Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/160<br />
Teil I<br />
1 Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2004<br />
1.0<br />
Die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2004 ergab keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen<br />
zwischen den Beträgen, die in den Rechnungen<br />
und den Büchern aufgeführt sind; dies gilt auch für die<br />
Sondervermögen. Soweit die Einnahmen und Ausgaben<br />
stichprobenweise geprüft wurden, waren diese bis auf formale<br />
Fehler im Allgemeinen ordnungsgemäß belegt. Der<br />
Anteil der formalen Fehler ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.<br />
Im Vollzug <strong>des</strong> Haushalts 2004 wurden die im Nachtragshaushalt<br />
veranschlagten Einnahmen (ohne Münzeinnahmen<br />
und Krediteinnahmen) in Höhe von 211,8 Mrd.<br />
Euro erzielt; die Ausgaben lagen mit 251,6 Mrd. Euro unter<br />
dem veranschlagten Soll einschließlich Nachtrag<br />
(255,6 Mrd. Euro). Das im Nachtragshaushaltsgesetz<br />
2004 vorgesehene Finanzierungsdefizit von 43,8 Mrd.<br />
Euro wurde mit 39,8 Mrd. Euro um 4,0 Mrd. Euro unterschritten.<br />
Es war aber um 0,6 Mrd. Euro höher als im<br />
Vorjahr (39,2 Mrd. Euro).<br />
Das Finanzierungsdefizit lag gegenüber dem ursprünglichen<br />
Haushaltsplan (ohne Nachtrag) um 10,2 Mrd. Euro<br />
über dem Soll. Die Einnahmen unterschritten das ursprüngliche<br />
Soll um 15,9 Mrd. Euro, aber auch die Ausgaben<br />
waren um 5,7 Mrd. Euro geringer als veranschlagt.<br />
Die Nettoneuverschuldung stieg erneut an. Mit 39,5 Mrd.<br />
Euro lag sie um 0,9 Mrd. Euro über dem Ist <strong>des</strong> Jahres<br />
2003. Sie war damit zwar um 4,0 Mrd. Euro geringer als<br />
im Nachtragshaushalt veranschlagt (43,5 Mrd. Euro),<br />
überschritt jedoch die Summe der Investitionsausgaben<br />
von 22,4 Mrd. Euro um 17,1 Mrd. Euro. Die verfassungsrechtliche<br />
Regelobergrenze für die Kreditaufnahme wurde<br />
somit nicht eingehalten. Die Bun<strong>des</strong>regierung begründete<br />
die Überschreitung mit der Abwehr einer Störung<br />
<strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Da die Nettokreditaufnahme<br />
geringer war als im Nachtrag vorgesehen,<br />
wurde trotz dieser Überschreitung der verfassungsrechtlichen<br />
Kreditobergrenze eine um 4 Mrd. Euro höhere<br />
Restkreditermächtigung in Höhe von nunmehr insgesamt<br />
19 Mrd. Euro angesammelt, die für das künftige Haushaltsjahr<br />
zur Verfügung steht. Dies war möglich, weil das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen – in Fortsetzung der<br />
bisherigen Praxis – die nicht ausgenutzten Kreditermächtigungen<br />
der Vorjahre vor den bewilligten Ermächtigungen<br />
der Nettokreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr<br />
in Anspruch genommen hatte. Zumin<strong>des</strong>t die durch<br />
die zu hohe Veranschlagung in den Nachtragshaushalten<br />
2002 bis 2004 entstandenen Restkreditermächtigungen<br />
in Höhe von 11,5 Mrd. Euro sollten in Abgang gestellt<br />
werden.<br />
Das Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
lag mit 0,7 Mrd. Euro unter dem Niveau <strong>des</strong> Vorjahres<br />
(0,8 Mrd. Euro). Die – zunächst als überplanmäßige Ausgaben<br />
geleisteten – Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt<br />
und für das Wohngeld in Höhe von 2,6 Mrd. Euro wurden<br />
durch den Nachtragshaushalt abgedeckt.<br />
Die in das Haushaltsjahr 2004 übertragenen Ausgabereste<br />
sind mit 12,0 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr um<br />
1,4 Mrd. Euro gesunken.<br />
1.1 Stand der Entlastungsverfahren<br />
1.1.1 Entlastung für das Haushaltsjahr 2003<br />
Für das Haushaltsjahr 2003 haben der Bun<strong>des</strong>rat am<br />
18. Februar <strong>2005</strong> (Bun<strong>des</strong>ratsdrucksache 252/04) und<br />
der Deutsche Bun<strong>des</strong>tag am 30. Juni <strong>2005</strong> (Plenarprotokoll<br />
15/184 i. V. m. Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/5781) der<br />
Bun<strong>des</strong>regierung die Entlastung erteilt.<br />
1.1.2 Vorlage der Jahresrechnung 2004<br />
Die Haushalts- und Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2004 (Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/5206) hat das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
mit Schreiben vom 31. März <strong>2005</strong> dem Deutschen Bun<strong>des</strong>tag<br />
und dem Bun<strong>des</strong>rat gemäß Artikel 114 Abs. 1<br />
Grundgesetz als Grundlagen für das parlamentarische<br />
Verfahren zur Entlastung der Bun<strong>des</strong>regierung vorgelegt.<br />
1.2 Prüfung der Jahresrechnung 2004<br />
1.2.1 Ordnungsmäßigkeit der<br />
Jahresrechnung 2004<br />
(Mitteilung nach § 97 Abs. 2 Nr. 1 BHO)<br />
Die Jahresrechnung besteht aus der Haushalts- und der<br />
Vermögensrechnung. In der Haushaltsrechnung sind die<br />
im Haushaltsjahr gebuchten Einnahmen und Ausgaben<br />
den Ansätzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsplans unter Berücksichtigung<br />
der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenübergestellt<br />
(§ 81 BHO). In der Vermögensrechnung sind<br />
der Bestand <strong>des</strong> Vermögens und der Schulden zu Beginn<br />
und zum Ende <strong>des</strong> Haushaltsjahres sowie die Veränderungen<br />
während <strong>des</strong> Jahres nachzuweisen (§ 86 BHO).<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Ordnungsmäßigkeit der<br />
Haushalts- und Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2004 mit Unterstützung der Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>