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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 56 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Abbildung 5<br />

Mrd. Euro<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0,88<br />

1,43<br />

0,23<br />

Entwicklung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

0,87<br />

5,98<br />

4,89<br />

3,99<br />

2,99<br />

*) 2003 und 2004: Überplanmäßige Ausgaben für den Arbeitsmarkt und Wohngeld (nur 2004) in Höhe von rund 10,5 Mrd. Euro bzw. 2,6 Mrd. Euro<br />

werden nicht in der Jahresrechnung ausgewiesen, weil das Haushaltssoll durch den Nachtrag entsprechend erhöht wurde.<br />

9,55<br />

1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Die ausgewiesenen überplanmäßigen Ausgaben erstrecken<br />

sich vorwiegend auf zusätzliche Ausgaben im Einzelplan<br />

10 für Zuschüsse an die Träger der Krankenversicherung<br />

für Landwirte (122 Mio. Euro), im Einzelplan 12<br />

für Wohnungsbauprämien (68 Mio. Euro), im Einzelplan 15<br />

für den Bereich Sozialversicherung (106 Mio. Euro) und<br />

im Einzelplan 17 für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />

und für Erziehungsgeld (100 Mio. Euro, vgl.<br />

Tabelle 3).<br />

Wesentliche außerplanmäßige Ausgaben sind im Einzelplan<br />

08 bei der Abführung der Eigenmittel an die EU wegen<br />

eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland (11 Mio. Euro) angefallen.<br />

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden im<br />

Haushaltsjahr 2004 im Bun<strong>des</strong>haushalt in voller Höhe<br />

durch Minderausgaben gedeckt (vgl. Nr. 4.3.4.1 der Jahresrechnung).<br />

1.6.2 Haushaltsüberschreitungen ohne<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

Von den im Haushaltsjahr 2004 entstandenen Haushaltsüberschreitungen<br />

wurden in zwölf Fällen (Vorjahr fünf<br />

Fälle) insgesamt rund 114,1 Mio. Euro (Vorjahr rund<br />

6,7 Mio. Euro) ohne die notwendige Zustimmung <strong>des</strong><br />

0,37<br />

5,76<br />

2,81<br />

5,51<br />

4,9<br />

2,4<br />

10,5 *)<br />

0,77<br />

2,6 *)<br />

0,67<br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums geleistet, und zwar bei fünf Einzelplänen.<br />

Gegenüber dem Vorjahr ist damit wieder ein Anwachsen<br />

sowohl der Gesamtsumme als auch der Anzahl<br />

der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu verzeichnen,<br />

denen das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht zugestimmt hat<br />

(vgl. Abbildung 6). Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat in acht<br />

Fällen in der Haushaltsrechnung bestätigt, dass es bei<br />

rechtzeitiger Vorlage <strong>des</strong> Antrags seine Zustimmung zu<br />

der Haushaltsüberschreitung erteilt hätte. In drei Fällen<br />

hat das Bun<strong>des</strong>ministerium eine solche Erklärung nicht<br />

abgegeben, da das Ressort (Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen) nicht oder nicht hinreichend<br />

dargelegt und begründet hatte, dass die Voraussetzungen<br />

für die geleisteten Ausgaben vorlagen. Es handelt<br />

sich dabei um Ausgaben in Höhe von insgesamt rund<br />

3,5 Mio. Euro für Sachverständige, den Baukostenzuschuss<br />

zur Schienenverkehrsanbindung <strong>des</strong> Flughafens<br />

Berlin Brandenburg International und für Prämien nach<br />

dem Wohnungsbauprämiengesetz. In einem weiteren Fall<br />

wurden Mehrausgaben für Wohngeld in Höhe von rund<br />

77,5 Mio. Euro überplanmäßig ohne Genehmigung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums geleistet. Die rückwirkende Anhebung<br />

der Titelansätze durch den Nachtragshaushalt hat<br />

bewirkt, dass diese überplanmäßigen Ausgaben in der<br />

Jahresrechnung nicht mehr auszuweisen waren (siehe<br />

auch Nr. 1.6.1).

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