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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 136 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

15.4.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich der Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

angeschlossen. Die ökologischen Auswirkungen<br />

müssten bei der Planung einer Netzkonzeption<br />

berücksichtigt werden. Im Rahmen der aktuellen Verkehrsuntersuchung<br />

zum „Blauen Netz“ würden auch die<br />

ökologischen Aspekte einbezogen.<br />

15.4.4<br />

Eine frühzeitige Berücksichtigung der ökologischen Aspekte<br />

bei der Straßennetzkonzeption und der Festlegung<br />

von Ausbaustandards hält der Bun<strong>des</strong>rechnungshof für<br />

geboten, um spätere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

auf das Notwendige zu beschränken. Er erwartet vom<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium, dass bei der Abwägung von Ausbaustandards<br />

neben den verkehrlichen und wirtschaftlichen<br />

Aspekten künftig auch die ökologischen Belange von<br />

vornherein berücksichtigt und untersucht werden.<br />

15.5 Unzureichende Information <strong>des</strong> Parlaments<br />

zu den finanziellen Auswirkungen<br />

15.5.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium wies anlässlich einer Besprechung<br />

mit der Straßenbauverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg<br />

zum „Blauen Netz“ darauf hin, dass es sich um<br />

den Neubau einer Straße handle, wenn Trassen verlegt<br />

würden. Derartige Maßnahmen seien in den Bedarfsplan<br />

aufzunehmen und könnten nicht aus dem Titel 741 45 für<br />

Instandhaltungs- bzw. Ausbaumaßnahmen finanziert werden.<br />

Im August 1999 erklärte das Bun<strong>des</strong>ministerium im<br />

Zusammenhang mit der Verlegung von Streckenabschnitten<br />

erneut, dass auf größerer Länge veränderte Trassen in<br />

den Bedarfsplan gehörten.<br />

Die Straßenbauverwaltung war der Auffassung, dass die<br />

entsprechenden Streckenabschnitte im „Blauen Netz“ einen<br />

„bestandsnahen Ausbaucharakter“ hätten. Sie prüfe<br />

stets den Ausbau der vorhandenen Trasse. Aus wirtschaftlichen<br />

und ökologischen Gründen seien hier neue Trassen<br />

sinnvoller, die dann aber keinen Neubau darstellten. Da<br />

der alte Bun<strong>des</strong>straßenabschnitt abzustufen sei, erhöhe<br />

sich zudem die Strekkenlänge der Bun<strong>des</strong>straßen nicht.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hält inzwischen nicht mehr daran<br />

fest, dass Trassenverlegungen auf größerer Länge in den<br />

Bedarfsplan aufzunehmen seien. Es handele sich um einen<br />

Ersatz untauglicher Streckenabschnitte, die als Umund<br />

Ausbau von Bun<strong>des</strong>straßen aus dem Titel 741 45 zu<br />

finanzieren seien.<br />

Im Bedarfsplan für die Bun<strong>des</strong>fernstraßen 2003 sind nahezu<br />

alle Ortsumgehungen <strong>des</strong> „Blauen Netzes“ enthalten,<br />

jedoch überwiegend nicht die Streckenabschnitte dazwischen.<br />

Insgesamt sind 79 Maßnahmen mit Kosten von<br />

374 Mio. Euro nicht im Bedarfsplan erfasst.<br />

15.5.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dargelegt, dass eine Trassenverlegung<br />

über eine längere Strecke einen Neubau<br />

darstellt und daher auch so behandelt werden sollte. Dies<br />

gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen ein Neubau<br />

sinnvoller ist als ein Ausbau der vorhandenen Trasse. Er<br />

hat hier die Entscheidungsrechte <strong>des</strong> Parlaments tangiert<br />

gesehen, wenn wesentliche Teile <strong>des</strong> „Blauen Netzes“<br />

nicht im Bedarfsplan erfasst sind.<br />

15.5.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat darauf hingewiesen, dass der<br />

Neubau der Bun<strong>des</strong>straße neben einer vorhandenen<br />

Trasse das Bun<strong>des</strong>straßennetz nicht erweitere. Die vorhandene<br />

Trasse werde nach der Verkehrsfreigabe abgestuft.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat weiter ausgeführt, dass<br />

sich der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages mehrfach mit dem Ausbau<br />

ganzer Straßenzüge beschäftigt habe. In Kenntnis der<br />

Erforderlichkeit, ganze Straßenzüge leistungsfähig auszubauen,<br />

habe der Ausschuss nur bei Netzergänzungen und<br />

Ortsumgehungen, nicht aber bei Ausbaumaßnahmen vorgeschlagen,<br />

sie in den Bedarfsplan aufzunehmen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium nehme die Prüfung zum Anlass,<br />

nach Abschluss der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung<br />

ein Ausbaukonzept von freien Strecken mit der<br />

Straßenbauverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg abzustimmen.<br />

15.5.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält daran fest, dass der Bau einer<br />

Bun<strong>des</strong>straße neben der vorhandenen Trasse im Haushalt<br />

als Neubau und nicht als Um- oder Ausbaumaßnahme<br />

veranschlagt werden sollte. Die Auftragsverwaltung hat<br />

den Bau neben der vorhandenen Trasse ohnehin wie einen<br />

Neubau auf weiter abweichender Trasse zu behandeln,<br />

wenn es um die technische Planung und das Genehmigungsverfahren<br />

geht oder Aufträge vergeben werden, um<br />

den Bau auszuführen. Angesichts <strong>des</strong> Gesamtumfangs der<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> „Blauen Netzes“ bliebe es unbefriedigend,<br />

wenn die Straßenbauverwaltung eine Straßenkonzeption<br />

erstellt, das Bun<strong>des</strong>ministerium den Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>tag jedoch über die finanziellen Auswirkungen<br />

wesentlicher Teile, hier Maßnahmen im Umfang von<br />

374 Mio. Euro, nicht unterrichtet. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

empfiehlt daher, die Ausgaben für das „Blaue Netz“<br />

im Haushaltsplan gesondert darzustellen und über das<br />

Ausbaukonzept und seine finanziellen Auswirkungen den<br />

Haushaltsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages zu unterrichten.<br />

16 Wirtschaftlichkeit und technische Verfügbarkeit<br />

der Verkehrszentralen der<br />

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

im Küstenbereich können gesteigert<br />

werden<br />

(Kapitel 1203 Titelgruppe 55)<br />

16.0<br />

Die Wirtschaftlichkeit und technische Verfügbarkeit der<br />

Verkehrszentralen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

im Küstenbereich können durch Konzentration der

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