Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 44 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />
82 Erhebliche Mängel beim Förderprogramm<br />
„Juniorprofessur“<br />
werden behoben<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
hat die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof festgestellten<br />
Mängel zum Anlass genommen, seine Förderpraxis<br />
beim Programm „Juniorprofessur“ zu verbessern. Es<br />
prüft nunmehr bei den Hochschulen, ob diese seine Zuwendungen<br />
zweckentsprechend verwendet haben. Es wird<br />
für das geplante Nachfolgeprogramm die zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben eindeutig festlegen, um einem zweckwidrigen<br />
Einsatz von Fördermitteln vorzubeugen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium förderte in den Jahren 2001 bis<br />
2004 Investitionen für die Ausstattung von Juniorprofessuren<br />
an Hochschulen mit Zuwendungen von 52 Mio. Euro.<br />
Die laufenden Ausgaben sollte das jeweilige Land tragen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz fest, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
nicht hinreichend prüfte, ob die Hochschulen<br />
die Mittel zweckentsprechend verwendeten. Zwei<br />
von fünf geprüften Hochschulen zahlten unaufgefordert<br />
insgesamt 1,9 Mio. Euro zurück, nachdem das Prüfungsamt<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Koblenz angekündigt hatte, bei ihnen zu<br />
prüfen. Die fünf Hochschulen hatten weniger als die<br />
Hälfte der Mittel nachweislich in die Erstausstattung von<br />
Juniorprofessuren investiert. Mit den übrigen Mitteln finanzierten<br />
sie teilweise laufende Ausgaben wie Baumaßnahmen,<br />
Reisekosten und Büromaterial. Die restlichen Fördermittel<br />
befanden sich auf ihren Konten. Selbst wenn<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium bekannt wurde, dass Hochschulen<br />
die ausgezahlten Mittel nicht alsbald für den Zuwendungszweck<br />
verwendeten, verlangte es in einigen Fällen<br />
keine Zinsen. Zudem verlängerte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
das Programm bereits zwei Mal, obwohl ihm keine systematisch<br />
gewonnenen Erkenntnisse zum Erfolg der Förderung<br />
vorlagen. Ein Nachfolgeprogramm ist für das Jahr<br />
<strong>2005</strong> geplant.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert,<br />
● bei den Hochschulen vor Ort zu prüfen, ob sie die Mittel<br />
zweckentsprechend verwendeten,<br />
● Zinsen zu erheben, wenn die Hochschulen die ausgezahlten<br />
Mittel nicht alsbald für den Zuwendungszweck<br />
einsetzten,<br />
● zu untersuchen, ob die mit der Förderung verbundenen<br />
Ziele erreicht wurden und<br />
● künftig eindeutig festzulegen, welche Ausgaben förderfähig<br />
sind.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
aufgegriffen und verbessert damit<br />
seine Förderpraxis.<br />
83 Forderungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> werden künftig<br />
konsequent geltend gemacht<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
ist einer Forderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
gefolgt und will anders als bisher finanzielle<br />
Forderungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> gegen institutionell geförderte<br />
Zuwendungsempfänger konsequent geltend machen. Dabei<br />
wird es auch das Ziel verfolgen, eine Präventionswirkung<br />
zu entfalten, wenn Erstattungsforderungen auf einem<br />
gravierenden Fehlverhalten <strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />
beruhen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium gewährte einer Forschungseinrichtung<br />
institutionelle Förderung und zusätzlich eine<br />
Projektförderung in Höhe von 640 000 Euro. Da die Einrichtung<br />
in ihrem Zuwendungsantrag für die Projektförderung<br />
wesentliche Tatsachen verschwiegen hatte, nahm<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium diese Förderung kurz vor dem<br />
Jahresende zurück und verlangte von der Einrichtung, die<br />
Zuwendung zu erstatten. Gleichzeitig zog es den zurückgeforderten<br />
Betrag von einer für die institutionelle Förderung<br />
noch vorhandenen Ausgabeermächtigung ab, um<br />
seine Forderung aufzurechnen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
sah die Erstattung damit als bewirkt an und teilte dies der<br />
Einrichtung mit.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dieses Vorgehen kritisiert,<br />
da der Erstattungsforderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
keine Forderung der Einrichtung aus der institutionellen<br />
Förderung gegenüber stand. Die Ausgabeermächtigung,<br />
die nur den finanziellen Rahmen möglicher Forderungen<br />
der Einrichtung festlegt, wäre am bevorstehenden Jahresende<br />
verfallen. Im Ergebnis hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
nicht gegen Forderungen der Einrichtung aufgerechnet,<br />
sondern auf die Erstattung verzichtet. Für die Einrichtung<br />
blieb ihr Fehlverhalten ohne Konsequenzen, da die Erstattungsforderung<br />
aufgrund <strong>des</strong> Vertrauensschutzes nicht<br />
mehr geltend gemacht werden kann. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
hätte statt<strong>des</strong>sen auf der Erstattung bestehen müssen.<br />
Die damit verbundenen Prüfungen und Auflagen hätten<br />
künftigem Fehlverhalten vorbeugen können.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium teilt die Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
und will Forderungen anders als bisher<br />
konsequent und auch mit Blick auf entstehende Präventionswirkungen<br />
geltend machen.<br />
84 Unzulässige Teilerlasse von<br />
BAföG-Darlehen gestoppt<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) hat die langjährige Verwaltungspraxis<br />
beendet, Darlehen nach dem Bun<strong>des</strong>ausbildungsförderungsgesetz<br />
auch ohne Vorliegen der gesetzlichen