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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 186 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte die Gesundheitsfürsorge<br />

für das Vollzugspersonal der Bun<strong>des</strong>polizei. Ziel der Prüfung<br />

war es insbesondere festzustellen, ob systembedingte<br />

Unterschiede zwischen der Heilfürsorge und der<br />

Beihilfe bestehen und wie diese ggf. begründet sind. Neben<br />

den Unterschieden bei der Leistungserbringung<br />

(Geldleistung der Beihilfe, Sachleistung der Heilfürsorge)<br />

bestehen Unterschiede bei Zuzahlungen und Eigenanteilen:<br />

● Heilfürsorgeberechtigte zahlen bei ambulanter Behandlung<br />

keine Praxisgebühr.<br />

● Sie können bei stationärem Krankenhausaufenthalt ein<br />

Zwei- statt Mehrbettzimmer ohne Zuzahlung in Anspruch<br />

nehmen. Beihilfeberechtigte zahlen hierfür je<br />

Tag 14,50 Euro zu.<br />

● Von Labor- und Materialkosten für Zahnersatz tragen<br />

Heilfürsorgeberechtigte keinen dem von Beihilfeberechtigten<br />

zu erbringenden vergleichbaren Eigenanteil.<br />

48.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong><br />

Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium) darauf hingewiesen, Beamtinnen<br />

und Beamte der Bun<strong>des</strong>polizei und der übrigen<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung bei den Belastungen durch die Gesundheitsreformen<br />

gleich zu behandeln. Soweit es nicht um die<br />

besonderen dienstlichen Risiken der Vollzugsbeamtinnen<br />

und Vollzugbeamten geht, müssten die Veränderungen im<br />

Gesundheitswesen bei Leistungen, Zuzahlungen und der<br />

Praxisgebühr – wie für die Beihilfeberechtigten auch –<br />

wirkungsgleich auf die Heilfürsorgeberechtigten übertragen<br />

werden.<br />

48.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat dargelegt, mit der Neufassung<br />

der Heilfürsorgevorschriften würden die Heilfürsorgeberechtigten<br />

dieselben Zuzahlungen leisten und einen<br />

den Beihilfeberechtigten entsprechenden Eigenanteil an<br />

den Labor- und Materialkosten bei Zahnersatz tragen.<br />

Auch solle die Praxisgebühr für Heilfürsorgeberechtigte<br />

eingeführt werden; entsprechende Verhandlungen mit der<br />

Kassenärztlichen Bun<strong>des</strong>vereinigung würden fortgeführt.<br />

Hier bleibe jedoch die weitere Entwicklung – insbesondere<br />

das von einigen Krankenkassen angebotene<br />

Hausarztmodellverfahren – abzuwarten. Mit den vorgesehenen<br />

Maßnahmen werde der Entschließung <strong>des</strong> Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>tages entsprochen.<br />

48.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof nimmt zur Kenntnis, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium die Heilfürsorgeberechtigten wirkungsgleich<br />

wie Beihilfeberechtigte in die Reformen <strong>des</strong><br />

Gesundheitswesens einbeziehen will. Er erwartet, dass<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium die Verhandlungen über die Novellierung<br />

der Heilfürsorgevorschriften der Bun<strong>des</strong>polizei<br />

umgehend abschließen und die Regelungen in Kraft<br />

setzen wird. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird zu gegebener<br />

Zeit prüfen, inwieweit die neuen Regelungen zu einer angemessenen<br />

Beteiligung der Heilfürsorgeberechtigten an<br />

den Gesundheitsausgaben führen werden.<br />

49 Effizientere Arbeitsweise der Inneren<br />

Dienste von Zuwendungsempfängern<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> möglich<br />

49.0<br />

Innere Dienste von Zuwendungsempfängern <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

wie beispielsweise Registraturen oder Fahrbereitschaften<br />

können effizienter und kostengünstiger arbeiten. Dazu<br />

müssen die Zuwendungsempfänger ihre Inneren Dienste<br />

besser organisieren und auf den erforderlichen Umfang<br />

begrenzen. Einige Aufgaben können unter bestimmten<br />

Voraussetzungen private Dienstleister übernehmen.<br />

49.1<br />

Die Bun<strong>des</strong>ministerien förderten im Jahre 2003 rund<br />

200 institutionelle Zuwendungsempfänger, bei denen mehr<br />

als 65 000 Beschäftigte arbeiteten. Ein Zehntel davon war<br />

im Inneren Dienst tätig, <strong>des</strong>sen Servicefunktionen die<br />

Einrichtungen bei ihren Kernaufgaben unterstützen. Die<br />

Personal- und Sachausgaben für diese Inneren Dienste<br />

belaufen sich jährlich auf über 300 Mio. Euro.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Geschäftsprozesse der<br />

Inneren Dienste von Zuwendungsempfängern untersucht.<br />

Einbezogen waren neben dem Postwesen und den<br />

Boten-, Schreib-, Assistenz- und Registraturdiensten auch<br />

der Pfortendienst, die Telefonzentrale, die Fahrbereitschaft<br />

sowie die Beschaffung und Verwaltung von Gegenständen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat Schwachstellen<br />

aufgezeigt und die Bun<strong>des</strong>ministerien beraten, wie die<br />

Effizienz der Inneren Dienste der von ihnen geförderten<br />

Einrichtungen verbessert und Kosten eingespart werden<br />

können.<br />

49.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die folgenden Empfehlungen<br />

zur Optimierung der Inneren Dienste ausgesprochen.<br />

Die Bun<strong>des</strong>ministerien haben zugesagt, ihre Zuwendungsempfänger<br />

zu deren Umsetzung anzuhalten.<br />

● In Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlungen<br />

nach anerkannten Methoden sollten die<br />

Zuwendungsempfänger auch die Inneren Dienste mit<br />

einbeziehen. So lässt sich erreichen, dass diese kein<br />

Eigenleben führen und im Sinne der Ziele der Einrichtungen<br />

arbeiten. Um die Schwachstellen zu erkennen,<br />

sollten die Zuwendungsempfänger die Abläufe im Inneren<br />

Dienst systematisch betrachten, z. B. mit Hilfe<br />

der Geschäftsprozessanalyse, die Gesamtorganisation<br />

verbessern und Einsparmöglichkeiten ausschöpfen.<br />

Die Zuwendungsempfänger sollten die Inneren<br />

Dienste als bedeutsamen Kostenfaktor behandeln und

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