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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 110 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

vor, ohne dabei die fachlichen Voraussetzungen zu prüfen.<br />

Es stimmte bei den Forschungsvorhaben die Termine<br />

und Inhalte der Ergebnisberichte nicht mit denen der Verwendungsnachweise<br />

ab.<br />

Eine Eingangskontrolle für Berichte und Verwendungsnachweise<br />

führte das Bun<strong>des</strong>institut nicht durch. Es bemerkte<br />

bzw. beanstandete Verzögerungen von bis zu<br />

mehreren Jahren nicht. Erst nach den Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

forderte es die noch ausstehenden Berichte<br />

an und wertete die vorliegenden Ergebnisse aus.<br />

Von 65 im Jahre 2001 beendeten Projekten lagen in<br />

33 Fällen auch im April 2004 noch keine Schlussberichte<br />

vor. Von den 32 vorliegenden Berichten hatte das Bun<strong>des</strong>institut<br />

15 fachlich noch nicht bearbeitet. Damit hatte das<br />

Bun<strong>des</strong>institut nur ein Viertel der drei Jahre zuvor beendeten<br />

Projekte ausgewertet.<br />

Generell führte das Bun<strong>des</strong>institut keine Erfolgskontrolle<br />

durch. Es überprüfte nicht, ob die Forschungsvorhaben<br />

die nach den Zuwendungsbestimmungen vorzugebenden<br />

Ziele erreicht hatten.<br />

5.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

dem Bun<strong>des</strong>institut Aufgaben übertragen<br />

hat, die die Finanzierungszuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> überschreiten.<br />

Allgemeine Nachwuchsförderung und Talentsuche<br />

sind nicht der Spitzensportförderung zuzuordnen.<br />

Auch hat der Bund keine allgemeine Zuständigkeit für<br />

sportbezogene Fragestellungen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat kritisiert, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

nicht eindeutig festgelegt hat, ob das Bun<strong>des</strong>institut<br />

Aufgaben der Ressortforschung oder der Forschungsförderung<br />

wahrnehmen soll. Der Bund hat keine<br />

Gesetzgebungszuständigkeit im Sport. Die Verwaltungskompetenzen<br />

beschränken sich auf Fragen <strong>des</strong> Spitzensports.<br />

Eine Grundlage für Ressortforschung ist daher nur<br />

in einem eng begrenzten Rahmen vorhanden. An einer<br />

Umsetzung etwaiger Forschungsergebnisse in Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums fehlt es. Die Veröffentlichung<br />

einiger Ergebnisse durch das Bun<strong>des</strong>institut ist<br />

nicht ausreichend. Die Veröffentlichungen auch durch die<br />

Zuwendungsempfänger deuten überdies darauf hin, dass<br />

eher der Erkenntnisgewinn Dritter und damit Forschungsförderung<br />

das Ziel der Zuwendungen war.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat hinsichtlich der Antragsprüfung<br />

bemängelt, dass das Bun<strong>des</strong>institut bei den<br />

Forschungsvorhaben lediglich einen Bezug zum „Leistungssport“<br />

verlangt hat. Es hat damit seine Förderkompetenzen<br />

überschritten, da nach der Aufgabenbeschreibung<br />

ein Bezug zum wesentlich enger gefassten<br />

„Spitzensport“ gefordert wird. Das Bun<strong>des</strong>institut ist auf<br />

das erhebliche Bun<strong>des</strong>interesse erst zu einem Zeitpunkt<br />

erkennbar eingegangen, nachdem es mit den externen<br />

Gutachterinnen und Gutachtern bereits die Auswahl getroffen<br />

hatte. Die dokumentierten Begründungen waren<br />

wegen ihrer standardisierten Formulierungen ohne nähere<br />

Inhalte unzureichend. Ein erhebliches Bun<strong>des</strong>interesse<br />

war <strong>des</strong>halb vielfach nicht erkennbar. Die geförderten<br />

Vorhaben können vielleicht im Sinne einer Grundlagenforschung<br />

den allgemeinen Erkenntnisgewinn der Zuwendungsempfänger<br />

in den jeweiligen Fachdisziplinen<br />

erweitern. Dies ist aber nicht Aufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat kritisiert, dass das Bun<strong>des</strong>institut<br />

die Forschungsvorhaben unzureichend begleitet<br />

und überwacht hat. Das Bun<strong>des</strong>institut sollte die Zusammenarbeit<br />

zwischen dem fachlichen und dem administrativen<br />

Bereich verbessern. Es muss einwandfrei feststellen<br />

können, ob die Zuwendungsempfänger die Bun<strong>des</strong>mittel<br />

ordnungsgemäß verwendet und die Forschungsvorhaben<br />

die vorgesehenen Ergebnisse erzielt haben. Besonders bedenklich<br />

ist, dass das Bun<strong>des</strong>institut über Jahre die Ergebnisse<br />

der Forschungen nicht angefordert und ausgewertet<br />

hat. Die erst nach den Hinweisen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und auch dann noch unzulänglich<br />

betriebene Nachverfolgung lässt auf mangeln<strong>des</strong> Interesse<br />

an den Forschungsergebnissen schließen.<br />

5.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium teilt die Auffassung, dass für den<br />

Sport grundsätzlich die Länder zuständig sind. Allerdings<br />

bestünden Förderkompetenzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei allen Themen,<br />

an denen aus gesamtstaatlicher Sicht sowie aufgrund<br />

übergeordneter sportpolitischer Gesamtzusammenhänge<br />

Erkenntnis- und Handlungsbedarf bestehe. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium hat eingeräumt, z. B. für die Förderung<br />

<strong>des</strong> Nachwuchsbereichs keine originäre Zuständigkeit<br />

zu besitzen. Im Interesse künftiger Leistungsfähigkeit<br />

deutschen Spitzensports sei der Bund aber an der<br />

Schnittstelle zwischen Nachwuchs- und Spitzensport gefordert.<br />

Außerdem müsse der Bund in Würdigung der gesamtgesellschaftlichen<br />

Bedeutung <strong>des</strong> Breitensports auch<br />

in diesem Bereich die Rahmenbedingungen verbessern<br />

helfen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat weiter angeführt, dass<br />

die Finanzierungszuständigkeiten durch die Spitze <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums zu „konturieren“ seien.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat bestätigt, dass die Aufgabenbeschreibung<br />

für das Bun<strong>des</strong>institut missverständlich sei.<br />

Es hat eine Klarstellung zugesagt. Neben der Forschungsförderung<br />

sei aber auch die Ressortforschung für das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium unverzichtbar. Es benötige wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse zur konzeptionellen Vorbereitung<br />

politischer und administrativer Entscheidungen in<br />

der Sportpolitik.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat den Vorwurf zurückgewiesen,<br />

das Bun<strong>des</strong>interesse werde nur unzureichend geprüft.<br />

Das Bun<strong>des</strong>institut berate mögliche Antragsteller für ein<br />

Förderverfahren bereits im Vorfeld. So würden in der Regel<br />

keine Anträge für Vorhaben eingereicht, denen es am<br />

erheblichen Bun<strong>des</strong>interesse fehle. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

hat zudem versichert, dieses liege in allen Förderfällen<br />

vor. Dies gelte auch bei den Förderungen, bei denen

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