Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 175 – Drucksache 16/160<br />
39.4<br />
Die Argumentation <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums vermag<br />
nicht zu überzeugen. Gründe, warum kein Verstoß gegen<br />
die Gleichmäßigkeit der Besteuerung vorliegt, hat es<br />
nicht vorgetragen. Ferner führt es keine sachgerechten<br />
Erwägungen an, die eine Steuerbefreiung rechtfertigen.<br />
Auch vor dem Hintergrund gewandelter Wertentscheidungen<br />
zum Gesundheitsschutz ist die Steuerbefreiung<br />
nicht mehr gerechtfertigt. So hat Deutschland z. B. im<br />
Jahre 2003 die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation<br />
unterzeichnet und unterstützt damit die<br />
gesundheitspolitische Zielsetzung, den Tabakkonsum<br />
wirksam zu reduzieren. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat dies als<br />
eigenes, vordringliches Gesundheitsziel definiert. Ein im<br />
Koalitionsvertrag vereinbartes nationales „Anti-Tabak-<br />
Programm“ soll ressortübergreifend die Gesamtzielsetzung<br />
verfolgen, Nichtrauchen zum Normalfall werden zu<br />
lassen und Strukturen für eine effektive Tabakkontrolle zu<br />
schaffen. Eine Steuerbefreiung im Tabakwaren produzierenden<br />
Bereich steht dieser Zielsetzung entgegen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es weiterhin für geboten,<br />
eine Entscheidung über die Abschaffung der Steuerfreiheit<br />
für Tabakwaren-Deputate herbeizuführen.<br />
40 Risiko höherer Bun<strong>des</strong>zuschüsse an<br />
den Entschädigungsfonds<br />
(Kapitel 6003 Titel 634 02)<br />
40.0<br />
Künftig notwendige Bun<strong>des</strong>zuschüsse an den Entschädigungsfonds<br />
können geringer sein, wenn dem Entschädigungsfonds<br />
alle ihm zustehenden Erlöse aus ehemals in<br />
der DDR staatlich verwalteten Grundstücken und Kontoguthaben<br />
zufließen, deren Eigentümerinnen und Eigentümer<br />
oder Inhaberinnen und Inhaber sich nicht gemeldet<br />
haben. Das Bun<strong>des</strong>amt zur Regelung offener Vermögensfragen<br />
hat keinen umfassenden Überblick über diese Vermögenswerte.<br />
Es hat die Zusage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
der Finanzen aus dem Jahre 1998, die Werte abschließend<br />
zu ermitteln, bisher nicht umgesetzt.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Finanzen erneut aufgefordert, gegenüber dem Bun<strong>des</strong>amt<br />
zur Regelung offener Vermögensfragen darauf hinzuwirken,<br />
dass es diese Vermögenswerte kurzfristig ermittelt<br />
und dafür sorgt, dass der Entschädigungsfonds alle ihm<br />
zustehenden Erlöse erhält.<br />
40.1<br />
40.1.1<br />
Die DDR hatte das Vermögen von Bürgerinnen und Bürgern<br />
mit Wohnsitz außerhalb ihres Gebietes in vielen<br />
Fällen der staatlichen Verwaltung unterstellt. Die Betroffenen<br />
hatten keine Verfügungsbefugnis über ihre Vermögenswerte<br />
wie Grundstücke oder Kontoguthaben, blieben<br />
jedoch formal Eigentümerinnen und Eigentümer oder In-<br />
haberinnen und Inhaber (Berechtigte). Staatliche Verwalter<br />
dieser Vermögenswerte waren u. a. die Räte der Städte<br />
und Gemeinden, die Betriebe der kommunalen Wohnungswirtschaft<br />
und die Staatsbank der DDR.<br />
Seit Inkrafttreten <strong>des</strong> Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes<br />
(EALG) am 1. Dezember 1994 stehen<br />
die ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerte oder<br />
deren Veräußerungserlöse dem Entschädigungsfonds zu,<br />
wenn sich deren Berechtigte nicht gemeldet haben. Der<br />
Entschädigungsfonds wird vom Bun<strong>des</strong>amt zur Regelung<br />
offener Vermögensfragen (Bun<strong>des</strong>amt) auf Weisung und<br />
unter Aufsicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Finanzen<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) verwaltet. Er finanziert u. a. Entschädigungen<br />
nach dem EALG. Ein Entschädigungsanspruch<br />
der früheren Berechtigten besteht z. B. dann, wenn<br />
eine damalige DDR-Bürgerin oder ein damaliger DDR-<br />
Bürger in redlicher Weise Eigentum an einem Grundstück<br />
erworben hat und <strong>des</strong>halb eine Rückübertragung ausscheidet.<br />
Der Entschädigungsfonds erhält Zuschüsse aus<br />
dem Bun<strong>des</strong>haushalt, soweit seine Einnahmen die Ausgaben<br />
nicht decken. Die Einnahmen <strong>des</strong> Entschädigungsfonds<br />
aus ehemals in der DDR staatlich verwalteten, von<br />
ihren Berechtigten bis heute nicht beanspruchten Vermögenswerten<br />
waren bislang so gering, dass sie bei der Aufstellung<br />
der jährlichen Wirtschaftspläne nicht berücksichtigt<br />
wurden. Zwar wurden bisher noch keine Zahlungen<br />
aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt geleistet, nach Einschätzung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums benötigt der Entschädigungsfonds<br />
jedoch ab dem Jahre 2007 Bun<strong>des</strong>zuschüsse. Diese können<br />
geringer sein, wenn der Entschädigungsfonds alle<br />
ihm zustehenden Einnahmen aus ehemals in der DDR<br />
staatlich verwalteten Vermögenswerten erhält, deren Berechtigte<br />
sich nicht gemeldet haben.<br />
40.1.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hatte bereits in den Jahren 1995<br />
und 1997 festgestellt, dass dem Bun<strong>des</strong>amt der Überblick<br />
über die ehemals staatlich verwalteten, nicht beanspruchten<br />
Vermögenswerte fehlte. Seit dem Jahre 1996 forderten<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium und das Bun<strong>des</strong>amt mehrfach<br />
die zuständigen Stellen auf, diese Vermögenswerte zu<br />
melden oder Fehlmeldungen abzugeben. Den Aufforderungen<br />
kamen die Adressaten nur unzureichend nach.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hatte daraufhin im Jahre 1998<br />
zugesichert, das Bun<strong>des</strong>amt zu veranlassen, mit Hilfe der<br />
Gebietskörperschaften und der Ämter zur Regelung offener<br />
Vermögensfragen (ÄRoV) alle betroffenen Vermögenswerte<br />
zu ermitteln.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte beim Bun<strong>des</strong>amt, ob die<br />
gegebenen Zusagen eingehalten wurden, und befragte<br />
ausgewählte Gebietskörperschaften sowie die dafür zuständigen<br />
ÄRoV. Dabei stellte er Folgen<strong>des</strong> fest:<br />
● Dem Bun<strong>des</strong>amt fehlte Ende <strong>des</strong> Jahres 2003 noch immer<br />
der Überblick über die betroffenen Vermögenswerte.<br />
Es hatte die vorliegenden Meldungen und Fehlmeldungen<br />
noch nicht systematisch ausgewertet; ihre<br />
Vollständigkeit und ihren Inhalt nicht überprüft.<br />
● Das Bun<strong>des</strong>amt beschränkte sich darauf, die zuständigen<br />
Stellen in den neuen Ländern mit allgemeinen