Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 58 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Abbildung 6<br />
Entwicklung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ohne Zustimmung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
der Finanzen nach Artikel 112 Grundgesetz für die Jahre 1991 bis 2004<br />
Mio. Euro<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Angesichts <strong>des</strong> Anstiegs von Anzahl und Gesamtsumme<br />
der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ohne Zustimmung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums gegenüber dem Vorjahr<br />
hat das Bun<strong>des</strong>ministerium die Ressorts in einem Rundschreiben<br />
vom Januar <strong>2005</strong> noch einmal eindringlich aufgefordert,<br />
durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,<br />
dass nicht bewilligte Mehrausgaben vermieden werden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass alle Ressorts energisch<br />
dementsprechende Maßnahmen ergreifen.<br />
1.6.3 Beteiligung <strong>des</strong> Haushaltsausschusses<br />
<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />
Das Haushaltsgesetz 2004 (§ 4 Abs. 1 Satz 2) sieht vor,<br />
dass über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Erfüllung<br />
von Rechtsverpflichtungen von mehr als 50 Mio. Euro im<br />
Einzelfall vor Einwilligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums dem<br />
Haushaltsausschuss vorzulegen sind, soweit nicht aus<br />
zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Die<br />
Aufnahme dieser Vorschrift geht auf einen Beschluss <strong>des</strong><br />
Haushaltsausschusses zum Haushaltsgesetz 1999 zurück, in<br />
dem das Bun<strong>des</strong>ministerium aufgefordert wurde, mit Vor-<br />
Gesamtsumme<br />
davon hätte das BMF bei rechtzeitiger Antragstellung bewilligt<br />
Fallzahl<br />
Fälle<br />
70<br />
lage <strong>des</strong> Regierungsentwurfs zum Bun<strong>des</strong>haushalt 2000<br />
eine entsprechende Verfahrensregelung aufzunehmen.<br />
Die Jahresrechnung weist insgesamt drei Fälle mit über- und<br />
außerplanmäßigen Ausgaben zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen<br />
von mehr als 50 Mio. Euro aus. In zwei Fällen<br />
hat das Bun<strong>des</strong>ministerium diese vor seiner Einwilligung<br />
dem Haushaltsausschuss vorgelegt. Der dritte Fall<br />
betraf Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.<br />
Für die dafür entstandenen Mehrausgaben in Höhe von<br />
rund 67,8 Mio. Euro hat das Bun<strong>des</strong>ministerium einer<br />
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 65 Mio. Euro zugestimmt<br />
und dies dem Parlament vorab mitgeteilt. Für<br />
den restlichen Betrag von rund 2,8 Mio. Euro hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
einen entsprechenden Antrag nicht mehr vorgelegt. Damit<br />
konnte das Bun<strong>des</strong>ministerium keine Zustimmung nach<br />
Artikel 112 Grundgesetz erteilen und den Haushaltsausschuss<br />
auch nicht vorab in Kenntnis setzen. Er wurde<br />
allerdings nachträglich über die nicht genehmigte überplanmäßige<br />
Ausgabe unterrichtet. Mit der nachträglichen<br />
Unterrichtung ist das Bun<strong>des</strong>ministerium einer<br />
entsprechenden Forderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
nachgekommen (vgl. <strong>Bemerkungen</strong> 2003 Nr. 1.3.3.3).<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0