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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 44 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />

82 Erhebliche Mängel beim Förderprogramm<br />

„Juniorprofessur“<br />

werden behoben<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

hat die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof festgestellten<br />

Mängel zum Anlass genommen, seine Förderpraxis<br />

beim Programm „Juniorprofessur“ zu verbessern. Es<br />

prüft nunmehr bei den Hochschulen, ob diese seine Zuwendungen<br />

zweckentsprechend verwendet haben. Es wird<br />

für das geplante Nachfolgeprogramm die zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben eindeutig festlegen, um einem zweckwidrigen<br />

Einsatz von Fördermitteln vorzubeugen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium förderte in den Jahren 2001 bis<br />

2004 Investitionen für die Ausstattung von Juniorprofessuren<br />

an Hochschulen mit Zuwendungen von 52 Mio. Euro.<br />

Die laufenden Ausgaben sollte das jeweilige Land tragen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz fest, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

nicht hinreichend prüfte, ob die Hochschulen<br />

die Mittel zweckentsprechend verwendeten. Zwei<br />

von fünf geprüften Hochschulen zahlten unaufgefordert<br />

insgesamt 1,9 Mio. Euro zurück, nachdem das Prüfungsamt<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz angekündigt hatte, bei ihnen zu<br />

prüfen. Die fünf Hochschulen hatten weniger als die<br />

Hälfte der Mittel nachweislich in die Erstausstattung von<br />

Juniorprofessuren investiert. Mit den übrigen Mitteln finanzierten<br />

sie teilweise laufende Ausgaben wie Baumaßnahmen,<br />

Reisekosten und Büromaterial. Die restlichen Fördermittel<br />

befanden sich auf ihren Konten. Selbst wenn<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium bekannt wurde, dass Hochschulen<br />

die ausgezahlten Mittel nicht alsbald für den Zuwendungszweck<br />

verwendeten, verlangte es in einigen Fällen<br />

keine Zinsen. Zudem verlängerte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

das Programm bereits zwei Mal, obwohl ihm keine systematisch<br />

gewonnenen Erkenntnisse zum Erfolg der Förderung<br />

vorlagen. Ein Nachfolgeprogramm ist für das Jahr<br />

<strong>2005</strong> geplant.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert,<br />

● bei den Hochschulen vor Ort zu prüfen, ob sie die Mittel<br />

zweckentsprechend verwendeten,<br />

● Zinsen zu erheben, wenn die Hochschulen die ausgezahlten<br />

Mittel nicht alsbald für den Zuwendungszweck<br />

einsetzten,<br />

● zu untersuchen, ob die mit der Förderung verbundenen<br />

Ziele erreicht wurden und<br />

● künftig eindeutig festzulegen, welche Ausgaben förderfähig<br />

sind.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

aufgegriffen und verbessert damit<br />

seine Förderpraxis.<br />

83 Forderungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> werden künftig<br />

konsequent geltend gemacht<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

ist einer Forderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

gefolgt und will anders als bisher finanzielle<br />

Forderungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> gegen institutionell geförderte<br />

Zuwendungsempfänger konsequent geltend machen. Dabei<br />

wird es auch das Ziel verfolgen, eine Präventionswirkung<br />

zu entfalten, wenn Erstattungsforderungen auf einem<br />

gravierenden Fehlverhalten <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

beruhen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium gewährte einer Forschungseinrichtung<br />

institutionelle Förderung und zusätzlich eine<br />

Projektförderung in Höhe von 640 000 Euro. Da die Einrichtung<br />

in ihrem Zuwendungsantrag für die Projektförderung<br />

wesentliche Tatsachen verschwiegen hatte, nahm<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium diese Förderung kurz vor dem<br />

Jahresende zurück und verlangte von der Einrichtung, die<br />

Zuwendung zu erstatten. Gleichzeitig zog es den zurückgeforderten<br />

Betrag von einer für die institutionelle Förderung<br />

noch vorhandenen Ausgabeermächtigung ab, um<br />

seine Forderung aufzurechnen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

sah die Erstattung damit als bewirkt an und teilte dies der<br />

Einrichtung mit.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dieses Vorgehen kritisiert,<br />

da der Erstattungsforderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

keine Forderung der Einrichtung aus der institutionellen<br />

Förderung gegenüber stand. Die Ausgabeermächtigung,<br />

die nur den finanziellen Rahmen möglicher Forderungen<br />

der Einrichtung festlegt, wäre am bevorstehenden Jahresende<br />

verfallen. Im Ergebnis hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

nicht gegen Forderungen der Einrichtung aufgerechnet,<br />

sondern auf die Erstattung verzichtet. Für die Einrichtung<br />

blieb ihr Fehlverhalten ohne Konsequenzen, da die Erstattungsforderung<br />

aufgrund <strong>des</strong> Vertrauensschutzes nicht<br />

mehr geltend gemacht werden kann. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

hätte statt<strong>des</strong>sen auf der Erstattung bestehen müssen.<br />

Die damit verbundenen Prüfungen und Auflagen hätten<br />

künftigem Fehlverhalten vorbeugen können.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium teilt die Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

und will Forderungen anders als bisher<br />

konsequent und auch mit Blick auf entstehende Präventionswirkungen<br />

geltend machen.<br />

84 Unzulässige Teilerlasse von<br />

BAföG-Darlehen gestoppt<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) hat die langjährige Verwaltungspraxis<br />

beendet, Darlehen nach dem Bun<strong>des</strong>ausbildungsförderungsgesetz<br />

auch ohne Vorliegen der gesetzlichen

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