Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 135 – Drucksache 16/160<br />
handen sein oder geschaffen werden. Dadurch entsteht<br />
ein Ersatzwegenetz neben dem Bun<strong>des</strong>straßennetz. Nach<br />
der Konzeption <strong>des</strong> „Blauen Netzes“ betrifft dies Straßenabschnitte<br />
mit einer Länge von 380 km. Legt man eine<br />
durchschnittliche Straßenbreite von 4 m für Ersatzstraßen<br />
zugrunde, so ist die zusätzliche Versiegelung einer Fläche<br />
von 1,5 Mio. m2 erforderlich.<br />
Durch die Ausweisung der Straßen als Kraftfahrstraßen<br />
und den Bau von Ersatzstraßen und -wegen wird die<br />
Landschaft in diesen Bereichen zerschnitten (s. Abbildung<br />
2).<br />
Abbildung 2<br />
Zweistreifige Kraftfahrstraße mit Ersatzweg<br />
Die Vorgabe höhenungleicher Knotenpunkte erhöht ebenfalls<br />
den Flächenverbrauch. Ein höhenungleicher Knotenpunkt<br />
in der Form einer Trompete benötigt beispielsweise<br />
eine Fläche von 220 m in der Breite und 170 m in der<br />
Länge, also 37 400 m2. Werden alle der min<strong>des</strong>tens 200<br />
Knotenpunkte im „Blauen Netz“ so gestaltet, verbraucht<br />
dies vorsichtig geschätzt eine Fläche von 7,5 Mio. m2. Die höhenungleichen Knotenpunkte zerschneiden durch<br />
ihre Größe im Vergleich zu höhengleichen Knotenpunkten<br />
zudem die Landschaft (s. Abbildung 3).<br />
In die verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen bezog<br />
die Straßenbauverwaltung die ökologischen Auswirkungen<br />
der geplanten Maßnahmen nicht ein. Sie vertrat die<br />
Ansicht, dass die ökologischen Eingriffe nicht vermeidbar<br />
seien und durch die im Planfeststellungsverfahren<br />
vorgegebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angemessen<br />
ausgeglichen würden.<br />
15.4.2<br />
In die wertvolle Naturlandschaft Brandenburgs wird ökologisch<br />
erheblich eingegriffen, wenn die Straßen <strong>des</strong><br />
„Blauen Netzes“ als Kraftfahrstraßen ausgewiesen und<br />
höhenungleiche Knoten gebaut werden. Neben dem Flächenverbrauch<br />
von mehreren Millionen Quadratmetern<br />
bringt die angestrebte Verkehrsqualität der Straßen <strong>des</strong><br />
„Blauen Netzes“ auch eine Zerschneidung der Landschaft<br />
mit sich. Das wurde bisher bei der Netzkonzeption nicht<br />
ausreichend berücksichtigt.<br />
Den Flächenverbrauch und die Landschaftsbeeinträchtigung<br />
durch rund 380 km Ersatzwege und die höhenungleichen<br />
Knotenpunkte sieht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof als<br />
vermeidbar an. Er hat empfohlen, diese ökologischen<br />
Auswirkungen bereits bei der Planung einer Netzkonzeption<br />
zu berücksichtigen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
sollen die Folgen unvermeidlicher Eingriffe in die<br />
Natur ausgleichen. Sie ersetzen aber nicht die Abwägung,<br />
die die Straßenbauverwaltung zu treffen hat, wenn sie<br />
Ausbaustandards festlegt. Dabei muss sie die Verkehrsqualität,<br />
die Verkehrssicherheit, die wirtschaftlichen und<br />
die ökologischen Aspekte berücksichtigen.<br />
Höhenungleicher Knotenpunkt (Ortsumgehung Luckau – B 87)<br />
Abbildung 3