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Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen

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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 123 – Drucksache 16/160<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />

(Einzelplan 08)<br />

12 Fach- und Finanzverantwortung<br />

zusammenführen<br />

12.0<br />

Der Bun<strong>des</strong>haushalt berücksichtigt das Verursacherprinzip<br />

nicht in allen geeigneten Bereichen. Fach- und<br />

Finanzverantwortung fallen vielfach auseinander. So<br />

werden Mittel im Bun<strong>des</strong>haushalt bislang ganz überwiegend<br />

dort veranschlagt, wo die Ausgaben anfallen. Es<br />

bleibt grundsätzlich unberücksichtigt, wer sie verursacht<br />

hat oder wem die Leistungen und entstehende Folgekosten<br />

zuzurechnen sind. Damit fehlen Anreize, Aufgaben<br />

und Leistungen kritisch zu hinterfragen, ob und in welchem<br />

Umfang sie notwendig sind und ob sie in der<br />

erforderlichen Qualität erbracht werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in der konsequenten<br />

Zusammenführung von Fach- und Finanzverantwortung<br />

eine Möglichkeit, wirtschaftliches Handeln zu fördern<br />

und eine nachhaltige Aufgabenkritik zu unterstützen.<br />

12.1<br />

Die von der Bun<strong>des</strong>regierung angestrebte Verwaltungsmodernisierung<br />

zielt u. a. darauf ab, das Handeln <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Sektors im Binnen- und Außenverhältnis verstärkt<br />

an den erzielten Wirkungen auszurichten. Wichtige<br />

Ansatzpunkte hierfür sind Transparenz, Dezentralisierung<br />

und Verantwortung. Leistungsbeziehungen sowie Kosten<br />

und Ergebnisse der Verwaltung sind in möglichst großem<br />

Umfang transparent zu machen und den Verursachern zuzuordnen.<br />

Die vielfach getrennte Fach- und Finanzverantwortung<br />

soll zusammengeführt und durch eine abgestufte,<br />

weitgehend delegierte Kosten- und Ergebnisverantwortung<br />

ergänzt werden.<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung sieht in der Einführung betriebswirtschaftlicher<br />

Instrumente eine wichtige Voraussetzung<br />

für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. So<br />

soll die vom Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />

betreute standardisierte Kosten- und Leistungsrechnung<br />

(KLR) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> u. a. die Transparenz<br />

von Kosten und Leistungen verbessern. Damit sollen<br />

wirtschaftliches Verhalten gefördert sowie eine möglichst<br />

klare und unmittelbare Ressourcenverantwortung ermöglicht<br />

und unterstützt werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte fest, dass die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

das Verursacherprinzip und die Zusammenführung<br />

von Fach- und Finanzverantwortung noch nicht in<br />

allen geeigneten Bereichen umgesetzt hat. So richtet sich<br />

die Veranschlagung von Mitteln im Bun<strong>des</strong>haushalt bislang<br />

noch ganz überwiegend danach, wo die Ausgaben<br />

anfallen. Es bleibt grundsätzlich unberücksichtigt, wer sie<br />

verursacht hat oder wem die Leistungen zuzurechnen<br />

sind. Damit fehlen Anreize, Aufgaben und Leistungen im<br />

Hinblick auf ihre Notwendigkeit, ihren Umfang und ihre<br />

Qualität kritisch zu hinterfragen.<br />

12.1.1<br />

Im Bun<strong>des</strong>haushalt werden Mittel, die einzelne Ressorts<br />

für eigene Vorhaben in Anspruch nehmen können, teilweise<br />

an zentraler Stelle veranschlagt. So weist der Einzelplan<br />

60 seit dem Nachtragshaushalt 1993 z. B. Mittel<br />

für Beratungsleistungen externer Dritter für bestimmte<br />

Untersuchungen und Pilotprojekte aus. Es ist nicht festgelegt,<br />

welche Stellen in der Bun<strong>des</strong>verwaltung diese Mittel<br />

in Anspruch nehmen werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

stellte fest, dass die zentral und „anonym“ veranschlagten<br />

Mittel teilweise unwirtschaftlich verwendet wurden. Behörden<br />

bemühten sich häufig mit Erfolg, Mittel aus dem<br />

gemeinsamen Topf zu erhalten, auch wenn ihre Projekte<br />

nicht vordringlich oder noch nicht planungsreif waren.<br />

Vielfach verfügten sie über eigene Haushaltsmittel, die<br />

sie jedoch nicht einsetzten.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es für erforderlich, benötigte<br />

Haushaltsmittel möglichst direkt im Haushalt der jeweiligen<br />

Behörde zu veranschlagen und so Fach- und<br />

Finanzverantwortung zusammenzuführen. Die zentrale<br />

Veranschlagung von Haushaltsmitteln verwischt die Kostenverantwortung<br />

der einzelnen Behörden und kann zu<br />

Mitnahmeeffekten führen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

empfiehlt daher, Mittel nur in begründeten Ausnahmefällen<br />

zentral im Bun<strong>des</strong>haushalt einzustellen.<br />

12.1.2<br />

In der Bun<strong>des</strong>verwaltung erbringen Behörden verschiedenartige<br />

Leistungen für andere Stellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Dabei<br />

weisen in der Regel die leistenden Behörden die Ausgaben<br />

in ihren Haushalten aus. Die Empfänger müssen in<br />

den meisten Fällen die Kosten nicht tragen. So bietet die<br />

Bun<strong>des</strong>akademie für öffentliche Verwaltung als zentrale<br />

Dienstleistungsbehörde innerhalb ihres Standardprogramms<br />

Fortbildung für Angehörige der öffentlichen Verwaltung<br />

an, ohne dass deren Dienststellen die damit verbundenen<br />

Kosten tragen müssen. Teilweise übernimmt<br />

sie zudem die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.<br />

Auch das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt und das Bun<strong>des</strong>amt für<br />

Finanzen 1 erbringen eine Reihe von Dienstleistungen für<br />

1 Im Rahmen der Neuausrichtung der Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung wird<br />

mit Beginn <strong>des</strong> Jahres 2006 das bisherige Bun<strong>des</strong>amt für Finanzen in<br />

vier Nachfolgeeinrichtungen aufgeteilt. Dienstleistungsaufgaben<br />

werden dann insbesondere vom „Bun<strong>des</strong>amt für zentrale Dienste und<br />

offene Vermögensfragen“ und vom „Zentrum für Informationsverarbeitung“<br />

wahrgenommen.

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