Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 183 – Drucksache 16/160<br />
45.1<br />
Das Auswärtige Amt fördert die schulische Arbeit im<br />
Ausland als Teil seiner auswärtigen Kulturpolitik. Es<br />
stellt Mittel bereit, um die in Deutschland beurlaubten<br />
Lehrkräfte während ihrer Tätigkeit bei ausländischen<br />
Schulträgern zu finanzieren. Die Höhe dieser als Zuwendung<br />
vergebenen Zahlungen an die Lehrkräfte ist in einer<br />
Richtlinie festgelegt. Diese regelt auch die jährliche Sonderzahlung,<br />
die sich zunächst an den Regelungen für<br />
Bun<strong>des</strong>bedienstete anlehnte. Seit dem Jahre 1993 galten<br />
damit die Sonderzahlungskürzungen für Bun<strong>des</strong>bedienstete<br />
auch für die Lehrkräfte im Ausland.<br />
Im Jahre 1999 änderte das Auswärtige Amt die Richtlinie<br />
für die Lehrkräfte im Ausland und hob die Kürzungen der<br />
jährlichen Sonderzahlung auf. Die Lehrkräfte im Ausland<br />
erhielten daraufhin bis zu 19 % höhere Sonderzahlungen<br />
als vergleichbare Bun<strong>des</strong>bedienstete.<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern<br />
(Einzelplan 06)<br />
46 Bereinigte Verwaltungsvorschriften <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> werden in einer Datenbank<br />
zusammengefasst<br />
46.0<br />
Auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes errichtet das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern eine zentrale Datenbank,<br />
in der die bereinigten, das heißt, die auf ihre Notwendigkeit<br />
und Zweckmäßigkeit überprüften Verwaltungsvorschriften<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> elektronisch nachgewiesen werden.<br />
Abgesehen von fest definierten Ausnahmen entsteht damit<br />
ein Verzeichnis <strong>des</strong> gesamten für die Verwaltung geltenden<br />
untergesetzlichen Normenbestan<strong>des</strong>. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
<strong>des</strong> Innern hob im Zuge der Bereinigung<br />
etwa 20 % der Verwaltungsvorschriften in seinem Zuständigkeitsbereich<br />
auf und stellte die verbliebenen Normen<br />
in das Verzeichnis ein. Alle anderen Ressorts sind nun<br />
aufgefordert, ihre bereinigten Normenbestände ebenfalls<br />
in die Datenbank einzustellen.<br />
46.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hatte im Jahre 1999 geprüft, ob<br />
Gestaltung, Ordnung und Überprüfung der Verwaltungsvorschriften<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bestimmten Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />
genügen. Er hatte festgestellt, dass Verwaltungsvorschriften<br />
entgegen einer Richtlinie der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
aus dem Jahre 1989 nicht in vollständigen und systematischen<br />
Verzeichnissen erfasst waren. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hatte empfohlen, den Bestand der Verwaltungsvorschriften<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den einzelnen Ressorts<br />
festzustellen und die einzelnen Vorschriften daraufhin zu<br />
prüfen, ob sie noch notwendig und zweckmäßig sind.<br />
Die so bereinigten Verwaltungsvorschriften sollten in<br />
45.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das Auswärtige<br />
Amt die Kürzungen der jährlichen Sonderzahlung<br />
für Lehrkräfte im Ausland im Jahre 1999 ausgesetzt hatte.<br />
Er hat angeregt, die Sonderzahlungen für die Lehrkräfte<br />
im Ausland den entsprechenden Zahlungen für Bedienstete<br />
im Inland anzupassen.<br />
45.3<br />
Das Auswärtige Amt ist der Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
gefolgt. Es hat bereits im Jahre 2004 die<br />
Richtlinie für die Lehrkräfte im Ausland geändert und die<br />
Sonderzahlungsregelungen denen der Bun<strong>des</strong>bediensteten<br />
angepasst. Das Auswärtige Amt spart dadurch jährlich<br />
1,65 Mio. Euro.<br />
vollständigen Gültigkeitsverzeichnissen, am besten in<br />
Form einer Datenbank, nachgewiesen werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hatte dies auch im Interesse der Leistungsfähigkeit,<br />
Transparenz und Berechenbarkeit der<br />
Verwaltung für erforderlich gehalten. Über seine Erkenntnisse<br />
hatte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof in seinen <strong>Bemerkungen</strong><br />
2000 (Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 14/4662 Nr. 9)<br />
berichtet.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages hatte sich der Auffassung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes angeschlossen und<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
am 26. Januar 2001 aufgefordert, die erforderlichen<br />
Schritte zur Einrichtung einer entsprechenden Datenbank<br />
bis Ende 2002 zu unternehmen und über den Sachstand<br />
zu berichten.<br />
46.2<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium entwickelte hierauf in einem<br />
Pilotprojekt am Beispiel <strong>des</strong> Dienstrechts zunächst ein<br />
Modell für eine allgemeine Datenbank von Verwaltungsvorschriften.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte bei einer<br />
Nachprüfung im Jahre 2002 fest, dass trotz sachgerechter<br />
Ansätze das Hauptziel, eine umfassende Datenbank aller<br />
Verwaltungsvorschriften der Bun<strong>des</strong>ministerien zu schaffen,<br />
nicht erreicht worden war. Denn neben den dienstrechtlichen<br />
Normen sollten alle Verwaltungsvorschriften<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> vollständig in die Datenbank aufgenommen<br />
werden. Zugleich sollte der Gesamtbestand im Sinne<br />
einer Deregulierung überprüft werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
setzte sich dafür ein, dass im weiteren Projektverlauf<br />
auch alle anderen Ressorts ihre Verwaltungsvorschriften<br />
in die Datenbank einstellen sollten.