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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Drucksache 16/160 – 218 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />

Regional stellte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof verbesserte Verfahrensabläufe<br />

fest. So hatten mehrere Regionaldirektionen<br />

mit einzelnen Rentenversicherungsträgern Vereinbarungen<br />

geschlossen. Sie tauschten Informationen über<br />

Leistungsfälle aus, um bislang für sie nicht erkennbare<br />

Schadensersatzansprüche zu identifizieren. Zwei Regionaldirektionen<br />

konnten mit selbst aufgebauten Datenbanken<br />

ihre Schadensbearbeitung vereinfachen und ihre<br />

Fachaufsicht dadurch verstärken, dass sie die Zahl der<br />

neuen Ansprüche und den Bestand vergleichend auswerteten.<br />

So identifizierten sie Agenturen, die Schadensersatzansprüche<br />

nicht vollständig feststellten. Arbeitshilfen<br />

und zusätzliche Schulungen für die Beschäftigten der<br />

Agenturen trugen dazu bei, dass die Agenturen Schadensersatzansprüche<br />

vermehrt erkannten.<br />

85.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Verfahrens- und Organisationsmängel<br />

und die dadurch verursachten Einnahmeausfälle<br />

beanstandet. Er hat gefordert, Schadensersatzansprüche<br />

effektiv und effizient zu bearbeiten und dazu<br />

der Bun<strong>des</strong>agentur empfohlen,<br />

● die regional bereits bewährten Verfahrensweisen bun<strong>des</strong>weit<br />

einzuführen,<br />

● die Fachaufsicht zu verstärken, damit die Agenturen<br />

für sie erkennbare Schadensersatzansprüche vollständig<br />

feststellen und<br />

● die weitere Bearbeitung einheitlich in den Regionaldirektionen<br />

zu konzentrieren, um Schadensersatzansprüche<br />

effektiver geltend zu machen, die Agenturen<br />

davon zu entlasten und gegenüber den Schädigern von<br />

Beginn an nur durch eine Stelle vertreten zu sein.<br />

85.3<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur hat angekündigt, die Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes umzusetzen. Sie habe begonnen,<br />

mit allen Rentenversicherungsträgern einen gegenseitigen<br />

Informationsaustausch über Leistungsfälle mit<br />

möglichen Schadensersatzansprüchen zu vereinbaren.<br />

Eine bun<strong>des</strong>einheitliche Datenbank werde für die Regionaldirektionen<br />

entwickelt, um die Fachaufsicht mit Auswertungen<br />

zu verstärken und ggf. Beschäftigte der Agenturen<br />

gezielt sensibilisieren zu können. Diese solle auch<br />

die weitere, künftig in den Regionaldirektionen konzentrierte<br />

Schadensbearbeitung vereinfachen. Schadenshöhen<br />

werden nunmehr durch konsequente Nutzung der vorhandenen<br />

IT-Verfahren vollständig ermittelt.<br />

85.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die eingeleiteten Verbesserungen<br />

für geeignet, Schadensersatzansprüche möglichst<br />

vollständig geltend zu machen und die Einnahmen daraus<br />

deutlich zu steigern.<br />

86 Beratung zur Förderung von Existenzgründungen<br />

verbessert<br />

86.0<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit hat die Empfehlungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aufgegriffen, um Existenzgründungen<br />

wirksamer und nachhaltiger zu fördern. Die<br />

Agenturen für Arbeit wollen künftig Existenzgründungen<br />

als berufliche Alternative für ihre Eingliederungsstrategie<br />

verstärkt berücksichtigen und angehende Existenzgründer<br />

zielgerichteter beraten. Sie wollen dabei die<br />

Qualität der zugrunde liegenden Geschäftsidee und die<br />

Erfolgsaussichten bewerten.<br />

86.1<br />

Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Bun<strong>des</strong>agentur) fördert<br />

die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, um Arbeitslosigkeit<br />

zu beenden oder zu vermeiden und um dauerhaft<br />

neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen.<br />

Sie gewährt hierzu entweder Überbrückungsgeld (§ 57<br />

SGB III) oder für die so genannte „Ich-AG“ einen Existenzgründungszuschuss<br />

(§ 421 l Abs. 1 SGB III). Für<br />

beide Förderungen setzte sie im Haushaltsjahr 2004 rund<br />

2,7 Mrd. Euro ein.<br />

Die Agenturen für Arbeit (Agenturen) müssen die Existenzgründer<br />

so beraten und unterstützen, dass die zu<br />

gründenden Unternehmen möglichst auf Dauer bestehen<br />

können. Um Leistungen zu erhalten, müssen die Existenzgründer<br />

eine Einschätzung über die Tragfähigkeit ihrer<br />

geplanten Existenzgründung vorlegen, die sie bei<br />

einer fachkundigen Stelle, z. B. der Industrie- und Handelskammer,<br />

einholen. Hierzu entwickelte die Bun<strong>des</strong>agentur<br />

einen Vordruck, die „Tragfähigkeitsbescheinigung“.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung der<br />

Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> München und Stuttgart, ob die<br />

Agenturen eine Existenzgründung als Alternative zur abhängigen<br />

Beschäftigung berücksichtigten, wenn sie für<br />

die Arbeitsuchenden eine individuelle Eingliederungsstrategie<br />

festlegten. Er prüfte dabei auch, wie sie die<br />

Nachhaltigkeit der Existenzgründungen sicherten.<br />

Die Beratungsunterlagen enthielten in zwei Dritteln der<br />

429 geprüften Fälle, in denen eine Existenzgründung gefördert<br />

wurde, keine Hinweise darauf, dass die Agenturen<br />

Überlegungen der Arbeitsuchenden zu einer möglichen<br />

Existenzgründung als Alternative zur abhängigen Beschäftigung<br />

angeregt hatten. Sie hatten die Arbeitsuchenden<br />

auch nicht über die Risiken einer Existenzgründung<br />

und die Vor- und Nachteile der beiden Fördermöglichkeiten<br />

beraten. Ihrem gesetzlichen Beratungsauftrag kamen<br />

sie damit nicht ausreichend nach.<br />

In 42 % der 250 geprüften Fälle, in denen die Agenturen<br />

mit Überbrückungsgeld förderten, kannten sie den Unternehmenszweck<br />

nicht. Weder die Förderungsakten noch<br />

die Beratungsunterlagen enthielten Angaben dazu, welche<br />

Art von Unternehmen der Antragsteller plante und ob<br />

der Planung ein Konzept zugrunde lag.

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