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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/160<br />

Teil I<br />

1 Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2004<br />

1.0<br />

Die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2004 ergab keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen<br />

zwischen den Beträgen, die in den Rechnungen<br />

und den Büchern aufgeführt sind; dies gilt auch für die<br />

Sondervermögen. Soweit die Einnahmen und Ausgaben<br />

stichprobenweise geprüft wurden, waren diese bis auf formale<br />

Fehler im Allgemeinen ordnungsgemäß belegt. Der<br />

Anteil der formalen Fehler ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.<br />

Im Vollzug <strong>des</strong> Haushalts 2004 wurden die im Nachtragshaushalt<br />

veranschlagten Einnahmen (ohne Münzeinnahmen<br />

und Krediteinnahmen) in Höhe von 211,8 Mrd.<br />

Euro erzielt; die Ausgaben lagen mit 251,6 Mrd. Euro unter<br />

dem veranschlagten Soll einschließlich Nachtrag<br />

(255,6 Mrd. Euro). Das im Nachtragshaushaltsgesetz<br />

2004 vorgesehene Finanzierungsdefizit von 43,8 Mrd.<br />

Euro wurde mit 39,8 Mrd. Euro um 4,0 Mrd. Euro unterschritten.<br />

Es war aber um 0,6 Mrd. Euro höher als im<br />

Vorjahr (39,2 Mrd. Euro).<br />

Das Finanzierungsdefizit lag gegenüber dem ursprünglichen<br />

Haushaltsplan (ohne Nachtrag) um 10,2 Mrd. Euro<br />

über dem Soll. Die Einnahmen unterschritten das ursprüngliche<br />

Soll um 15,9 Mrd. Euro, aber auch die Ausgaben<br />

waren um 5,7 Mrd. Euro geringer als veranschlagt.<br />

Die Nettoneuverschuldung stieg erneut an. Mit 39,5 Mrd.<br />

Euro lag sie um 0,9 Mrd. Euro über dem Ist <strong>des</strong> Jahres<br />

2003. Sie war damit zwar um 4,0 Mrd. Euro geringer als<br />

im Nachtragshaushalt veranschlagt (43,5 Mrd. Euro),<br />

überschritt jedoch die Summe der Investitionsausgaben<br />

von 22,4 Mrd. Euro um 17,1 Mrd. Euro. Die verfassungsrechtliche<br />

Regelobergrenze für die Kreditaufnahme wurde<br />

somit nicht eingehalten. Die Bun<strong>des</strong>regierung begründete<br />

die Überschreitung mit der Abwehr einer Störung<br />

<strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Da die Nettokreditaufnahme<br />

geringer war als im Nachtrag vorgesehen,<br />

wurde trotz dieser Überschreitung der verfassungsrechtlichen<br />

Kreditobergrenze eine um 4 Mrd. Euro höhere<br />

Restkreditermächtigung in Höhe von nunmehr insgesamt<br />

19 Mrd. Euro angesammelt, die für das künftige Haushaltsjahr<br />

zur Verfügung steht. Dies war möglich, weil das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen – in Fortsetzung der<br />

bisherigen Praxis – die nicht ausgenutzten Kreditermächtigungen<br />

der Vorjahre vor den bewilligten Ermächtigungen<br />

der Nettokreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr<br />

in Anspruch genommen hatte. Zumin<strong>des</strong>t die durch<br />

die zu hohe Veranschlagung in den Nachtragshaushalten<br />

2002 bis 2004 entstandenen Restkreditermächtigungen<br />

in Höhe von 11,5 Mrd. Euro sollten in Abgang gestellt<br />

werden.<br />

Das Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

lag mit 0,7 Mrd. Euro unter dem Niveau <strong>des</strong> Vorjahres<br />

(0,8 Mrd. Euro). Die – zunächst als überplanmäßige Ausgaben<br />

geleisteten – Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt<br />

und für das Wohngeld in Höhe von 2,6 Mrd. Euro wurden<br />

durch den Nachtragshaushalt abgedeckt.<br />

Die in das Haushaltsjahr 2004 übertragenen Ausgabereste<br />

sind mit 12,0 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr um<br />

1,4 Mrd. Euro gesunken.<br />

1.1 Stand der Entlastungsverfahren<br />

1.1.1 Entlastung für das Haushaltsjahr 2003<br />

Für das Haushaltsjahr 2003 haben der Bun<strong>des</strong>rat am<br />

18. Februar <strong>2005</strong> (Bun<strong>des</strong>ratsdrucksache 252/04) und<br />

der Deutsche Bun<strong>des</strong>tag am 30. Juni <strong>2005</strong> (Plenarprotokoll<br />

15/184 i. V. m. Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/5781) der<br />

Bun<strong>des</strong>regierung die Entlastung erteilt.<br />

1.1.2 Vorlage der Jahresrechnung 2004<br />

Die Haushalts- und Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2004 (Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 15/5206) hat das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

mit Schreiben vom 31. März <strong>2005</strong> dem Deutschen Bun<strong>des</strong>tag<br />

und dem Bun<strong>des</strong>rat gemäß Artikel 114 Abs. 1<br />

Grundgesetz als Grundlagen für das parlamentarische<br />

Verfahren zur Entlastung der Bun<strong>des</strong>regierung vorgelegt.<br />

1.2 Prüfung der Jahresrechnung 2004<br />

1.2.1 Ordnungsmäßigkeit der<br />

Jahresrechnung 2004<br />

(Mitteilung nach § 97 Abs. 2 Nr. 1 BHO)<br />

Die Jahresrechnung besteht aus der Haushalts- und der<br />

Vermögensrechnung. In der Haushaltsrechnung sind die<br />

im Haushaltsjahr gebuchten Einnahmen und Ausgaben<br />

den Ansätzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsplans unter Berücksichtigung<br />

der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenübergestellt<br />

(§ 81 BHO). In der Vermögensrechnung sind<br />

der Bestand <strong>des</strong> Vermögens und der Schulden zu Beginn<br />

und zum Ende <strong>des</strong> Haushaltsjahres sowie die Veränderungen<br />

während <strong>des</strong> Jahres nachzuweisen (§ 86 BHO).<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Ordnungsmäßigkeit der<br />

Haushalts- und Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2004 mit Unterstützung der Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>

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