Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Drucksache 16/160 – 110 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
vor, ohne dabei die fachlichen Voraussetzungen zu prüfen.<br />
Es stimmte bei den Forschungsvorhaben die Termine<br />
und Inhalte der Ergebnisberichte nicht mit denen der Verwendungsnachweise<br />
ab.<br />
Eine Eingangskontrolle für Berichte und Verwendungsnachweise<br />
führte das Bun<strong>des</strong>institut nicht durch. Es bemerkte<br />
bzw. beanstandete Verzögerungen von bis zu<br />
mehreren Jahren nicht. Erst nach den Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
forderte es die noch ausstehenden Berichte<br />
an und wertete die vorliegenden Ergebnisse aus.<br />
Von 65 im Jahre 2001 beendeten Projekten lagen in<br />
33 Fällen auch im April 2004 noch keine Schlussberichte<br />
vor. Von den 32 vorliegenden Berichten hatte das Bun<strong>des</strong>institut<br />
15 fachlich noch nicht bearbeitet. Damit hatte das<br />
Bun<strong>des</strong>institut nur ein Viertel der drei Jahre zuvor beendeten<br />
Projekte ausgewertet.<br />
Generell führte das Bun<strong>des</strong>institut keine Erfolgskontrolle<br />
durch. Es überprüfte nicht, ob die Forschungsvorhaben<br />
die nach den Zuwendungsbestimmungen vorzugebenden<br />
Ziele erreicht hatten.<br />
5.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
dem Bun<strong>des</strong>institut Aufgaben übertragen<br />
hat, die die Finanzierungszuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> überschreiten.<br />
Allgemeine Nachwuchsförderung und Talentsuche<br />
sind nicht der Spitzensportförderung zuzuordnen.<br />
Auch hat der Bund keine allgemeine Zuständigkeit für<br />
sportbezogene Fragestellungen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat kritisiert, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
nicht eindeutig festgelegt hat, ob das Bun<strong>des</strong>institut<br />
Aufgaben der Ressortforschung oder der Forschungsförderung<br />
wahrnehmen soll. Der Bund hat keine<br />
Gesetzgebungszuständigkeit im Sport. Die Verwaltungskompetenzen<br />
beschränken sich auf Fragen <strong>des</strong> Spitzensports.<br />
Eine Grundlage für Ressortforschung ist daher nur<br />
in einem eng begrenzten Rahmen vorhanden. An einer<br />
Umsetzung etwaiger Forschungsergebnisse in Maßnahmen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums fehlt es. Die Veröffentlichung<br />
einiger Ergebnisse durch das Bun<strong>des</strong>institut ist<br />
nicht ausreichend. Die Veröffentlichungen auch durch die<br />
Zuwendungsempfänger deuten überdies darauf hin, dass<br />
eher der Erkenntnisgewinn Dritter und damit Forschungsförderung<br />
das Ziel der Zuwendungen war.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat hinsichtlich der Antragsprüfung<br />
bemängelt, dass das Bun<strong>des</strong>institut bei den<br />
Forschungsvorhaben lediglich einen Bezug zum „Leistungssport“<br />
verlangt hat. Es hat damit seine Förderkompetenzen<br />
überschritten, da nach der Aufgabenbeschreibung<br />
ein Bezug zum wesentlich enger gefassten<br />
„Spitzensport“ gefordert wird. Das Bun<strong>des</strong>institut ist auf<br />
das erhebliche Bun<strong>des</strong>interesse erst zu einem Zeitpunkt<br />
erkennbar eingegangen, nachdem es mit den externen<br />
Gutachterinnen und Gutachtern bereits die Auswahl getroffen<br />
hatte. Die dokumentierten Begründungen waren<br />
wegen ihrer standardisierten Formulierungen ohne nähere<br />
Inhalte unzureichend. Ein erhebliches Bun<strong>des</strong>interesse<br />
war <strong>des</strong>halb vielfach nicht erkennbar. Die geförderten<br />
Vorhaben können vielleicht im Sinne einer Grundlagenforschung<br />
den allgemeinen Erkenntnisgewinn der Zuwendungsempfänger<br />
in den jeweiligen Fachdisziplinen<br />
erweitern. Dies ist aber nicht Aufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat kritisiert, dass das Bun<strong>des</strong>institut<br />
die Forschungsvorhaben unzureichend begleitet<br />
und überwacht hat. Das Bun<strong>des</strong>institut sollte die Zusammenarbeit<br />
zwischen dem fachlichen und dem administrativen<br />
Bereich verbessern. Es muss einwandfrei feststellen<br />
können, ob die Zuwendungsempfänger die Bun<strong>des</strong>mittel<br />
ordnungsgemäß verwendet und die Forschungsvorhaben<br />
die vorgesehenen Ergebnisse erzielt haben. Besonders bedenklich<br />
ist, dass das Bun<strong>des</strong>institut über Jahre die Ergebnisse<br />
der Forschungen nicht angefordert und ausgewertet<br />
hat. Die erst nach den Hinweisen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und auch dann noch unzulänglich<br />
betriebene Nachverfolgung lässt auf mangeln<strong>des</strong> Interesse<br />
an den Forschungsergebnissen schließen.<br />
5.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium teilt die Auffassung, dass für den<br />
Sport grundsätzlich die Länder zuständig sind. Allerdings<br />
bestünden Förderkompetenzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei allen Themen,<br />
an denen aus gesamtstaatlicher Sicht sowie aufgrund<br />
übergeordneter sportpolitischer Gesamtzusammenhänge<br />
Erkenntnis- und Handlungsbedarf bestehe. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium hat eingeräumt, z. B. für die Förderung<br />
<strong>des</strong> Nachwuchsbereichs keine originäre Zuständigkeit<br />
zu besitzen. Im Interesse künftiger Leistungsfähigkeit<br />
deutschen Spitzensports sei der Bund aber an der<br />
Schnittstelle zwischen Nachwuchs- und Spitzensport gefordert.<br />
Außerdem müsse der Bund in Würdigung der gesamtgesellschaftlichen<br />
Bedeutung <strong>des</strong> Breitensports auch<br />
in diesem Bereich die Rahmenbedingungen verbessern<br />
helfen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat weiter angeführt, dass<br />
die Finanzierungszuständigkeiten durch die Spitze <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums zu „konturieren“ seien.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat bestätigt, dass die Aufgabenbeschreibung<br />
für das Bun<strong>des</strong>institut missverständlich sei.<br />
Es hat eine Klarstellung zugesagt. Neben der Forschungsförderung<br />
sei aber auch die Ressortforschung für das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium unverzichtbar. Es benötige wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse zur konzeptionellen Vorbereitung<br />
politischer und administrativer Entscheidungen in<br />
der Sportpolitik.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat den Vorwurf zurückgewiesen,<br />
das Bun<strong>des</strong>interesse werde nur unzureichend geprüft.<br />
Das Bun<strong>des</strong>institut berate mögliche Antragsteller für ein<br />
Förderverfahren bereits im Vorfeld. So würden in der Regel<br />
keine Anträge für Vorhaben eingereicht, denen es am<br />
erheblichen Bun<strong>des</strong>interesse fehle. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
hat zudem versichert, dieses liege in allen Förderfällen<br />
vor. Dies gelte auch bei den Förderungen, bei denen