Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 209 – Drucksache 16/160<br />
75.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium) im April 2004<br />
u. a. empfohlen,<br />
● den Betreuungsbedarf der Dienststellen zu aktualisieren<br />
und fortzuschreiben,<br />
● die Betreuungskapazität der Arztgruppen neu festzulegen<br />
und dabei die Tätigkeiten der medizinischen<br />
Hilfskräfte zu berücksichtigen,<br />
● anschließend das zu vergebende betriebsärztliche<br />
Leistungsvolumen zu ermitteln und auszuschreiben,<br />
● nur den nachgewiesenen Zeitaufwand zu vergüten sowie<br />
● die Abrechnung von Sachleistungen der Bun<strong>des</strong>wehr<br />
sicherzustellen.<br />
75.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die aufgezeigten Mängel im<br />
Wesentlichen eingeräumt und angekündigt, die Empfehlungen<br />
aufzugreifen. So habe es u. a. den Leitenden Betriebsarzt<br />
der Bun<strong>des</strong>wehr beauftragt, eine Arbeitsgruppe<br />
einzurichten. Diese werde die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
prüfen und ggf. umsetzen. Zum Ende <strong>des</strong><br />
Jahres <strong>2005</strong> werde das Bun<strong>des</strong>ministerium über den Stand<br />
der Umsetzung berichten.<br />
75.5<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erkennt an, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
erste Maßnahmen eingeleitet hat, um die<br />
Mängel zu beseitigen. Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
insbesondere die bestehenden Verträge kündigt,<br />
das Auftragsvolumen für die zu vergebenden betriebsärztlichen<br />
Leistungen neu bestimmt und deren Ausschreibung<br />
einleitet.<br />
76 Einsparungen bei der Schulung der<br />
Hubschrauberpilotinnen und -piloten<br />
(Kapitel 1419)<br />
76.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung hat auf Empfehlung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes die Schulungskosten der<br />
Hubschrauberpilotinnen und -piloten verringert. Es hat<br />
überzählige Simulatoren außer Betrieb gesetzt, die Ausbildung<br />
auf die verbleibenden Simulatoren konzentriert,<br />
die Anzahl der Inübunghalter angepasst und deren Ausbildungsstunden<br />
reduziert.<br />
76.1<br />
Die Höhe der Kosten, die die Schulung der Hubschrauberpilotinnen<br />
und -piloten der Bun<strong>des</strong>wehr jährlich verursacht,<br />
wird nicht unwesentlich durch die Auslastung der<br />
vorhandenen Flugsimulatoren und durch die Anzahl der<br />
so genannten Inübunghalter beeinflusst. Inübunghalter<br />
sind ausgebildete, derzeit nicht für eine Verwendung im<br />
Einsatz benötigte Pilotinnen und Piloten, die durch Min<strong>des</strong>tflugstunden<br />
und Übungen ihre Einsatzbefähigung erhalten<br />
müssen.<br />
Eine geringere Anzahl Inübunghalter verursacht entsprechend<br />
niedrige Schulungskosten. Eine bessere Auslastung<br />
der Flugsimulatoren spart einerseits Betriebskosten<br />
für die Schulungs- und Einsatzhubschrauber. Andererseits<br />
sinken auch die Betriebskosten der Flugsimulatoren<br />
selbst, wenn ihr Gesamtbestand verringert werden kann.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof untersuchte im Jahre 2003 die<br />
fliegerisch-taktische Aus- und Weiterbildung der Hubschrauberpilotinnen<br />
und -piloten <strong>des</strong> Heeres und der Luftwaffe<br />
und stellte fest:<br />
Die auf zwei Standorte verteilten acht Flugsimulatoren<br />
für die Hubschrauber <strong>des</strong> Typs Bell UH-1D bei Heer und<br />
Luftwaffe waren im Jahre 2003 nur zu 50 % ausgelastet.<br />
Insbesondere wegen der künftig geringeren Anzahl an<br />
Hubschraubern war die Anzahl der Inübunghalter höher<br />
als für die Erfüllung der operativen Aufgaben erforderlich.<br />
Darüber hinaus unterschieden sich die Flugstundenvorgaben<br />
beim Heer und bei der Luftwaffe ohne erkennbaren<br />
Grund erheblich. So forderte die Luftwaffe weit mehr<br />
Flugstunden für das Inübunghalten ihrer Hubschrauberpilotinnen<br />
und -piloten auf dem Hubschraubertyp Bell<br />
UH-1D als das Heer. Die Flugstundenvorgaben der Luftwaffe<br />
für diesen Hubschrauber waren sogar rund doppelt<br />
so hoch wie diejenigen für das Inübunghalten der Kampfpiloten<br />
auf den modernen und weit komplexeren Kampfflugzeugen.<br />
76.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die zu geringe Nutzung der<br />
Simulatoren beanstandet und empfohlen, die Simulatorausbildung<br />
an einem Standort zu bündeln. Die überzähligen<br />
Simulatoren sollten still gelegt werden. Auch hat er<br />
die Anzahl der Inübunghalter als überhöht kritisiert und<br />
empfohlen, sie dem verringerten Hubschrauberbestand<br />
anzupassen.<br />
Weiterhin hat er auf die unterschiedlichen Flugstundenvorgaben<br />
<strong>des</strong> Heeres und der Luftwaffe für das Inübunghalten<br />
hingewiesen und empfohlen, die geringeren<br />
Vorgaben <strong>des</strong> Heeres auch für die Luftwaffe zu übernehmen.<br />
76.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung ist den Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes weitgehend gefolgt.<br />
Es hat die Simulatorausbildung an einem Standort mit<br />
vier Simulatoren zusammengelegt und die überzähligen<br />
vier Simulatoren still gelegt.<br />
Darüber hinaus hat es zwar die Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
nicht geteilt, dass die Anzahl der Inübunghalter<br />
überhöht war. Es hat aber zugesagt, mit der