Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 136 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
15.4.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich der Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
angeschlossen. Die ökologischen Auswirkungen<br />
müssten bei der Planung einer Netzkonzeption<br />
berücksichtigt werden. Im Rahmen der aktuellen Verkehrsuntersuchung<br />
zum „Blauen Netz“ würden auch die<br />
ökologischen Aspekte einbezogen.<br />
15.4.4<br />
Eine frühzeitige Berücksichtigung der ökologischen Aspekte<br />
bei der Straßennetzkonzeption und der Festlegung<br />
von Ausbaustandards hält der Bun<strong>des</strong>rechnungshof für<br />
geboten, um spätere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
auf das Notwendige zu beschränken. Er erwartet vom<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium, dass bei der Abwägung von Ausbaustandards<br />
neben den verkehrlichen und wirtschaftlichen<br />
Aspekten künftig auch die ökologischen Belange von<br />
vornherein berücksichtigt und untersucht werden.<br />
15.5 Unzureichende Information <strong>des</strong> Parlaments<br />
zu den finanziellen Auswirkungen<br />
15.5.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium wies anlässlich einer Besprechung<br />
mit der Straßenbauverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg<br />
zum „Blauen Netz“ darauf hin, dass es sich um<br />
den Neubau einer Straße handle, wenn Trassen verlegt<br />
würden. Derartige Maßnahmen seien in den Bedarfsplan<br />
aufzunehmen und könnten nicht aus dem Titel 741 45 für<br />
Instandhaltungs- bzw. Ausbaumaßnahmen finanziert werden.<br />
Im August 1999 erklärte das Bun<strong>des</strong>ministerium im<br />
Zusammenhang mit der Verlegung von Streckenabschnitten<br />
erneut, dass auf größerer Länge veränderte Trassen in<br />
den Bedarfsplan gehörten.<br />
Die Straßenbauverwaltung war der Auffassung, dass die<br />
entsprechenden Streckenabschnitte im „Blauen Netz“ einen<br />
„bestandsnahen Ausbaucharakter“ hätten. Sie prüfe<br />
stets den Ausbau der vorhandenen Trasse. Aus wirtschaftlichen<br />
und ökologischen Gründen seien hier neue Trassen<br />
sinnvoller, die dann aber keinen Neubau darstellten. Da<br />
der alte Bun<strong>des</strong>straßenabschnitt abzustufen sei, erhöhe<br />
sich zudem die Strekkenlänge der Bun<strong>des</strong>straßen nicht.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hält inzwischen nicht mehr daran<br />
fest, dass Trassenverlegungen auf größerer Länge in den<br />
Bedarfsplan aufzunehmen seien. Es handele sich um einen<br />
Ersatz untauglicher Streckenabschnitte, die als Umund<br />
Ausbau von Bun<strong>des</strong>straßen aus dem Titel 741 45 zu<br />
finanzieren seien.<br />
Im Bedarfsplan für die Bun<strong>des</strong>fernstraßen 2003 sind nahezu<br />
alle Ortsumgehungen <strong>des</strong> „Blauen Netzes“ enthalten,<br />
jedoch überwiegend nicht die Streckenabschnitte dazwischen.<br />
Insgesamt sind 79 Maßnahmen mit Kosten von<br />
374 Mio. Euro nicht im Bedarfsplan erfasst.<br />
15.5.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dargelegt, dass eine Trassenverlegung<br />
über eine längere Strecke einen Neubau<br />
darstellt und daher auch so behandelt werden sollte. Dies<br />
gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen ein Neubau<br />
sinnvoller ist als ein Ausbau der vorhandenen Trasse. Er<br />
hat hier die Entscheidungsrechte <strong>des</strong> Parlaments tangiert<br />
gesehen, wenn wesentliche Teile <strong>des</strong> „Blauen Netzes“<br />
nicht im Bedarfsplan erfasst sind.<br />
15.5.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf hingewiesen, dass der<br />
Neubau der Bun<strong>des</strong>straße neben einer vorhandenen<br />
Trasse das Bun<strong>des</strong>straßennetz nicht erweitere. Die vorhandene<br />
Trasse werde nach der Verkehrsfreigabe abgestuft.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat weiter ausgeführt, dass<br />
sich der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages mehrfach mit dem Ausbau<br />
ganzer Straßenzüge beschäftigt habe. In Kenntnis der<br />
Erforderlichkeit, ganze Straßenzüge leistungsfähig auszubauen,<br />
habe der Ausschuss nur bei Netzergänzungen und<br />
Ortsumgehungen, nicht aber bei Ausbaumaßnahmen vorgeschlagen,<br />
sie in den Bedarfsplan aufzunehmen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium nehme die Prüfung zum Anlass,<br />
nach Abschluss der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung<br />
ein Ausbaukonzept von freien Strecken mit der<br />
Straßenbauverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg abzustimmen.<br />
15.5.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält daran fest, dass der Bau einer<br />
Bun<strong>des</strong>straße neben der vorhandenen Trasse im Haushalt<br />
als Neubau und nicht als Um- oder Ausbaumaßnahme<br />
veranschlagt werden sollte. Die Auftragsverwaltung hat<br />
den Bau neben der vorhandenen Trasse ohnehin wie einen<br />
Neubau auf weiter abweichender Trasse zu behandeln,<br />
wenn es um die technische Planung und das Genehmigungsverfahren<br />
geht oder Aufträge vergeben werden, um<br />
den Bau auszuführen. Angesichts <strong>des</strong> Gesamtumfangs der<br />
Maßnahmen <strong>des</strong> „Blauen Netzes“ bliebe es unbefriedigend,<br />
wenn die Straßenbauverwaltung eine Straßenkonzeption<br />
erstellt, das Bun<strong>des</strong>ministerium den Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>tag jedoch über die finanziellen Auswirkungen<br />
wesentlicher Teile, hier Maßnahmen im Umfang von<br />
374 Mio. Euro, nicht unterrichtet. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
empfiehlt daher, die Ausgaben für das „Blaue Netz“<br />
im Haushaltsplan gesondert darzustellen und über das<br />
Ausbaukonzept und seine finanziellen Auswirkungen den<br />
Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages zu unterrichten.<br />
16 Wirtschaftlichkeit und technische Verfügbarkeit<br />
der Verkehrszentralen der<br />
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />
im Küstenbereich können gesteigert<br />
werden<br />
(Kapitel 1203 Titelgruppe 55)<br />
16.0<br />
Die Wirtschaftlichkeit und technische Verfügbarkeit der<br />
Verkehrszentralen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />
im Küstenbereich können durch Konzentration der