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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 217 – Drucksache 16/160<br />

Pro Jahr entscheidet das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt über<br />

mehrere zehntausend derartige Teilerlasse.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Prüfungsamtes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Köln fest, dass das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

in Anlehnung an die Rechtsprechung <strong>des</strong><br />

Verwaltungsgerichts Köln Teilerlasse auch in den Fällen<br />

gewährte, in denen die betreuten Kinder bereits im elften<br />

Lebensjahr standen. Das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt hatte im<br />

Jahre 1986 intern festgelegt, dass die Altersgrenze „bis zu<br />

zehn Jahren“ auch alle Kinder im elften Lebensjahr umfasse.<br />

84.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die weite Auslegung <strong>des</strong><br />

Gesetzeswortlauts als rechtswidrig beanstandet und darauf<br />

hingewiesen, dass die Entscheidungen <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts<br />

Köln, nach denen sich das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

gerichtet hatte, über den Einzelfall hinaus keine<br />

bindende Wirkung haben.<br />

Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

85 Effiziente und effektive Bearbeitung<br />

von Schadensersatzansprüchen<br />

der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

85.0<br />

Auf Anregung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes will die Bun<strong>des</strong>agentur<br />

für Arbeit die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen<br />

gegen Schädiger ihrer Versicherten<br />

verbessern. Sie strebt an, mit den Rentenversicherungsträgern<br />

Informationen über Leistungsfälle auszutauschen,<br />

um bislang für sie nicht erkennbare Schadensersatzansprüche<br />

gegen Dritte zu identifizieren. Außerdem<br />

werden die Regionaldirektionen ihre Fachaufsicht verstärken,<br />

damit die Agenturen für Arbeit erkennbare Schadensersatzansprüche<br />

vollständig feststellen. Die weitere<br />

Schadensbearbeitung wird in den Regionaldirektionen<br />

konzentriert, die Schadenshöhe künftig vollständig ermittelt.<br />

Insgesamt kann die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit damit<br />

ihre Rückforderungen erhöhen und ihre Einnahmen von<br />

derzeit jährlich 32 Mio. Euro deutlich steigern.<br />

85.1<br />

Wenn ein Sozialversicherungsträger Leistungen erbringt,<br />

die auf ein Schadensereignis zurückzuführen sind, gehen<br />

die darauf beruhenden Schadensersatzansprüche gegen<br />

Dritte auf ihn über. Aufgrund eines Schadensereignisses<br />

können unterschiedliche Leistungen von verschiedenen<br />

Trägern, insbesondere von der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

(Bun<strong>des</strong>agentur) und von Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

erbracht werden.<br />

Angesichts geschätzter jährlicher Einnahmeausfälle in<br />

Millionenhöhe hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Bildung und Forschung (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

empfohlen, umgehend sicherzustellen, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt Darlehen dann nicht mehr teilweise<br />

erlässt, wenn die betreuten Kinder zehn Jahre alt<br />

geworden sind.<br />

84.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

bestätigt und das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

angewiesen, seine Verwaltungspraxis hinsichtlich der<br />

Auslegung der Altersgrenze <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> unverzüglich zu<br />

ändern. Nach seiner Schätzung sei im Jahre 2003 ein Forderungsausfall<br />

von 1,3 Mio. Euro entstanden, der sich als<br />

Mittelwert auch auf frühere Jahre übertragen lassen<br />

dürfte. Demgemäß geht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof davon<br />

aus, dass künftig Einnahmeausfälle von jährlich 1,3 Mio.<br />

Euro verhindert werden.<br />

Nach dem bisherigen Verfahren prüften die Agenturen<br />

für Arbeit (Agenturen) als untere Verwaltungsebene der<br />

Bun<strong>des</strong>agentur anhand der eingereichten Leistungsanträge,<br />

ob Schadensersatzansprüche übergegangen sein<br />

könnten. Solche Ansprüche sollten sie unverzüglich dem<br />

Grunde nach beim Schädiger geltend machen. Die Regionaldirektionen<br />

als mittlere Verwaltungsebene ermittelten,<br />

ob eine Kausalität zwischen Schadensereignis und<br />

Leistungserbringung besteht. Hierzu ist zumeist eine weitere<br />

Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Sie bearbeiten<br />

die Schadensersatzansprüche weiter und versuchen, diese<br />

durchzusetzen. Die Einnahmen der Bun<strong>des</strong>agentur aus<br />

Schadensersatzansprüchen betrugen im Jahre 2004 rund<br />

32 Mio. Euro.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung der<br />

Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Hannover und Köln bei mehreren<br />

Regionaldirektionen die Bearbeitungsqualität und<br />

die Verfahrensabläufe bei der Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen.<br />

Er stellte fest, dass die Agenturen erhebliche<br />

Probleme hatten, Schadensersatzansprüche umfassend<br />

zu erkennen und aufzugreifen. Die Mitarbeiter<br />

waren zumeist in der schwierigen Rechtsmaterie nicht<br />

ausreichend geschult. Außerdem waren die Aufgaben<br />

zwischen Agenturen und Regionaldirektionen teilweise<br />

unzweckmäßig verteilt. Einige Regionaldirektionen machten<br />

Ansprüche selbst und effektiver unverzüglich dem<br />

Grunde nach geltend. Allerdings nutzen die Regionaldirektionen<br />

nicht immer konsequent die IT-Verfahren, um<br />

die gesamte Schadenshöhe zu ermitteln. In intern bereits<br />

abgeschlossenen Fällen erkannte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

erhebliche zusätzliche Forderungen, die die Bun<strong>des</strong>agentur<br />

bislang nicht geltend gemacht hatte.

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