Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 63 – Drucksache 16/160<br />
Die Bun<strong>des</strong>regierung beabsichtigt unverändert, die Wirtschaftsförderung<br />
aus dem ERP-Sondervermögen neu zu<br />
ordnen. Nach dem vom Bun<strong>des</strong>kabinett am 15. Juni <strong>2005</strong><br />
verabschiedeten Gesetzentwurf ergeben sich folgende<br />
Eckpunkte:<br />
● Abführung von 2 Mrd. Euro aus dem Vermögensbestand<br />
<strong>des</strong> ERP-Sondervermögens an den Bun<strong>des</strong>haushalt,<br />
● Übernahme der Verbindlichkeiten und wertgleicher<br />
Vermögenswerte <strong>des</strong> ERP-Sondervermögens durch<br />
den Bund,<br />
● Übertragung <strong>des</strong> Restvermögens auf die KfW-Bankengruppe.<br />
Die wesentlichen Einzelheiten der verschiedenen Maßnahmen<br />
sollen zwischen dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />
und dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Wirtschaft und<br />
Arbeit bzw. zwischen dem Bund und der KfW-Bankengruppe<br />
vertraglich vereinbart werden. Das Gesetzgebungsverfahren<br />
ist derzeit noch nicht abgeschlossen.<br />
1.10.2 Fonds „Deutsche Einheit“<br />
Aus dem Sondervermögen Fonds „Deutsche Einheit“<br />
(Fonds) erhielten die neuen Länder und Berlin (Ost) in<br />
den Jahren 1990 bis 1994 insgesamt 82,2 Mrd. Euro als<br />
Unterstützung zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs.<br />
Davon wurden 33,6 Mrd. Euro durch Zuschüsse<br />
aus den Haushalten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder sowie<br />
48,6 Mrd. Euro durch die Aufnahme von Krediten finanziert.<br />
Seit dem Jahre 1995 sind nur noch die bestehenden<br />
Schuldendienstverpflichtungen <strong>des</strong> Fonds (Zinsen und<br />
Tilgung) durch Zuschüsse aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt bis<br />
zur Tilgung zu erfüllen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium schloss im Haushaltsjahr 2004<br />
den Wirtschaftsplan <strong>des</strong> Fonds mit einem Volumen von<br />
2,5 Mrd. Euro nach Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen<br />
ab.<br />
Der Bestand der Verbindlichkeiten <strong>des</strong> Fonds sank von<br />
39,1 Mrd. Euro zu Beginn <strong>des</strong> Haushaltsjahres auf<br />
38,7 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2004. Diese Verbindlichkeiten<br />
übernahm zum 1. Januar <strong>2005</strong> der Bund als<br />
Mitschuldner gemäß § 6a <strong>des</strong> Gesetzes über die Einrichtung<br />
eines Fonds „Deutsche Einheit“ (DEFG).<br />
1.10.3 Erblastentilgungsfonds<br />
Das Sondervermögen „Erblastentilgungsfonds“ ist aufgrund<br />
<strong>des</strong> Gesetzes über die Errichtung eines Erblastentilgungsfonds<br />
zum 1. Januar 1995 errichtet worden. In dem<br />
Fonds werden die Verbindlichkeiten <strong>des</strong> Kreditabwicklungsfonds,<br />
die Verbindlichkeiten der Treuhandanstalt aus<br />
Krediten, übernommenen Altkrediten und Ausgleichsforderungen,<br />
nach den Vorschriften im Altschuldenhilfe-<br />
Gesetz die Altverbindlichkeiten von Wohnungsbauunternehmen<br />
und privaten Vermietern im Beitrittsgebiet sowie<br />
die Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen im<br />
Beitrittsgebiet zusammengefasst. Der Gesamtbetrag der<br />
bis Ende 2004 übernommenen Verbindlichkeiten ohne<br />
Berücksichtigung von Tilgungen beträgt 181,4 Mrd. Euro.<br />
Mit dem Schuldeneingliederungsgesetz vom 21. Juni 1999<br />
übernahm der Bund als Mitschuldner ab 1. Januar 1999 die<br />
tatsächlichen Verbindlichkeiten nach Tilgung und weist<br />
sie seitdem als Bun<strong>des</strong>schuld aus; der hierauf entfallende<br />
Schuldendienst wird unmittelbar aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
geleistet.<br />
Nach § 6 Abs. 1 Erblastentilgungsfondsgesetz werden die<br />
jährlichen Einnahmen aus dem Bun<strong>des</strong>bankgewinn dem<br />
Fonds zugeführt, soweit sie 3,5 Mrd. Euro übersteigen.<br />
Im Haushaltsjahr 2004 führte die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank<br />
den im Geschäftsjahr 2003 erwirtschafteten Jahresüberschuss<br />
von lediglich 248 Mio. Euro an den Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
ab. Daher flossen dem Fonds keine Einnahmen aus<br />
dem Bun<strong>des</strong>bankgewinn zu.<br />
Die Einnahmen aus den Zahlungen der Länder gemäß<br />
Altschuldenregelungsgesetz in Höhe von 143 Mio. Euro<br />
wurden an den Bun<strong>des</strong>haushalt abgeführt. Einschließlich<br />
dieser Mittel tilgte der Bund Schulden für den Fonds in<br />
Höhe von 18,8 Mrd. Euro. Gleichzeitig reduzierte sich<br />
das Vermögen <strong>des</strong> Fonds um 0,3 Mrd. Euro. Damit verringerte<br />
sich der Stand der tatsächlichen Verbindlichkeiten<br />
gegenüber dem Vorjahr um 18,5 Mrd. Euro 3 auf<br />
20,9 Mrd. Euro zum Jahresende 2004 (vgl. Nr. 6.10.1.7<br />
der Jahresrechnung).<br />
1.10.4 Entschädigungsfonds<br />
Das Sondervermögen „Entschädigungsfonds“ ist aufgrund<br />
<strong>des</strong> Einigungsvertrages zum 1. August 1991 errichtet<br />
worden. Der Entschädigungsfonds hat die Rechte und<br />
Verpflichtungen übernommen, die sich für den Bund aus<br />
dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz),<br />
aus der Durchführung <strong>des</strong> Entschädigungsgesetzes,<br />
<strong>des</strong> NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes,<br />
<strong>des</strong> Vertriebenenzuwendungsgesetzes sowie <strong>des</strong> Artikels 11<br />
<strong>des</strong> Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes ergeben.<br />
Das Vermögensgesetz regelt die Art und Weise der<br />
Rückgabe von Vermögenswerten, die in der ehemaligen<br />
DDR enteignet wurden; das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz<br />
ist die Grundlage für die zu gewährenden<br />
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen.<br />
Diese Leistungsansprüche wurden bis zum 31. Dezember<br />
2003 im Regelfall durch Zuteilung von Schuldverschreibungen<br />
erfüllt, die ab dem 1. Januar 2004 in fünf gleichen<br />
Jahresraten getilgt werden. Nach dem 31. Dezember 2003<br />
festgesetzte Entschädigungsansprüche werden durch Geldleistung<br />
erfüllt. Der Entschädigungsfonds kann ab dem<br />
Jahre 2004 Zuschüsse aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt erhalten.<br />
Für das Jahr <strong>2005</strong> sieht der Wirtschaftsplan <strong>des</strong> Entschädigungsfonds<br />
keine Zuschüsse vor.<br />
Das Sondervermögen hatte zum Jahresende 2003 mit<br />
Mitteln, die dem Entschädigungsfonds zugeflossen, aber<br />
3 Tilgungsleistung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> abzüglich aufgelaufener Korrekturen<br />
(z. B. Saldo aus Zuteilung von Ausgleichsforderungen und Verbindlichkeiten,<br />
Tilgung von Ausgleichsverbindlichkeiten und Rückzahlungen<br />
von Tilgungsleistungen <strong>des</strong> Erblastentilgungsfonds im Bereich<br />
der Wohnungsbaualtverbindlichkeiten).