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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 175 – Drucksache 16/160<br />

39.4<br />

Die Argumentation <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums vermag<br />

nicht zu überzeugen. Gründe, warum kein Verstoß gegen<br />

die Gleichmäßigkeit der Besteuerung vorliegt, hat es<br />

nicht vorgetragen. Ferner führt es keine sachgerechten<br />

Erwägungen an, die eine Steuerbefreiung rechtfertigen.<br />

Auch vor dem Hintergrund gewandelter Wertentscheidungen<br />

zum Gesundheitsschutz ist die Steuerbefreiung<br />

nicht mehr gerechtfertigt. So hat Deutschland z. B. im<br />

Jahre 2003 die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation<br />

unterzeichnet und unterstützt damit die<br />

gesundheitspolitische Zielsetzung, den Tabakkonsum<br />

wirksam zu reduzieren. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat dies als<br />

eigenes, vordringliches Gesundheitsziel definiert. Ein im<br />

Koalitionsvertrag vereinbartes nationales „Anti-Tabak-<br />

Programm“ soll ressortübergreifend die Gesamtzielsetzung<br />

verfolgen, Nichtrauchen zum Normalfall werden zu<br />

lassen und Strukturen für eine effektive Tabakkontrolle zu<br />

schaffen. Eine Steuerbefreiung im Tabakwaren produzierenden<br />

Bereich steht dieser Zielsetzung entgegen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es weiterhin für geboten,<br />

eine Entscheidung über die Abschaffung der Steuerfreiheit<br />

für Tabakwaren-Deputate herbeizuführen.<br />

40 Risiko höherer Bun<strong>des</strong>zuschüsse an<br />

den Entschädigungsfonds<br />

(Kapitel 6003 Titel 634 02)<br />

40.0<br />

Künftig notwendige Bun<strong>des</strong>zuschüsse an den Entschädigungsfonds<br />

können geringer sein, wenn dem Entschädigungsfonds<br />

alle ihm zustehenden Erlöse aus ehemals in<br />

der DDR staatlich verwalteten Grundstücken und Kontoguthaben<br />

zufließen, deren Eigentümerinnen und Eigentümer<br />

oder Inhaberinnen und Inhaber sich nicht gemeldet<br />

haben. Das Bun<strong>des</strong>amt zur Regelung offener Vermögensfragen<br />

hat keinen umfassenden Überblick über diese Vermögenswerte.<br />

Es hat die Zusage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

der Finanzen aus dem Jahre 1998, die Werte abschließend<br />

zu ermitteln, bisher nicht umgesetzt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Finanzen erneut aufgefordert, gegenüber dem Bun<strong>des</strong>amt<br />

zur Regelung offener Vermögensfragen darauf hinzuwirken,<br />

dass es diese Vermögenswerte kurzfristig ermittelt<br />

und dafür sorgt, dass der Entschädigungsfonds alle ihm<br />

zustehenden Erlöse erhält.<br />

40.1<br />

40.1.1<br />

Die DDR hatte das Vermögen von Bürgerinnen und Bürgern<br />

mit Wohnsitz außerhalb ihres Gebietes in vielen<br />

Fällen der staatlichen Verwaltung unterstellt. Die Betroffenen<br />

hatten keine Verfügungsbefugnis über ihre Vermögenswerte<br />

wie Grundstücke oder Kontoguthaben, blieben<br />

jedoch formal Eigentümerinnen und Eigentümer oder In-<br />

haberinnen und Inhaber (Berechtigte). Staatliche Verwalter<br />

dieser Vermögenswerte waren u. a. die Räte der Städte<br />

und Gemeinden, die Betriebe der kommunalen Wohnungswirtschaft<br />

und die Staatsbank der DDR.<br />

Seit Inkrafttreten <strong>des</strong> Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes<br />

(EALG) am 1. Dezember 1994 stehen<br />

die ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerte oder<br />

deren Veräußerungserlöse dem Entschädigungsfonds zu,<br />

wenn sich deren Berechtigte nicht gemeldet haben. Der<br />

Entschädigungsfonds wird vom Bun<strong>des</strong>amt zur Regelung<br />

offener Vermögensfragen (Bun<strong>des</strong>amt) auf Weisung und<br />

unter Aufsicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Finanzen<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) verwaltet. Er finanziert u. a. Entschädigungen<br />

nach dem EALG. Ein Entschädigungsanspruch<br />

der früheren Berechtigten besteht z. B. dann, wenn<br />

eine damalige DDR-Bürgerin oder ein damaliger DDR-<br />

Bürger in redlicher Weise Eigentum an einem Grundstück<br />

erworben hat und <strong>des</strong>halb eine Rückübertragung ausscheidet.<br />

Der Entschädigungsfonds erhält Zuschüsse aus<br />

dem Bun<strong>des</strong>haushalt, soweit seine Einnahmen die Ausgaben<br />

nicht decken. Die Einnahmen <strong>des</strong> Entschädigungsfonds<br />

aus ehemals in der DDR staatlich verwalteten, von<br />

ihren Berechtigten bis heute nicht beanspruchten Vermögenswerten<br />

waren bislang so gering, dass sie bei der Aufstellung<br />

der jährlichen Wirtschaftspläne nicht berücksichtigt<br />

wurden. Zwar wurden bisher noch keine Zahlungen<br />

aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt geleistet, nach Einschätzung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums benötigt der Entschädigungsfonds<br />

jedoch ab dem Jahre 2007 Bun<strong>des</strong>zuschüsse. Diese können<br />

geringer sein, wenn der Entschädigungsfonds alle<br />

ihm zustehenden Einnahmen aus ehemals in der DDR<br />

staatlich verwalteten Vermögenswerten erhält, deren Berechtigte<br />

sich nicht gemeldet haben.<br />

40.1.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hatte bereits in den Jahren 1995<br />

und 1997 festgestellt, dass dem Bun<strong>des</strong>amt der Überblick<br />

über die ehemals staatlich verwalteten, nicht beanspruchten<br />

Vermögenswerte fehlte. Seit dem Jahre 1996 forderten<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium und das Bun<strong>des</strong>amt mehrfach<br />

die zuständigen Stellen auf, diese Vermögenswerte zu<br />

melden oder Fehlmeldungen abzugeben. Den Aufforderungen<br />

kamen die Adressaten nur unzureichend nach.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hatte daraufhin im Jahre 1998<br />

zugesichert, das Bun<strong>des</strong>amt zu veranlassen, mit Hilfe der<br />

Gebietskörperschaften und der Ämter zur Regelung offener<br />

Vermögensfragen (ÄRoV) alle betroffenen Vermögenswerte<br />

zu ermitteln.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte beim Bun<strong>des</strong>amt, ob die<br />

gegebenen Zusagen eingehalten wurden, und befragte<br />

ausgewählte Gebietskörperschaften sowie die dafür zuständigen<br />

ÄRoV. Dabei stellte er Folgen<strong>des</strong> fest:<br />

● Dem Bun<strong>des</strong>amt fehlte Ende <strong>des</strong> Jahres 2003 noch immer<br />

der Überblick über die betroffenen Vermögenswerte.<br />

Es hatte die vorliegenden Meldungen und Fehlmeldungen<br />

noch nicht systematisch ausgewertet; ihre<br />

Vollständigkeit und ihren Inhalt nicht überprüft.<br />

● Das Bun<strong>des</strong>amt beschränkte sich darauf, die zuständigen<br />

Stellen in den neuen Ländern mit allgemeinen

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