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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 108 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

4.1.2<br />

Arbeit der Behörde ermittelten Risiken. Zu den Aufgaben<br />

einer Internen Revision gehört auch eine Wirkungskontrolle.<br />

Dabei ist nachzuhalten, ob und wie<br />

ihre Vorschläge und Empfehlungen umgesetzt werden<br />

und ob die beabsichtigten Wirkungen eintreten.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte fest, dass in vielen Behörden<br />

der Bun<strong>des</strong>verwaltung das Grundverständnis für<br />

Aufgaben und Arbeitsweise einer Internen Revision noch<br />

unzureichend ist. Sie wird insbesondere nicht als Leitungsinstrument<br />

erkannt. Vielfach trafen die Behörden<br />

Entscheidungen über die Einrichtung einer Internen Revision<br />

oder die Inhalte der Arbeitspläne, ohne vorher die<br />

mit ihrer Arbeit verbundenen Risiken zu analysieren.<br />

Mitunter zogen sie aus Risikoanalysen auch falsche<br />

Schlüsse.<br />

Die Bun<strong>des</strong>ministerien begleiten die Behörden ihres jeweiligen<br />

Geschäftsbereichs in unterschiedlichem Umfang<br />

beim Aufbau Interner Revisionen. In einigen Fällen trugen<br />

vorgesetzte Behörden durch gezielte Vorgaben und<br />

Hilfestellungen zum Aufbau wirksamer Strukturen bei. In<br />

anderen Fällen wurden die Behörden nicht unterstützt.<br />

Teilweise erhielt der nachgeordnete Bereich so enge Vorgaben,<br />

dass die Behördenleitungen das Leitungsinstrument<br />

nur noch eingeschränkt einsetzen konnten.<br />

Die organisatorische Anbindung der Internen Revisionen<br />

ist uneinheitlich. Eine Mehrheit der Behörden hatte sich<br />

für eine Interne Revision als Stabsstelle bei der Behördenleitung<br />

entschieden. Ihre Ansiedlung „in der Linie“ ist<br />

aber nicht nur auf Einzelfälle beschränkt. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

stellte wiederholt fest, dass Interne Revisionen<br />

in die Aufgabenerledigung ihrer Behörde eingebunden<br />

wurden. Auch die Abgrenzung zwischen der Internen<br />

Revision, den Aufgaben der Korruptionsprävention und<br />

dem Internen Kontrollsystem war häufig unklar.<br />

Die Internen Revisionen verfügten nicht alle über einen<br />

mit der Behördenleitung abgestimmten jährlichen Arbeitsplan.<br />

Wo ein solcher vorlag, richtete sich sein Inhalt<br />

nur selten an einer planmäßigen Analyse der bestehenden<br />

Risiken aus. Die Behörden verfügten überwiegend nicht<br />

über Dienstanweisungen oder Verfahrensordnungen für<br />

ihre Internen Revisionen. Vereinzelt griffen nachgeordnete<br />

Behörden auf Erlasse oder Dienstvorschriften der jeweiligen<br />

Bun<strong>des</strong>ministerien zurück.<br />

Die personelle Ausstattung der geprüften Internen Revisionen<br />

folgte keinem erkennbaren Schema. Einige kleine<br />

Behörden im Geschäftsbereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

<strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium) verzichteten auf die Einrichtung<br />

eigener Interner Revisionen und delegierten die<br />

Prüfungstätigkeit statt<strong>des</strong>sen an andere Behörden. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte fest, dass die Aus- und Fortbildung<br />

der Angehörigen der Internen Revisionen <strong>des</strong><br />

nachgeordneten Bereichs ganz überwiegend den Behörden<br />

überlassen wurde. Nur in Einzelfällen sorgten die<br />

Bun<strong>des</strong>ministerien für einheitliche Standards in ihrem<br />

Geschäftsbereich.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof fand keine Hinweise auf eine<br />

planmäßige Evaluierung der Effizienz und Arbeitsweise<br />

Interner Revisionen. Auch deren Jahresberichte dienten<br />

– soweit sie gefertigt wurden – nicht erkennbar als<br />

Grundlage für eine gezielte und systematische Wirkungsund<br />

Systemkontrolle.<br />

4.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof betrachtet die Interne Revision<br />

als Instrument zur Unterstützung der Behördenleitung. Er<br />

sieht in der Arbeit Interner Revisionen einen bedeutsamen<br />

Beitrag für eine wirtschaftliche und ordnungsgemäße<br />

Verwaltung. Er hält es für wichtig, die Internen Revisionen<br />

zu stärken, ihre Wirksamkeit zu fördern und zu<br />

ihrer Akzeptanz beizutragen.<br />

Da in der Bun<strong>des</strong>verwaltung keine übergreifenden Ziele<br />

und Funktionen der Internen Revisionen festgelegt sind,<br />

bestehen bei den Behörden teilweise unklare oder falsche<br />

Vorstellungen. Die Interne Revision wird vielfach nicht<br />

als Steuerungs- und Kontrollinstrument der Behördenleitung<br />

verstanden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erkennt hierin<br />

eine wesentliche Ursache für ihren häufig nicht optimalen<br />

Einsatz.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, seine Sollvorstellungen<br />

zu berücksichtigen und die erforderlichen<br />

Maßnahmen zu ergreifen, damit die Internen Revisionen<br />

in den Behörden der Bun<strong>des</strong>verwaltung zu einem noch<br />

wirksameren und nachhaltigeren Instrument entwickelt<br />

werden können. Er sieht sachgerechte Risikoanalysen dabei<br />

als zentralen Baustein an. Jede Behörde soll sie vornehmen,<br />

um spezifische Risikopotenziale und deren Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

zu erkennen und festzustellen, ob<br />

die bisherige Handhabung <strong>des</strong> Instruments Interne Revision<br />

angemessen ist. Den vorgesetzten Behörden hat der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof nahe gelegt, ihre Fach- und Dienstaufsicht<br />

auch auf die Interne Revision zu beziehen.<br />

Aufgrund seiner Prüfungsergebnisse hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

angeregt, das Muster einer Revisionsordnung<br />

zu entwickeln und Anleitungen für eine geeignete Risikoanalyse<br />

zu geben. Hierbei kommt nach seiner Einschätzung<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium als dem für Organisationsfragen<br />

federführenden Ressort eine maßgebliche Rolle<br />

zu, um den Behörden eine Hilfestellung und Orientierung<br />

zu geben.<br />

4.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat den Ausführungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

zu den Aufgaben und Zielen von<br />

Internen Revisionen zugestimmt und sich auch den Sollvorstellungen<br />

zu deren Einsatz, Arbeitsverfahren und<br />

Wirkungsweise angeschlossen. Nach Auffassung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums ist es nicht zwingend, die Interne<br />

Revision als Stabsstelle zu organisieren und unmittelbar<br />

der Leitung zu unterstellen. Es habe selbst die Linienorganisation<br />

gewählt und damit gute Erfahrungen gemacht.

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