Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 56 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Abbildung 5<br />
Mrd. Euro<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0,88<br />
1,43<br />
0,23<br />
Entwicklung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
0,87<br />
5,98<br />
4,89<br />
3,99<br />
2,99<br />
*) 2003 und 2004: Überplanmäßige Ausgaben für den Arbeitsmarkt und Wohngeld (nur 2004) in Höhe von rund 10,5 Mrd. Euro bzw. 2,6 Mrd. Euro<br />
werden nicht in der Jahresrechnung ausgewiesen, weil das Haushaltssoll durch den Nachtrag entsprechend erhöht wurde.<br />
9,55<br />
1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Die ausgewiesenen überplanmäßigen Ausgaben erstrecken<br />
sich vorwiegend auf zusätzliche Ausgaben im Einzelplan<br />
10 für Zuschüsse an die Träger der Krankenversicherung<br />
für Landwirte (122 Mio. Euro), im Einzelplan 12<br />
für Wohnungsbauprämien (68 Mio. Euro), im Einzelplan 15<br />
für den Bereich Sozialversicherung (106 Mio. Euro) und<br />
im Einzelplan 17 für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />
und für Erziehungsgeld (100 Mio. Euro, vgl.<br />
Tabelle 3).<br />
Wesentliche außerplanmäßige Ausgaben sind im Einzelplan<br />
08 bei der Abführung der Eigenmittel an die EU wegen<br />
eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland (11 Mio. Euro) angefallen.<br />
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden im<br />
Haushaltsjahr 2004 im Bun<strong>des</strong>haushalt in voller Höhe<br />
durch Minderausgaben gedeckt (vgl. Nr. 4.3.4.1 der Jahresrechnung).<br />
1.6.2 Haushaltsüberschreitungen ohne<br />
Zustimmung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
Von den im Haushaltsjahr 2004 entstandenen Haushaltsüberschreitungen<br />
wurden in zwölf Fällen (Vorjahr fünf<br />
Fälle) insgesamt rund 114,1 Mio. Euro (Vorjahr rund<br />
6,7 Mio. Euro) ohne die notwendige Zustimmung <strong>des</strong><br />
0,37<br />
5,76<br />
2,81<br />
5,51<br />
4,9<br />
2,4<br />
10,5 *)<br />
0,77<br />
2,6 *)<br />
0,67<br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums geleistet, und zwar bei fünf Einzelplänen.<br />
Gegenüber dem Vorjahr ist damit wieder ein Anwachsen<br />
sowohl der Gesamtsumme als auch der Anzahl<br />
der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu verzeichnen,<br />
denen das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht zugestimmt hat<br />
(vgl. Abbildung 6). Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat in acht<br />
Fällen in der Haushaltsrechnung bestätigt, dass es bei<br />
rechtzeitiger Vorlage <strong>des</strong> Antrags seine Zustimmung zu<br />
der Haushaltsüberschreitung erteilt hätte. In drei Fällen<br />
hat das Bun<strong>des</strong>ministerium eine solche Erklärung nicht<br />
abgegeben, da das Ressort (Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen) nicht oder nicht hinreichend<br />
dargelegt und begründet hatte, dass die Voraussetzungen<br />
für die geleisteten Ausgaben vorlagen. Es handelt<br />
sich dabei um Ausgaben in Höhe von insgesamt rund<br />
3,5 Mio. Euro für Sachverständige, den Baukostenzuschuss<br />
zur Schienenverkehrsanbindung <strong>des</strong> Flughafens<br />
Berlin Brandenburg International und für Prämien nach<br />
dem Wohnungsbauprämiengesetz. In einem weiteren Fall<br />
wurden Mehrausgaben für Wohngeld in Höhe von rund<br />
77,5 Mio. Euro überplanmäßig ohne Genehmigung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums geleistet. Die rückwirkende Anhebung<br />
der Titelansätze durch den Nachtragshaushalt hat<br />
bewirkt, dass diese überplanmäßigen Ausgaben in der<br />
Jahresrechnung nicht mehr auszuweisen waren (siehe<br />
auch Nr. 1.6.1).