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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 203 – Drucksache 16/160<br />

wendig und über das Notwendige hinaus gebaut. Daher<br />

könnte es aus gesamtstaatlicher Sicht durchaus vorteilhaft<br />

sein, wenn Straßenbaumaßnahmen innerhalb eines Lan<strong>des</strong><br />

stärker in finanzielle Konkurrenz zu anderen Aufgaben<br />

treten müssten.<br />

Wenn der Bund die Verwaltung der Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />

übernimmt, sollte sich das Bun<strong>des</strong>ministerium auf die<br />

strategischen Aufgaben wie Struktur <strong>des</strong> Autobahnnetzes,<br />

Finanzierung und übergreifende Rechtsfragen konzentrieren.<br />

Alle nicht ministeriellen Aufgaben für Planung, Bau,<br />

Betrieb und Unterhalt der Bun<strong>des</strong>autobahnen sollten in<br />

einer nachgeordneten Stelle gebündelt werden. Diese<br />

Stelle könnte in der Bun<strong>des</strong>verwaltung, als Eigenbetrieb<br />

oder auch als Kapitalgesellschaft eingerichtet werden.<br />

67 Empfehlungen für das wirtschaftliche<br />

Planen, Bauen und Betreiben von<br />

Bun<strong>des</strong>fernstraßen<br />

(Kapitel 1210)<br />

67.0<br />

Der Präsident <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes als Bun<strong>des</strong>beauftragter<br />

für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat<br />

Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Bun<strong>des</strong>fernstraßen<br />

herausgegeben. Sie basieren auf Prüfungserkenntnissen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes.<br />

67.1<br />

Der Bund investiert jährlich 5,5 Mrd. Euro in Bau und<br />

Unterhaltung eines Netzes von über 53 000 km Bun<strong>des</strong>straßen<br />

und Autobahnen, das die Länder in seinem Auftrag<br />

verwalten. „Verwalten“ steht hier für eine Vielzahl<br />

von Tätigkeiten wie Planen, Vorbereiten, Durchführen<br />

und Abrechnen einzelner Baumaßnahmen bis hin zum<br />

Unterhalten und Betreiben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>fernstraßennetzes.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) behält sich die länderund<br />

verkehrsträgerübergreifende Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanung<br />

vor. Es ist gleichzeitig oberste Genehmigungsbehörde,<br />

übt die Fach- und Rechtsaufsicht aus und erstellt<br />

die Regelwerke für die Bun<strong>des</strong>fernstraßen.<br />

67.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat immer wieder Defizite beim<br />

Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau festgestellt, vor allem<br />

● zu teuer geplante und ausgeführte Brücken, Tunnelund<br />

Lärmschutzbauwerke sowie Ortsumgehungen,<br />

● unzureichende Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe<br />

von Baumaßnahmen,<br />

● fehlerhafte Kostenteilungen bei neuen oder zu ändernden<br />

Kreuzungen,<br />

● ungerechtfertigter Ausbau sowohl von Ortsdurchfahrten<br />

während <strong>des</strong> Baus von Ortsumgehungen als auch<br />

von Umleitungsstrecken bei gesperrten Bun<strong>des</strong>straßen,<br />

● unterlassene Abstufungen von Bun<strong>des</strong>straßen, die<br />

nicht mehr dem weiträumigen Verkehr dienen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>beauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung<br />

hat als Band 11 seiner Schriftenreihe die Empfehlungen<br />

„Bun<strong>des</strong>fernstraßen – Planen, Bauen und Betreiben“<br />

veröffentlicht und damit einen Bericht an die<br />

Straßenbauverwaltungen aus dem Jahre 1997 fortgeschrieben.<br />

Die Empfehlungen schildern typische Fehler<br />

und Mängel, geben Hinweise, wie diese reduziert oder<br />

vermieden werden können, und zeigen Einsparpotenziale<br />

auf. Sie spannen den Bogen von der Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanung<br />

über das Planen, Entwerfen und Vorbereiten<br />

bis hin zum Durchführen und Abrechnen einzelner Maßnahmen<br />

sowie zur betrieblichen Unterhaltung. Der Band<br />

beschäftigt sich darüber hinaus mit Fragen wie der Abstufung<br />

von Bun<strong>des</strong>straßen zu Lan<strong>des</strong>straßen und der<br />

Kostenteilung bei Kreuzungen.<br />

Die Empfehlungen richten sich nicht nur an die Beschäftigten<br />

der Straßenbauverwaltungen, sondern auch an Studierende<br />

und Lehrende. Sie enthalten Informationen für<br />

Ingenieure und Architekten sowie Unternehmen, die im<br />

Auftrag der Verwaltungen tätig sind oder bei diesen Aufgaben<br />

mitwirken wollen. Deren Kammern und Verbände<br />

sind daher ebenfalls Adressaten der Empfehlungen. Der<br />

Band soll das wirtschaftliche Denken und Handeln aller<br />

Beteiligten fördern mit dem Ziel, die zur Verfügung stehenden<br />

Mittel für den Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau wirtschaftlich<br />

und sparsam einzusetzen.<br />

67.3<br />

Der Band ist auf breite Resonanz gestoßen; das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

hat die Veröffentlichung ausdrücklich begrüßt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass nicht nur<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium und die Straßenbauverwaltungen<br />

der Länder, sondern alle Beteiligten die Empfehlungen<br />

annehmen und so dazu beitragen, unnötige Ausgaben für<br />

den Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau zu vermeiden.<br />

68 Verzicht auf nicht erforderliche Autobahnbrücken<br />

spart Millionen<br />

68.0<br />

Nach Hinweisen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes hat eine Straßenbauverwaltung<br />

zugesagt, neun geplante Autobahnbrücken<br />

nicht oder nur in geringeren Abmessungen zu<br />

bauen. Dadurch können Investitionskosten von 4,2 Mio.<br />

Euro und Unterhaltungskosten von 2,5 Mio. Euro eingespart<br />

werden. Die Verwaltung wird künftig vor Planungsbeginn<br />

prüfen, ob Brücken oder Unterführungen erforderlich<br />

sind.<br />

68.1<br />

Werden Autobahnen verbreitert, können vorhandene Brücken<br />

und Unterführungen (Kreuzungsbauwerke) zum Teil<br />

nicht erhalten bleiben. Handelt es sich um Kreuzungen<br />

mit untergeordneten Straßen und Wegen, hat die Straßenbauverwaltung<br />

abzuwägen, ob und in welchen Abmessungen<br />

ein Ersatzbauwerk notwendig ist.

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