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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 135 – Drucksache 16/160<br />

handen sein oder geschaffen werden. Dadurch entsteht<br />

ein Ersatzwegenetz neben dem Bun<strong>des</strong>straßennetz. Nach<br />

der Konzeption <strong>des</strong> „Blauen Netzes“ betrifft dies Straßenabschnitte<br />

mit einer Länge von 380 km. Legt man eine<br />

durchschnittliche Straßenbreite von 4 m für Ersatzstraßen<br />

zugrunde, so ist die zusätzliche Versiegelung einer Fläche<br />

von 1,5 Mio. m2 erforderlich.<br />

Durch die Ausweisung der Straßen als Kraftfahrstraßen<br />

und den Bau von Ersatzstraßen und -wegen wird die<br />

Landschaft in diesen Bereichen zerschnitten (s. Abbildung<br />

2).<br />

Abbildung 2<br />

Zweistreifige Kraftfahrstraße mit Ersatzweg<br />

Die Vorgabe höhenungleicher Knotenpunkte erhöht ebenfalls<br />

den Flächenverbrauch. Ein höhenungleicher Knotenpunkt<br />

in der Form einer Trompete benötigt beispielsweise<br />

eine Fläche von 220 m in der Breite und 170 m in der<br />

Länge, also 37 400 m2. Werden alle der min<strong>des</strong>tens 200<br />

Knotenpunkte im „Blauen Netz“ so gestaltet, verbraucht<br />

dies vorsichtig geschätzt eine Fläche von 7,5 Mio. m2. Die höhenungleichen Knotenpunkte zerschneiden durch<br />

ihre Größe im Vergleich zu höhengleichen Knotenpunkten<br />

zudem die Landschaft (s. Abbildung 3).<br />

In die verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen bezog<br />

die Straßenbauverwaltung die ökologischen Auswirkungen<br />

der geplanten Maßnahmen nicht ein. Sie vertrat die<br />

Ansicht, dass die ökologischen Eingriffe nicht vermeidbar<br />

seien und durch die im Planfeststellungsverfahren<br />

vorgegebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angemessen<br />

ausgeglichen würden.<br />

15.4.2<br />

In die wertvolle Naturlandschaft Brandenburgs wird ökologisch<br />

erheblich eingegriffen, wenn die Straßen <strong>des</strong><br />

„Blauen Netzes“ als Kraftfahrstraßen ausgewiesen und<br />

höhenungleiche Knoten gebaut werden. Neben dem Flächenverbrauch<br />

von mehreren Millionen Quadratmetern<br />

bringt die angestrebte Verkehrsqualität der Straßen <strong>des</strong><br />

„Blauen Netzes“ auch eine Zerschneidung der Landschaft<br />

mit sich. Das wurde bisher bei der Netzkonzeption nicht<br />

ausreichend berücksichtigt.<br />

Den Flächenverbrauch und die Landschaftsbeeinträchtigung<br />

durch rund 380 km Ersatzwege und die höhenungleichen<br />

Knotenpunkte sieht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof als<br />

vermeidbar an. Er hat empfohlen, diese ökologischen<br />

Auswirkungen bereits bei der Planung einer Netzkonzeption<br />

zu berücksichtigen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

sollen die Folgen unvermeidlicher Eingriffe in die<br />

Natur ausgleichen. Sie ersetzen aber nicht die Abwägung,<br />

die die Straßenbauverwaltung zu treffen hat, wenn sie<br />

Ausbaustandards festlegt. Dabei muss sie die Verkehrsqualität,<br />

die Verkehrssicherheit, die wirtschaftlichen und<br />

die ökologischen Aspekte berücksichtigen.<br />

Höhenungleicher Knotenpunkt (Ortsumgehung Luckau – B 87)<br />

Abbildung 3

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