05.08.2013 Aufrufe

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 63 – Drucksache 16/160<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung beabsichtigt unverändert, die Wirtschaftsförderung<br />

aus dem ERP-Sondervermögen neu zu<br />

ordnen. Nach dem vom Bun<strong>des</strong>kabinett am 15. Juni <strong>2005</strong><br />

verabschiedeten Gesetzentwurf ergeben sich folgende<br />

Eckpunkte:<br />

● Abführung von 2 Mrd. Euro aus dem Vermögensbestand<br />

<strong>des</strong> ERP-Sondervermögens an den Bun<strong>des</strong>haushalt,<br />

● Übernahme der Verbindlichkeiten und wertgleicher<br />

Vermögenswerte <strong>des</strong> ERP-Sondervermögens durch<br />

den Bund,<br />

● Übertragung <strong>des</strong> Restvermögens auf die KfW-Bankengruppe.<br />

Die wesentlichen Einzelheiten der verschiedenen Maßnahmen<br />

sollen zwischen dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />

und dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Wirtschaft und<br />

Arbeit bzw. zwischen dem Bund und der KfW-Bankengruppe<br />

vertraglich vereinbart werden. Das Gesetzgebungsverfahren<br />

ist derzeit noch nicht abgeschlossen.<br />

1.10.2 Fonds „Deutsche Einheit“<br />

Aus dem Sondervermögen Fonds „Deutsche Einheit“<br />

(Fonds) erhielten die neuen Länder und Berlin (Ost) in<br />

den Jahren 1990 bis 1994 insgesamt 82,2 Mrd. Euro als<br />

Unterstützung zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs.<br />

Davon wurden 33,6 Mrd. Euro durch Zuschüsse<br />

aus den Haushalten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder sowie<br />

48,6 Mrd. Euro durch die Aufnahme von Krediten finanziert.<br />

Seit dem Jahre 1995 sind nur noch die bestehenden<br />

Schuldendienstverpflichtungen <strong>des</strong> Fonds (Zinsen und<br />

Tilgung) durch Zuschüsse aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt bis<br />

zur Tilgung zu erfüllen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium schloss im Haushaltsjahr 2004<br />

den Wirtschaftsplan <strong>des</strong> Fonds mit einem Volumen von<br />

2,5 Mrd. Euro nach Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen<br />

ab.<br />

Der Bestand der Verbindlichkeiten <strong>des</strong> Fonds sank von<br />

39,1 Mrd. Euro zu Beginn <strong>des</strong> Haushaltsjahres auf<br />

38,7 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2004. Diese Verbindlichkeiten<br />

übernahm zum 1. Januar <strong>2005</strong> der Bund als<br />

Mitschuldner gemäß § 6a <strong>des</strong> Gesetzes über die Einrichtung<br />

eines Fonds „Deutsche Einheit“ (DEFG).<br />

1.10.3 Erblastentilgungsfonds<br />

Das Sondervermögen „Erblastentilgungsfonds“ ist aufgrund<br />

<strong>des</strong> Gesetzes über die Errichtung eines Erblastentilgungsfonds<br />

zum 1. Januar 1995 errichtet worden. In dem<br />

Fonds werden die Verbindlichkeiten <strong>des</strong> Kreditabwicklungsfonds,<br />

die Verbindlichkeiten der Treuhandanstalt aus<br />

Krediten, übernommenen Altkrediten und Ausgleichsforderungen,<br />

nach den Vorschriften im Altschuldenhilfe-<br />

Gesetz die Altverbindlichkeiten von Wohnungsbauunternehmen<br />

und privaten Vermietern im Beitrittsgebiet sowie<br />

die Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen im<br />

Beitrittsgebiet zusammengefasst. Der Gesamtbetrag der<br />

bis Ende 2004 übernommenen Verbindlichkeiten ohne<br />

Berücksichtigung von Tilgungen beträgt 181,4 Mrd. Euro.<br />

Mit dem Schuldeneingliederungsgesetz vom 21. Juni 1999<br />

übernahm der Bund als Mitschuldner ab 1. Januar 1999 die<br />

tatsächlichen Verbindlichkeiten nach Tilgung und weist<br />

sie seitdem als Bun<strong>des</strong>schuld aus; der hierauf entfallende<br />

Schuldendienst wird unmittelbar aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

geleistet.<br />

Nach § 6 Abs. 1 Erblastentilgungsfondsgesetz werden die<br />

jährlichen Einnahmen aus dem Bun<strong>des</strong>bankgewinn dem<br />

Fonds zugeführt, soweit sie 3,5 Mrd. Euro übersteigen.<br />

Im Haushaltsjahr 2004 führte die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank<br />

den im Geschäftsjahr 2003 erwirtschafteten Jahresüberschuss<br />

von lediglich 248 Mio. Euro an den Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

ab. Daher flossen dem Fonds keine Einnahmen aus<br />

dem Bun<strong>des</strong>bankgewinn zu.<br />

Die Einnahmen aus den Zahlungen der Länder gemäß<br />

Altschuldenregelungsgesetz in Höhe von 143 Mio. Euro<br />

wurden an den Bun<strong>des</strong>haushalt abgeführt. Einschließlich<br />

dieser Mittel tilgte der Bund Schulden für den Fonds in<br />

Höhe von 18,8 Mrd. Euro. Gleichzeitig reduzierte sich<br />

das Vermögen <strong>des</strong> Fonds um 0,3 Mrd. Euro. Damit verringerte<br />

sich der Stand der tatsächlichen Verbindlichkeiten<br />

gegenüber dem Vorjahr um 18,5 Mrd. Euro 3 auf<br />

20,9 Mrd. Euro zum Jahresende 2004 (vgl. Nr. 6.10.1.7<br />

der Jahresrechnung).<br />

1.10.4 Entschädigungsfonds<br />

Das Sondervermögen „Entschädigungsfonds“ ist aufgrund<br />

<strong>des</strong> Einigungsvertrages zum 1. August 1991 errichtet<br />

worden. Der Entschädigungsfonds hat die Rechte und<br />

Verpflichtungen übernommen, die sich für den Bund aus<br />

dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz),<br />

aus der Durchführung <strong>des</strong> Entschädigungsgesetzes,<br />

<strong>des</strong> NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes,<br />

<strong>des</strong> Vertriebenenzuwendungsgesetzes sowie <strong>des</strong> Artikels 11<br />

<strong>des</strong> Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes ergeben.<br />

Das Vermögensgesetz regelt die Art und Weise der<br />

Rückgabe von Vermögenswerten, die in der ehemaligen<br />

DDR enteignet wurden; das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz<br />

ist die Grundlage für die zu gewährenden<br />

Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen.<br />

Diese Leistungsansprüche wurden bis zum 31. Dezember<br />

2003 im Regelfall durch Zuteilung von Schuldverschreibungen<br />

erfüllt, die ab dem 1. Januar 2004 in fünf gleichen<br />

Jahresraten getilgt werden. Nach dem 31. Dezember 2003<br />

festgesetzte Entschädigungsansprüche werden durch Geldleistung<br />

erfüllt. Der Entschädigungsfonds kann ab dem<br />

Jahre 2004 Zuschüsse aus dem Bun<strong>des</strong>haushalt erhalten.<br />

Für das Jahr <strong>2005</strong> sieht der Wirtschaftsplan <strong>des</strong> Entschädigungsfonds<br />

keine Zuschüsse vor.<br />

Das Sondervermögen hatte zum Jahresende 2003 mit<br />

Mitteln, die dem Entschädigungsfonds zugeflossen, aber<br />

3 Tilgungsleistung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> abzüglich aufgelaufener Korrekturen<br />

(z. B. Saldo aus Zuteilung von Ausgleichsforderungen und Verbindlichkeiten,<br />

Tilgung von Ausgleichsverbindlichkeiten und Rückzahlungen<br />

von Tilgungsleistungen <strong>des</strong> Erblastentilgungsfonds im Bereich<br />

der Wohnungsbaualtverbindlichkeiten).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!