Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 217 – Drucksache 16/160<br />
Pro Jahr entscheidet das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt über<br />
mehrere zehntausend derartige Teilerlasse.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />
Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Köln fest, dass das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
in Anlehnung an die Rechtsprechung <strong>des</strong><br />
Verwaltungsgerichts Köln Teilerlasse auch in den Fällen<br />
gewährte, in denen die betreuten Kinder bereits im elften<br />
Lebensjahr standen. Das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt hatte im<br />
Jahre 1986 intern festgelegt, dass die Altersgrenze „bis zu<br />
zehn Jahren“ auch alle Kinder im elften Lebensjahr umfasse.<br />
84.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die weite Auslegung <strong>des</strong><br />
Gesetzeswortlauts als rechtswidrig beanstandet und darauf<br />
hingewiesen, dass die Entscheidungen <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts<br />
Köln, nach denen sich das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
gerichtet hatte, über den Einzelfall hinaus keine<br />
bindende Wirkung haben.<br />
Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />
85 Effiziente und effektive Bearbeitung<br />
von Schadensersatzansprüchen<br />
der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />
85.0<br />
Auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes will die Bun<strong>des</strong>agentur<br />
für Arbeit die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen<br />
gegen Schädiger ihrer Versicherten<br />
verbessern. Sie strebt an, mit den Rentenversicherungsträgern<br />
Informationen über Leistungsfälle auszutauschen,<br />
um bislang für sie nicht erkennbare Schadensersatzansprüche<br />
gegen Dritte zu identifizieren. Außerdem<br />
werden die Regionaldirektionen ihre Fachaufsicht verstärken,<br />
damit die Agenturen für Arbeit erkennbare Schadensersatzansprüche<br />
vollständig feststellen. Die weitere<br />
Schadensbearbeitung wird in den Regionaldirektionen<br />
konzentriert, die Schadenshöhe künftig vollständig ermittelt.<br />
Insgesamt kann die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit damit<br />
ihre Rückforderungen erhöhen und ihre Einnahmen von<br />
derzeit jährlich 32 Mio. Euro deutlich steigern.<br />
85.1<br />
Wenn ein Sozialversicherungsträger Leistungen erbringt,<br />
die auf ein Schadensereignis zurückzuführen sind, gehen<br />
die darauf beruhenden Schadensersatzansprüche gegen<br />
Dritte auf ihn über. Aufgrund eines Schadensereignisses<br />
können unterschiedliche Leistungen von verschiedenen<br />
Trägern, insbesondere von der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />
(Bun<strong>des</strong>agentur) und von Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
erbracht werden.<br />
Angesichts geschätzter jährlicher Einnahmeausfälle in<br />
Millionenhöhe hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Bildung und Forschung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
empfohlen, umgehend sicherzustellen, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt Darlehen dann nicht mehr teilweise<br />
erlässt, wenn die betreuten Kinder zehn Jahre alt<br />
geworden sind.<br />
84.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
bestätigt und das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
angewiesen, seine Verwaltungspraxis hinsichtlich der<br />
Auslegung der Altersgrenze <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> unverzüglich zu<br />
ändern. Nach seiner Schätzung sei im Jahre 2003 ein Forderungsausfall<br />
von 1,3 Mio. Euro entstanden, der sich als<br />
Mittelwert auch auf frühere Jahre übertragen lassen<br />
dürfte. Demgemäß geht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof davon<br />
aus, dass künftig Einnahmeausfälle von jährlich 1,3 Mio.<br />
Euro verhindert werden.<br />
Nach dem bisherigen Verfahren prüften die Agenturen<br />
für Arbeit (Agenturen) als untere Verwaltungsebene der<br />
Bun<strong>des</strong>agentur anhand der eingereichten Leistungsanträge,<br />
ob Schadensersatzansprüche übergegangen sein<br />
könnten. Solche Ansprüche sollten sie unverzüglich dem<br />
Grunde nach beim Schädiger geltend machen. Die Regionaldirektionen<br />
als mittlere Verwaltungsebene ermittelten,<br />
ob eine Kausalität zwischen Schadensereignis und<br />
Leistungserbringung besteht. Hierzu ist zumeist eine weitere<br />
Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Sie bearbeiten<br />
die Schadensersatzansprüche weiter und versuchen, diese<br />
durchzusetzen. Die Einnahmen der Bun<strong>des</strong>agentur aus<br />
Schadensersatzansprüchen betrugen im Jahre 2004 rund<br />
32 Mio. Euro.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung der<br />
Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Hannover und Köln bei mehreren<br />
Regionaldirektionen die Bearbeitungsqualität und<br />
die Verfahrensabläufe bei der Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen.<br />
Er stellte fest, dass die Agenturen erhebliche<br />
Probleme hatten, Schadensersatzansprüche umfassend<br />
zu erkennen und aufzugreifen. Die Mitarbeiter<br />
waren zumeist in der schwierigen Rechtsmaterie nicht<br />
ausreichend geschult. Außerdem waren die Aufgaben<br />
zwischen Agenturen und Regionaldirektionen teilweise<br />
unzweckmäßig verteilt. Einige Regionaldirektionen machten<br />
Ansprüche selbst und effektiver unverzüglich dem<br />
Grunde nach geltend. Allerdings nutzen die Regionaldirektionen<br />
nicht immer konsequent die IT-Verfahren, um<br />
die gesamte Schadenshöhe zu ermitteln. In intern bereits<br />
abgeschlossenen Fällen erkannte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
erhebliche zusätzliche Forderungen, die die Bun<strong>des</strong>agentur<br />
bislang nicht geltend gemacht hatte.