Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 116 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
2001 mit einem Realisierungszeitraum von nur zweieinhalb<br />
Monaten habe eine kurzfristige Entscheidung erforderlich<br />
gemacht.<br />
Ein Vergabeverfahren für die Beratungsleistungen sei erst<br />
ab einem im November 2001 gefassten Kabinettbeschluss<br />
über die Umsetzung <strong>des</strong> Programms möglich gewesen.<br />
Die weiteren Vertragsverlängerungen bis Ende 2002 seien<br />
erforderlich gewesen, weil man im Januar 2002 die Verzögerungen<br />
bei dem parallel laufenden Vergabeverfahren<br />
der Projektunterstützungskräfte für die dezentralen Aufgaben<br />
nicht habe absehen können. Da das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
das geplante Finanzierungsprogramm gegenüber<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen nicht habe durchsetzen<br />
können, hätte ein anderes Beratungsunternehmen<br />
oder eine Unterbrechung der Arbeiten zum Stillstand der<br />
Initiative führen können. Nachdem die Finanzierung auf<br />
eine Ressortumlage umgestellt worden sei, habe das Beratungsunternehmen<br />
in besonderem Maße die für den<br />
Projekterfolg wichtigen Leitungsebenen der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
von „BundOnline <strong>2005</strong>“ überzeugen müssen.<br />
Die in den Jahren 2001 und 2002 vereinbarte Höhe der<br />
Beraterhonorare sei wegen Leistungen unterschiedlicher<br />
Qualität nicht mit denjenigen der Gewinner <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />
<strong>des</strong> Beschaffungsamtes im Jahre 2002 vergleichbar.<br />
So habe das Beratungsunternehmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
entscheidungsrelevante Parameter wie<br />
Art und Anzahl der Dienstleistungen, IT-Ausstattung und<br />
Finanzbedarf in der Bun<strong>des</strong>verwaltung ermittelt. Danach<br />
habe es ein gemeinschaftliches Vorgehen für die gesamte<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltung und eine Umsetzungsstrategie erarbeiten<br />
sowie die Überzeugungsarbeit auf Leitungsebene unterstützen<br />
müssen. Diesen Auftrag habe das Beratungsunternehmen<br />
durch eigene Beurteilung und planerische<br />
Entscheidungen erfüllt. Die gezahlten Honorare hätten<br />
den im Jahre 2002 durchschnittlich erreichten Honoraren<br />
für Strategieberatung auf Leitungsebene entsprochen. Außerdem<br />
habe sich der Branchenumsatz im Jahre 2001 auf<br />
einem Allzeithoch befunden, das erst im Laufe <strong>des</strong> Jahres<br />
2002 abgenommen habe. Zu den Gründen, weshalb das<br />
Beratungsunternehmen im EU-weiten Vergabeverfahren<br />
<strong>des</strong> Beschaffungsamtes nicht zum Zuge gekommen ist,<br />
hat sich das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht näher geäußert; die<br />
Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens sei aber – lasse<br />
man den Angebotspreis außer Acht – mit Platz 2 bewertet<br />
worden.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat schließlich mitgeteilt, es<br />
habe eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt,<br />
die die Beanstandungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes – hier<br />
die Haftungs- und Regressfrage – eingehend untersuche.<br />
Die Ergebnisse lägen noch nicht vor.<br />
8.4<br />
Die Einlassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums kann nicht überzeugen,<br />
denn die Reorganisation von Geschäftsprozessen<br />
und entsprechende IT-Unterstützung sind für die Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
keineswegs neu. Selbst bei einer nicht abschließend<br />
oder nicht eindeutig beschreibbaren Leistung<br />
hätte der Auftrag in einem EU-weiten Verhandlungsver-<br />
fahren mit Vergabebekanntmachung vergeben werden<br />
müssen. Dem Bun<strong>des</strong>ministerium ist es auch nicht gelungen,<br />
den Verzicht auf ein Vergabeverfahren mit besonderer<br />
Dringlichkeit der Leistung schlüssig zu begründen;<br />
seine Aufgabe, die Umsetzung der von ihm selbst betriebenen<br />
eGovernment-Initiative „BundOnline <strong>2005</strong>“ zu koordinieren,<br />
war ihm nicht erst seit dem Kabinettbeschluss<br />
Ende Juli 2001, sondern bereits seit September 2000 bekannt.<br />
Auch die Einlassung, die Tätigkeiten seiner Berater<br />
seien mit denen aus dem EU-weiten Vergabeverfahren<br />
<strong>des</strong> Beschaffungsamtes im Jahre 2002 nicht vergleichbar,<br />
überzeugt nicht. Weit überwiegend sind sie nicht einer<br />
„Strategieberatung auf Leitungsebene“, sondern reinen<br />
Unterstützungstätigkeiten oder Kernaufgaben der Ministerialverwaltung<br />
zuzuordnen. Die hierfür gezahlten Honorare<br />
lagen weit über entsprechenden Durchschnittshonoraren.<br />
Durch die Einbrüche am Markt der „New<br />
Economy“ im Jahre 2001 hätten im Jahre 2002 deutlich<br />
günstigere Preise vereinbart werden können.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt <strong>des</strong>halb bei seiner Auffassung,<br />
dass sich durch eine rechtzeitige europaweite<br />
Ausschreibung der Beratungsdienstleistungen für das Jahr<br />
2002 Mehrausgaben in Millionenhöhe hätten vermeiden<br />
lassen.<br />
9 Bedarf an kostspieliger externer<br />
Beratungsleistung unzureichend<br />
ermittelt<br />
(Kapitel 0602)<br />
9.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern hat den Bedarf an<br />
externer Beratungsleistung im Zusammenhang mit der<br />
Koordinierung der bis Ende <strong>des</strong> Jahres <strong>2005</strong> laufenden<br />
eGovernment-Initiative „BundOnline <strong>2005</strong>“ vor der Auftragserteilung<br />
unzureichend ermittelt und später nicht<br />
sachgerecht überprüft. Anders als vorgesehen wurden die<br />
Berater nicht überwiegend, sondern nur zu 30 % in den<br />
Bun<strong>des</strong>behörden vor Ort eingesetzt. Für die bis Ende <strong>des</strong><br />
Jahres 2004 abgerechneten Beratungsleistungen lagen<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern keine Bestätigungen<br />
der jeweiligen Bun<strong>des</strong>behörden vor.<br />
9.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
hat im September 2002 auf der Grundlage eines EU-weiten<br />
Vergabeverfahrens zwei Rahmenverträge mit Beratungsunternehmen<br />
abgeschlossen, die die Umsetzung der<br />
eGovernment-Initiative „BundOnline <strong>2005</strong>“ in den Ressorts<br />
koordinieren sowie inhaltlich und organisatorisch<br />
unterstützen sollten. In den Jahren 2002 bis 2004 zahlte<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium 17,0 Mio. Euro für die vereinbarten<br />
Beratungsdienstleistungen. Es rechnet für das Jahr<br />
<strong>2005</strong> mit weiteren Ausgaben von 7,5 Mio. Euro und wird<br />
damit bis Ende <strong>des</strong> Jahres <strong>2005</strong> insgesamt 24,5 Mio. Euro<br />
aufgewendet haben. Diese Ausgaben werden über eine