Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005 - Beispielklagen
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Deutscher Bun<strong>des</strong>tag – 16. Wahlperiode – 123 – Drucksache 16/160<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />
(Einzelplan 08)<br />
12 Fach- und Finanzverantwortung<br />
zusammenführen<br />
12.0<br />
Der Bun<strong>des</strong>haushalt berücksichtigt das Verursacherprinzip<br />
nicht in allen geeigneten Bereichen. Fach- und<br />
Finanzverantwortung fallen vielfach auseinander. So<br />
werden Mittel im Bun<strong>des</strong>haushalt bislang ganz überwiegend<br />
dort veranschlagt, wo die Ausgaben anfallen. Es<br />
bleibt grundsätzlich unberücksichtigt, wer sie verursacht<br />
hat oder wem die Leistungen und entstehende Folgekosten<br />
zuzurechnen sind. Damit fehlen Anreize, Aufgaben<br />
und Leistungen kritisch zu hinterfragen, ob und in welchem<br />
Umfang sie notwendig sind und ob sie in der<br />
erforderlichen Qualität erbracht werden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht in der konsequenten<br />
Zusammenführung von Fach- und Finanzverantwortung<br />
eine Möglichkeit, wirtschaftliches Handeln zu fördern<br />
und eine nachhaltige Aufgabenkritik zu unterstützen.<br />
12.1<br />
Die von der Bun<strong>des</strong>regierung angestrebte Verwaltungsmodernisierung<br />
zielt u. a. darauf ab, das Handeln <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Sektors im Binnen- und Außenverhältnis verstärkt<br />
an den erzielten Wirkungen auszurichten. Wichtige<br />
Ansatzpunkte hierfür sind Transparenz, Dezentralisierung<br />
und Verantwortung. Leistungsbeziehungen sowie Kosten<br />
und Ergebnisse der Verwaltung sind in möglichst großem<br />
Umfang transparent zu machen und den Verursachern zuzuordnen.<br />
Die vielfach getrennte Fach- und Finanzverantwortung<br />
soll zusammengeführt und durch eine abgestufte,<br />
weitgehend delegierte Kosten- und Ergebnisverantwortung<br />
ergänzt werden.<br />
Die Bun<strong>des</strong>regierung sieht in der Einführung betriebswirtschaftlicher<br />
Instrumente eine wichtige Voraussetzung<br />
für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. So<br />
soll die vom Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen (Bun<strong>des</strong>ministerium)<br />
betreute standardisierte Kosten- und Leistungsrechnung<br />
(KLR) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> u. a. die Transparenz<br />
von Kosten und Leistungen verbessern. Damit sollen<br />
wirtschaftliches Verhalten gefördert sowie eine möglichst<br />
klare und unmittelbare Ressourcenverantwortung ermöglicht<br />
und unterstützt werden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte fest, dass die Bun<strong>des</strong>regierung<br />
das Verursacherprinzip und die Zusammenführung<br />
von Fach- und Finanzverantwortung noch nicht in<br />
allen geeigneten Bereichen umgesetzt hat. So richtet sich<br />
die Veranschlagung von Mitteln im Bun<strong>des</strong>haushalt bislang<br />
noch ganz überwiegend danach, wo die Ausgaben<br />
anfallen. Es bleibt grundsätzlich unberücksichtigt, wer sie<br />
verursacht hat oder wem die Leistungen zuzurechnen<br />
sind. Damit fehlen Anreize, Aufgaben und Leistungen im<br />
Hinblick auf ihre Notwendigkeit, ihren Umfang und ihre<br />
Qualität kritisch zu hinterfragen.<br />
12.1.1<br />
Im Bun<strong>des</strong>haushalt werden Mittel, die einzelne Ressorts<br />
für eigene Vorhaben in Anspruch nehmen können, teilweise<br />
an zentraler Stelle veranschlagt. So weist der Einzelplan<br />
60 seit dem Nachtragshaushalt 1993 z. B. Mittel<br />
für Beratungsleistungen externer Dritter für bestimmte<br />
Untersuchungen und Pilotprojekte aus. Es ist nicht festgelegt,<br />
welche Stellen in der Bun<strong>des</strong>verwaltung diese Mittel<br />
in Anspruch nehmen werden. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
stellte fest, dass die zentral und „anonym“ veranschlagten<br />
Mittel teilweise unwirtschaftlich verwendet wurden. Behörden<br />
bemühten sich häufig mit Erfolg, Mittel aus dem<br />
gemeinsamen Topf zu erhalten, auch wenn ihre Projekte<br />
nicht vordringlich oder noch nicht planungsreif waren.<br />
Vielfach verfügten sie über eigene Haushaltsmittel, die<br />
sie jedoch nicht einsetzten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält es für erforderlich, benötigte<br />
Haushaltsmittel möglichst direkt im Haushalt der jeweiligen<br />
Behörde zu veranschlagen und so Fach- und<br />
Finanzverantwortung zusammenzuführen. Die zentrale<br />
Veranschlagung von Haushaltsmitteln verwischt die Kostenverantwortung<br />
der einzelnen Behörden und kann zu<br />
Mitnahmeeffekten führen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
empfiehlt daher, Mittel nur in begründeten Ausnahmefällen<br />
zentral im Bun<strong>des</strong>haushalt einzustellen.<br />
12.1.2<br />
In der Bun<strong>des</strong>verwaltung erbringen Behörden verschiedenartige<br />
Leistungen für andere Stellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Dabei<br />
weisen in der Regel die leistenden Behörden die Ausgaben<br />
in ihren Haushalten aus. Die Empfänger müssen in<br />
den meisten Fällen die Kosten nicht tragen. So bietet die<br />
Bun<strong>des</strong>akademie für öffentliche Verwaltung als zentrale<br />
Dienstleistungsbehörde innerhalb ihres Standardprogramms<br />
Fortbildung für Angehörige der öffentlichen Verwaltung<br />
an, ohne dass deren Dienststellen die damit verbundenen<br />
Kosten tragen müssen. Teilweise übernimmt<br />
sie zudem die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.<br />
Auch das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt und das Bun<strong>des</strong>amt für<br />
Finanzen 1 erbringen eine Reihe von Dienstleistungen für<br />
1 Im Rahmen der Neuausrichtung der Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung wird<br />
mit Beginn <strong>des</strong> Jahres 2006 das bisherige Bun<strong>des</strong>amt für Finanzen in<br />
vier Nachfolgeeinrichtungen aufgeteilt. Dienstleistungsaufgaben<br />
werden dann insbesondere vom „Bun<strong>des</strong>amt für zentrale Dienste und<br />
offene Vermögensfragen“ und vom „Zentrum für Informationsverarbeitung“<br />
wahrgenommen.