Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 83 – Drucksache 16/160<br />
Die steuerlichen Mindereinnahmen im Zusammenhang<br />
mit diesen Reformmaßnahmen erreichten im Bun<strong>des</strong>haushalt<br />
2004 somit einen Betrag in der Größenordnung<br />
von insgesamt rund 54 Mrd. Euro. Dem stehen zwar auch<br />
steuerliche Mehreinnahmen vor allem durch den im<br />
Jahre 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag (2004: rund<br />
10,1 Mrd. Euro) sowie durch Entlastungen auf der Ausgabenseite<br />
gegenüber (insbesondere bei dem bis einschließlich<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts 1995 auf der Ausgabenseite<br />
gebuchten Kindergeld, bei den Ausgaben für die<br />
ehemaligen Sondervermögen Deutsche Bun<strong>des</strong>bahn und<br />
Deutsche Reichsbahn sowie beim Fonds „Deutsche Einheit“).<br />
Diese Steuermehreinnahmen und Minderausgaben<br />
reichen aber bei weitem nicht aus, den Rückgang der<br />
Steuereinnahmen aufgrund der beschriebenen systematischen<br />
und strukturellen Veränderungen auszugleichen.<br />
Per saldo entstehen dem Bun<strong>des</strong>haushalt erhebliche jährliche<br />
Zusatzbelastungen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat sich dafür ausgesprochen,<br />
die Verwaltungskompetenz für die Erhebung und<br />
Verwaltung von Gemeinschaftssteuern von den Ländern<br />
auf den Bund zu übertragen, um festgestellte<br />
Schwachstellen zu beheben (vgl. Bemerkung Nr. 3.2.1).<br />
Dies betrifft vor allem auch die Vermeidung von Steuerausfällen<br />
durch nationale und internationale Betrüge-<br />
Prozent vom BIP<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
24,3<br />
11,8<br />
23,4<br />
22,5<br />
11,0 10,8<br />
reien im Bereich der Umsatzsteuer (vgl. Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache<br />
15/495).<br />
2.3.3 Entwicklung der Steuerquoten<br />
Die Erosion der Steuereinnahmen für die Gebietskörperschaften<br />
und insbesondere für den Bun<strong>des</strong>haushalt lässt<br />
sich auch anhand der Entwicklung <strong>des</strong> Steueraufkommens<br />
in Relation zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung<br />
ablesen. Die volkswirtschaftliche Steuerquote – also das<br />
Verhältnis der kassenmäßigen Steuereinnahmen zum Bruttoinlandsprodukt<br />
– ist seit Jahren rückläufig (vgl. Abbildung<br />
11). Insbesondere seit dem Jahre 2000 ist ein<br />
massiver Rückgang zu verzeichnen. Im Haushaltsjahr<br />
<strong>2005</strong> wird die gesamtstaatliche Steuerquote einen neuen<br />
historischen Tiefstand erreichen.<br />
Die Steuerquote <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wird im Jahre <strong>2005</strong> gegenüber<br />
dem Jahre 2000 um 1,3 Prozentpunkte geringer sein<br />
(dies entspricht einem Rückgang gegenüber der Quote <strong>des</strong><br />
Jahres 2000 von rund 13 %). Demgegenüber geht die Ausgabenquote<br />
– also der Anteil der Ausgaben bezogen auf das<br />
Bruttoinlandsprodukt – in diesem Zeitraum nur um 0,5 Prozentpunkte<br />
zurück (2000: 11,8 %; <strong>2005</strong>: 11,3 %). Die sich<br />
daraus ergebenden Finanzierungslücken werden – wie in<br />
den letzten Haushaltsjahren – durch Vermögensverwertungen<br />
und eine höhere Nettokreditaufnahme ausgeglichen.<br />
Steuerquoten aller Gebietskörperschaften und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
23,1<br />
10,4<br />
22,3<br />
21,8<br />
9,4 9,0<br />
22,1<br />
9,0<br />
22,9 23,0<br />
9,7 9,8<br />
Steuerquote ÖGH Steuerquote Bund<br />
21,5 21,0 20,8 20,3<br />
9,3 9,1 9,0<br />
Abbildung 11<br />
1980 1985 1991 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 <strong>2005</strong><br />
Jahr<br />
8,6<br />
20,1<br />
8,5