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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 58 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Abbildung 6<br />

Entwicklung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ohne Zustimmung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

der Finanzen nach Artikel 112 Grundgesetz für die Jahre 1991 bis 2004<br />

Mio. Euro<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Angesichts <strong>des</strong> Anstiegs von Anzahl und Gesamtsumme<br />

der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ohne Zustimmung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums gegenüber dem Vorjahr<br />

hat das Bun<strong>des</strong>ministerium die Ressorts in einem Rundschreiben<br />

vom Januar <strong>2005</strong> noch einmal eindringlich aufgefordert,<br />

durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,<br />

dass nicht bewilligte Mehrausgaben vermieden werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass alle Ressorts energisch<br />

dementsprechende Maßnahmen ergreifen.<br />

1.6.3 Beteiligung <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />

<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />

Das Haushaltsgesetz 2004 (§ 4 Abs. 1 Satz 2) sieht vor,<br />

dass über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Erfüllung<br />

von Rechtsverpflichtungen von mehr als 50 Mio. Euro im<br />

Einzelfall vor Einwilligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums dem<br />

Haushaltsausschuss vorzulegen sind, soweit nicht aus<br />

zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Die<br />

Aufnahme dieser Vorschrift geht auf einen Beschluss <strong>des</strong><br />

Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1999 zurück, in<br />

dem das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert wurde, mit Vor-<br />

Gesamtsumme<br />

davon hätte das BMF bei rechtzeitiger Antragstellung bewilligt<br />

Fallzahl<br />

Fälle<br />

70<br />

lage <strong>des</strong> Regierungsentwurfs zum Bun<strong>des</strong>haushalt 2000<br />

eine entsprechende Verfahrensregelung aufzunehmen.<br />

Die Jahresrechnung weist insgesamt drei Fälle mit über- und<br />

außerplanmäßigen Ausgaben zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen<br />

von mehr als 50 Mio. Euro aus. In zwei Fällen<br />

hat das Bun<strong>des</strong>ministerium diese vor seiner Einwilligung<br />

dem Haushaltsausschuss vorgelegt. Der dritte Fall<br />

betraf Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.<br />

Für die dafür entstandenen Mehrausgaben in Höhe von<br />

rund 67,8 Mio. Euro hat das Bun<strong>des</strong>ministerium einer<br />

überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 65 Mio. Euro zugestimmt<br />

und dies dem Parlament vorab mitgeteilt. Für<br />

den restlichen Betrag von rund 2,8 Mio. Euro hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

einen entsprechenden Antrag nicht mehr vorgelegt. Damit<br />

konnte das Bun<strong>des</strong>ministerium keine Zustimmung nach<br />

Artikel 112 Grundgesetz erteilen und den Haushaltsausschuss<br />

auch nicht vorab in Kenntnis setzen. Er wurde<br />

allerdings nachträglich über die nicht genehmigte überplanmäßige<br />

Ausgabe unterrichtet. Mit der nachträglichen<br />

Unterrichtung ist das Bun<strong>des</strong>ministerium einer<br />

entsprechenden Forderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

nachgekommen (vgl. <strong>Bemerkungen</strong> 2003 Nr. 1.3.3.3).<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0

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