Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 108 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
4.1.2<br />
Arbeit der Behörde ermittelten Risiken. Zu den Aufgaben<br />
einer Internen Revision gehört auch eine Wirkungskontrolle.<br />
Dabei ist nachzuhalten, ob und wie<br />
ihre Vorschläge und Empfehlungen umgesetzt werden<br />
und ob die beabsichtigten Wirkungen eintreten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte fest, dass in vielen Behörden<br />
der Bun<strong>des</strong>verwaltung das Grundverständnis für<br />
Aufgaben und Arbeitsweise einer Internen Revision noch<br />
unzureichend ist. Sie wird insbesondere nicht als Leitungsinstrument<br />
erkannt. Vielfach trafen die Behörden<br />
Entscheidungen über die Einrichtung einer Internen Revision<br />
oder die Inhalte der Arbeitspläne, ohne vorher die<br />
mit ihrer Arbeit verbundenen Risiken zu analysieren.<br />
Mitunter zogen sie aus Risikoanalysen auch falsche<br />
Schlüsse.<br />
Die Bun<strong>des</strong>ministerien begleiten die Behörden ihres jeweiligen<br />
Geschäftsbereichs in unterschiedlichem Umfang<br />
beim Aufbau Interner Revisionen. In einigen Fällen trugen<br />
vorgesetzte Behörden durch gezielte Vorgaben und<br />
Hilfestellungen zum Aufbau wirksamer Strukturen bei. In<br />
anderen Fällen wurden die Behörden nicht unterstützt.<br />
Teilweise erhielt der nachgeordnete Bereich so enge Vorgaben,<br />
dass die Behördenleitungen das Leitungsinstrument<br />
nur noch eingeschränkt einsetzen konnten.<br />
Die organisatorische Anbindung der Internen Revisionen<br />
ist uneinheitlich. Eine Mehrheit der Behörden hatte sich<br />
für eine Interne Revision als Stabsstelle bei der Behördenleitung<br />
entschieden. Ihre Ansiedlung „in der Linie“ ist<br />
aber nicht nur auf Einzelfälle beschränkt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
stellte wiederholt fest, dass Interne Revisionen<br />
in die Aufgabenerledigung ihrer Behörde eingebunden<br />
wurden. Auch die Abgrenzung zwischen der Internen<br />
Revision, den Aufgaben der Korruptionsprävention und<br />
dem Internen Kontrollsystem war häufig unklar.<br />
Die Internen Revisionen verfügten nicht alle über einen<br />
mit der Behördenleitung abgestimmten jährlichen Arbeitsplan.<br />
Wo ein solcher vorlag, richtete sich sein Inhalt<br />
nur selten an einer planmäßigen Analyse der bestehenden<br />
Risiken aus. Die Behörden verfügten überwiegend nicht<br />
über Dienstanweisungen oder Verfahrensordnungen für<br />
ihre Internen Revisionen. Vereinzelt griffen nachgeordnete<br />
Behörden auf Erlasse oder Dienstvorschriften der jeweiligen<br />
Bun<strong>des</strong>ministerien zurück.<br />
Die personelle Ausstattung der geprüften Internen Revisionen<br />
folgte keinem erkennbaren Schema. Einige kleine<br />
Behörden im Geschäftsbereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
<strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium) verzichteten auf die Einrichtung<br />
eigener Interner Revisionen und delegierten die<br />
Prüfungstätigkeit statt<strong>des</strong>sen an andere Behörden. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte fest, dass die Aus- und Fortbildung<br />
der Angehörigen der Internen Revisionen <strong>des</strong><br />
nachgeordneten Bereichs ganz überwiegend den Behörden<br />
überlassen wurde. Nur in Einzelfällen sorgten die<br />
Bun<strong>des</strong>ministerien für einheitliche Standards in ihrem<br />
Geschäftsbereich.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof fand keine Hinweise auf eine<br />
planmäßige Evaluierung der Effizienz und Arbeitsweise<br />
Interner Revisionen. Auch deren Jahresberichte dienten<br />
– soweit sie gefertigt wurden – nicht erkennbar als<br />
Grundlage für eine gezielte und systematische Wirkungsund<br />
Systemkontrolle.<br />
4.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof betrachtet die Interne Revision<br />
als Instrument zur Unterstützung der Behördenleitung. Er<br />
sieht in der Arbeit Interner Revisionen einen bedeutsamen<br />
Beitrag für eine wirtschaftliche und ordnungsgemäße<br />
Verwaltung. Er hält es für wichtig, die Internen Revisionen<br />
zu stärken, ihre Wirksamkeit zu fördern und zu<br />
ihrer Akzeptanz beizutragen.<br />
Da in der Bun<strong>des</strong>verwaltung keine übergreifenden Ziele<br />
und Funktionen der Internen Revisionen festgelegt sind,<br />
bestehen bei den Behörden teilweise unklare oder falsche<br />
Vorstellungen. Die Interne Revision wird vielfach nicht<br />
als Steuerungs- und Kontrollinstrument der Behördenleitung<br />
verstanden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erkennt hierin<br />
eine wesentliche Ursache für ihren häufig nicht optimalen<br />
Einsatz.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, seine Sollvorstellungen<br />
zu berücksichtigen und die erforderlichen<br />
Maßnahmen zu ergreifen, damit die Internen Revisionen<br />
in den Behörden der Bun<strong>des</strong>verwaltung zu einem noch<br />
wirksameren und nachhaltigeren Instrument entwickelt<br />
werden können. Er sieht sachgerechte Risikoanalysen dabei<br />
als zentralen Baustein an. Jede Behörde soll sie vornehmen,<br />
um spezifische Risikopotenziale und deren Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
zu erkennen und festzustellen, ob<br />
die bisherige Handhabung <strong>des</strong> Instruments Interne Revision<br />
angemessen ist. Den vorgesetzten Behörden hat der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof nahe gelegt, ihre Fach- und Dienstaufsicht<br />
auch auf die Interne Revision zu beziehen.<br />
Aufgrund seiner Prüfungsergebnisse hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
angeregt, das Muster einer Revisionsordnung<br />
zu entwickeln und Anleitungen für eine geeignete Risikoanalyse<br />
zu geben. Hierbei kommt nach seiner Einschätzung<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium als dem für Organisationsfragen<br />
federführenden Ressort eine maßgebliche Rolle<br />
zu, um den Behörden eine Hilfestellung und Orientierung<br />
zu geben.<br />
4.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat den Ausführungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
zu den Aufgaben und Zielen von<br />
Internen Revisionen zugestimmt und sich auch den Sollvorstellungen<br />
zu deren Einsatz, Arbeitsverfahren und<br />
Wirkungsweise angeschlossen. Nach Auffassung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums ist es nicht zwingend, die Interne<br />
Revision als Stabsstelle zu organisieren und unmittelbar<br />
der Leitung zu unterstellen. Es habe selbst die Linienorganisation<br />
gewählt und damit gute Erfahrungen gemacht.