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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 209 – Drucksache 16/160<br />

75.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Verteidigung (Bun<strong>des</strong>ministerium) im April 2004<br />

u. a. empfohlen,<br />

● den Betreuungsbedarf der Dienststellen zu aktualisieren<br />

und fortzuschreiben,<br />

● die Betreuungskapazität der Arztgruppen neu festzulegen<br />

und dabei die Tätigkeiten der medizinischen<br />

Hilfskräfte zu berücksichtigen,<br />

● anschließend das zu vergebende betriebsärztliche<br />

Leistungsvolumen zu ermitteln und auszuschreiben,<br />

● nur den nachgewiesenen Zeitaufwand zu vergüten sowie<br />

● die Abrechnung von Sachleistungen der Bun<strong>des</strong>wehr<br />

sicherzustellen.<br />

75.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die aufgezeigten Mängel im<br />

Wesentlichen eingeräumt und angekündigt, die Empfehlungen<br />

aufzugreifen. So habe es u. a. den Leitenden Betriebsarzt<br />

der Bun<strong>des</strong>wehr beauftragt, eine Arbeitsgruppe<br />

einzurichten. Diese werde die Empfehlungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

prüfen und ggf. umsetzen. Zum Ende <strong>des</strong><br />

Jahres <strong>2005</strong> werde das Bun<strong>des</strong>ministerium über den Stand<br />

der Umsetzung berichten.<br />

75.5<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erkennt an, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

erste Maßnahmen eingeleitet hat, um die<br />

Mängel zu beseitigen. Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

insbesondere die bestehenden Verträge kündigt,<br />

das Auftragsvolumen für die zu vergebenden betriebsärztlichen<br />

Leistungen neu bestimmt und deren Ausschreibung<br />

einleitet.<br />

76 Einsparungen bei der Schulung der<br />

Hubschrauberpilotinnen und -piloten<br />

(Kapitel 1419)<br />

76.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung hat auf Empfehlung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes die Schulungskosten der<br />

Hubschrauberpilotinnen und -piloten verringert. Es hat<br />

überzählige Simulatoren außer Betrieb gesetzt, die Ausbildung<br />

auf die verbleibenden Simulatoren konzentriert,<br />

die Anzahl der Inübunghalter angepasst und deren Ausbildungsstunden<br />

reduziert.<br />

76.1<br />

Die Höhe der Kosten, die die Schulung der Hubschrauberpilotinnen<br />

und -piloten der Bun<strong>des</strong>wehr jährlich verursacht,<br />

wird nicht unwesentlich durch die Auslastung der<br />

vorhandenen Flugsimulatoren und durch die Anzahl der<br />

so genannten Inübunghalter beeinflusst. Inübunghalter<br />

sind ausgebildete, derzeit nicht für eine Verwendung im<br />

Einsatz benötigte Pilotinnen und Piloten, die durch Min<strong>des</strong>tflugstunden<br />

und Übungen ihre Einsatzbefähigung erhalten<br />

müssen.<br />

Eine geringere Anzahl Inübunghalter verursacht entsprechend<br />

niedrige Schulungskosten. Eine bessere Auslastung<br />

der Flugsimulatoren spart einerseits Betriebskosten<br />

für die Schulungs- und Einsatzhubschrauber. Andererseits<br />

sinken auch die Betriebskosten der Flugsimulatoren<br />

selbst, wenn ihr Gesamtbestand verringert werden kann.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof untersuchte im Jahre 2003 die<br />

fliegerisch-taktische Aus- und Weiterbildung der Hubschrauberpilotinnen<br />

und -piloten <strong>des</strong> Heeres und der Luftwaffe<br />

und stellte fest:<br />

Die auf zwei Standorte verteilten acht Flugsimulatoren<br />

für die Hubschrauber <strong>des</strong> Typs Bell UH-1D bei Heer und<br />

Luftwaffe waren im Jahre 2003 nur zu 50 % ausgelastet.<br />

Insbesondere wegen der künftig geringeren Anzahl an<br />

Hubschraubern war die Anzahl der Inübunghalter höher<br />

als für die Erfüllung der operativen Aufgaben erforderlich.<br />

Darüber hinaus unterschieden sich die Flugstundenvorgaben<br />

beim Heer und bei der Luftwaffe ohne erkennbaren<br />

Grund erheblich. So forderte die Luftwaffe weit mehr<br />

Flugstunden für das Inübunghalten ihrer Hubschrauberpilotinnen<br />

und -piloten auf dem Hubschraubertyp Bell<br />

UH-1D als das Heer. Die Flugstundenvorgaben der Luftwaffe<br />

für diesen Hubschrauber waren sogar rund doppelt<br />

so hoch wie diejenigen für das Inübunghalten der Kampfpiloten<br />

auf den modernen und weit komplexeren Kampfflugzeugen.<br />

76.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die zu geringe Nutzung der<br />

Simulatoren beanstandet und empfohlen, die Simulatorausbildung<br />

an einem Standort zu bündeln. Die überzähligen<br />

Simulatoren sollten still gelegt werden. Auch hat er<br />

die Anzahl der Inübunghalter als überhöht kritisiert und<br />

empfohlen, sie dem verringerten Hubschrauberbestand<br />

anzupassen.<br />

Weiterhin hat er auf die unterschiedlichen Flugstundenvorgaben<br />

<strong>des</strong> Heeres und der Luftwaffe für das Inübunghalten<br />

hingewiesen und empfohlen, die geringeren<br />

Vorgaben <strong>des</strong> Heeres auch für die Luftwaffe zu übernehmen.<br />

76.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung ist den Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes weitgehend gefolgt.<br />

Es hat die Simulatorausbildung an einem Standort mit<br />

vier Simulatoren zusammengelegt und die überzähligen<br />

vier Simulatoren still gelegt.<br />

Darüber hinaus hat es zwar die Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

nicht geteilt, dass die Anzahl der Inübunghalter<br />

überhöht war. Es hat aber zugesagt, mit der

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