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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 190 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

51.6<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Bun<strong>des</strong>ministerien aufgefordert,<br />

ihre Zuwendungsempfänger zu einer Überprüfung<br />

ihrer Gehaltsabrechnung anzuhalten. Diese sollten<br />

die Arbeitsabläufe zur Gehaltsabrechnung kritisch analysieren<br />

und unter Beachtung der Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

verbessern. Welches Verfahren der<br />

Gehaltsabrechnung vorzuziehen ist, ist anhand konkreter<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu beantworten.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern als für Organisationsfragen<br />

zuständiges Ressort hat sich den Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes angeschlossen.<br />

52 Einführung <strong>des</strong> papierarmen Büros<br />

sorgfältig planen<br />

52.0<br />

Bevor sie papierarme Büros einführen, müssen Behörden<br />

ihre Arbeitsabläufe untersuchen und die Schritte hin zur<br />

elektronischen Akte sorgfältig planen. Sie sollten ihre<br />

Ziele klar definieren und Kosten und Nutzen der ITgestützten<br />

Vorgangsbearbeitung abwägen.<br />

52.1<br />

Mitte der 90er-Jahre begannen viele Bun<strong>des</strong>behörden im<br />

Zuge der Verwaltungsmodernisierung mit Projekten, deren<br />

Ziel ein papierarmes Büro ist. Allein die Projektkosten<br />

betrugen im Einzelfall je nach Größenordnung und<br />

Dauer zwischen 1 Mio. Euro und 10 Mio. Euro.<br />

Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

für Informationstechnik in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

im Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (KBSt) veröffentlichte<br />

im Jahre 1999 das Konzept „Papierarmes Büro“.<br />

Ziel <strong>des</strong> Konzepts war die Einführung der elektronischen<br />

Akte. An die Stelle von Papierakten sollten behördliche<br />

Geschäftsprozesse treten, die vollständig IT-gestützt<br />

durchgeführt werden können. Die elektronische Akte<br />

sollte mit Hilfe spezieller Software erzeugt, erfasst, bearbeitet<br />

und verwaltet werden. Die KBSt hat das Konzept<br />

aufgrund <strong>des</strong> organisatorischen und technischen Wandels<br />

im Jahre 2004 angepasst und fortgeschrieben.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Einführung IT-gestützter<br />

Vorgangsbearbeitung aufgrund <strong>des</strong> KBSt-Konzepts in<br />

Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

geprüft. Im Mittelpunkt standen dabei die Vorgehensweise<br />

der Behörden sowie Kosten und Nutzen der<br />

Einführung elektronischer Akten.<br />

52.2<br />

52.2.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass viele Behörden<br />

das Konzept der KBSt falsch verstanden hatten.<br />

Manche erwarben Software zur elektronischen Vorgangsbearbeitung,<br />

ohne zu klären, welche Arbeitsschritte damit<br />

unterstützt werden sollten und welche Ziele sie damit erreichen<br />

wollten. Die Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung<br />

scheiterte daher häufig, blieb in den<br />

Anfängen stecken oder musste nach kurzer oder längerer<br />

Erprobungszeit nachgebessert werden. Nennenswerte<br />

Einsparungen waren überwiegend nicht nachzuweisen.<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wurden vernachlässigt<br />

und Mehraufwand war die Regel, ohne dass dem ein entsprechender<br />

Nutzen gegenüber stand.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat unterstrichen, dass die<br />

KBSt das „Papierarme Büro“ als Organisationskonzept<br />

und nicht als IT-Konzept angelegt hat. Auf dem Weg zum<br />

papierarmen Büro stehen die organisatorischen Belange<br />

im Vordergrund. Die Frage nach der passenden Software<br />

ist erst im Anschluss daran zu entscheiden. Die Verwaltungsabläufe<br />

von Behörden sind häufig anders als im<br />

KBSt-Konzept dargestellt. Die Behörden müssen <strong>des</strong>halb<br />

zunächst immer ihre Verwaltungsabläufe analysieren,<br />

ihre spezifischen Anforderungen an die Software definieren<br />

und in ein eigenes Organisationskonzept umsetzen.<br />

Das modellhafte KBSt-Konzept kann zwar gute, ergänzende<br />

Hilfestellungen leisten. Es ist aber keine konkrete<br />

Handlungsanweisung im Sinne eines „Drehbuchs“. Zu<br />

bedenken sind auch die Folgen für die Motivation der<br />

betroffenen Bediensteten: Sie müssen das papierarme<br />

Büro akzeptieren und sollten nicht durch Doppelarbeiten<br />

frustriert werden.<br />

52.2.2<br />

In ihrem Konzept hat die KBSt vorgeschlagen, die IT-gestützte<br />

Vorgangsbearbeitung in drei Stufen einzuführen.<br />

Stufe 1 betrifft die Registratur. Hier sollen beispielsweise<br />

Absender, Betreff und Datum der in den Papierakten enthaltenen<br />

Schriftstücke erfasst und elektronisch verwaltet<br />

werden. In Stufe 2 werden nicht nur diese Metadaten,<br />

sondern die Schriftstücke selbst in elektronischen Akten<br />

gespeichert und verwaltet. Die Vorgänge werden in diesem<br />

Stadium weiter papiergebunden bearbeitet. Erst in<br />

Stufe 3 soll schließlich das Schriftgut im Geschäftsgang<br />

ausschließlich IT-gestützt erstellt, bearbeitet und versandt<br />

werden. Die KBSt stellte bei Fortschreibung ihres Konzepts<br />

fest, dass dieses Stufenkonzept Nachteile aufweise,<br />

und machte darauf aufmerksam, dass die „Stufen keine<br />

strikte Reihenfolge der Einführung darstellten“.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, das Stufenmodell<br />

der KBSt nicht zu eng auszulegen und den weiteren<br />

im Konzept beschriebenen organisatorischen Gestaltungsalternativen<br />

mehr Beachtung zu schenken. Der Ausgangspunkt<br />

zur Einführung <strong>des</strong> papierarmen Büros sollte<br />

immer eine ganzheitliche Betrachtung sein, auch wenn<br />

die Durchführung stufenweise geplant ist.<br />

Die Behörden sollten sorgfältig abwägen, ob es zweckmäßig<br />

ist, sich von vorneherein auf die Stufen 1 oder 2 zu<br />

beschränken. Dabei ist zu bedenken, dass für die Stufe 1,<br />

die alleinige elektronische Erfassung von Metadaten, einfache<br />

Software ausreicht und ein aufwendiges Vorgangs-

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