Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 186 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte die Gesundheitsfürsorge<br />
für das Vollzugspersonal der Bun<strong>des</strong>polizei. Ziel der Prüfung<br />
war es insbesondere festzustellen, ob systembedingte<br />
Unterschiede zwischen der Heilfürsorge und der<br />
Beihilfe bestehen und wie diese ggf. begründet sind. Neben<br />
den Unterschieden bei der Leistungserbringung<br />
(Geldleistung der Beihilfe, Sachleistung der Heilfürsorge)<br />
bestehen Unterschiede bei Zuzahlungen und Eigenanteilen:<br />
● Heilfürsorgeberechtigte zahlen bei ambulanter Behandlung<br />
keine Praxisgebühr.<br />
● Sie können bei stationärem Krankenhausaufenthalt ein<br />
Zwei- statt Mehrbettzimmer ohne Zuzahlung in Anspruch<br />
nehmen. Beihilfeberechtigte zahlen hierfür je<br />
Tag 14,50 Euro zu.<br />
● Von Labor- und Materialkosten für Zahnersatz tragen<br />
Heilfürsorgeberechtigte keinen dem von Beihilfeberechtigten<br />
zu erbringenden vergleichbaren Eigenanteil.<br />
48.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong><br />
Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium) darauf hingewiesen, Beamtinnen<br />
und Beamte der Bun<strong>des</strong>polizei und der übrigen<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltung bei den Belastungen durch die Gesundheitsreformen<br />
gleich zu behandeln. Soweit es nicht um die<br />
besonderen dienstlichen Risiken der Vollzugsbeamtinnen<br />
und Vollzugbeamten geht, müssten die Veränderungen im<br />
Gesundheitswesen bei Leistungen, Zuzahlungen und der<br />
Praxisgebühr – wie für die Beihilfeberechtigten auch –<br />
wirkungsgleich auf die Heilfürsorgeberechtigten übertragen<br />
werden.<br />
48.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dargelegt, mit der Neufassung<br />
der Heilfürsorgevorschriften würden die Heilfürsorgeberechtigten<br />
dieselben Zuzahlungen leisten und einen<br />
den Beihilfeberechtigten entsprechenden Eigenanteil an<br />
den Labor- und Materialkosten bei Zahnersatz tragen.<br />
Auch solle die Praxisgebühr für Heilfürsorgeberechtigte<br />
eingeführt werden; entsprechende Verhandlungen mit der<br />
Kassenärztlichen Bun<strong>des</strong>vereinigung würden fortgeführt.<br />
Hier bleibe jedoch die weitere Entwicklung – insbesondere<br />
das von einigen Krankenkassen angebotene<br />
Hausarztmodellverfahren – abzuwarten. Mit den vorgesehenen<br />
Maßnahmen werde der Entschließung <strong>des</strong> Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>tages entsprochen.<br />
48.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nimmt zur Kenntnis, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium die Heilfürsorgeberechtigten wirkungsgleich<br />
wie Beihilfeberechtigte in die Reformen <strong>des</strong><br />
Gesundheitswesens einbeziehen will. Er erwartet, dass<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium die Verhandlungen über die Novellierung<br />
der Heilfürsorgevorschriften der Bun<strong>des</strong>polizei<br />
umgehend abschließen und die Regelungen in Kraft<br />
setzen wird. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird zu gegebener<br />
Zeit prüfen, inwieweit die neuen Regelungen zu einer angemessenen<br />
Beteiligung der Heilfürsorgeberechtigten an<br />
den Gesundheitsausgaben führen werden.<br />
49 Effizientere Arbeitsweise der Inneren<br />
Dienste von Zuwendungsempfängern<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> möglich<br />
49.0<br />
Innere Dienste von Zuwendungsempfängern <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
wie beispielsweise Registraturen oder Fahrbereitschaften<br />
können effizienter und kostengünstiger arbeiten. Dazu<br />
müssen die Zuwendungsempfänger ihre Inneren Dienste<br />
besser organisieren und auf den erforderlichen Umfang<br />
begrenzen. Einige Aufgaben können unter bestimmten<br />
Voraussetzungen private Dienstleister übernehmen.<br />
49.1<br />
Die Bun<strong>des</strong>ministerien förderten im Jahre 2003 rund<br />
200 institutionelle Zuwendungsempfänger, bei denen mehr<br />
als 65 000 Beschäftigte arbeiteten. Ein Zehntel davon war<br />
im Inneren Dienst tätig, <strong>des</strong>sen Servicefunktionen die<br />
Einrichtungen bei ihren Kernaufgaben unterstützen. Die<br />
Personal- und Sachausgaben für diese Inneren Dienste<br />
belaufen sich jährlich auf über 300 Mio. Euro.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Geschäftsprozesse der<br />
Inneren Dienste von Zuwendungsempfängern untersucht.<br />
Einbezogen waren neben dem Postwesen und den<br />
Boten-, Schreib-, Assistenz- und Registraturdiensten auch<br />
der Pfortendienst, die Telefonzentrale, die Fahrbereitschaft<br />
sowie die Beschaffung und Verwaltung von Gegenständen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Schwachstellen<br />
aufgezeigt und die Bun<strong>des</strong>ministerien beraten, wie die<br />
Effizienz der Inneren Dienste der von ihnen geförderten<br />
Einrichtungen verbessert und Kosten eingespart werden<br />
können.<br />
49.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die folgenden Empfehlungen<br />
zur Optimierung der Inneren Dienste ausgesprochen.<br />
Die Bun<strong>des</strong>ministerien haben zugesagt, ihre Zuwendungsempfänger<br />
zu deren Umsetzung anzuhalten.<br />
● In Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlungen<br />
nach anerkannten Methoden sollten die<br />
Zuwendungsempfänger auch die Inneren Dienste mit<br />
einbeziehen. So lässt sich erreichen, dass diese kein<br />
Eigenleben führen und im Sinne der Ziele der Einrichtungen<br />
arbeiten. Um die Schwachstellen zu erkennen,<br />
sollten die Zuwendungsempfänger die Abläufe im Inneren<br />
Dienst systematisch betrachten, z. B. mit Hilfe<br />
der Geschäftsprozessanalyse, die Gesamtorganisation<br />
verbessern und Einsparmöglichkeiten ausschöpfen.<br />
Die Zuwendungsempfänger sollten die Inneren<br />
Dienste als bedeutsamen Kostenfaktor behandeln und