Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 149 – Drucksache 16/160<br />
hat das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht nachgewiesen, dass eine<br />
solche Regelung bei Vertragsschluss unwirtschaftlich ist.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird bei der Prüfung von Entwicklungs-<br />
und Beschaffungsvorhaben auch künftig darauf<br />
achten, dass die Verträge nicht nur Regelungen zur<br />
Planung und Behandlung der Obsoleszenzen enthalten,<br />
sondern insbesondere auch keine einseitige Kostenverlagerung<br />
auf den Auftraggeber.<br />
25 1,3 Mio. Euro für Verwundetentransportsystem,<br />
dem wichtige<br />
Zulassung fehlt<br />
(Kapitel 1403)<br />
25.0<br />
Zur intensivmedizinischen Versorgung verwundeter und<br />
kranker Soldaten auch während <strong>des</strong> Lufttransports hat<br />
die Bun<strong>des</strong>wehr als „dringenden Sofortbedarf“ acht Verwundetentransportsysteme<br />
beschafft und dafür rund<br />
1,3 Mio. Euro ausgegeben. Die Systeme erhielten nicht<br />
die erforderliche Flugzulassung und ließen sich nicht<br />
nachbessern. Dies hätte rechtzeitig vor der Beschaffungsentscheidung<br />
festgestellt werden können. Die Ausgaben<br />
waren vermeidbar.<br />
25.1<br />
Zur intensivmedizinischen Versorgung verwundeter und<br />
kranker Soldaten während <strong>des</strong> Lufttransports beschaffte<br />
die Bun<strong>des</strong>wehr in den Jahren 2000 und 2001 in drei<br />
Losen acht Verwundetentransportsysteme (Systeme) im<br />
Wert von insgesamt rund 1,3 Mio. Euro. Sie bestanden<br />
aus einer Trage mit Fahrgestell, die mit intensivmedizinischen<br />
Zusatzgeräten (z. B. Beatmungsgerät) aufzurüsten<br />
war. Für einen Einsatz im Lufttransport mussten die Systeme<br />
bestimmte luftfahrttechnische Voraussetzungen erfüllen<br />
und nach entsprechender Überprüfung zugelassen<br />
sein (Feststellung der Luftfahrtverträglichkeit, im Weiteren:<br />
Flugzulassung).<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof untersuchte mit Unterstützung<br />
<strong>des</strong> Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Berlin im Jahre 2004<br />
diese Beschaffung und stellte fest:<br />
Ende Juli 1999 präsentierte ein Firmenkonsortium in einer<br />
Heeresfliegerbrigade Rettungsmittel, darunter auch ein<br />
Verwundetentransportsystem. Mitte August 1999 forderte<br />
das Heeresführungskommando auf Antrag <strong>des</strong> Generals<br />
der Heeresflieger die Beschaffung derartiger Systeme.<br />
Das Heeresunterstützungskommando beantragte daraufhin<br />
Ende August 1999 beim Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) als „dringenden Sofortbedarf“<br />
die dezentrale Beschaffung von acht Systemen, die<br />
allerdings eine Flugzulassung haben sollten. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
ließ Alternativangebote zum Angebot <strong>des</strong><br />
Firmenkonsortiums einholen und bewerten. Die Bewertung<br />
der Angebote ergab, dass nur der „Auslöser“ <strong>des</strong> Be-<br />
schaffungsantrages, das Angebot <strong>des</strong> Firmenkonsortiums,<br />
die Anforderungen <strong>des</strong> Heeres erfüllte. Allerdings waren<br />
auch diese Systeme nach Auffassung <strong>des</strong> für die Beschaffung<br />
zuständigen Bun<strong>des</strong>amtes für Wehrtechnik und Beschaffung<br />
technisch nicht ausgereift. Dennoch kaufte die<br />
Bun<strong>des</strong>wehr die Systeme <strong>des</strong> Firmenkonsortiums.<br />
Für die ersten vier Systeme erteilte die Wehrtechnische<br />
Dienststelle für Luftfahrzeuge – Musterprüfwesen für<br />
Luftfahrtgerät der Bun<strong>des</strong>wehr (Musterprüfstelle) Anfang<br />
Dezember 2000 eine eingeschränkte Flugzulassung. Damit<br />
durften diese Systeme nur in Flugzeugen transportiert<br />
werden, soweit dies ohne konstruktive Veränderungen am<br />
Flugzeug und ohne Beeinträchtigung der Flugeigenschaften<br />
und -sicherheit möglich war.<br />
Für die weiteren vier im Jahre 2001 beschafften Systeme<br />
erteilte die Musterprüfstelle wegen mechanischer Mängel<br />
keine Flugzulassung. Sie widerrief vielmehr Mitte Januar<br />
<strong>2005</strong> auch ihre anfängliche (eingeschränkte) Flugzulassung<br />
aus dem Jahre 2000. Sie begründete dies mit einer<br />
Reihe von Mängeln der Systeme, die nicht behoben werden<br />
könnten. So sei das Fahrgestell der Systeme zu<br />
schwach für deren Gewicht, die Zusatzgeräte seien teils<br />
für ihren Zweck ungeeignet und könnten nicht nachgebessert<br />
werden. Die Systeme überschritten die zulässige<br />
Bodendruckbelastung in den Hubschraubern um ein Vielfaches.<br />
Das Tragensystem sei überdies so schwer, dass es<br />
selbst durch vier (männliche) Personen auf unbefestigten<br />
Wegen und auf leicht abschüssigem, asphaltiertem Gelände<br />
nicht zu handhaben sei.<br />
Damit ließen sich alle acht Systeme nicht für den Lufttransport<br />
einsetzen, also für den Zweck, für den sie mit<br />
hoher Dringlichkeit beschafft worden waren.<br />
25.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die Bun<strong>des</strong>wehr<br />
1,3 Mio. Euro für die Beschaffung von Verwundetentransportsystemen<br />
ausgegeben hat, die nicht wie<br />
vorgesehen eingesetzt werden können.<br />
Nach seiner Auffassung war diese Fehlbeschaffung vermeidbar.<br />
So waren die vom Firmenkonsortium vorgestellten<br />
Systeme erkennbar nicht so ausgereift, dass ihre Beschaffung<br />
auf dem Wege <strong>des</strong> „dringenden Sofortbedarfs“<br />
eingeleitet werden durfte. Schon die anfängliche eingeschränkte<br />
Flugzulassung mit der Folge, dass weitere Beschaffungen<br />
eingeleitet wurden, hätte nicht erteilt werden<br />
dürfen; sie beruhte auf erkennbar falschen Daten und Annahmen.<br />
Ihr Widerruf hätte zumin<strong>des</strong>t die Beschaffung<br />
der letzten vier Systeme verhindern können, wenn er<br />
nicht erst im Jahre <strong>2005</strong> erfolgt wäre. Die für den Widerruf<br />
angegebenen Gründe waren jedenfalls schon bei Lieferung<br />
der ersten Systeme ohne zeitraubende Prüfungen<br />
leicht erkennbar.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert,<br />
die Verantwortlichkeiten für diese Fehlbeschaffung<br />
zu klären und ggf. ein Regressverfahren einzuleiten.