Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Drucksache 16/160 – 218 – Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode<br />
Regional stellte der Bun<strong>des</strong>rechnungshof verbesserte Verfahrensabläufe<br />
fest. So hatten mehrere Regionaldirektionen<br />
mit einzelnen Rentenversicherungsträgern Vereinbarungen<br />
geschlossen. Sie tauschten Informationen über<br />
Leistungsfälle aus, um bislang für sie nicht erkennbare<br />
Schadensersatzansprüche zu identifizieren. Zwei Regionaldirektionen<br />
konnten mit selbst aufgebauten Datenbanken<br />
ihre Schadensbearbeitung vereinfachen und ihre<br />
Fachaufsicht dadurch verstärken, dass sie die Zahl der<br />
neuen Ansprüche und den Bestand vergleichend auswerteten.<br />
So identifizierten sie Agenturen, die Schadensersatzansprüche<br />
nicht vollständig feststellten. Arbeitshilfen<br />
und zusätzliche Schulungen für die Beschäftigten der<br />
Agenturen trugen dazu bei, dass die Agenturen Schadensersatzansprüche<br />
vermehrt erkannten.<br />
85.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Verfahrens- und Organisationsmängel<br />
und die dadurch verursachten Einnahmeausfälle<br />
beanstandet. Er hat gefordert, Schadensersatzansprüche<br />
effektiv und effizient zu bearbeiten und dazu<br />
der Bun<strong>des</strong>agentur empfohlen,<br />
● die regional bereits bewährten Verfahrensweisen bun<strong>des</strong>weit<br />
einzuführen,<br />
● die Fachaufsicht zu verstärken, damit die Agenturen<br />
für sie erkennbare Schadensersatzansprüche vollständig<br />
feststellen und<br />
● die weitere Bearbeitung einheitlich in den Regionaldirektionen<br />
zu konzentrieren, um Schadensersatzansprüche<br />
effektiver geltend zu machen, die Agenturen<br />
davon zu entlasten und gegenüber den Schädigern von<br />
Beginn an nur durch eine Stelle vertreten zu sein.<br />
85.3<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur hat angekündigt, die Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes umzusetzen. Sie habe begonnen,<br />
mit allen Rentenversicherungsträgern einen gegenseitigen<br />
Informationsaustausch über Leistungsfälle mit<br />
möglichen Schadensersatzansprüchen zu vereinbaren.<br />
Eine bun<strong>des</strong>einheitliche Datenbank werde für die Regionaldirektionen<br />
entwickelt, um die Fachaufsicht mit Auswertungen<br />
zu verstärken und ggf. Beschäftigte der Agenturen<br />
gezielt sensibilisieren zu können. Diese solle auch<br />
die weitere, künftig in den Regionaldirektionen konzentrierte<br />
Schadensbearbeitung vereinfachen. Schadenshöhen<br />
werden nunmehr durch konsequente Nutzung der vorhandenen<br />
IT-Verfahren vollständig ermittelt.<br />
85.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die eingeleiteten Verbesserungen<br />
für geeignet, Schadensersatzansprüche möglichst<br />
vollständig geltend zu machen und die Einnahmen daraus<br />
deutlich zu steigern.<br />
86 Beratung zur Förderung von Existenzgründungen<br />
verbessert<br />
86.0<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit hat die Empfehlungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes aufgegriffen, um Existenzgründungen<br />
wirksamer und nachhaltiger zu fördern. Die<br />
Agenturen für Arbeit wollen künftig Existenzgründungen<br />
als berufliche Alternative für ihre Eingliederungsstrategie<br />
verstärkt berücksichtigen und angehende Existenzgründer<br />
zielgerichteter beraten. Sie wollen dabei die<br />
Qualität der zugrunde liegenden Geschäftsidee und die<br />
Erfolgsaussichten bewerten.<br />
86.1<br />
Die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Bun<strong>des</strong>agentur) fördert<br />
die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, um Arbeitslosigkeit<br />
zu beenden oder zu vermeiden und um dauerhaft<br />
neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen.<br />
Sie gewährt hierzu entweder Überbrückungsgeld (§ 57<br />
SGB III) oder für die so genannte „Ich-AG“ einen Existenzgründungszuschuss<br />
(§ 421 l Abs. 1 SGB III). Für<br />
beide Förderungen setzte sie im Haushaltsjahr 2004 rund<br />
2,7 Mrd. Euro ein.<br />
Die Agenturen für Arbeit (Agenturen) müssen die Existenzgründer<br />
so beraten und unterstützen, dass die zu<br />
gründenden Unternehmen möglichst auf Dauer bestehen<br />
können. Um Leistungen zu erhalten, müssen die Existenzgründer<br />
eine Einschätzung über die Tragfähigkeit ihrer<br />
geplanten Existenzgründung vorlegen, die sie bei<br />
einer fachkundigen Stelle, z. B. der Industrie- und Handelskammer,<br />
einholen. Hierzu entwickelte die Bun<strong>des</strong>agentur<br />
einen Vordruck, die „Tragfähigkeitsbescheinigung“.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte mit Unterstützung der<br />
Prüfungsämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> München und Stuttgart, ob die<br />
Agenturen eine Existenzgründung als Alternative zur abhängigen<br />
Beschäftigung berücksichtigten, wenn sie für<br />
die Arbeitsuchenden eine individuelle Eingliederungsstrategie<br />
festlegten. Er prüfte dabei auch, wie sie die<br />
Nachhaltigkeit der Existenzgründungen sicherten.<br />
Die Beratungsunterlagen enthielten in zwei Dritteln der<br />
429 geprüften Fälle, in denen eine Existenzgründung gefördert<br />
wurde, keine Hinweise darauf, dass die Agenturen<br />
Überlegungen der Arbeitsuchenden zu einer möglichen<br />
Existenzgründung als Alternative zur abhängigen Beschäftigung<br />
angeregt hatten. Sie hatten die Arbeitsuchenden<br />
auch nicht über die Risiken einer Existenzgründung<br />
und die Vor- und Nachteile der beiden Fördermöglichkeiten<br />
beraten. Ihrem gesetzlichen Beratungsauftrag kamen<br />
sie damit nicht ausreichend nach.<br />
In 42 % der 250 geprüften Fälle, in denen die Agenturen<br />
mit Überbrückungsgeld förderten, kannten sie den Unternehmenszweck<br />
nicht. Weder die Förderungsakten noch<br />
die Beratungsunterlagen enthielten Angaben dazu, welche<br />
Art von Unternehmen der Antragsteller plante und ob<br />
der Planung ein Konzept zugrunde lag.