Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 190 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
51.6<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Bun<strong>des</strong>ministerien aufgefordert,<br />
ihre Zuwendungsempfänger zu einer Überprüfung<br />
ihrer Gehaltsabrechnung anzuhalten. Diese sollten<br />
die Arbeitsabläufe zur Gehaltsabrechnung kritisch analysieren<br />
und unter Beachtung der Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
verbessern. Welches Verfahren der<br />
Gehaltsabrechnung vorzuziehen ist, ist anhand konkreter<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu beantworten.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern als für Organisationsfragen<br />
zuständiges Ressort hat sich den Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes angeschlossen.<br />
52 Einführung <strong>des</strong> papierarmen Büros<br />
sorgfältig planen<br />
52.0<br />
Bevor sie papierarme Büros einführen, müssen Behörden<br />
ihre Arbeitsabläufe untersuchen und die Schritte hin zur<br />
elektronischen Akte sorgfältig planen. Sie sollten ihre<br />
Ziele klar definieren und Kosten und Nutzen der ITgestützten<br />
Vorgangsbearbeitung abwägen.<br />
52.1<br />
Mitte der 90er-Jahre begannen viele Bun<strong>des</strong>behörden im<br />
Zuge der Verwaltungsmodernisierung mit Projekten, deren<br />
Ziel ein papierarmes Büro ist. Allein die Projektkosten<br />
betrugen im Einzelfall je nach Größenordnung und<br />
Dauer zwischen 1 Mio. Euro und 10 Mio. Euro.<br />
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
für Informationstechnik in der Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
im Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (KBSt) veröffentlichte<br />
im Jahre 1999 das Konzept „Papierarmes Büro“.<br />
Ziel <strong>des</strong> Konzepts war die Einführung der elektronischen<br />
Akte. An die Stelle von Papierakten sollten behördliche<br />
Geschäftsprozesse treten, die vollständig IT-gestützt<br />
durchgeführt werden können. Die elektronische Akte<br />
sollte mit Hilfe spezieller Software erzeugt, erfasst, bearbeitet<br />
und verwaltet werden. Die KBSt hat das Konzept<br />
aufgrund <strong>des</strong> organisatorischen und technischen Wandels<br />
im Jahre 2004 angepasst und fortgeschrieben.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Einführung IT-gestützter<br />
Vorgangsbearbeitung aufgrund <strong>des</strong> KBSt-Konzepts in<br />
Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
geprüft. Im Mittelpunkt standen dabei die Vorgehensweise<br />
der Behörden sowie Kosten und Nutzen der<br />
Einführung elektronischer Akten.<br />
52.2<br />
52.2.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt, dass viele Behörden<br />
das Konzept der KBSt falsch verstanden hatten.<br />
Manche erwarben Software zur elektronischen Vorgangsbearbeitung,<br />
ohne zu klären, welche Arbeitsschritte damit<br />
unterstützt werden sollten und welche Ziele sie damit erreichen<br />
wollten. Die Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung<br />
scheiterte daher häufig, blieb in den<br />
Anfängen stecken oder musste nach kurzer oder längerer<br />
Erprobungszeit nachgebessert werden. Nennenswerte<br />
Einsparungen waren überwiegend nicht nachzuweisen.<br />
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wurden vernachlässigt<br />
und Mehraufwand war die Regel, ohne dass dem ein entsprechender<br />
Nutzen gegenüber stand.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat unterstrichen, dass die<br />
KBSt das „Papierarme Büro“ als Organisationskonzept<br />
und nicht als IT-Konzept angelegt hat. Auf dem Weg zum<br />
papierarmen Büro stehen die organisatorischen Belange<br />
im Vordergrund. Die Frage nach der passenden Software<br />
ist erst im Anschluss daran zu entscheiden. Die Verwaltungsabläufe<br />
von Behörden sind häufig anders als im<br />
KBSt-Konzept dargestellt. Die Behörden müssen <strong>des</strong>halb<br />
zunächst immer ihre Verwaltungsabläufe analysieren,<br />
ihre spezifischen Anforderungen an die Software definieren<br />
und in ein eigenes Organisationskonzept umsetzen.<br />
Das modellhafte KBSt-Konzept kann zwar gute, ergänzende<br />
Hilfestellungen leisten. Es ist aber keine konkrete<br />
Handlungsanweisung im Sinne eines „Drehbuchs“. Zu<br />
bedenken sind auch die Folgen für die Motivation der<br />
betroffenen Bediensteten: Sie müssen das papierarme<br />
Büro akzeptieren und sollten nicht durch Doppelarbeiten<br />
frustriert werden.<br />
52.2.2<br />
In ihrem Konzept hat die KBSt vorgeschlagen, die IT-gestützte<br />
Vorgangsbearbeitung in drei Stufen einzuführen.<br />
Stufe 1 betrifft die Registratur. Hier sollen beispielsweise<br />
Absender, Betreff und Datum der in den Papierakten enthaltenen<br />
Schriftstücke erfasst und elektronisch verwaltet<br />
werden. In Stufe 2 werden nicht nur diese Metadaten,<br />
sondern die Schriftstücke selbst in elektronischen Akten<br />
gespeichert und verwaltet. Die Vorgänge werden in diesem<br />
Stadium weiter papiergebunden bearbeitet. Erst in<br />
Stufe 3 soll schließlich das Schriftgut im Geschäftsgang<br />
ausschließlich IT-gestützt erstellt, bearbeitet und versandt<br />
werden. Die KBSt stellte bei Fortschreibung ihres Konzepts<br />
fest, dass dieses Stufenkonzept Nachteile aufweise,<br />
und machte darauf aufmerksam, dass die „Stufen keine<br />
strikte Reihenfolge der Einführung darstellten“.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, das Stufenmodell<br />
der KBSt nicht zu eng auszulegen und den weiteren<br />
im Konzept beschriebenen organisatorischen Gestaltungsalternativen<br />
mehr Beachtung zu schenken. Der Ausgangspunkt<br />
zur Einführung <strong>des</strong> papierarmen Büros sollte<br />
immer eine ganzheitliche Betrachtung sein, auch wenn<br />
die Durchführung stufenweise geplant ist.<br />
Die Behörden sollten sorgfältig abwägen, ob es zweckmäßig<br />
ist, sich von vorneherein auf die Stufen 1 oder 2 zu<br />
beschränken. Dabei ist zu bedenken, dass für die Stufe 1,<br />
die alleinige elektronische Erfassung von Metadaten, einfache<br />
Software ausreicht und ein aufwendiges Vorgangs-