Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 143 – Drucksache 16/160<br />
21 Hohe Betriebskosten für veraltetes,<br />
aussonderungsbedürftiges Aufklärungssystem<br />
(Kapitel 1419 u. a.)<br />
21.0<br />
Die Bun<strong>des</strong>wehr betreibt ein Aufklärungssystem für elektronische<br />
Signale, <strong>des</strong>sen Trägerflugzeuge und Missionsausrüstungen<br />
inzwischen so veraltet sind, dass es seine<br />
Aufgaben schon seit Jahren nicht mehr annähernd erfüllen<br />
kann. Obwohl die Betriebskosten <strong>des</strong> gesamten Systems<br />
(Trägerflugzeuge und Missionsausrüstungen) von<br />
jährlich rund 26 Mio. Euro in keinem angemessenen Verhältnis<br />
zu seinem militärischen Nutzen stehen, plant die<br />
Bun<strong>des</strong>wehr nur eine schrittweise Außerdienststellung bis<br />
zum Jahre 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt werden sich die<br />
Betriebskosten auf rund 110 Mio. Euro summiert haben.<br />
Dieser Betrag könnte für militärisch effizientere Investitionen<br />
eingesetzt werden.<br />
21.1<br />
Die Bun<strong>des</strong>wehr betreibt seit rund 35 Jahren ein luftgestütztes<br />
Aufklärungssystem (System), das weiträumig<br />
Fernmel<strong>des</strong>ignale und andere elektronische Signale erfassen<br />
und auswerten soll. Es besteht derzeit noch aus drei<br />
Trägerflugzeugen und zwei Missionsausrüstungen (Aufklärungstechnik),<br />
deren Betriebskosten mit jährlich rund<br />
26 Mio. Euro anzusetzen sind.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte in den Jahren 2003 und<br />
2004 die Planung für die Aussonderung <strong>des</strong> Systems und<br />
stellte dazu fest:<br />
Das System ist inzwischen so veraltet, dass es seine militärischen<br />
Aufgaben schon seit Jahren nicht mehr annähernd<br />
erfüllen kann. So stellte der militärische Bedarfsträger<br />
schon im Jahre 2002 in seiner Forderung an die<br />
„Luftgestützte weiträumige Überwachung und Aufklärung“<br />
zur Aufgabenerfüllung <strong>des</strong> vorhandenen Systems<br />
fest: „…Die Bun<strong>des</strong>wehr verfügt somit nicht über bedarfsgerechte<br />
Fähigkeiten zur signalerfassenden weiträumigen<br />
Überwachung und Aufklärung. Der Verlust der<br />
vorhandenen stark eingeschränkten Fähigkeiten ist absehbar…“.<br />
Das Kommando Strategische Aufklärung zählte<br />
dazu insbesondere folgende Defizite auf:<br />
● Die Sensorik ist im Verhältnis zur realen Signalumwelt<br />
unzureichend.<br />
● Die Stehzeiten im Einsatzgebiet sind zu gering.<br />
● Eine kontinuierliche Überwachung und Aufklärung<br />
großräumiger Einsatzgebiete ist nicht möglich.<br />
● Die Aufklärungsergebnisse können nicht verzugslos<br />
übermittelt werden.<br />
● Der Fähigkeitsverlust schreitet durch die zunehmende<br />
Überalterung der Systeme fort.<br />
Zudem ist die Einsatzbereitschaft <strong>des</strong> Systems so niedrig,<br />
dass in der Regel keine zwei Aufklärungsflugzeuge gleich-<br />
zeitig eingesetzt werden können. Ursprünglich vorgesehene<br />
Kampfwertanpassungen erwiesen sich angesichts der<br />
geringen Restnutzungszeit als zu teuer.<br />
Die Bun<strong>des</strong>wehr plante, das System bis zum Jahre 2010 in<br />
Betrieb zu halten und nur schrittweise außer Dienst zu<br />
stellen. Die existierenden Fähigkeiten <strong>des</strong> Systems sollen<br />
in diesem Zeitraum mit laufenden technischen Änderungen,<br />
die jährlich etwa 1 Mio. Euro kosten, erhalten werden.<br />
Ein Nachfolgesystem, das mit Hilfe unbemannter<br />
Aufklärungsflugzeuge betrieben werden soll, wird nach<br />
den bisherigen Planungen im Jahre 2012 voll einsetzbar<br />
sein.<br />
21.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das zögerliche außer Dienst<br />
Stellen <strong>des</strong> vorhandenen, nach Darstellung <strong>des</strong> militärischen<br />
Bedarfsträgers völlig unzureichenden Systems kritisiert.<br />
Er hat darauf verwiesen, dass sich die Betriebskosten<br />
bis zum Jahre 2010 auf rund 110 Mio. Euro summieren<br />
werden. Dieser Betrag, dem nach den jetzigen Systemleistungen<br />
kein adäquater militärischer Nutzen gegenübersteht,<br />
könnte für militärische Investitionen besser<br />
eingesetzt werden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, das veraltete<br />
System so schnell wie möglich und vollständig außer<br />
Dienst zu stellen, zu prüfen, ob die Beschaffung eines<br />
Nachfolgesystems bedarfsgerecht ist und ggf. <strong>des</strong>sen Bereitstellung<br />
mit Nachdruck zu verfolgen.<br />
Darüber hinaus sollten die Trägerflugzeuge <strong>des</strong> jetzigen<br />
Systems umgehend verwertet werden, damit evtl. Verwertungserlöse<br />
nicht durch Zeitablauf geschmälert werden.<br />
21.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat eingeräumt, ein überaltertes<br />
und stark leistungsgemindertes System zu betreiben. Es<br />
hat ebenfalls eingeräumt, dass mit einem Aufwand von<br />
jährlich rund 1 Mio. Euro nur die jetzigen (unzureichenden)<br />
Fähigkeiten <strong>des</strong> Systems erhalten, nicht aber verbessert<br />
werden können.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium verweist jedoch auf einen gewissen<br />
Restnutzen <strong>des</strong> Systems und will daher der Empfehlung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes, das veraltete System sofort<br />
außer Dienst zu stellen, noch nicht folgen. Es gibt zu<br />
bedenken, dass trotz der starken Einschränkungen ein<br />
Verzicht auf die Fähigkeiten <strong>des</strong> Systems über einen Zeitraum<br />
von sechs Jahren bis zur Einführung eines Nachfolgesystems<br />
nicht hinnehmbar sei, und verweist auf seine<br />
internationalen Verpflichtungen. Eine grundsätzliche Fähigkeitslücke<br />
werde von den NATO-Partnern nur dann<br />
akzeptiert, wenn anhand einer konkreten Projektplanung<br />
eine Verbesserung der eigenen Fähigkeiten in einem überschaubaren<br />
Zeitraum vermittelt werden könne.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat allerdings in Aussicht gestellt,<br />
den geplanten Nutzungszeitraum bis zum Jahre<br />
2010 erneut unter operationellen und auch wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten zu überprüfen und zu bewerten.