05.08.2013 Aufrufe

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache 16/160 – 104 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

und 107 Grundgesetz, d. h. über eine aufgabenangemessene<br />

Finanzausstattung aller Gebietskörperschaften durch<br />

Beteiligung am Steueraufkommen, führt nach seiner Auffassung<br />

bei allen Beteiligten in Bund und Ländern zu<br />

einem besseren Ressourceneinsatz und stärkt die Eigenverantwortung<br />

der Länder. Ziel müsse sein, dass die Aufgaben<br />

möglichst einfach, transparent und frei von wenig<br />

wirksamen Vorgaben sowie unnötigen Abstimmungsund<br />

Lenkungsverfahren erledigt werden könnten.<br />

3.2.2.5<br />

Auch die Bun<strong>des</strong>regierung hat sich in der Bun<strong>des</strong>staatskommission<br />

für eine Reduzierung und Flexibilisierung<br />

von Mischfinanzierungen ausgesprochen (z. B. Abschaffung<br />

der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ sowie<br />

der Finanzhilfen zur „sozialen Wohnraumförderung“ und<br />

zur „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“).<br />

Wie aus der Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

weiter hervorgeht, sieht sie für andere Bereiche jedoch<br />

weiterhin Bedarf für eine Mischfinanzierung. So<br />

verweist das Bun<strong>des</strong>ministerium für die beiden Gemeinschaftsaufgaben<br />

„Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ insbesondere<br />

auf die Koordinierungsfunktion der Gemeinschaftsaufgabe<br />

in diesen Bereichen. Eine Koordinierung<br />

durch den Bund sei insbesondere notwendig, um die<br />

Durchsetzung deutscher Interessen bei der weitgehend<br />

harmonisierten Agrarpolitik in der EU sicherzustellen<br />

und Subventionswettläufe bei der regionalen Wirtschaftsförderung<br />

zu verhindern.<br />

3.2.2.6<br />

Der Bun<strong>des</strong>beauftragte und der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

werten es als positives Signal, dass die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

(und das Bun<strong>des</strong>ministerium) die grundsätzliche Reformbedürftigkeit<br />

<strong>des</strong> Systems der Mischfinanzierungen anerkennen.<br />

Sie sehen insoweit Übereinstimmung in dem<br />

Ziel, Strukturunterschiede flexibel, einfach und unter<br />

bestmöglichem Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu<br />

beseitigen und die Länder entsprechend ihrer jeweiligen<br />

Leistungsfähigkeit in ihrer Eigenverantwortung zu stärken.<br />

Sie verkennen dabei nicht, dass aufgrund der weitgehenden<br />

Vergemeinschaftung der Agrar-, Beihilfen- und<br />

Regionalpolitik eine wirksame Koordinierung und Einbringung<br />

deutscher Interessen in die EU von wesentlicher<br />

Bedeutung ist. Eine wirksame Bund-Länder-Koordinierung<br />

setzt aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

jedoch nicht zwingend eine Mitfinanzierung<br />

dieser Politikbereiche durch den Bund voraus.<br />

Dies zeigen andere Bereiche der Bund-Länder-Koordinierung<br />

in EU-Angelegenheiten, wie z. B. bei den EU-<br />

Agrarmarktausgaben.<br />

3.2.3 Kommunaler Straßenbau und öffentlicher<br />

Personennahverkehr<br />

3.2.3.1<br />

Weitere Probleme der föderativen Verflechtung, die letztlich<br />

nur durch einen Neuschnitt der Finanzierungsverant-<br />

wortung zwischen Bund und Ländern vermieden werden<br />

können, sind auch im Bereich <strong>des</strong> kommunalen Straßenbaus<br />

und öffentlichen Personennahverkehrs zutage getreten.<br />

3.2.3.2<br />

Der Bund gewährt für den kommunalen Straßenbau und<br />

den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Finanzhilfen<br />

in Höhe von jährlich rund 1,3 Mrd. Euro auf der<br />

Grundlage <strong>des</strong> Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes<br />

(GVFG). Kommunen und Träger <strong>des</strong> ÖPNV haben diese<br />

Mittel in der Vergangenheit häufig für Zwecke eingesetzt,<br />

die mit den Zielen <strong>des</strong> GVFG nicht vereinbar sind. Die<br />

Lan<strong>des</strong>rechnungshöfe hatten wiederholt festgestellt, dass<br />

Kommunen und Träger <strong>des</strong> ÖPNV bei der Auswahl sowie<br />

der Ausführung von Maßnahmen unwirtschaftlich<br />

handeln und gegen die Zweckbindung <strong>des</strong> GVFG verstoßen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof führt diese Mängel vor allem<br />

auf das aufwendige Verwaltungsverfahren der<br />

GVFG-Finanzierung, mangelnde Eigenverantwortung<br />

der Beteiligten sowie fehlende Erfolgskontrollen zurück.<br />

Zudem hat er beanstandet, dass der Bund bisher keine<br />

Rechtsgrundlage durchgesetzt hat, die ihm eine Rückforderung<br />

zweckwidrig verwendeter GVFG-Mittel ermöglicht.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat <strong>des</strong>halb in seinem Bericht<br />

vom 2. November 2004 empfohlen, die nach dem GVFG<br />

vom Bund an die Länder gewährten Finanzhilfen in die<br />

Überlegungen zur Neugestaltung der Finanzbeziehungen<br />

einzubeziehen und die Mischfinanzierung in diesem Bereich<br />

zu beenden.<br />

3.2.4 Fernstraßen<br />

3.2.4.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>beauftragte hat sich in seinem Gutachten vom<br />

11. Oktober 2004 zur Neuordnung der Verwaltung im<br />

Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau dafür ausgesprochen, die im<br />

Grundgesetz festgelegten Aufgaben in diesem Bereich<br />

neu zu verteilen. Der Bund soll sich auf Bau und Betrieb<br />

der Bun<strong>des</strong>autobahnen beschränken. Die Länder sollen<br />

die bisherigen Bun<strong>des</strong>straßen übernehmen.<br />

3.2.4.2<br />

Die Länder bauen und verwalten die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />

und die Bun<strong>des</strong>straßen im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der dafür<br />

keine eigene Straßenbauverwaltung vorhält. Bei der<br />

Gründung der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland dienten neben<br />

dem damals noch lückenhaften Autobahnnetz die<br />

Bun<strong>des</strong>straßen dem Fernverkehr. Die Länge <strong>des</strong> Autobahnnetzes<br />

hat sich seit dem Jahre 1950 versechsfacht<br />

und damit weitgehend die Fernverkehrsfunktion übernommen.<br />

Dagegen erfüllen die Bun<strong>des</strong>straßen heute in<br />

erster Linie regionale Verkehrsfunktionen und sind für die<br />

Fernverkehrsaufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht mehr von Bedeu-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!