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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 116 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

2001 mit einem Realisierungszeitraum von nur zweieinhalb<br />

Monaten habe eine kurzfristige Entscheidung erforderlich<br />

gemacht.<br />

Ein Vergabeverfahren für die Beratungsleistungen sei erst<br />

ab einem im November 2001 gefassten Kabinettbeschluss<br />

über die Umsetzung <strong>des</strong> Programms möglich gewesen.<br />

Die weiteren Vertragsverlängerungen bis Ende 2002 seien<br />

erforderlich gewesen, weil man im Januar 2002 die Verzögerungen<br />

bei dem parallel laufenden Vergabeverfahren<br />

der Projektunterstützungskräfte für die dezentralen Aufgaben<br />

nicht habe absehen können. Da das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

das geplante Finanzierungsprogramm gegenüber<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen nicht habe durchsetzen<br />

können, hätte ein anderes Beratungsunternehmen<br />

oder eine Unterbrechung der Arbeiten zum Stillstand der<br />

Initiative führen können. Nachdem die Finanzierung auf<br />

eine Ressortumlage umgestellt worden sei, habe das Beratungsunternehmen<br />

in besonderem Maße die für den<br />

Projekterfolg wichtigen Leitungsebenen der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

von „BundOnline <strong>2005</strong>“ überzeugen müssen.<br />

Die in den Jahren 2001 und 2002 vereinbarte Höhe der<br />

Beraterhonorare sei wegen Leistungen unterschiedlicher<br />

Qualität nicht mit denjenigen der Gewinner <strong>des</strong> Vergabeverfahrens<br />

<strong>des</strong> Beschaffungsamtes im Jahre 2002 vergleichbar.<br />

So habe das Beratungsunternehmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

entscheidungsrelevante Parameter wie<br />

Art und Anzahl der Dienstleistungen, IT-Ausstattung und<br />

Finanzbedarf in der Bun<strong>des</strong>verwaltung ermittelt. Danach<br />

habe es ein gemeinschaftliches Vorgehen für die gesamte<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung und eine Umsetzungsstrategie erarbeiten<br />

sowie die Überzeugungsarbeit auf Leitungsebene unterstützen<br />

müssen. Diesen Auftrag habe das Beratungsunternehmen<br />

durch eigene Beurteilung und planerische<br />

Entscheidungen erfüllt. Die gezahlten Honorare hätten<br />

den im Jahre 2002 durchschnittlich erreichten Honoraren<br />

für Strategieberatung auf Leitungsebene entsprochen. Außerdem<br />

habe sich der Branchenumsatz im Jahre 2001 auf<br />

einem Allzeithoch befunden, das erst im Laufe <strong>des</strong> Jahres<br />

2002 abgenommen habe. Zu den Gründen, weshalb das<br />

Beratungsunternehmen im EU-weiten Vergabeverfahren<br />

<strong>des</strong> Beschaffungsamtes nicht zum Zuge gekommen ist,<br />

hat sich das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht näher geäußert; die<br />

Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens sei aber – lasse<br />

man den Angebotspreis außer Acht – mit Platz 2 bewertet<br />

worden.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat schließlich mitgeteilt, es<br />

habe eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt,<br />

die die Beanstandungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes – hier<br />

die Haftungs- und Regressfrage – eingehend untersuche.<br />

Die Ergebnisse lägen noch nicht vor.<br />

8.4<br />

Die Einlassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums kann nicht überzeugen,<br />

denn die Reorganisation von Geschäftsprozessen<br />

und entsprechende IT-Unterstützung sind für die Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

keineswegs neu. Selbst bei einer nicht abschließend<br />

oder nicht eindeutig beschreibbaren Leistung<br />

hätte der Auftrag in einem EU-weiten Verhandlungsver-<br />

fahren mit Vergabebekanntmachung vergeben werden<br />

müssen. Dem Bun<strong>des</strong>ministerium ist es auch nicht gelungen,<br />

den Verzicht auf ein Vergabeverfahren mit besonderer<br />

Dringlichkeit der Leistung schlüssig zu begründen;<br />

seine Aufgabe, die Umsetzung der von ihm selbst betriebenen<br />

eGovernment-Initiative „BundOnline <strong>2005</strong>“ zu koordinieren,<br />

war ihm nicht erst seit dem Kabinettbeschluss<br />

Ende Juli 2001, sondern bereits seit September 2000 bekannt.<br />

Auch die Einlassung, die Tätigkeiten seiner Berater<br />

seien mit denen aus dem EU-weiten Vergabeverfahren<br />

<strong>des</strong> Beschaffungsamtes im Jahre 2002 nicht vergleichbar,<br />

überzeugt nicht. Weit überwiegend sind sie nicht einer<br />

„Strategieberatung auf Leitungsebene“, sondern reinen<br />

Unterstützungstätigkeiten oder Kernaufgaben der Ministerialverwaltung<br />

zuzuordnen. Die hierfür gezahlten Honorare<br />

lagen weit über entsprechenden Durchschnittshonoraren.<br />

Durch die Einbrüche am Markt der „New<br />

Economy“ im Jahre 2001 hätten im Jahre 2002 deutlich<br />

günstigere Preise vereinbart werden können.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof bleibt <strong>des</strong>halb bei seiner Auffassung,<br />

dass sich durch eine rechtzeitige europaweite<br />

Ausschreibung der Beratungsdienstleistungen für das Jahr<br />

2002 Mehrausgaben in Millionenhöhe hätten vermeiden<br />

lassen.<br />

9 Bedarf an kostspieliger externer<br />

Beratungsleistung unzureichend<br />

ermittelt<br />

(Kapitel 0602)<br />

9.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern hat den Bedarf an<br />

externer Beratungsleistung im Zusammenhang mit der<br />

Koordinierung der bis Ende <strong>des</strong> Jahres <strong>2005</strong> laufenden<br />

eGovernment-Initiative „BundOnline <strong>2005</strong>“ vor der Auftragserteilung<br />

unzureichend ermittelt und später nicht<br />

sachgerecht überprüft. Anders als vorgesehen wurden die<br />

Berater nicht überwiegend, sondern nur zu 30 % in den<br />

Bun<strong>des</strong>behörden vor Ort eingesetzt. Für die bis Ende <strong>des</strong><br />

Jahres 2004 abgerechneten Beratungsleistungen lagen<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern keine Bestätigungen<br />

der jeweiligen Bun<strong>des</strong>behörden vor.<br />

9.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

hat im September 2002 auf der Grundlage eines EU-weiten<br />

Vergabeverfahrens zwei Rahmenverträge mit Beratungsunternehmen<br />

abgeschlossen, die die Umsetzung der<br />

eGovernment-Initiative „BundOnline <strong>2005</strong>“ in den Ressorts<br />

koordinieren sowie inhaltlich und organisatorisch<br />

unterstützen sollten. In den Jahren 2002 bis 2004 zahlte<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium 17,0 Mio. Euro für die vereinbarten<br />

Beratungsdienstleistungen. Es rechnet für das Jahr<br />

<strong>2005</strong> mit weiteren Ausgaben von 7,5 Mio. Euro und wird<br />

damit bis Ende <strong>des</strong> Jahres <strong>2005</strong> insgesamt 24,5 Mio. Euro<br />

aufgewendet haben. Diese Ausgaben werden über eine

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