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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 74 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit<br />

oder nach Altersteilzeit schrittweise von 60 auf 63 Jahre<br />

angehoben.<br />

Die kurz- und längerfristig wirkenden Maßnahmen erscheinen<br />

überwiegend geeignet, die Stabilisierung der Finanzlage<br />

in der Rentenversicherung zu unterstützen. Die<br />

Absenkung der Schwankungsreserve stellt allerdings keinen<br />

nachhaltigen Konsolidierungsbeitrag für die Rentenfinanzen<br />

dar. Die Absenkung <strong>des</strong> Zielwertes auf 20 % einer<br />

Monatsausgabe führt vielmehr zu einer weiteren<br />

Verringerung der unterjährigen Liquidität in der Rentenversicherung,<br />

die der Bund im Rahmen der Bereitstellung<br />

seiner Zuschüsse sicherzustellen hat (vgl. § 11 Abs. 4<br />

Haushaltsgesetz <strong>2005</strong>).<br />

2.2.2.2<br />

Die Bun<strong>des</strong>leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung<br />

(einschließlich der Defizitabdeckung bei der knapp-<br />

schaftlichen Rentenversicherung) sind das strukturelle<br />

Hauptproblem im Ausgabenbereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts.<br />

Nicht zuletzt aufgrund der auf dem Rentensektor<br />

durchgeführten Reformmaßnahmen 2 machen die Bun<strong>des</strong>leistungen<br />

einen immer größer werdenden Anteil <strong>des</strong><br />

Haushaltsvolumens aus. Während sie im Jahre 1992 nur<br />

14 % der Gesamtausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts beanspruchten,<br />

liegt ihr Anteil im Haushaltsjahr <strong>2005</strong> mit<br />

30,6 % mehr als doppelt so hoch. In Relation zu den Steuereinnahmen<br />

ist das Verhältnis noch erheblich ungünstiger:<br />

In diesem Jahr fließen 41,6 % aller Steuereinnahmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den Rentenbereich. Im Jahre 1992 waren<br />

es demgegenüber nur rund 17 % (vgl. Abbildung 6).<br />

2 In den letzten Jahren z. B. Rentenreformgesetz 1999 u. a. mit Einführung<br />

<strong>des</strong> zusätzlichen Bun<strong>des</strong>zuschusses; Gesetz zu Korrekturen in<br />

der Sozialversicherung (1999) u. a. mit Übernahme der Beiträge für<br />

Kindererziehungszeiten durch den Bund und Erstattung von einigungsbedingten<br />

Leistungen an die Träger der Rentenversicherung.<br />

Abbildung 6<br />

Verhältnis der Leistungen an die Rentenversicherung zu den Gesamtausgaben und<br />

den Steuereinnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Prozent<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

17,0 18,0<br />

14,0 14,0<br />

19,4<br />

15,6<br />

20,9<br />

23,8<br />

26,1<br />

16,5 17,7 19,6<br />

29,4<br />

22,0<br />

Prozentualer Anteil der Leistungen<br />

an die RV an den Steuereinnahmen<br />

im Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

31,4<br />

24,5<br />

32,7<br />

35,7<br />

26,6 28,4<br />

0<br />

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 <strong>2005</strong><br />

Jahr<br />

38,0<br />

29,2<br />

40,3<br />

30,1<br />

Prozentualer Anteil der Leistungen<br />

an die RV an den Gesamtausgaben<br />

im Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

41,4<br />

30,8<br />

41,6<br />

30,6

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