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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/160<br />

Haushaltsjahr<br />

ursprüngl.<br />

Soll<br />

Soll<br />

einschl.<br />

Nachtrag<br />

Wesentliche Abschlussergebnisse<br />

2004 Vorjahr 2003<br />

Ist<br />

Abweichung<br />

ggü. ursprüngl.<br />

Soll<br />

Mrd. Euro<br />

Abweichung<br />

ggü. Soll<br />

einschl.<br />

Nachtrag<br />

Soll Ist<br />

1 Ist-Einnahmen sind bereinigt (ohne Münzeinnahmen, Haushaltskredite, haushaltstechnische Verrechnungen und durchlaufende Mittel).<br />

2 Ist-Ausgaben sind bereinigt (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und durchlaufende Mittel).<br />

3 Zinsausgaben lt. Kapitel 3205.<br />

Tabelle 1<br />

Abweichung<br />

Einnahmen 1 227,7 211,8 211,8 – 15,9 0,0 216,4 217,5 1,1<br />

– Steuereinnahmen 197,7 186,6 187,0 – 10,7 0,4 190,8 191,9 1,1<br />

– Sonstige Einnahmen<br />

30,0 25,2 24,8 – 5,2 – 0,4 25,6 25,6 –<br />

Ausgaben 2 257,3 255,6 251,6 – 5,7 – 4,0 260,2 256,7 – 3,5<br />

darunter:<br />

Zinsausgaben 3 37,7 36,8 36,3 – 1,4 – 0,5 37,9 36,9 – 1,0<br />

Investitionsausgaben 24,6 24,6 22,4 – 2,2 – 2,2 26,7 25,7 – 1,0<br />

Saldo der durchlaufenden<br />

Mittel – – 0,0 – 0,1<br />

Finanzierungssaldo – 29,6 – 43,8 – 39,8 – 10,2 4,0 – 43,8 – 39,2 4,6<br />

Münzeinnahmen 0,3 0,3 0,3 0,0 0,0 0,4 0,6 0,2<br />

Nettokreditaufnahme<br />

29,3 43,5 39,5 10,2 – 4,0 43,4 38,6 4,8<br />

Die Höhe der Investitionsausgaben bildet nach Artikel<br />

115 Satz 1 Grundgesetz die Regelobergrenze für die<br />

Nettokreditaufnahme. Schon nach dem ursprünglichen<br />

Haushaltsgesetz sollte die Nettoneuverschuldung mit<br />

29,3 Mrd. Euro über die investiven Ausgaben (24,6 Mrd.<br />

Euro) hinausgehen. Das Überschreiten der Kreditobergrenze<br />

bereits im Haushaltsentwurf rechtfertigte die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

damit, dass das zum Teil kreditfinanzierte<br />

Vorziehen der dritten Steuerreformstufe von <strong>2005</strong> nach<br />

2004 zusammen mit den durch die Agenda 2010 eingeleiteten<br />

strukturellen Reformen einer Störung <strong>des</strong><br />

gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts entgegenwirken<br />

würde.<br />

Mit dem Nachtragshaushalt stieg die Nettoneuverschuldung<br />

auf 43,5 Mrd. Euro bei gleich bleibender Höhe der<br />

Investitionsausgaben. Die Bun<strong>des</strong>regierung erklärte, das<br />

gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört und zur<br />

Überwindung dieser Störung sei ein Überschreiten der<br />

Regelobergrenze nach Artikel 115 Grundgesetz zulässig<br />

und erforderlich. Massive Eingriffe auf der Ausgabenund<br />

Einnahmenseite würden die Störung <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />

Gleichgewichts tendenziell noch verstärken.<br />

Daher würden unvermeidbare Mehrbelastungen durch<br />

eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme ausgeglichen.<br />

Zwei Fraktionen <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages haben das<br />

Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens<br />

ersucht, die Vereinbarkeit <strong>des</strong> Haushaltsgesetzes<br />

2004 sowie <strong>des</strong> Nachtragshaushaltsgesetzes<br />

2004 mit dem Grundgesetz zu prüfen und beantragt, sie<br />

für unvereinbar mit dem Grundgesetz und daher für nichtig<br />

zu erklären.<br />

In der Antragsschrift werden Verstöße gegen das Ausgleichsgebot<br />

und das Vollständigkeits- und Wahrheitsgebot<br />

– insbesondere im Hinblick auf die Veranschlagung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>bankgewinns und der Ausgaben für den Arbeitsmarkt<br />

– sowie gegen die Kreditbegrenzungsvorschrift<br />

<strong>des</strong> Artikels 115 Grundgesetz gerügt.

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