Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 104 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
und 107 Grundgesetz, d. h. über eine aufgabenangemessene<br />
Finanzausstattung aller Gebietskörperschaften durch<br />
Beteiligung am Steueraufkommen, führt nach seiner Auffassung<br />
bei allen Beteiligten in Bund und Ländern zu<br />
einem besseren Ressourceneinsatz und stärkt die Eigenverantwortung<br />
der Länder. Ziel müsse sein, dass die Aufgaben<br />
möglichst einfach, transparent und frei von wenig<br />
wirksamen Vorgaben sowie unnötigen Abstimmungsund<br />
Lenkungsverfahren erledigt werden könnten.<br />
3.2.2.5<br />
Auch die Bun<strong>des</strong>regierung hat sich in der Bun<strong>des</strong>staatskommission<br />
für eine Reduzierung und Flexibilisierung<br />
von Mischfinanzierungen ausgesprochen (z. B. Abschaffung<br />
der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ sowie<br />
der Finanzhilfen zur „sozialen Wohnraumförderung“ und<br />
zur „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“).<br />
Wie aus der Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
weiter hervorgeht, sieht sie für andere Bereiche jedoch<br />
weiterhin Bedarf für eine Mischfinanzierung. So<br />
verweist das Bun<strong>des</strong>ministerium für die beiden Gemeinschaftsaufgaben<br />
„Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie<br />
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ insbesondere<br />
auf die Koordinierungsfunktion der Gemeinschaftsaufgabe<br />
in diesen Bereichen. Eine Koordinierung<br />
durch den Bund sei insbesondere notwendig, um die<br />
Durchsetzung deutscher Interessen bei der weitgehend<br />
harmonisierten Agrarpolitik in der EU sicherzustellen<br />
und Subventionswettläufe bei der regionalen Wirtschaftsförderung<br />
zu verhindern.<br />
3.2.2.6<br />
Der Bun<strong>des</strong>beauftragte und der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
werten es als positives Signal, dass die Bun<strong>des</strong>regierung<br />
(und das Bun<strong>des</strong>ministerium) die grundsätzliche Reformbedürftigkeit<br />
<strong>des</strong> Systems der Mischfinanzierungen anerkennen.<br />
Sie sehen insoweit Übereinstimmung in dem<br />
Ziel, Strukturunterschiede flexibel, einfach und unter<br />
bestmöglichem Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu<br />
beseitigen und die Länder entsprechend ihrer jeweiligen<br />
Leistungsfähigkeit in ihrer Eigenverantwortung zu stärken.<br />
Sie verkennen dabei nicht, dass aufgrund der weitgehenden<br />
Vergemeinschaftung der Agrar-, Beihilfen- und<br />
Regionalpolitik eine wirksame Koordinierung und Einbringung<br />
deutscher Interessen in die EU von wesentlicher<br />
Bedeutung ist. Eine wirksame Bund-Länder-Koordinierung<br />
setzt aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
jedoch nicht zwingend eine Mitfinanzierung<br />
dieser Politikbereiche durch den Bund voraus.<br />
Dies zeigen andere Bereiche der Bund-Länder-Koordinierung<br />
in EU-Angelegenheiten, wie z. B. bei den EU-<br />
Agrarmarktausgaben.<br />
3.2.3 Kommunaler Straßenbau und öffentlicher<br />
Personennahverkehr<br />
3.2.3.1<br />
Weitere Probleme der föderativen Verflechtung, die letztlich<br />
nur durch einen Neuschnitt der Finanzierungsverant-<br />
wortung zwischen Bund und Ländern vermieden werden<br />
können, sind auch im Bereich <strong>des</strong> kommunalen Straßenbaus<br />
und öffentlichen Personennahverkehrs zutage getreten.<br />
3.2.3.2<br />
Der Bund gewährt für den kommunalen Straßenbau und<br />
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Finanzhilfen<br />
in Höhe von jährlich rund 1,3 Mrd. Euro auf der<br />
Grundlage <strong>des</strong> Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes<br />
(GVFG). Kommunen und Träger <strong>des</strong> ÖPNV haben diese<br />
Mittel in der Vergangenheit häufig für Zwecke eingesetzt,<br />
die mit den Zielen <strong>des</strong> GVFG nicht vereinbar sind. Die<br />
Lan<strong>des</strong>rechnungshöfe hatten wiederholt festgestellt, dass<br />
Kommunen und Träger <strong>des</strong> ÖPNV bei der Auswahl sowie<br />
der Ausführung von Maßnahmen unwirtschaftlich<br />
handeln und gegen die Zweckbindung <strong>des</strong> GVFG verstoßen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof führt diese Mängel vor allem<br />
auf das aufwendige Verwaltungsverfahren der<br />
GVFG-Finanzierung, mangelnde Eigenverantwortung<br />
der Beteiligten sowie fehlende Erfolgskontrollen zurück.<br />
Zudem hat er beanstandet, dass der Bund bisher keine<br />
Rechtsgrundlage durchgesetzt hat, die ihm eine Rückforderung<br />
zweckwidrig verwendeter GVFG-Mittel ermöglicht.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat <strong>des</strong>halb in seinem Bericht<br />
vom 2. November 2004 empfohlen, die nach dem GVFG<br />
vom Bund an die Länder gewährten Finanzhilfen in die<br />
Überlegungen zur Neugestaltung der Finanzbeziehungen<br />
einzubeziehen und die Mischfinanzierung in diesem Bereich<br />
zu beenden.<br />
3.2.4 Fernstraßen<br />
3.2.4.1<br />
Der Bun<strong>des</strong>beauftragte hat sich in seinem Gutachten vom<br />
11. Oktober 2004 zur Neuordnung der Verwaltung im<br />
Bun<strong>des</strong>fernstraßenbau dafür ausgesprochen, die im<br />
Grundgesetz festgelegten Aufgaben in diesem Bereich<br />
neu zu verteilen. Der Bund soll sich auf Bau und Betrieb<br />
der Bun<strong>des</strong>autobahnen beschränken. Die Länder sollen<br />
die bisherigen Bun<strong>des</strong>straßen übernehmen.<br />
3.2.4.2<br />
Die Länder bauen und verwalten die Bun<strong>des</strong>autobahnen<br />
und die Bun<strong>des</strong>straßen im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der dafür<br />
keine eigene Straßenbauverwaltung vorhält. Bei der<br />
Gründung der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland dienten neben<br />
dem damals noch lückenhaften Autobahnnetz die<br />
Bun<strong>des</strong>straßen dem Fernverkehr. Die Länge <strong>des</strong> Autobahnnetzes<br />
hat sich seit dem Jahre 1950 versechsfacht<br />
und damit weitgehend die Fernverkehrsfunktion übernommen.<br />
Dagegen erfüllen die Bun<strong>des</strong>straßen heute in<br />
erster Linie regionale Verkehrsfunktionen und sind für die<br />
Fernverkehrsaufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nicht mehr von Bedeu-