehr dieses nach dem Ende der<br />
Überlassungsfrist entweder verwenden oder aussondern<br />
und verwerten kann.